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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • mimowetterM Offline
    mimowetterM Offline
    mimowetter
    schrieb am zuletzt editiert von
    #2581

    @ Kourion:
    JA, nach folgender Erfahrung:

    Variante A: nahegelegener Flughafen, günstiger Preis, miserable Flugzeiten (wenn man mit Kleinkind unterwegs ist freut man sich eben nicht darüber, morgens um 2:00 Uhr zu starten und dann den ersten Tag bereits "schön am Strand verbringen zu können")

    Variante B: weiter entfernter Flughafen, etwas teurer, trotz längerer Anfahrt insgesamt günstigere Zeitplanung (Abflug war, glaube ich 11:30)

    Also Variante B gewählt, .......... und zwei Wochen vor Abflug Zeitverschiebung auf 3:10 mitgeteilt bekommen. Das ist Verar.........

    Leider hatte ich damals noch keine Rechtschutzversicherung, sonst hätte ich es darauf ankommen lassen und wenigstens versucht, die Preisdifferenz zu Variante A einzuklagen.

    Meiner Meinung nach müsste es für Flugverschiebungen ebenfalls klar definierte Entschädigungssätze geben; dann würde es sich jeder Reiseveranstalter dreimal überlegen, ob es nicht vielleicht doch wirtschaftlicher ist, den ursprünglich genannten Termin zu halten.

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    • HolginhoH Offline
      HolginhoH Offline
      Holginho
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2582

      Sollte es solche "klar definierten Entschädigungssätze" (für Flugverschiebungen) geben, wird es sich jeder RV nicht 3mal überlegen die ursprünglich genannten Daten einzuhalten...dann werden definitiv ganz einfach und schlichtweg keinerlei Zeiten mehr genannt.

      Edit:
      Die Zeiten die Du (und jeder andere Teilnehmer) genannt bekommst, sind im Rahmen einer Pauschalreise grundsätzlich(!) vorläufige(!) - und genau das hast Du mit Deiner "Unterschrift" auch akzeptiert.

      “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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      • mimowetterM Offline
        mimowetterM Offline
        mimowetter
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2583

        @ vonschmeling

        Ach wissen Sie, ich habe den Eindruck, dass eine Verbraucherschutzorganisation die Interessen der Verbraucher sehr viel besser vertritt, als jemand, der offensichtlich aus der hier kritisierten Branche kommt. Ihre Argumentation ähnelt doch verblüffend der Stellungnahme, die in den Medien von der Pressesprecherin des (glaube ich) DRV verbreitet wurde.

        Und dann noch von "Befangenheitsfilmen" zu fabulieren .....

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        • mimowetterM Offline
          mimowetterM Offline
          mimowetter
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2584

          Holginho:
          dann werden definitiv ganz einfach und schlichtweg keinerlei Zeiten mehr genannt.

          Edit:
          Die Zeiten die Du (und jeder andere Teilnehmer) genannt bekommst, sind im Rahmen einer Pauschalreise grundsätzlich(!) vorläufige(!) - und genau das hast Du mit Deiner "Unterschrift" auch akzeptiert.

          Erstgenanntes wage ich zu bezweifeln, aber selbst wenn: Das wäre dann immerhin ehrlich und entspräche der Buchung eines "Glückshotels" - da weiß ich ja auch nicht, wo ich lande.

          Zweitens sollte Ihnen nicht entgangen sein, dass Gerichte regelmäßig (!) Passagen in AGB´s verwerfen, weil sie dem geltenden Recht widersprechen, sittenwidrig sind, .......
          und selbstverständlich haben die beteiligten Branchenverbände vorher IMMER versichert, dass die Regelung NATÜRLICH im Einklang mit den Gesetzen stehe .....

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • SokratesS Offline
            SokratesS Offline
            Sokrates
            Admin Experte Istanbul
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2585

            @mimowetter 

            Bitte lies Dir doch einmal die von Dir akzeptierten Forenregeln durch.
            Dort findest Du etwas über die Anrede (das "Du" ) und über den Umgang mit den anderen Usern und Meinungen.

