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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • HC-Mitglied985931H Offline
    HC-Mitglied985931H Offline
    HC-Mitglied985931
    Gesperrt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #2461

    Wende Dich einfach an Tuifly, bei denen musst Du dann ja eh stornieren.

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    • ichmagreisenI Offline
      ichmagreisenI Offline
      ichmagreisen
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2462

      Vielen Dank, das hilft mir jetzt grad nicht weiter. Meine Frage war ob Amadeus genaue Zeiten eingepflegt hat.
      Tuifly hat mich ja nichtmals informiert, da die das bestimmt "zeitnah"  😉 machen werden, gibt es da ja noch keinen Grund. 
      Vielleicht kann mir ja jemand einfach diese Frage beantworten. 😘

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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2463

        Üblich zuverlässig.
        Nur: Was bringt dir diese Erkenntnis? 😱

        Was in der Tat helfen könnte wäre die Erkundigung bei X3 direkt.
        Wieso um Himmels Willen willst du passiv abwarten? ❓

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

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        • mk116M Offline
          mk116M Offline
          mk116
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2464
          Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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          • ichmagreisenI Offline
            ichmagreisenI Offline
            ichmagreisen
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2465

            @V.S.: Naja, wie du ja sagst, ich kann ja aktiv nichts dagegen machen, da zum jetzigen Zeitpunkt einer Änderung andere Flüge nicht annähernd im selben Preisbereich liegen. Daher ja meine Frage nach der Genauigkeit von A. und rechtlicher Möglichkeiten.
            Und X3 direkt kontaktieren? Ach, ich schaue mir das jetzt einfach mal in Ruhe an, wann die denn ihre Kunden darüber zu informieren gedenken... 😉 Ist doch viel lustiger.
            Mal sehen, ob die unter zeitnah dasselbe verstehen wie ich. Ich schreibe es gerne mal hier rein, wenn es soweit ist.
            @mk: Danke, diese Info suchte ich, woher die Daten kommen... 😄

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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2466

              Woher denn sonst? ❓
              Ich kapier die weitergehende rechtliche Relevanz nicht, tut mir leid. :?

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

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              • Stefanie145S Offline
                Stefanie145S Offline
                Stefanie145
                schrieb am zuletzt editiert von
                #2467

                Hallo,

                ich bin letzte Woche von Fuerteventura aus dem Urlaub zurückgekommen.

                Im Rahmen einer Pauschalreise war der Rückflug mit Condor nach Paderborn gebucht. Beim Einschecken wurde ich von der Mitarbeiterin angesprochen, dass der Rückflug mit einer Person überbucht sei und ob ich evtl. einen anderen Rückflug nutzen würde. Zudem zeigte sie mir auch einen Zettel, nach welchem ich dann 400 € erhalten würde und sich Condor um Hotel / Zug / etc. kümmern würde.

                Mit der Hoffnung, den Urlaub ggf. noch etwas zu verlängern, war ich erstmal interessiert und sie holte eine Kollegin hinzu, die die genaueren Details kannte. Ich hätte noch am selben Abend nach Hannover fliegen sollen, ein Zug wäre dann aus meiner Sicht vermutlich nicht mehr gefahren und hatte dies auch der Mitarbeiterin gesagt. Ich war jedoch einverstanden, nach Hannover zu fliegen. Ich sollte jedoch noch abwarten, ob auch wirklich alle Reisenden kommen und 45 Minuten vor Abflug nochmal am Check-In-Schalter sind.

                Als ich später am Check-In-Schalter kam, sagte mir die "Chefin", dass sie bereits mit Frankfurt gesprochen hätte, ich würde dann von Hannover aus mit dem Taxi direkt nach Hause gebracht werden, es fehlt jedoch noch ein Passagier, auf welchen noch 10 Minuten gewartet wird. Nachdem der fehlende Passagier auch nach Aufruf nicht mehr erschienen bin, bin ich dann doch wie geplant nach Paderborn geflogen.

                Da die Dialoge immer auf Englisch waren und mein Englisch zugegebenermaßen nicht die besten sind frage ich mich mittlerweile schon, ob ich alles richtig verstanden habe. Hätte ich wirklich 400 € dafür bekommen, dass ich statt nach Paderborn nach Hannover geflogen wäre und wäre dann nach zusätzlich mit dem Taxi nach Hause gefahren worden?
                Durch das direkte Taxi nach Hause, wäre ich vielleicht 30 Minuten später nach Hause gekommen.

                Es wäre nett, wenn mir jemand mitteilt, ob ich alles richtig verstanden habe.
                Viele Grüße
                Stefanie

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                • mk116M Offline
                  mk116M Offline
                  mk116
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2468
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                  • Ich bins37I Offline
                    Ich bins37I Offline
                    Ich bins37
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2469

                    Guten Abend,

                     

                     
                    vor knapp einen Jahr passierte folgendes:

                     

                    Laut unsere Reiseunterlagen hätten wir am 20.10.2013einen Rückflug von Antalya nach Erfurt (Abflug 16:00 Ankunft 18:55)gehabt. Als wir am 19.10.2013 im Hotel die Abreise Informationen bekamen, standschon ganz was anderes (Abflug 19:20 Ankunft 21:55). Am20.10.2013 wurden wir zum Flughafen gebracht und dort haben wir erfahren,dass Abflug auf 20:20 verlegt wurde. Aber jetzt kommt: nach ungefähr eineStunde Flug teilt uns eine von Stewardess, dass wir wegen technischen Defekt imIstanbul landen müssen. Zum Glück sind wir heile gelandet. Nach ungefähr eineinhalbStunden Warten im Flugzeug haben die uns in eine kleine Abflughalle gebracht.Wir haben gewartet, gewartet und gewartet. Wieder zum Glück bekamen wir endlichInfo, dass die Fluggesellschaft keinen Ersatz Flugzeug hat und erst am21.10.2013 um 06:40 einen haben wird. Nach schlaflosen Nachtwollten wir nur eins: nach Erfurt. Aber wo wir um 06:40 noch kein Flugzeuggesehen haben, war nur die große Enttäuschung von dem Reiseland Türkei. Wirsaßen und warteten. Ungefähr um 07:40 haben wir dann an der Infotafel gesehen,dass wir doch noch nach Deutschland zurück fliegen werden und zwar 08:15.Wir sind ca. 10:30 im Erfurt gelandet.

                     

                     
                    Sollen wir eine Klage einreichen? Wie sehen die Chancen,dass wir die Entschädigung bekommen? Oder sogar: Haben wir einen Anspruch aufeine Entschädigung? Und ob wirin der Türkei erfolgreich vollstrecken können?

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV Offline
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                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2470

                      Die Einredefrist beträgt 3 Jahre; nach vorläufiger Darstellung ist ein Anspruch auf € 400 pro Ticket gem. VO(EG)261/04 wahrscheinlich.
                      Bitte führt zuerst einfach Beschwerde bei der Airline und zwar mit den reinen Fakten -  Flugdaten, Personen, tatsächliche Verspätung bei der Ankunft.

                      Man kann nicht "eben mal" eine Klage einreichen, vorrangig sind die Tools zur außergerichtlichen Einigung auszuschöpfen.

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

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                      • ginusG Offline
                        ginusG Offline
                        ginus
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2471

                        Sorry, dass ich die Vorfreude etwas dämpfen muss. Hier steht nirgendwo wer der ausführende Carrier war/ob es sich um ein Luftfahrtunternehmen aus der europäischen Union handelt.
                        Oder hat sich gerichtlich z.B. die Betrachtungsweise durchgesetzt es handle sich um einen sog. Rundflug bei DE-Antalya-DE und somit sei das Antrittsland ein europäisches?

