Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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Wir haben mittlerweile die 3. Flugzeitenverschiebung innerhalb einer Woche erhalten - diesmal aber eine, mit der wir sehr gut leben können: Abflug ist jetzt doch wieder am ursprünglichen Rückreisetag, allerdings 7 Stunden später = abends, was jedoch kein Problem ist, da in der gebuchten Zimmerkategorie Late-Checkout inklusive ist. Wäre schön, wenn es jetzt so bleiben würde - so recht glaube ich da aber noch nicht dran ...
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Hallo,
nach einem tollen Urlaub sind wir pünktlich um 10:20 Uhr im Hotel in Hurghada abgeholt worden um unseren Rückflug ab 13:10 nach Frankfurt anzutreten. Ankuftszeit sollte 17:10 Uhr sein.
Am Flughafen dann die MItteilung: Der Flieger sei noch nicht einmal in Deutschland gestartet und wird nicht vor 19 Uhr losfliegen. Nach gut einer Stunde wurde dann von Condor für alle Fluggäste ein Transfer in ein nahegelegenes Hotel organisiert, wo wir in der Lobby abgeladen wurden, ein All Inkl. Band bekamen und uns um 17 Uhr wieder vorm Hotel einfinden sollten.
Dies klappte auch alles und als wir wieder am Flughafen ankamen hieß es neue flugzeit 19:10Uhr. Letztendlich flogen wir dann um 19:30 Uhr ab. Im Flugzeug wurde als Grund für die Verspätung genannt, dass eine Delle am Flugzeug gefunden wurde, die da nicht sein sollte und das ganze erst abgeklärt werden musste. Wir landeten letzendlich dann um 22:45 Uhr in Frankfurt.Haben diesen Zettel von Condor bekommen, wo wir alles eintragen mussten um ihn an den Kundendienst weiter zu reichen.
Nun die Frage: Steht uns was zu? Was schreibt man in das Begleitschreiben zu dem Zettel von Condor?
Vielen Dank
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Am besten online beschweren, die brauchen kein Begleitschreiben, da sie mit den Umständen vertraut sind.
Hier geht´s zur entsprechenden Seite ...
Euer Anspruch gem. VO(EG) 261/2004 beträgt € 400 pro Ticket, ausgenommen No-Seat Babies.
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vonschmeling:
Am besten online beschweren, die brauchen kein Begleitschreiben, da sie mit den Umständen vertraut sind.
Hier geht´s zur entsprechenden Seite ...
Euer Anspruch gem. VO(EG) 261/2004 beträgt € 400 pro Ticket, ausgenommen No-Seat Babies.
GEht um 2 Erwachsene und Kind 3 jahre mit eigenem Sitz. Und was schreib ich da? DAs ich mit diesem schreiben meinem Anspruch nach VO(EG) 261/2004 in Höhe von 400€ pro Ticket einfordern möchte und sie das bis zu der Frist von so und so lange auf folgendes KOnto überweisen sollen? Ich hab sowas noch nie gemacht. Sorry wenn ich mich blöd anstelle
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Nix. Du ergänzt nur die Daten und klickst auf "Flugverspätung über 3h.
Dann wartest du auf die Rückmeldung.
Danach schauen wir dann mal ... du kannst dich hier ja jederzeit melden. -
Hallo zusammen,
da zur Zeit mal wieder Streiks der Lufthansa ins Haus stehen, hätte ich da eine Frage:Wir haben für demnächst einen Flug nach MIA, mit der DLH gebucht. Von dort soll es am nächsten Tag, mit dem Schiff, auf eine Kreuzfaht gehen.
Sollte nun dieser Flug bestreikt werden und wir verpassen damit die Abfahrt des Schiffes, wer ersetzt uns den dafür gezahlten Reisepreis. Sprich die Kosten für die Kreuzfahrt. Zur Anmerkung wir haben alles selbst zusammengestellt, also nicht über ein Reisebüro gebucht.Viele Grüße Karl
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hallo ,
wir zu 6 eine bucher reise nach ägypten gebucht.
wir sind am 16.8 mit sun express ab köln geflogen
beim rückflug am 30.8 waren nur 5 plätze reserviert
da der flieger ausgebucht war musste meine bekannte die nicht in der flugliste stand zurück bleiben.
erst 2 tage später konnte sie zurück fliegen, sie hat zwar hotel etc alles in der zeit gehabt aber sie hat viel angst alleine gehabt.
bei bucher sagen sie leider nur das man schriftlich sich beschweren kann.
was meint ihr:
was soll man reinschreiben?
wieviel % sollen wir einklagen?
bringt es überhaupt was ?danke für eure rückmeldung
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Wie gesagt - Anspruch beläuft sich auf €600, ist bei der Airline geltend zu machen und darf formlos gestaltet werden.

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Nach einer Entscheidung des EuGH (Az. C-452/13) ist der für die Berechnung der Verspätung maßgebliche Zeitpunkt das Öffnen der Flugzeugtüren nach der Landung.
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Das ist auch bisher schon die Rechtspraxis gewesen und lediglich eine Bestätigung.

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Ich werde meist nach dem EuGH gefragt ...

Sie hätten auch ein bisschen im Forum nachlesen können, da steht´s nämlich schon drin.
Wie dem auch sei, immerhin herrscht nun Klarheit, dass es weder der Touch-Down ist noch der Moment, in dem Tante Ida die Familie am Gate weinend in die Arme schließt.

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Und ich Seppl dachte immer die Block-Zeit waehre die etablierte Definition zur Berechnung von Flugzeiten.

Wird die Arbeitszeit der Crew nun auch von Tuer zu bis Tuer auf berechnet und wird zukuenftig die Tuer auf Zeit rechtsverbindlich dokumentiert?
Ich freue mich auch schon auf den naechsten Rechtsstreit wenn die Tuer rechtzeitig offen ist, die Treppe (bei einer Aussenposition) aber erst nach den 3 Stunden rangeschoben wird.

Fuer mich ist das Urteil (rechts)handwerklich mangelhaft.
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Warum ein nächster Rechtsstreit? Weder die Treppe noch der Shuttlebus gehören zum Einflussbereich der Airline.