Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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Hallo zusammen,
wir sind gestern von Marsa Alam mit 3,5 Std Verspätung nach Köln
geflogen.Lt. Aussage des Piloten hatte unsere Maschine technische
Mängel und musste in München landen.Dort wurden dann die Maschinen
getauscht .
Daher sind wir auch mit 3,5 Std Verspätung in Köln geladet.
Die Air Line war Sun Express Germany.
Wir haben die Air Line jetzt direkt angeschrieben und eine
Ausgleichzahlung gefordert mit einer Frist von 14 Tagen.
Nun meine Frage ich finde so viele verschiedene Auskünfte über die
Höhe der Fordernung das ich nicht weiß welcher Betrag der Richtige ist.
Manchmal steht 600,-€ pro Person
Manchmal nur 50% da wir nicht in der EU gestartet sind die Flugstecke über
3500 Km und Verspätung uter 4 Stunden.Danke
Simone -
Hallo zusammen,
damit das alles nicht so langweilig wird hat Air Berlin unsere Flüge für
08.2015 um 4 Std vorverlegt.
Geht das einfach so?
Wir haben uns extra die Uhrzeiten bei der Buchung ausgesucht.
Morgens früh hin und Abends spät zurück.
Dabei gab es andere Flüge die günstiger waren, leider gibt es die
jetzt auch nicht mehr.
Danke
Simone 25 -
Ja, natürlich geht das einfach so, insbesondere bei einer Reise, die erst in 8 Monaten stattfindet.
Ich nehme an ihr habt pauschal gebucht?
Dann ist das "Auswahlverfahren mittels bestimmter Flugzeiten" keine sonderlich probate Methode, wie hier (im übrigens treffenderen Thread) vielfach nachzulesen.Letztlich ist in Zeiten täglicher Anpassungen auch die Argumentation "die Preise gibt es heute nicht mehr" ein bisschen kraftlos ...
:? -
Nein das ist keine Pauschalreise.
Wir haben übers Reisebüro Air-Berlin-Flüge gebucht.
Daher auch die Aussage mit dem Preis.
Wir haben extra die späten Flüge also die etwas teueren gebucht
damit wir noch einen ganzehn Tag vor Ort haben.
Noch Infos für meine Anfrage bzg. der Verspätung?
Gruss
Simone -
@Simone25
Info: Nein, keine Verspätung sondern eine Änderung der Slots.
Bitte verwurste nicht die Sachverhalte - die ABB ergeben folgende Info:
"7.2 Verspätungen, Änderung von Flugzeiten und Annullierungen
7.2.1 Die Fluggesellschaft tut ihr Möglichstes, Fluggäste und Gepäck pünktlich zu befördern.
Die planmäßigen Abflugzeiten können aus flugbetrieblichen Gründen im angemessenen Umfang Änderungen unterliegen. Die Fluggesellschaft
ist bemüht, Änderungen von Flugzeiten auf ein Minimum zu beschränken und alle Fluggäste frühestmöglich von derartigen Änderungen in Kenntnis zu setzen."Bezüglich deiner Nachfrage sind alle Pflichten der Airline erfüllt.
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Simone25:
...
wir sind gestern von Marsa Alam mit 3,5 Std Verspätung nach Köln
geflogen. Lt. Aussage des Piloten hatte unsere Maschine technische
Mängel ...Okay, Ausgleich gem. VO(EG)261/04 ist vorerst nicht ausgeschlossen ...
Die Air Line war Sun Express Germany.
Das schadet nicht ...;)
Wir haben die Air Line jetzt direkt angeschrieben und eine
Ausgleichzahlung gefordert mit einer Frist von 14 Tagen.An sich prima - nur ist die Frist etwas wirklichkeitsfern ...
:?Maßgeblich für die Höhe eines evtln. Anspruchs ist die Berechnung der Flugstrecke mittels Großkreismethode.
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HALLO,
ich und mein Freund sind am 11. Dezember 2014 mit SRI LANKA AIRLINES
von Colombo nach Male geflogen.
Erster Start war um 13:45 Uhr, wir konnten dann auf Male aus welchen Grund auch immer -wurde uns nicht mitgeteilt- nicht landen.
Also flogen wir wieder zurück nach Colombo-total super
Unser nächster Flug ging dann um ca. 22:30 Uhr.
Wir sind am Flughafen rumgelaufen wie ein paar Irre, keine richtige/konkrete Auskunft und auf der Infotafel stand nur Flug verschoben und bis 30 Minuten vorm Abflug keine Gate.
Wenn man die "netten" Damen von Sri Lanka Arlines fragte, hieß es nur, wir müssen warten, Gatesteht auf der Infotafel.Bitte um Info, ob irgendwelche Möglichkeiten zwecks Teilrückerstattung usw. gibt.
Vielleicht weiß auch jemand, warum wir nicht auf Male landen konnten.Vielen lieben Dank.
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Deine Anprüche kannst du ggf. aus diesem Übereinkommen herleiten - und zwar auch ohne dramatische Wendungen der Art "wir sind rumgerannt" ...
