Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
  6. Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
3.4k Beiträge 606 Kommentatoren 1.0m Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • Alfred_TetzlaffA Offline
    Alfred_TetzlaffA Offline
    Alfred_Tetzlaff
    schrieb am zuletzt editiert von
    #2421

    Meiner Erfahrung nach nutzt bei dieser Airline kein formloses Anschreiben... 😞

    2015, Porto Angeli, Rhodos
    2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • vonschmelingV 1
      vonschmelingV 1
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2422

      Ich habe erst vor wenigen Tagen ein Feedback eines Users erhalten, der nach nur 4 Wochen anstandslos seine Ausgleichszahlung von XG bekam.
      Mit einem einzigen schlichten Anschreiben ... unaufwändiger und zügiger kann es eigentlich nicht gehen.
      😉

      Bleibe dabei: Ein Anwalt zum jetztigen Zeitpunkt ist vollkommen unnötig.
      Ebenso pauschale Aussagen wie "bei dieser Airline", Vergleiche mit ggf. geraume Zeit zurückliegenden und womöglich andersgelagerten Sachständen.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • BrodilineB Offline
        BrodilineB Offline
        Brodiline
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2423

        Wir haben einen Anwalt hinzugezogen, ich fühle mich dann doch besser vertreten. Denn es müssen für evtl. Ansprüche auch Fristen (innerhalb eines Monats) eingehalten werden. 
        Des Weteren kann man nicht nur die Airline wegen einer Entschädigung belangen, sondern auch den Reiseveranstalter. Nämlich wegen entgangener Urlaubsfreuden und das gilt auch für den Rückflug. Die Summe die dort evtl. zu erwarten ist, ist zwar nicht so hoch, aber auch das sollte man wissen. 
        Zu den Anwaltkosten, die übernimmt erst einmal meine Rechtschutzversicherung und im Falle einer Entschädigung muss die Airline auch noch diese Kosten übernehmen.

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • vonschmelingV 1
          vonschmelingV 1
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2424

          Die Frist zur Einrede bei der Airline beträgt 3 Jahre.
          Entschädigungszahlungen (5% eines Tagessatzes der Reise ab der 5ten und für jede weitere Stunde der Verspätung) des Veranstalters werden ggf. aufgerechnet.
          Das hätte dir der Anwalt eigentlich sagen müssen ...

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • HolginhoH Offline
            HolginhoH Offline
            Holginho
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2425

            Es bleibt zu hoffen, das bei der RSV um Bestätigung der Übernahme nachgefragt wurde und diverse Infos selbstrecherchiert und nicht vom Anwalt stammen...

            ...ansonsten wäre ein Anwaltswechsel anzuraten!

            “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • BrodilineB Offline
              BrodilineB Offline
              Brodiline
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2426

              Natürlich haben wir uns das "Go" von unserer Versicherung mit Schadennr. geben lassen.
              Und als Anwalt haben wir uns einen sehr fähigen ausgesucht und ganz ehrlich, ich glaube der hat schon eine Menge Ahnung von dem was er tut.xx editiert!Wir machen hier doch keine Werbung für Rechtsanwältexx

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • bernhard707B Offline
                bernhard707B Offline
                bernhard707
                schrieb am zuletzt editiert von
                #2427

                Ja schön, dennoch könnt ihr einen Anspruch nur entweder an die Airline

                "vonschmeling:" wrote:
                ...Gem. VO(EG)261/04 könnt ihr pro Ticket eine Entschädigung in Höhe von € 600 beanspruchen, ausgenommen Kleinkinder ohne eigenen Sitzplatz...

                oder an den Veranstalter stellen.
                Eventuelle Erstattungen des Veranstalters werden ggfls. auf die der Airline angerechnet, da für ein solches Ereignis nicht doppelt entschädigt werden kann, was einem fähigen Anwalt bekannt sein sollte.

                Life is too short to limit your vision ... indeed

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • HolginhoH Offline
                  HolginhoH Offline
                  Holginho
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2428

                  Deswegen ja auch meine Frage, ob selbst "recherchiert" oder Aussagen vom RA. Wenn der Mumpitz (z.B. Frist und "mehrfacher" Anspruch) selbst recherchiert war, dann ist's ein Segen, daß ein RA zu Rate gezogen wurde. Ansonsten hätte der Vortrag für reichlich Heiterkeitsstürme gesorgt.
                  Stammen diese Aussagen allerdings vom RA, sollte hier die Vermutung "fähig" schleunigst gestrichen und der Mann ausgewechselt werden.

                  “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • vonschmelingV 1
                    vonschmelingV 1
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2429

                    ... im Grunde hätte man zu dieser Erkenntnis auch nur ein bisschen hier durch´s Unterforum lesen müssen, wo diese Sachverhalte mehrfach erläutert sind.
                    😉

                    Wie gesagt - kurzes Anschreiben hat im jüngsten mir berichteten Fall das gewünschte Ergebnis in nur 4 Wochen erbracht - bei eben dieser auch bei Brodiline betroffenen Airline.
                    Halte ich für ziemlich unaufwendig im Vergleich zum Gedöns mit Anwalt und Rechtschutz.
                    Muss aber jeder für sich entscheiden, für mich ist´s schlicht Geld zum Fenster rausgeschmissen.

