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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #2501

    Nachdem es hier im Unterforum um reiserechtliche Themen geht könnte sich deine Frage durchaus auf evtl. Ansprüche bezogen haben - daher mein Nachfassen.
    😉

    Was lässt dich schließen, dass Crew verspätet nicht der "wahre Grund" für den verzögerten Start war? Die Email, die - wenn ich dich richtig verstanden habe? - kurz vor dem geplanten  Slot bei dir angekommen war?
    Meist sind die Mitarbeiter am Gate nicht so wahnsinnig kreativ im Erfinden von vorgeschobenen Gründen, für mich ist es durchaus plausibel, dass zumindest ein Teil der Crew es wegen starken Verkehrsaufkommens nicht geschafft hat rechtzeitig zu erscheinen. Das sollte zwar nicht vorkommen, und bei den meisten Airlines gibt es auch klare Anweisungen, wie die Crews anzureisen haben. Somit ist das ein recht seltener Fall - so oder so aber gänzlich ohne reiserechtliche Relevanz.
    Falls also noch der Wunsch besteht, den Sachverhalt weiter in die Tiefe zu behandeln schlage ich vor, du postest im Thread zu betroffenen Airline.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • DauercamperD Offline
      DauercamperD Offline
      Dauercamper
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2502

      @Dugong
      Der Hinweis mit der Standartmail war nachvollziehbar. Mit meinem alten Nokia-Knochen kann ich keine emails empfangen (ist aber eins der wenigen Handys, das ich laut genug stellen kann, um mei nur noch rudimentaer vorhandenes Hörvermögren
      zu überzeugen)
      Eine ganze Weile nach geplanter Abflugzeit, sah ich übrigens die Crew an Bord hetzen.
      Ich frage mich dann doch, wo die eigentlich genächtigt haben und sich kein Hotel in Flughafennähe ausgesucht haben; rings um den Flughafen in DUS ist doch meistens
      Stau angesagt.
      Dass Aussagen des Gatepersonals nicht bindend sind, war vorab selbst mir als Laie einleuchtend.
      vielen Dank allerseits für die gut gemeinten Tipps.
      Wolfgang

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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2503

        @Duding
        Warum nur halte ich dich für wenig berufen über die Ausprägung von Profilneurosen zu urteilen?
        ❓ 😱
        @Dauercamper
        Tu mir einen Gefallen und lies deinen Beitrag noch einmal durch.
        Zum einen fragst du unter dem Titel "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" nach dem exakten Zeitpunkt des Starts und der Herausgabe desselben.
        Es ist einigermaßen logisch zu erwähnen, dass dieser keine rechtliche Relevanz hat.
        Zum anderen unterstellst du, die Mail mit der Information an dich sei möglichweise ein Hoax, zu anderen mutmaßt du, der wirkliche Grund sei verschleiert worden - an der einen oder anderen Stelle.
        Ein letzter Satz noch zur Gestellung der Crew: Die kann beispielsweise in DUS / Umgebung ansässig sein und übernachtet daher nicht in flughafennahen Hotels, sondern zu Hause. "Im Verkehr stecken" kann man u.U. auch mit den Öffis, über die differenzierte Ursache wird der Fluggast gewöhnlich nicht informiert.
        Ergo: Keine spezielle Gepflogenheit.

        Mein Rat ist übrigens nicht "gut gemeint", er ist im Sinne der Übersichtlichkeit des Forums analog zu den hinterlegten und von jedem hier teilnehmenden Nutzer akzeptierten Regeln.

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

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        • tuerkeirotT Offline
          tuerkeirotT Offline
          tuerkeirot
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2504

          Hallo zusammen,
          eine kurze Rückmeldung zur Flugverspätung unseres Rückfluges am 29.3.14 mit Germania von Marsa Alam nach Hamburg mit Zwischenlandung wg. Crewwechsels in München.
          Causa ist auf Seite 222 nachzulesen.
          Zwischendrin gab es von Germania ein Kulanzangebot von 100,-p.P. also insgesamt 200,-.
          Wurde auch gezahlt.
          Hatte den Fall dann im Juni an eine Reiserechtsanwältin übergeben und die wurde dann tätig und forderte die restlichen 1000,- ein.
          Im Oktober machte das AG Hamburg an beide Seiten einen Vergleichsvorschlag...hälftige Zahlung meiner Forderung(also 500,-) und hälftige Kostenübernahme der Anwaltskosten seitens Germania und die Gerichtskosten werden gegenseitig aufgehoben. Das Gericht sagte auch ganz klar, das sonst beide Piloten geladen werden müssten und das dies dann die Kosten immens in die Höhe treiben würde und dies in keinem Verhältnis stehen würde...hab ich genauso gesehen und dem Vergleich zugestimmt.
          Heute kam das Schreiben des AG Hamburg das Germania dem auch zugestimmt hat und ich das Geld aus dem Vergleich bekomme. Hinzufügen möchte ich noch, dass wir eine Rechtsschutzversicherung mit Selbstbeteiligung haben, aber es hat sich trotzdem gelohnt.