:?Die Airline ist kein Mitglied der SOEP Schlichtungsvereinigung - du musst aber sowieso zuerst selbst und ggf. mit Unterstützung deines Rechtsschutzversicherers (?) aktiv werden.
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Da ich mit meiner Frage leider im falschen Thread gelandet bin kopiere ich den Text sicherheitshalber noch einmal hier rein:
Hallo liebe HC Gemeinde!
ich habe mich extra hier angemeldet da ich um die Meinung der Exporten hier zu bitten möchte.
Folgender Sachverhalt liegt vor. Wir waren im Oktober 2014 in Florida bzw. Mexiko, die Buchung erfolgte über ein Reisebüro allersdings nicht als Pauschalreise.
Unser Rückflug war ursprünglich geplant wie folgt:
15.10. Cancun - Dallas (AA)
15.10. Dallas - London +1 (AA)
16.10. London - Wien (BA)
Am Abreisetag Flugzeiten gecheckt alles okay, Transfer zum Flughafen alles okay, Gepäck eingecheckt alles okay ab zum Boarding. Zur angebebenen Zeit passiert erstmal nichts, keine Durchsage und keineAnzeige. Nach einiger Zeit wird der Flug immer 10 Minuten weise verschoben (wir waren schon etwas hektisch wegen unseres Anschlussfluges in Dallas). Lange Rede kurzer Sinn, nach circa 2 Stunden ohneInfo wurde durchgesagt, dass der Flug wegen technischer Probleme gestrichen wird. Nach weiteren Stunden des Wartens endlich an der Reihe am Umbuchungsschalter und siehe da, es gibt am gleichen Tagkeinen Flug mehr - Anschlussflüge verpasst, Sitzplatzreservierungen verfallen, zusätzlich benötigter Urlaubstag.
Umbuchung auf den nächsten Tag auf die Route Cancun - Miami (AA) - Madrid (Iberia) - Wien (Iberia), Übernachtung in einem Hotel + Transfer organisiert. Die ganze Prozedur am Flughafen Cancun dauerteum die acht Stunden, nicht einmal ein Getränk wurde gereicht.
Nun zu meiner Frage, ich habe natürlich versucht mich schlau zu machen, aber komme einfach nicht auf einen grünen Zweig. Wie sehen die Ansprüche in diesem Fall aus? Ich habe herausgefunden, wenn eseine EU Airline bzw. ein EU Abflughafen gewesen wäre, wäre die Entschädigung bei dieser Verspätung fix mit 600,- EUR pro Person geregelt. Bei US Airlines gibt es anscheinend keine fixe Richtlinie,oder sehe ich das falsch...?! Laut dem Reisebüro weigert sich AA auch nur einen Cent Entschädigung zu bezahlen...
Ich bin für eure Antworten sehr dankbar.
LG@vonschmeling
Danke für deine Antwort, ich habe das Übereinkommen jetzt Seite für Seite durchgelesen, werde daraus aber nicht wirklich schlau - vorallem was die Berechnung der Höhe einer eventuellen Entschädigung angeht. Vielleicht kannst du mir hier ein wenig helfen, falls weitere Daten oder Infos nötig sind ist das kein Problem. Wer müsste Anspruch auf Schadenersatz stellen, das Reisebüro (über das die Buchung gelaufen ist) oder wir als Privatpersonen?
Danke nochmals für deine Hilfe!
LG -
Du kannst das Reisebüro um Hilfe bitten.
Aus deinem Bericht geht nicht hervor, ob du für die Ersatzflüge, Hotel etc. in Vorleistung gehen musstest. Falls nicht, sind tatsächlich nur der zusätzliche Urlaubstag und die Auslagen (für Verpflegung / Taxi) zu beanspruchen. Alle relevanten Belege sind dem Luftverkehrsunternehmen einzureichen mit der Bitte um Erstattung.Eine pauschale Entschädigung für die Verspätung (analog VO(EG)261/04) sieht das MÜ nicht vor.
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Hallo

Wir haben jetzt das erste Mal über einen sog. X-Veranstalter gebucht und jetzt im Nachhinein leider im Internet öfter mal gelesen, dass kurz vorher von diesem die Flugzeiten geändert werden. (Nachtflüge,andere Airlines und teils sogar mit Zwischenlandung).
Wir haben einen Hinflug vormittags und Rückflug am Abend gebucht (Pauschalreise).
Ca. eine Woche später haben wir für Bekannte nochmal im Internet dieselbe Reise gesucht und es werden jetzt nur noch mit einer anderen Airline Hinflüge abends mit Zwischenlandung angeboten, sodass man erst am nächsten Tag um ca. 4 Uhr morgens im Hotel wäre.
Rückflug ging am Abreisetag um 2 Uhr morgens schon (auch mit Zwischenlandung).
"Unser" gebuchter Flug taucht gar nicht mehr bei dem RV auf (nur noch bei anderen RV)Was wäre, wenn der ursprünglich gepbuchte Flug tatsächlich an dem Tag zur geplanten Uhrzeit stattfinden würde und wir trotzdem vom RV auf die o.g. Flugzeiten umgebucht werden würden?