            LG

            Sokrates

            Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

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            • KourionK Offline
              KourionK Offline
              Kourion
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2586

              @mimowetter
              Schade. Du hast anscheinend nicht wie angeraten die 3 letzten Seiten vor deinem ersten Posting gelesen - und wohl auch nicht das entsprechende Urteil.  :?

              Im Übrigen - Unterstellungen im Stil von "aus der Branche" o. ä. tauchen hier und in anderen Threads mit schöner Regelmäßigkeit auf. Und zwar immer dann, wenn die Antwort nicht in den Kram passt. Ebenfalls schade.

              Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • rey78R Offline
                rey78R Offline
                rey78
                schrieb am zuletzt editiert von
                #2587

                @mimowetter
                da die Flüge (u.a. Flugzeiten) ein Baustein einer Pauschalreise ist und der RV hier abhängig vom Carrier ist wirsd Du mit deiner Anfechtung der AGB an dieser Stelle kein Glück haben.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • KourionK Offline
                  KourionK Offline
                  Kourion
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2588

                  @mimowetter
                  Noch ein kleiner Hinweis:
                  "Die Ansprache der Forenmitglieder im gesamten Reiseforum und über die privaten Nachrichten erfolgt über das 'Du'... "  (Netiquette / holidaycheck.de)

                  Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                  • Mam62M Offline
                    Mam62M Offline
                    Mam62
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2589

                    mimowetter:

                    Leider hatte ich damals noch keine Rechtschutzversicherung, sonst hätte ich es darauf ankommen lassen und wenigstens versucht, die Preisdifferenz zu Variante A einzuklagen.

                    Wenn doch so superklar ist, dass die Veranstalter gegen Gesetze verstoßen, dann wär doch gar kein Risiko dabei gewesen, das bis zum Internationalen Gerichtshof in Den Haag zu verfolgen....

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2590

                      @mimowetter
                      Du vergleichst Äpfel mit Birnen.

                      Im von dir erwähnten Urteil hat der Verbraucherschutz die AGB einiger Veranstalter angegriffen, und schließlich obsiegt mit der Folge, dass sie - und nur sie! - diese nicht weiter verwenden dürfen.
                      Das Urteil ist hier zigmal verlinkt, dort sind die betreffenden Forumulierung nachzulesen.

                      Nicht angegriffen wurden bisher die AGB der Airlines, diese behalten sich Anpassungen der Flugzeiten und des Routings nach wie vor vor.
                      Deinen Pauschalreisevertrag schließt du mit dem Veranstalter ab, dieser darf dich nicht ohne Angabe eines wichtigen Grundes auf ein anderes Operating buchen / deine voraussichtlichen Reisezeiten ändern. So weit so gut.
                      Ändert nun aber die Airline ihre Slots und verlegt den Hinflug von 11:30 auf 3:15 Uhr, so ist das der sogenannte "wichtige Grund" und du hast keinerlei rechtliche Handhabe, beispielsweise einen Mehrpreis im Vergleich zu einer völlig anderen Reise zu verlangen, die du wegen der vorläufigen Zeiten verworfen hast.
                      Es gibt nun mal Abläufe, die nicht der Sphäre des Veranstalters zuzuordnen sind - und genau so einer ist das. Selbstverständlich kannst du ergo für eine Änderung der Airline keine Ansprüche an den Veranstalter richten - ob es dir nun gefällt oder nicht.
                      Gleichsam könntest du auch erstreiten wollen, dass die am Dienstag gebuchte Pauschalreise und mit exakt denselben Paramtern am Freitag 200€ billigere preislich anzugleichen sei - sorry, aber das ist total banane!

