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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Ich bins37I Offline
    Ich bins37I Offline
    Ich bins37
    schrieb am zuletzt editiert von
    #2481

    ginus:
    Ich weiß es leider auch nicht, aber vielleicht war es eine türkische Airline ❓ ?

    Eigentlich ein aberwitziger Zustand; ob die VO(EG)261/04 für meinen Rückflug bei Pauschalreisen gilt, ist allein die Airline-Auswahl des RV maßgebend.
    Es sei denn, wie ich oben schon schrieb, die richterliche Betrachtungsweise habe sich (allgemein) durchgesetzt es handle sich um einen sog. Rundflug bei z.B. DE-Antalya-DE und somit sei das Antrittsland ein europäisches?
    Aber diese meine gedanklichen Nachfragen sind vermutlich zu speziell.

    ginus

    PS: Nein, man muss genau sein. Es muss oben heißen ... somit sei das Antrittsland ein EU Land (europäisch ist die Türkei in Teilen ja auch).

    Es war leider eine türkische Airline (Tailwind)

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2482

      EU Wirkungsgrad und geographisch europäisch sind bekanntlich zwei Paar Stiefel ... :?

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • uta15U Offline
        uta15U Offline
        uta15
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2483

        Moin liebe HC`ler, wir hatten eine Pauschalreise in die Türkei gebucht. Am 17.10. sollte es mit Condor DE 5155 um 19:40 zurück nach HH gehen. Am Flughafen waren wir um 17:15. Ca. 19:30 wurde Start auf 20:10 verlegt. Ca. 20:00 auf 20:40. Danach keine Info. Es erschien dann ein Flughafenmitarbeiter um ca. 21:30, der mitteilte das es Probleme mit der Maschine gäbe. Danach bis 22:15 keine Info. Dann erklärte der Mitarbeiter, dass der Flugkapitän in Kürze eine Erklärung abgeben wolle. Kurz vor 23:00 ( Landung in HH wäre zu diesem Zeitpunkt schon nicht mehr möglich gewesen) erfuhren wir vom Kapitän, dass bereits auf dem Hinflug Köln - Antalya es Probleme beim Betanken gab und daher bereits zu diesem Zeitpunkt die Maschine eine Verspätung hatte. In Antalya ging dann nichts mehr.Am 18. 10. sollte ein " Reparaturmensch" aus Frankfurt eingeflogen werden. Ab ca. 23:30 wurden wir dann, nachdem wir wieder alle Einreiseformalitäten durchlaufen mußten, ( Duty free gekaufte Waren abgeben incl.) nach Lara -Kundu gebracht, wo wir um ca. 0:20 eintrafen. Über das Hotel erfolgt noch ein gesonderter Bericht. Obwohl durch mehrere Fluggäste erbeten hatte es keine Getränke ( zumindest für die Kinder ) gegeben. Auch ein kostenloses Telefonat konnte wegen nur einem Telefon bei den vielen Mitreisenden nicht geführt werden. Der Kapitän erklärte, dass wenn die Reparatur gelingt wir am 18.10 gegen Mittag wieder starten könnten , wir aber im Hotel Bescheid bekämen. Diesen haben dann zwar einige Gäste zwischen 1:45 und 3:00 im Zimmer per Telefon erhalten, wir nicht. Als wir dann um 8:45 zum Frühstück wollten, erfuhren wir, dass um 9:00 der Rücktransport zum Flughafen sei. ( Also kein Frühstück ) Um ca. 12:15 ging es dann zurück nach HH, wo wir um 15:10 eintrafen. Von unseren Abholern erfuhren wir noch nebenbei, dass der Flughafen Hamburg bis ca. 23:00 im Internet den Flug nicht als gecancelt gemeldet hatte. Welche Entschädigung muß nun Condor an uns leisten ? Entfernung HH - Antalya ca. 2.450 km ) Verspätung : ca. 19 Stunden pro Person 400 € Getränke am Flughafen 10 € Taxikosten HH 22€, da wir nicht abgeholt werden konnten. Telefonat mit HH, 5€ Eine Bestätigung einer Flugunregelmäßigkeit haben wir in Antalya beim Eichecken erhalten. Vorab bereits vielen Dank für Eure Meinungen und Antworten.

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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2484

          Klick mich!

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • uta15U Offline
            uta15U Offline
            uta15
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2485

            Moin, liebe vonschmeling und vielen Dank für die schnelle Antwort 😄 . Das Formular habe ich schon am Morgen mit der gescannten Bestätigung abgeschickt. Bin mal gespannt wie sich die Condor und wie schnell meldet. Eine Bestätigung mir Vorgangsnummer kam auch umgehend, aber ich rechne mit einer längeren Bearbeitungszeit, zumal es in der letzten Woche allein in HH weitere Fälle gegeben hat. ❓ Frage ist nur wie lange man sich hinhalten lassen muß. Werde weiter berichten...  😉

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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2486

              Auslagen für Taxi oder weitere Verpflegungsauslagen sind mit der Entschädigungszahlung abgedeckt, Anspruch besteht ggf. auf € 400 (Entfernung 2.465km nach great circle) pro Ticket, ausgenommen mitreisende No-Seat Babies.