Könnte man dagegen etwas tun?Bzw. dürfte der RV das auch?
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Was wäre wenn? :
Ihr könnt kostenfrei vom Vertrag zurücktreten, oder die Änderung hinnehmen und hinterher eine Reisepreisminderung geltend machen.
(Beispielsweise bei erheblicher Störung der Nachtruhe etwa 40-100% eines Tagessatzes der Reise.) -
vonschmeling:
Was wäre wenn? :
Ihr könnt kostenfrei vom Vertrag zurücktreten, oder die Änderung hinnehmen und hinterher eine Reisepreisminderung geltend machen.
(Beispielsweise bei erheblicher Störung der Nachtruhe etwa 40-100% eines Tagessatzes der Reise.)Ok, danke dir..
Gilt das mit dem kostenlosen Rücktritt auch bei X-Veranstaltern?Weil laut Kundenservice/AGBs könnten wir momentan nichtmal umbuchen (nur stornieren und neu buchen). Unsere Flugzeiten sind laut Kundenservice aber "noch" aktuell.
Und habe ich richtig verstanden, dass wenn ein Flug umgebucht wird, müsste das vom RV ausreichend begründet werden. Also wenn unser Flug normal stattfinden würde, könnte der RV die Flugzeitenänderung gar nicht begründen , ergo auch nicht umbuchen,oder?
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Auch BGH Urteile sind an und für sich nur inter partes wirksam und wurde sich bereits auf "nicht betroffen von der Entscheidung" durch einen Veranstalter berufen.
Ich verstehe allerdings noch nicht deine Betroffenheit?!
Konditionen zum Umbuchen und Stornieren habt ihr grundsätzlich mit dem (X) Veranstalter vereinbart - das ist die vertragliche Seite. Im Hintergrund gibt es eine Gesetzgebung, die ggf. Vereinbarungen aufhebt weil sie ihr widersprechen.
Zwei recht verschiedene Betrachtungsebenen.Ja, eine Änderung der Reisezeiten muss von allen Veranstaltern begründet werden - das fällt auch überwiegend sehr leicht. Jedenfalls sind X-Veranstalter hinsichtlich dieser Regelung nicht gesondert legitimiert.
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Ich hoffe hier Leute zu finden die ebenfalls von folgender Condor Verspätung / Ausfall betroffen waren (Vor dem regulären Rückflug stand am Flughafen "Cancelled" am Condor Schalter):
Rückflug von Punta Cana nach Frankfurt, regulärer Abflug am 27.12.2014 um 19.55 Uhr Ortszeit, Flugnummer DE 6233 / DE6233.
Der Rückflug ging tatsächlich am 29.12. gegen 0.40 Uhr aus Punta Cana los.Zwischenzeitlich wurden wir in das Melia Caribe Tropical (Punta Cana) einquartiert.
Als Gründe wurden folgende Dinge genannt:
- Flugzeug musste enteist werden
- Startbahn musste enteist werden
- Technischer Defekt/Mängel des Flugzeugs, deshalb Austausch der Maschine in München
- Crew über ihre erlaubte Tagesflugzeit gekommen. Organisation von Ersatzcrew bzw. Pause der regulären Crew.
Verzögerung waren insgesamt also fast 29 Stunden gegenüber der geplanten Rückflugzeit.
Über das Online-Formular von Condor (https://www.condor.com/de/hilfe-kontakt/kontakt/buchung-flug/reklamation-zum-durchgefuehrten-flug.jsp) habe ich vor ca. zwei Wochen den Flug reklamiert und 2 x600 € Entschädigung gefordert (Da über 10h Verspätung und mehr als 3500 km Entfernung für 2 Personen). Das gleiche habe ich am gleichen Tag nochmal per Brief ans Beschwerdemanagement von Condor inFrankfurt verschickt.
Per E-Mail habe ich zwar die Bestätigung bekommen, dass die Daten vom Online Formular eingetroffen sind, aber bislang habe ich noch keine Rückmeldung erhalten.
Hat jmd. schon die gleichen Schritte unternommen bzw. eine Rückmeldung erhalten? Von einem Bekannten habe ich erfahren, dass bei einem ähnlichen Fall die Condor erst mit der Entschädigung rausgerücktist, als ein Anwalt eingeschaltet und Klage erhoben wurde.
Danke und viele Grüße,
Michael -
Zwei Wochen ohne Nachricht sind völlig normal und noch kein Grund zur Sorge.
Erst mal die Antwort abwarten.
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@MiWo85
Ein Sachverhalt für den oben festgemachten Thread zur Thematik Verspätung/ Ausfall, da Beschwerde nach der Reise ...
Dort kannst du auch auf etliche Erfahrungen zurückgreifen, hier geht es um Änderungen vor Antritt der Flugreise.

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Dein Link führt genau zum gleichen Thread in dem wir gerade schreiben?!