          Gruß Antje

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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2505

            Ich muss mich jetzt ein wenig moderieren ... aber in diesem Fall halte ich die verbriefte Hartnäckigkeit für wahrlich kontraproduktiv im Sinne der Verbraucher ...
            :?

            Die Verspätung von türkeirot (´s Operating) resultierte aus einem kurzfristigen Start- und Landestop des Flughafens durch heavy traffic.
            Das ist wahrlich ein Ereignis, welches auch mit überobligatorischen Maßnahmen von der Airline nicht zu beherrschen ist.
            Nun mag man sich über den spezifischen Erfolg schulterklopfend beglückwünschen - im Blick auf die Gemeinschaft der Verbraucher ist er jedoch einigermaßen unadäquat und wird künftigen Nutzern schlicherdings aufgerechnet.
            Für mich ein Pyrrhussieg ohne positive Allgemeinwirkung ... 😞

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

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            • tuerkeirotT Offline
              tuerkeirotT Offline
              tuerkeirot
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2506

              Liebe vs,

              auch ich habe deine Antwort mehrmals gelesen und frage mich was soll von halten :? .
              Ich kann dir versichern, das ich mich zwar gefreut habe, aber deshalb bin ich jetzt nicht mir auf die Schulter klopfend durch die Wohnung gelaufen.
              Eventuell hast du auch Recht und ich habe mit dem Richter, der das entschieden hat einfach nur Glück gehabt, aber wenn doch Germania im Recht gewesen sein sollte hätte sie dem Vergleich ja auch nicht zustimmen brauchen...wie dem auch sei ich wollte lediglich mitteilen wie die Sache ausgegangen ist...vielleicht interessiert es ja hier die Leser, die mir damals weitergeholfen haben bzw.die geantwortet haben.
              Ich hatte damit auch nicht vor andere "künftige Nutzer" mit meiner "verbrieften Hartnäckigkeit" in irgendeiner Form von meinem Pyrrhussieg zu erzählen bzw. damit zu prahlen...das hab ich gar nicht nötig... 😉

              LG Antje

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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #2507

                Nein, du hast kein "Glück" gehabt, lediglich einen Antragsgegner, der keine weiteren Kosten produzieren wollte obgleich das Verfahren mit Sicherheit für ihn entschieden worden wäre - nur weiß keiner wann.

                Mir geht´s prinzipiell darum, dass man nicht nach ungefähr jedem Flug das VO 261-Glücksrat drehen muss und stattdessen wohl akzeptieren kann, dass eine Aussetzung von Starts und Landungen am Flughafen nicht in der Sphäre des Luftverkehrsunternehmens liegen.
                Damit wäre jedenfall aus meiner Sicht allen geholfen und nicht nur einem sportlichen Beschwerdeführer (hier gelegentlich auch als "Prozesshansel" geführt).
                :?

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

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                • aedificansA Offline
                  aedificansA Offline
                  aedificans
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2508

                  Hallo

                  Nach Hinweis von "vonschmeling" post ich meinen Fall noch einmal hier 🙂

                  In meinem Fall gibt es Neuigkeiten. Zuerst noch einmal zusammengefasst:

                  Flugstornierung nach bereits erfolgten Boarding wegen mechanischer Beschädigung des Flugzeugs, Umbuchung auf den nächsten Tag, Reise von Hamburg nach Los Angeles

                  Da die Teilstrecke Hamburg - London durch British Airways durchgeführt worden war, wurde ich seitens New Zealand Airways an BA verwiesen. Nach knapp 2 Monaten bekam ich nun von BA folgende Bestätigung:

                  "Subject: Receipt Request

                  We are sorry your flight had to be cancelled. This is the confirmation you need to
                  make a claim on your travel insurance.