              Es dauert solange es dauert, dabei spielt ein etwas erhöhtes Aufkommen an Verspätungen keine Rolle. Ich habe ungefähr schon alles erlebt zwischen 3 Wochen bis Zahlungseingang und 2 Jahren für die Herbeiführung einer prozessualen Entscheidung zu Ungunsten der Passagiere.
              Durchaus möglich, dass CONDOR sich auf eine Ereignis außerhalb ihrer Sphäre beruft, beispielsweise wenn das Flugzeug beim Betanken beschädigt wurde ... dann dauert´s richtig und du wirst u.U. anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen müssen.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

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              • Familienbande001F Offline
                Familienbande001F Offline
                Familienbande001
                schrieb am zuletzt editiert von
                #2487

                Hallo zusammen,

                nachdem ich am 10.08. hier im Forum meine Erlebnisse geschildert und mir Rat geholt habe, kann ich heute vermelden das die Fluggesellschaft die Entschädigung gezahlt hat.
                Und was manchem hier vielleicht Mut macht, dass ganze lief ohne einen Anwalt oder einer dieser Agenturen ab. Ein einfaches A4-Blatt mit den wichtigsten Daten war vollkommen ausreichend. 
                Vielen Dank nochmal an vonschmeling,

                Beste Grüße 
                Steffen

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                • mk116M Offline
                  mk116M Offline
                  mk116
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2488
                  Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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                  • vonschmelingV Offline
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                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2489

                    Interessantes Urteil!
                    Hier geht es wohlgemerkt um eine mittelbar witterungsbedingte Verspätung, da der Flug trotz der vorherrschenden Verhältnisse zwar durchführbar gewesen wäre und sich "nur" das Crew Mitglied deshalb verspätete.

                    Eine ziemlich exotische Causa übrigens, da Crews i.d.R. glasklare Vorschriften zum Erreichen des Einsatzortes haben und unbillige Wetterlagen hierbei weitestgehend ausgeschlossen werden.

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

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                    • uta15U Offline
                      uta15U Offline
                      uta15
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2490

                      Moin, ich hatte am 19.10. meinen Fall geschildert. Heute kam dann die Antwort von Condor:
                      sehr geehrte Reiseteilnehmer,
                      Sie teilten uns mit, dass Ihr Flug nicht wie geplant durchgeführt wurde. Bitte entschuldigen Sie die Verspätung.
                      Zum Sachverhalt teilen wir Ihnen Folgendes mit:
                      Nach Auskunft unserer Verkehrszentrale wurde die Verspätung durch einen unerwartet aufgetretenen Flugsicherheitsmangel verursacht. Wir hatten keine zumutbaren Möglichkeiten, die eingetretene Verspätung zu verhindern.
                      Ihre Forderung auf eine Ausgleichsleistung nach der EU-Verordnung 261/2004 müssen wir daher leider ablehnen.

                      Mit freundlichen Grüßen

                      Condor Flugdienst GmbH
                      Kundenbetreuung II Karl-Hermann-Flach Str. 36
                      61440 Oberursel GERMANY

                      ...wie bereits geschildert war die Maschine mit über 1 Stude Verspätung in Köln nach Antalya wegen der Betankungsproblems gestartet. Also kann man ja nicht von einem "unerwartet aufgetretenen Flugsicherheitsmangel" sprechen, wenn genau das Problem schon vorher bei dieser Maschine bestanden hat.
                      Auch hinsichtlich der Verpflegung und derTelefonkosten hat man nichts angeboten.
                      Hier wird man wohl leider ohne Anwalt nichts erreichen.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV Offline
                        vonschmelingV Offline
                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2491

                        Dann musst du dein Glück eben mit anwaltlicher Hilfe suchen - und hoffen, dass deine Informationen unerschütterlich sind.
                        Alternativ kannst du auch einen der landläufig bekannten Inkassovereine mit der Durchsetzung beaufragen. Das kostet dich im Falle eines Misserfolges dann immerhin nix ...

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

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                        • Alfred_TetzlaffA Offline
                          Alfred_TetzlaffA Offline
                          Alfred_Tetzlaff
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2492

                          @ uta,

                          Eine ähnlich (schwanmmige) Begründung kommt mir bekannt vor, am Ende musste die Airline zahlen...die Möglichkeiten wurden dir von vS genannt.
                          Falls ihr eine Rechtsschutzversicherung habt, würde ich einen Anwalt (für Reiserecht) nehmen, ansonsten Flightright und Co.