                        In jedem Fall aber hat der Carrier eine hundsmiserable Betreuung abgeliefert, hier wäre wohl ggf. auf jeden Fall etwas / evtl. sogar zusätzlich zur VO(EG)261/04 / zu machen. Allerdings kenne ich hier die Verjährungsfristen nicht.

                        ginus

                        Meine Passion Belle Époque als Jugendstil - Modernisme - Secession - Art Nouveau Mein Avatar: Jugendstil in Riga, Strassenfassade Gebäude Alberta Iela 8

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV Offline
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                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2472

                          Den Anwendungsbereich hatte ich vorausgesetzt ... :? 😱

                          Beschwerden gegen beispielsweise den Veranstalter sind unverzüglich zu führen, damit braucht man nun nicht mehr um die Kurve kommen zu wollen.

                          Letztlich darf man wohl fragen, was eine grottige Airline Performance mit der "Enttäuschung vom Reiseland Türkei" zu tun hat?!

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • ginusG Offline
                            ginusG Offline
                            ginus
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2473

                            Ich weiß es leider auch nicht, aber vielleicht war es eine türkische Airline ❓ ?

                            Eigentlich ein aberwitziger Zustand; ob die VO(EG)261/04 für meinen Rückflug bei Pauschalreisen gilt, ist allein die Airline-Auswahl des RV maßgebend.
                            Es sei denn, wie ich oben schon schrieb, die richterliche Betrachtungsweise habe sich (allgemein) durchgesetzt es handle sich um einen sog. Rundflug bei z.B. DE-Antalya-DE und somit sei das Antrittsland ein europäisches?
                            Aber diese meine gedanklichen Nachfragen sind vermutlich zu speziell.

                            ginus

                            PS: Nein, man muss genau sein. Es muss oben heißen ... somit sei das Antrittsland ein EU Land (europäisch ist die Türkei in Teilen ja auch).

                            Meine Passion Belle Époque als Jugendstil - Modernisme - Secession - Art Nouveau Mein Avatar: Jugendstil in Riga, Strassenfassade Gebäude Alberta Iela 8

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2474

                              Nun ja, man kann ja nicht voraussetzen, dass die ganze Welt aberwitzige EU-Regelung mitträgt ...
                              😉

                              Nach meiner Kenntnis gibt es keine irgendwie "abgewandelte richterliche Haltung" zum Anwendungsbereich der VO(EG)261/04 bei Nicht EU Carriern, im Gegenteil sogar mindestens ein Urteil, bei dem eine EU Airline exkulpiert wurde, deren Direktflug sich beim Abflug nach einer Zwischenlandung von einem Nicht EU Flughafen verspätete.
                              Das träfe dann übrigens auch auf die "Causa Ich bins" zu, sofern nicht explizit ein Non-Stop Flug zugesichert war.

                              Ich war ganz einfach davon ausgegangen, dass die Frage nach einer ggf. gerichtlich Klärung nach einem Jahr nur dann gestellt würde, wenn der Anwendungsbereich der EU Fluggastrechte außer Zweifel steht ...
                              :?

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • ginusG Offline
                                ginusG Offline
                                ginus
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2475

                                Nun ja, dieses ganze Jahr Zwischenraum würde natürlich im Falle eines Falles einem Richter wohl etwas sauer aufstoßen.

                                ginus

                                PS: mit " ein aberwitziger Zustand " meine ich, dass ich mir möglicherweise das Heft des handelns aus der Hand gebe, also nicht wissen und erwarten kann nach ggf. stunden-/tagelangem stranden irgendwo, die Airline ggf. recht einfach auf dem Wege der VO(EG)261/04 heranziehen zu können.

                                Und, Handlungsstränge gebe ich nicht gerne aus der Hand, ich muss die ja deshalb noch lange nicht nutzen.