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • deddy32D Offline
                      deddy32D Offline
                      deddy32
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2430

                      Überflüssiges Zitat entfernt!
                      @Brodiline

                      Wird untereinander verrechnet . Den gleichen Fall hatten wir letztes Jahr . Den Betrag den wir vom Veranstalter bekommen haben wurde mit der Entschädigung der Airline verrechnet. Man soll ja keinen Provit aus den Entschädigungen schlagen .

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • vonschmelingV 1
                        vonschmelingV 1
                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2431

                        "Profit" schlägt man sowieso aus der Entschädigung, denn das Ticket wird kaum um die 600€ gekostet haben ...
                        😉

                        Es geht einfach um die Rechtsauffassung, dass ein Fall auch nur einmal zu entschädigen ist.
                        Der Betroffene soll so gestellt sein, als habe seine Reise keine Beeinträchtigung erlitten. Das ist mit dem Schadenersatz gem. VO(EG)261/04 meist erfüllt.

                        Wenn ein Ticket tatsächlich teurer war, können selbstverständlich die gesamten Kosten gefordert werden.
                        Hat man beispielsweise für ein Bussi-Ticket nach Malpensa 800 Schleifen gelatzt, muss man sich nicht mit 250 begnügen sondern fordert einfach den tatsächlichen Preis von der Airline.

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • burton_B Offline
                          burton_B Offline
                          burton_
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2432

                          Der "Rechtsexperte" erzählt grad auf SWR so ziemlich das genaue Gegenteil zur hier immer wieder verbreiteten Rechtsauffassung  😱

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • vonschmelingV 1
                            vonschmelingV 1
                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2433

                            Als da wäre? ❓

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • burton_B Offline
                              burton_B Offline
                              burton_
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2434

                              Änderung der voraussichtlichen Flugzeit is nich,  wenn doch Ersatz für dadurch verlorene Urlaubszeit am Anreisetag anteilig zum Reisepreis.

                              Jetzt grad wurde übrigens die Haftung des RV bejaht, wenn die Bahn im Rahmen von Rail&Fly Verspätung hat...

                              Guggst du hier der Text zur Sendung

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • vonschmelingV 1
                                vonschmelingV 1
                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2435

                                Bevor ich mir das ansehe frage ich mich schon, wann´s wohl aufgezeichnet wurde und ob ich mich womöglich mit einem weiteren beschissen unfundierten journalistischen Auswurf befassen muss?!
                                😱 (ich bin traumatisiert!)

                                Sorry @burton_ meinen Dank für den Link - du kannst ja nix dafür! (hoffentlich ... ;))

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • burton_B Offline
                                  burton_B Offline
                                  burton_
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #2436

                                  Bin weder beim SWR, noch beim BGH beschäftigt  😉

                                  Der Beitrag ist aktuell, die vorgestrige Entscheidung zu den voraussichtlichen Flugzeiten ist schon dabei...

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • vonschmelingV 1
                                    vonschmelingV 1
                                    vonschmeling
                                    Moderator
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #2437

                                    Jessas - die können ja noch nicht einmal auf 3 zählen!?
                                    Schlimmer als ich dachte, obwohl in Teilen analog zu akutalisierten Entscheidungen.
                                    😱
                                    Wem es denn dienlich erscheint möge sich dessen bedienen  ... :?

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • HC-Mitglied985931H Offline
                                      HC-Mitglied985931H Offline
                                      HC-Mitglied985931
                                      Gesperrt
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #2438

                                      Zumindest das:

                                      **"Wer die Reise antritt und dadurch Urlaubszeit verliert, kann den Reisepreis mindern. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Reisepreis. Kostet eine fünftägige Reise 1.000 Euro, beträgt die Entschädigung 200 Euro pro verlorenen Reisetag."**hört sich für mich eher nach Sensationsjournalismus an! Wenn man das auf die 5% des Tagessatzes pro angefangene Stunde Verspätung ab der 5. Stunde rechnet, kommt es zwar rechnerisch hin, aber wie realistisch ist das Beispiel :?

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • Mam62M Offline
                                        Mam62M Offline
                                        Mam62
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #2439

                                        Und wenn man länger unterwegs ist, wie bei einer Verschiebung auf dem Rückflug, hat man ja keinen Reisetag verloren, dann müßte man ja theoretisch nachzahlen.... 😉

                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • vonschmelingV 1
                                          vonschmelingV 1
                                          vonschmeling
                                          Moderator
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #2440

                                          Realistisch insofern, als einigermaßen geschmeidig - im Falle sachlicher Beschwerde! - Veranstalter auch ohne erhebliche Beeinträchtigung der Reise durch veränderte Flugzeiten ca. 50% eines Tagessatzes erstatten.
                                          Abweichende Reiszeiten bitte nicht mit Verspätungen und dem daraus resultierenden Anspruch an den RV verwechseln.

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

                                          1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 120
                                          • 121
                                          • 122
                                          • 123
                                          • 124
                                          • 169
                                          • 170
                                          • 122 von 170
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag