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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #2401

    Ich werde meist nach dem EuGH gefragt ... 😉
    Sie hätten auch ein bisschen im Forum nachlesen können, da steht´s nämlich schon drin.
    Wie dem auch sei, immerhin herrscht nun Klarheit, dass es weder der Touch-Down ist noch der Moment, in dem Tante Ida die Familie am Gate weinend in die Arme schließt.
    😄

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • mkfpaM Offline
      mkfpaM Offline
      mkfpa
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2402

      Und ich Seppl dachte immer die Block-Zeit waehre die etablierte Definition zur Berechnung von Flugzeiten. ❓

      Wird die Arbeitszeit der Crew nun auch von Tuer zu bis Tuer auf berechnet und wird zukuenftig die Tuer auf Zeit rechtsverbindlich dokumentiert?

      Ich freue mich auch schon auf den naechsten Rechtsstreit wenn die Tuer rechtzeitig offen ist, die Treppe (bei einer Aussenposition) aber erst nach den 3 Stunden rangeschoben wird. 😆

      Fuer mich ist das Urteil (rechts)handwerklich mangelhaft.

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      • bernhard707B Offline
        bernhard707B Offline
        bernhard707
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2403

        Warum ein nächster Rechtsstreit? Weder die Treppe noch der Shuttlebus gehören zum Einflussbereich der Airline.

        Life is too short to limit your vision ... indeed

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • SokratesS Offline
          SokratesS Offline
          Sokrates
          Experte Istanbul
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2404

          ....... einmal das und ich möchte den sehen, der die Tür aufmacht, bevor Treppe, Gangway oder was auch immer parat steht! 😉

          LG

          Sokrates

          PS: Gab's allerdings mal in einem Fernsehspot einer Versicherung!

          Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • mkfpaM Offline
            mkfpaM Offline
            mkfpa
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2405

            Schon klar bernhard, aber irgend ein Pax wird sich schon finden der klagt weil ein betaetigen der Notrutschen, um in so einem Fall die Verspaetung zu vermeiden, der Fluggesellschaft finanziell zumutbar ist.

            Denn laut aktueller Rechtssprechung muessen Fluggesellschaften ja nur dann keine Ausgleichszahlungen leisten wenn die Kosten fuer eine Verhinderung der Verspaetung einen Bankrott bedeuten wuerde. 😱

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • HolginhoH Offline
              HolginhoH Offline
              Holginho
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2406

              Und richtig Ärger ist dann angesagt, wenn sich so eine geistige Null-Lösung eines notorischen Gewohnheitsklägers beim Ausstieg per Notrutsche verletzt 😆

              “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #2407

                Die AIBT ist der datentechnisch erfasste Vorgang.
                Falls jemand auf das Öffnen der Türen abhebt muss er die Stopfunktion seines hochwertigen Chronozeitmessers betätigen und ggf. hoffen, dass es die maßgeblichen 30 sec dauert, die ihm dann zum Anspruch verhelfen.
                Nicht vergessen: Zeitmessung bezeugen lassen, am besten vom Kapitän. 😉

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

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                • hermannpenningH Offline
                  hermannpenningH Offline
                  hermannpenning
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2408

                  ist doch ganz einfach....., beim öffnen der Tür gibt es einen Impuls zur Atomuhr der
                  Physikalisch-technischen-Bundesanstalt in Braunschweig, wo dann bei Streitigkeiten
                  die genaue Ankunftszeit abgefragt werden kann. 😆

                  22.6.17-13.7.17
                  COOEE Grand Paradise Samana

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • kaethe90K Offline
                    kaethe90K Offline
                    kaethe90
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2409

                    Hallo,

                    vielleicht kann mir jemand helfen:

                    Unser Flug von Lanzarote nach Ddorf hatte diese Woche 15 h Verspätung.

                    Lt. meinen Recherchen bekomme ich 400€ und bei Flügen von über 3500KM Entfernung, wenn dieser von außerhalb der EU kommt gibt es €600. Ein Mitarbeiter von Fairplane war um 7.00Uhr am Flughafen Ddorf und hat mir einen Flyer in die Hand gedrückt. Das war Strange, aber bei 25% Provision kann man schonmal früh aufstehen 🙂 Darin wird bei der höheren Entschädigung nicht zwingend ein Flug von außerhalb der EU verausgesetzt, was gegen meine Recherche spricht.