                                Meine Passion Belle Époque als Jugendstil - Modernisme - Secession - Art Nouveau Mein Avatar: Jugendstil in Riga, Strassenfassade Gebäude Alberta Iela 8

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • vonschmelingV Offline
                                  vonschmelingV Offline
                                  vonschmeling
                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #2476

                                  Nein, im Anwendungsbereich der VO würde es niemand sauer aufzustoßen haben, das darf bei der Entscheidung keine Rolle spielen.
                                  Ich kenne einige Fälle, die erst kurz vor der Verjährungsfrist bei Gericht vorgelegt wurden, danach kräht in der Verhandlung kein Hahn.

                                  Im Falle einer Pauschalreise kann der Geschädigte ja den Veranstalter in Anspruch nehmen für aus der Verspätung resultierende Ungemach.

                                  Mir ist schon klar was du mit aberwitzig meintest, allerdings kann man da verschiedener Ansicht sein. Ich halte eine Kompensation von beispielsweise €600 für ein Ticket für €129 für einigermaßen aberwitzig.
                                  😉

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • mkfpaM Offline
                                    mkfpaM Offline
                                    mkfpa
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #2477

                                    Ich gehe sogar noch weiter und halte die pauschale Euro 600 Kompensation die ich fuer ein Euro 560 Ticket bekommen habe fuer definitiv aberwitzig. 😱

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • ArminA Offline
                                      ArminA Offline
                                      Armin
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #2478

                                      ..ich denke die Gesetzgebung weiß hier sehr genau zwischen Entschädigungund Erstattung zu differenzieren. Erstere ist völlig unabhängig vom Ticketpreis. Die VO 261/04 regelt ausdrücklich die **Entschädigung 😉 .**Der Schaden durch Flugverspätung (z.B. durch einen verpaßten Geschäftstermin) kann immens sein. Inwieweit eine Pauschalierung nachvollziehbar ist sei mal dahingestellt...

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • Kati 64K Offline
                                        Kati 64K Offline
                                        Kati 64
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #2479

                                        Hallo ihr Holidaychecker, 
                                        wir haben uns eine Pauschalreise ausgesucht.
                                        Die Reise war bei Ab-in-den-Urlaub (wie wir jetzt wissen, leider!) , buchbar. Wir hatten noch einige Fragen und darum ein Anruf (oh Wunder, es war gleich jemand dran!). 
                                        Laut AidU : wir machen beim Veranstalter ,eine verbindliche Anfrage, ob noch ein Zimmer frei ist. Wir würden in ca.3bis 5 Tagen Bescheid bekommen, will heißen, wenn Zimmer frei, haben wir eine Reise gebucht.
                                        Wir warten jetzt schon 10 Tage und haben noch keine Nachricht. An's Telefon geht niemand( laut Facebookseite warteten einige 3 Stunden in der Warteschleife) und auf Emails antwortet auch niemand. Auf der Internetseite haben wir beim Login eine Buchungsnummer und beim Verlauf steht : in Bearbeitung. 
                                        Es soll unbedingt dieses Hotel sein. Wir haben jetzt das Hotel auch zu anderen Terminen und bei anderen Anbietern gefunden. Da es sehr klein ist, ist es auch schnell ausgebucht. Außerdem sind im Moment bei vielen Anbietern Preiserhöhungen. Was sollen wir jetzt tun? Wielange sollen wir noch warten? Irgendwann ist wieder ausgebucht oder viiilel teurer! Kann AidU von uns Stornogebühren verlangen, wenn wir zurücktreten und woanders buchen? Gibt es überhaupt so etwas wie ein "verbindliche Anfrage"?
                                        Wäre dankbar für viele Meinungen und Ratschläge!
                                        Kati

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                                        Antworten Zitieren
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #2480

                                          Nutze doch bitte den zuständigen Vermittler-Thread.
                                          Hier geht es um Flugzeitänderungen/Verspätungen.

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