Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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Schon klar bernhard, aber irgend ein Pax wird sich schon finden der klagt weil ein betaetigen der Notrutschen, um in so einem Fall die Verspaetung zu vermeiden, der Fluggesellschaft finanziell zumutbar ist.
Denn laut aktueller Rechtssprechung muessen Fluggesellschaften ja nur dann keine Ausgleichszahlungen leisten wenn die Kosten fuer eine Verhinderung der Verspaetung einen Bankrott bedeuten wuerde.

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Die AIBT ist der datentechnisch erfasste Vorgang.
Falls jemand auf das Öffnen der Türen abhebt muss er die Stopfunktion seines hochwertigen Chronozeitmessers betätigen und ggf. hoffen, dass es die maßgeblichen 30 sec dauert, die ihm dann zum Anspruch verhelfen.
Nicht vergessen: Zeitmessung bezeugen lassen, am besten vom Kapitän.
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ist doch ganz einfach....., beim öffnen der Tür gibt es einen Impuls zur Atomuhr der
Physikalisch-technischen-Bundesanstalt in Braunschweig, wo dann bei Streitigkeiten
die genaue Ankunftszeit abgefragt werden kann.
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Hallo,
vielleicht kann mir jemand helfen:
Unser Flug von Lanzarote nach Ddorf hatte diese Woche 15 h Verspätung.
Lt. meinen Recherchen bekomme ich 400€ und bei Flügen von über 3500KM Entfernung, wenn dieser von außerhalb der EU kommt gibt es €600. Ein Mitarbeiter von Fairplane war um 7.00Uhr am Flughafen Ddorf und hat mir einen Flyer in die Hand gedrückt. Das war Strange, aber bei 25% Provision kann man schonmal früh aufstehen
Darin wird bei der höheren Entschädigung nicht zwingend ein Flug von außerhalb der EU verausgesetzt, was gegen meine Recherche spricht.-Weiss es jemand genau? Hat einer evtl einen Link zu dem Gesetz?
-Route liegt drüber, Luftlinie drunter. Was zählt?
-Ist damit alles abgegolten, oder kann ich noch andere Entschädigungen für die weiteren Unannehmlichkeiten einfordern? Eine Mitarbeiterin von Germania meinte ich soll es versuchen, was ich auch mechen werde. Hat das Aussicht auf Erfolg?Vielen Dank allen Experten
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Maßgeblich ist die Entfernung nach Großkreisberechnung.
Ob der Flug von innerhalb oder außerhalb der EU kommt ist rechtlich nicht relevant, sofern er in der EU beginnt oder endet bzw. von einer EU Fluglinie durchgeführt wird. -
Nachtrag:
Mit einer Entschädigung gem. VO(EG)261/04 von pauschal €400 pro Ticket sind alle Ansprüche abgegolten.
No-Seat Babies haben keinen Anspruch. -
Das kommt ganz darauf an, wie die Forderung begründet ist ...

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Sind mit Sun Express von Marsa Alam mit 4 Stunden Verspätung gestartet. Als wir im Flieger saßen, wurden wir davon in Kenntnis gesetzt, dass wir nicht auf dem direkten Weg nach Hannover fliegen, sondern zuerst nach Antalya fliegen, um dort einen Crewwechsel wegen Stundenüberschreitung des aktuellen Bordpersonals durchzuführen. Dort angekommen haben wir dann über eine Stunde bei der Hitze auf dem Rollfeld im Flieger gesessen und mussten abwarten, dass der Flug fortgeführt wurde. In Hannover sind wir mit insgesamt 6 Stunden Verspätung angekommen.
Der Grund, warum es zu der Verspätung kam, soll ein technischer Defekt gewesen sein -
In diesem Fall die Airline, einfac,h eine formlose Beschwerde hinschicken mit Angabe der Flugdaten (Tag, Flugnummer Start-Ziel) und der betroffenen Passagiere.
Gem. VO(EG)261/04 könnt ihr pro Ticket eine Entschädigung in Höhe von € 600 beanspruchen, ausgenommen Kleinkinder ohne eigenen Sitzplatz. -
Vollkommen unnötig - sorry ... :?

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erstes ussergerichtliches anschreiben kann der anwalt machen, muss aber nicht. wenn eine rechtsschutzversicherung besteht, würde ich vorab mal die kosten klären und eine anwaltliche erstberatung in anspruch nehmen. ist zwar vom gegenstandswert her für die meisten anwälte nicht besonders attraktiv, aber wenn ein erfahrener reiserechtler das macht, geht die anspruchsdurchsetzung zügig und in der regel auch völlig unkompliziert. spart ausserdem eigenen schreibaufwand

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Meiner Erfahrung nach nutzt bei dieser Airline kein formloses Anschreiben...

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Ich habe erst vor wenigen Tagen ein Feedback eines Users erhalten, der nach nur 4 Wochen anstandslos seine Ausgleichszahlung von XG bekam.
Mit einem einzigen schlichten Anschreiben ... unaufwändiger und zügiger kann es eigentlich nicht gehen.

Bleibe dabei: Ein Anwalt zum jetztigen Zeitpunkt ist vollkommen unnötig.
Ebenso pauschale Aussagen wie "bei dieser Airline", Vergleiche mit ggf. geraume Zeit zurückliegenden und womöglich andersgelagerten Sachständen. -
Wir haben einen Anwalt hinzugezogen, ich fühle mich dann doch besser vertreten. Denn es müssen für evtl. Ansprüche auch Fristen (innerhalb eines Monats) eingehalten werden.
Des Weteren kann man nicht nur die Airline wegen einer Entschädigung belangen, sondern auch den Reiseveranstalter. Nämlich wegen entgangener Urlaubsfreuden und das gilt auch für den Rückflug. Die Summe die dort evtl. zu erwarten ist, ist zwar nicht so hoch, aber auch das sollte man wissen.
Zu den Anwaltkosten, die übernimmt erst einmal meine Rechtschutzversicherung und im Falle einer Entschädigung muss die Airline auch noch diese Kosten übernehmen. -
Die Frist zur Einrede bei der Airline beträgt 3 Jahre.
Entschädigungszahlungen (5% eines Tagessatzes der Reise ab der 5ten und für jede weitere Stunde der Verspätung) des Veranstalters werden ggf. aufgerechnet.
Das hätte dir der Anwalt eigentlich sagen müssen ...