                    -Weiss es jemand genau? Hat einer evtl einen Link zu dem Gesetz?
                    -Route liegt drüber, Luftlinie drunter. Was zählt?
                    -Ist damit alles abgegolten, oder kann ich noch andere Entschädigungen für die  weiteren Unannehmlichkeiten einfordern? Eine Mitarbeiterin von Germania meinte ich  soll es versuchen, was ich auch mechen werde. Hat das Aussicht auf Erfolg?

                    Vielen Dank allen Experten

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2410

                      Maßgeblich ist die Entfernung nach Großkreisberechnung.
                      Ob der Flug von innerhalb oder außerhalb der EU kommt ist rechtlich nicht relevant, sofern er in der EU beginnt oder endet bzw. von einer EU Fluglinie durchgeführt wird.

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

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                      • burton_B Offline
                        burton_B Offline
                        burton_
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2411

                        Demnach dürftest du also nicht über die 3.500 km kommen...

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV Offline
                          vonschmelingV Offline
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2412

                          Nachtrag:
                          Mit einer Entschädigung gem. VO(EG)261/04 von pauschal €400 pro Ticket sind alle Ansprüche abgegolten.
                          No-Seat Babies haben keinen Anspruch.

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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                          • BrodilineB Offline
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                            Brodiline
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2413

                            Wer ist denn nun eigentlich der Ansprechpartner für eventuelle Forderungen? Reiseveranstalter oder Fluggesellschaft?

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV Offline
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                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2414

                              Das kommt ganz darauf an, wie die Forderung begründet ist ... 😉

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • BrodilineB Offline
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                                Brodiline
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2415

                                Sind mit Sun Express von Marsa Alam mit 4 Stunden Verspätung gestartet. Als wir im Flieger saßen, wurden wir davon in Kenntnis gesetzt, dass wir nicht auf dem direkten Weg nach Hannover fliegen, sondern zuerst nach Antalya fliegen, um dort einen Crewwechsel wegen Stundenüberschreitung des aktuellen Bordpersonals durchzuführen. Dort angekommen haben wir dann über eine Stunde bei der Hitze auf dem Rollfeld im Flieger gesessen und mussten abwarten, dass der Flug fortgeführt wurde. In Hannover sind wir mit insgesamt 6 Stunden Verspätung angekommen.
                                Der Grund, warum es zu der Verspätung kam, soll ein technischer Defekt gewesen sein

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • vonschmelingV Offline
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                                  vonschmeling
                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #2416

                                  In diesem Fall die Airline, einfac,h eine formlose Beschwerde hinschicken mit Angabe der Flugdaten (Tag, Flugnummer Start-Ziel) und der betroffenen Passagiere.
                                  Gem. VO(EG)261/04 könnt ihr pro Ticket eine Entschädigung in Höhe von € 600 beanspruchen, ausgenommen Kleinkinder ohne eigenen Sitzplatz.

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

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                                    Brodiline
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #2417

                                    Danke!!
                                    Wir werden jetzt einen Anwalt mit der Sache betrauen. Mal sehen was daraus wird

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #2418

                                      Vollkommen unnötig - sorry ... :? 😞

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #2419

                                        Sorry aber Anwalt zu dem Zeitpunkt ist, wie vonschmeling schon schrieb, voellig unnoetig.

                                        Schick einfach mal eine E-Mail oder Brief mit deiner Forderung um Entschaedigung und warte die Antwort ab.

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                                          #2420

                                          erstes ussergerichtliches anschreiben kann der anwalt machen, muss aber nicht. wenn eine rechtsschutzversicherung besteht, würde ich vorab mal die kosten klären und eine anwaltliche erstberatung in anspruch nehmen. ist zwar vom gegenstandswert her für die meisten anwälte nicht besonders attraktiv, aber wenn ein erfahrener reiserechtler das macht, geht die anspruchsdurchsetzung zügig und in der regel auch völlig unkompliziert. spart ausserdem eigenen schreibaufwand 🙂

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