                  Passenger Name: Mr xxx
                  Flight BA965 from HAM to LHR
                  Scheduled Departure date and time: 13-SEP-2014 08:40 GMT
                  Scheduled Arrival date and time: 13-SEP-2014 10:25 GMT
                  Reason for the cancellation: Technical

                  We need to add a few legal points in connection with these details.
                  • When we use the word ‘technical’ as the reason for a delay, it covers
                  mechanical or electrical faults to aircraft. If there was any other reason for
                  the delay, we say exactly what it was (for instance, ‘Air Traffic Control’ or
                  ‘Adverse Weather&rsquo.
                  • The times shown here are in UK Greenwich Mean Time (GMT). The local
                  times may have been different in the countries concerned.
                  • We give the information above only to help you make a claim to your
                  insurance company. It should not be taken by you or anyone acting on your
                  behalf as an acknowledgement of liability by British Airways.
                  Assuring you of our best attention at all times."
                  Ich soll mich an meine Versicherung wenden?..., weil ein Flugzeug von BA einen Schaden hatte?

                  Zeitgleich kam auch eine Antwort von BA Deutschland, an die ich einen Antrag auf Schadensausgleich (gemäß EG regulation 261/2004) in Höhe von 600 EUR geschicjt hatte:

                  "vielen Dank, dass Sie sich wegen Ihres Antrags auf Entschädigung mit uns in Verbindung gesetzt haben. Bitte entschuldigen Sie die ungewöhnlich lange Bearbeitungszeit.

                  Ihr Antrag auf Entschädigung wurde leider abgelehnt, da BA0965 am 13. September 2014 aufgrund einer Beschädigung des Fluggerätes, die durch Dritte während des Aufenthalts am Boden in Hamburg verursacht wurde, storniert werden musste.
                  Das Flugzeug wurde vor Abflug beschädigt, so dass der Schaden unverzüglich begutachtet und behoben werden musste. Da dieser Schaden von Dritten verursacht wurde, liegt dies nicht in unserem Verantwortungsbereich und es handelt sich somit um einen außergewöhnlichen Umstand.

                  Leider unterliegt der Flugbetrieb Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs einer Fluggesellschaft liegen. British Airways setzt alle vertretbaren Mittel ein, um die Stornierung eines Fluges unter entsprechenden Umständen zu vermeiden. Vor der Entscheidung zur Stornierung eines Fluges werden alle denkbaren Alternativen geprüft. Wir bitten Sie um Verständnis, dass eine Stornierung des Fluges in diesem Fall unumgänglich war.
                  Ich danke Ihnen, dass Sie sich an uns gewandt haben und hoffe, dass Sie bald wieder mit British Airways fliegen werden."

                  Ein Schaden durch Dritte herbeigeführt... nicht im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft !? In wessen Verantwortung soll es denn sonst geschehen sein? Schließlich arbeitete das Bodenpersonal für BA.

                  Welche Möglichkeiten habe ich nun? Gibt es beispielhafte Fälle?

                  Danke und Gruß

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                  • vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2509

                    Hast du denn Kenntnis der tatsächlichen Ereignisse?
                    Es ist sehr zu unterscheiden, in welcher Weise "Dritte" auf die Ursache der Verspätung eingewirkt haben.
                    Falls beispielsweise ein Akt der Sabotage fernab der gewöhnlichen Abläufe ursächlich für die Beschädigung des Geräts war kann dies durchaus exkulpierend wirken ...

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

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                    • aedificansA Offline
                      aedificansA Offline
                      aedificans
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2510

                      vonschmeling:
                      Hast du denn Kenntnis der tatsächlichen Ereignisse?

                      Nun, wir saßen bereits im Flugzeug, da kam die Durchsage, dass ein Fahrzeug des Bodenpersonals eine Tür/Klappe des Flugzeugs beschädigt hat. Gesehen oder gehört hat man nichts... In der offiziellen Bestätigung von BA (siehe oben) ist nur von einem "technical reason" die Rede. Im Gegensatz zur Aussage von BA Deutschland wird keine dritte Partei explizit erwähnt....

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                      • mkfpaM Offline
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                        mkfpa
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2511

                        Das Bodenpersonal ist nach meiner Meinung kein BA Personal, sondern es handelt sich da vermutlich um Leute die sich um die Abfertigung des Fliegers gekuemmert haben.