                          2015, Porto Angeli, Rhodos
                          2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • vonschmelingV Offline
                            vonschmelingV Offline
                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2493

                            ... woraus sich allerdings keine Rückschlüsse auf den Ausgang der Causa uta ableiten lassen. Kann genauso gut anders laufen und dann ist u.U. ne Menge Geld futsch.
                            Ich würde tatsächlich anraten, den betreffenden Flug mal in die Maske eines Inkassoladens in Sachen Fuggastrechte einzugeben für einen ersten Eindruck ob wohl ein Anspruch besteht.
                            Das bedeutet zwar auch nicht viel, jedoch kann man sich im Falle der Auskunft "keine Ansprüche" weitere Schritte sparen.
                            Übrigens ist eine solche Anfrage unverbindlich und nicht gleichbedeutend mit einer Bevollmächtigung des Unternehmens.

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

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                            • uta15U Offline
                              uta15U Offline
                              uta15
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2494

                              Moin und vielen Dank für die Tipps.  
                              Habe den Rat befolgt und meine Daten in die Maske eingegeben und auch dort war die " Flugverschiebung" ersichtlich. Habe jetzt das Unternehmen beauftragt. Werde weiter berichten.
                              Zur Kenntnis mein Bericht ( "hübsche Fotos" ) über das Nachtquartier, in dem uns Condor untergebracht hat 😉
                              http://www.holidaycheck.de/hotelbewertung-Hotel+WOW+Topkapi+Palace+Zimmer+Selbst+fuer+1+Nacht+nein+danke-ch_hb-id_15244922.html?reviewsOrder=0

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                mk116
                                Gesperrt
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2495
                                Dieser Beitrag wurde gelöscht!
                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • DauercamperD Offline
                                  DauercamperD Offline
                                  Dauercamper
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #2496

                                  Bin am 4.11. mit Air Berlin von DUS nach Marsa Alam geflogen, Startzreit war mit 08.30 Uhr angegeben. Der Flug verzögerte sich um eine knappe Stunde, weil die Crew
                                  lt. Angabe vom Gatepersonal im Stau steckte.
                                  Als ich 2 Wochen später wieder zu Hause war, checkte ich meine emails. Eine mail war von AB. In dieser wurde mir zu einer Zeit kurz vor Abflug am 4.11. mitgeteilt, dass sich der Abflug verzögert-ohne weitere Begründung. War die mail nur Verarsc.... oder welche Bedeutung sollte diese mail haben?
                                  Welche Zeit gilt eigentlich als offizielle Abflugzeit, wer legt die fest und wo erfährt man diese?

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • vonschmelingV Offline
                                    vonschmelingV Offline
                                    vonschmeling
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #2497

                                    Warum sollte die Mail einen anderen Grund als den der Information haben?
                                    Viele Fluggäste rufen ihre Emails mobil ab und hätten damit von der Verzögerung gewusst.

                                    Als Abflugzeit gilt die aobt (actual off block time), die kann man am Flughafen erfahren. Ich frage mich allerdings weshalb sie dich interessiert? Ansprüche kann man nur im Falle von Ankunftsverzögerungen geltend machen, die des Abfluges spielen keine Rolle.
                                    ❓

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • DauercamperD Offline
                                      DauercamperD Offline
                                      Dauercamper
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #2498

                                      Wenn das Gatepersonal den als  Grund der Verzögerung mitteilt, dass die Crew im Stau steht und man in einer mail den wahren Grund der Verzögerung nicht nennt, dann
                                      kommt mir das komisch vor, weil mir spezielle Gepflogenheiten nicht so bekannt sind.

                                      Auf Grund der Verzögerung Ansprüche zu stellen, käme für mich nicht infrage.

                                      Manche Fragen stellt man schon mal, weil´s einen interessiert.

                                      Vielen Dank für Deine Info

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                                      • bernhard707B Offline
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                                        bernhard707
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #2499

                                        Verbindlich sind für dich die Angaben der Airline und nicht was das Gatepersonal als Grund der Verzögerung glaubt dir unbedingt mitteilen zu müssen.

                                        Life is too short to limit your vision ... indeed

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • ~~Grexit~~238~ Offline
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                                          ~~Grexit~~238
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #2500

                                          @Dauercamper
                                          Das eine schließt ja das andere nicht aus. Die Mail geht standardmässig raus und wenn du ein Smartphone hast und die Mail bekommst, kannst du deinen "Tagesplan" anpassen. Der Grund für die Verzögerung wird in einer standardisierten Mail nicht angegeben, aber die Leute vom Checkin können diesen dennoch nenenn.

                                          Warum hier aus jeder Frage ein Rechtsstreit konstruiert wird und nicht einfach die Antwort gegeben wird, weiss ich auch nicht. Vermutlich aus Profilierungssucht einzelner "schlauer"

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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