                        Und die sind normalerweise keine BA Leute. Daher Schaden vermutlich, wie von BA gesagt, von Dritten verursacht und damit sind sie nicht Schadenersatzpflichtig.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • mk116M Offline
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                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2512
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                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2513
                            Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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                            • vonschmelingV Offline
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                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2514

                              Richtig, bei Schäden die unmittelbar oder mittelbar mit den Flugvorbereitungen in Zusammenhang zu bringen sind müsste nach aktueller Rechtsauffassung die Airline in Anpsruch genommen werden können.
                              Ist es nun jedoch so, dass ein Fahrzeug des Bodenpersonals - beispielsweise auf dem Wege zu einem anderen abzufertigenden Fluggerät - einen Schaden verursacht, steht dieser nicht unmittelbar oder mittelbar in Zusammenhang mit der Flugvorbereitung der BA Maschine und würde ein solcher Hergang die betroffene Fluggesellschaft imho exkulpieren.
                              Es dürfte sich allerdings außerordentlich schwierig gestalten für einen Fluggast, den genauen Hergang in Erfahrung zu bringen. Insofern würde ich durchaus den Versuch empfehlen, mit Verweis auf die jüngsten Entscheidungen in evtl. vergleichbaren Fällen auf einem Anspruch zu bestehen.

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2515
                                Dieser Beitrag wurde gelöscht!
                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • fraenniF Offline
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                                  fraenni
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #2516

                                  .....und Geduld hast Du bewiesen, das liest sich ja wie ein "Abreißkalender". 😉 😄

                                  "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    vonschmeling
                                    Moderator
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #2517

                                    Großartige Nachricht und sicher motivierend für andere Betroffene, die mit vergleichbaren Hergängen bisher gescheitert sind!

                                    An dieser Stelle daher noch einmal auch der Hinweis, dass die Fristen für Beschwerden im Rahmen der VO(EG)261/04 3 Jahre betragen.
                                    Wer also noch einen abschlägigen Bescheid der Airline in der Ablage "Wutbriefe" liegen hat, möge sich dieser positiven Erfahrung bedienen und sich zur Durchsetzung aufraffen.
                                    😉

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

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                                    • aedificansA Offline
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                                      aedificans
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #2518

                                      Danke für die informativen und hilfreichen Beiträge. Für mich ist die Sache noch lange nicht abgeschlossen 🙂

                                      Gruß,
                                      aedificans

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                                        #2519

                                        AIR Berlin

                                        Zahlung von Ausgleichszahlungen bei Flugverspätung in Höhevon 250,00 € (Urteil EuropäischerGerichtshof)

                                         

                                        Hallo,

                                        am 12.10.2014 war ich mit AB unterweg und der Flug von PMInach MAH hatte mehr als 5 Stunden Verspätung. Meine Forderung von 250,00 € habe ich gegenüber AB schriftlich geletend gemacht.

                                         

                                        Ich habe nun Post von AB bekommen und als Entschädigung bieten Sie mir bei meiner nächsten Buchung 250,00 € als Gutschein an!! Muss ich das akzeptieren??

                                         

                                        Hat jemand einen Musterbrief o.ä., wo ich meine Forderung gegenüber AB erneut zum Ausdruck bringen kann bzw. den Gutschein nicht akzeptiere? Oder sollte man es gleich einem Anwalt übergeben?

                                        Vielen Dank für die rasche Hilfe!

                                        spfl

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #2520

                                          Edit:
                                          Du machst keine Angaben zur Ursache der Verspätung?!
                                          Sofern du einigermaßen sicher sein kannst, dass eine solche nicht etwa exkulpierende Wirkung für die Airline hat (beispielsweise medizinischer Notfall, Witterung) musst du einen Gutschein als Vergleichsangebot nicht akzeptieren.
                                          Teile in diesem Fall einfach kurz und bündig mit, dass du nicht einverstanden bist und umgehende Überweisung der Ausgleichszahlung auf dein Konto erwartest.
                                          Dazu bedarf es weder eines Musterbriefs noch eines Anwalts ... 😉

                                          Beim geringsten Zweifel am Bestand deines Anspruchs bei einer ggf. gerichtlichen Auseinandersetzung rate ich:
                                          Entscheide zwischen dem Spatz in der Hand und der Taube auf dem Dach!
                                          (und zwar unverzüglich!)

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

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