                      Offenbar bist du an einer Aufklärung deiner irrtümlichen Annahmen jedoch nicht interressiert, ansonsten wärst du meinem Rat gefolgt und hättest wenigstens ein paar Seiten in diesem Thread zurückgelesen.

                      Im Übrigen ersuche ich dich in aller Deutlichkeit, umgehend auf deine vollkommen unsubstantiierten Verdächtigungen und deren Verbreitung in einem der meistfrequentierten deutschsprachigen Reiseforum zu verzichten.
                      Das ist eine ultimative Aufforderung und ich kann da ggf. sehr spitzfindig werden.

                      Es darf angenommen werden, dass die meisten seither betroffenen Pauschalreisegäste inzwischen festgestellt haben, wie wenig tatsächlichen "Nutzen" ihnen der aushäusig gefeierte "Sieg" der Verbraucherschützer in der Praxis erbringt und sie sich vielleicht mit den unliebsamen kritischen Kommentatoren des Sachverhalts versöhnt haben.

                      Wie gesagt - wenn du dich gerettet fühlen möchtest hast du meinen Segen - mir schwant angesichts deiner Beiträge allerdings, dass du noch nicht einmal so konkret weißt wovor?!

                      @mam62
                      Naja, dem stünde immerhin die mangelnde Zuständigkeit für die Causa im Wege!
                      (Was ein Glück!!!! 😉 😱 )

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Mam62M Offline
                        Mam62M Offline
                        Mam62
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2591

                        Wie,das ist keine überaus schwerwiegende Verletzung der Menschenrechte? 😱

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV Offline
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                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2592

                          Nein,mam62 - und auch kein staatsträchtiger Konflikt.
                          Einfach nur >>böze JungzInnen<< ... 😉

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

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                          • CliffideoC Offline
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                            Cliffideo
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2593

                            Weia, wenn Kleinkinder dazu gezwungen werden, morgens um 2 Uhr eine Flugreise anzutreten, das sollte doch zumindest bis zu UNICEF hin abgeklärt werden, oder? 😉

                            Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover..
                            Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • Mam62M Offline
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                              Mam62
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2594

                              Das gilt aber nur beim Rückflug. Beim Hinflug ist das ja eine "gute" Startzeit. Auch wenn die Hotels die Zimmer erst am Nachmittag frei geben.
                              Was ja dann wieder eine Unverschämtheit ist, die man extra preismindernd rügen möchte....

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • vonschmelingV Offline
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                                vonschmeling
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2595

                                Die außerordentliche Mittelmäßigkeit der "Methode" erweist sich beispielsweise an der persönlichen Wahrnehmung von mimowetter:
                                Der 3 Uhr Termin ist bereits zum Abflug höchst unwillkommen.
                                Wie sollte das "Geschäftsmodell" also je erfolgreich sein?! 😱

                                Sorry, aber aus meiner Sicht gibt es nur einen Rat:
                                Niemals nie nicht mehr Geld ausgeben, wenn das einzig unterscheidende Merkmal der Pauschalreise die Reisezeit/ der Operator ist!

                                (Gut, das hat dann auch einen endlosen Bart - aber für den zeichne ich nicht verantwortlich!)

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • mk116M Offline
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                                  mk116
                                  Gesperrt
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #2596
                                  Dieser Beitrag wurde gelöscht!
                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #2597

                                    eisenbahnlukas:
                                    Nach 1 Jahr hat Air Berlin für meine Flügverspätung von 24 Stunden vom 16.10.2012
                                    auf dem Flug Punta Cana - Düsseldorf AB 7447 PUJ-DUS die Entschädigung von 600€ gezahlt. Es war alles sehr langwierig habe aber alles ohne Rechtsanwalt und den Firmen wie Euclaim oder Fairplane geschaft. 😆

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • thowagner01T Offline
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                                      thowagner01
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #2598

                                      Hallo an alle
                                      Wir haben im Okt14 pauschal Türkei gebucht 2wo Osterferien15.Orginal Flugzeiten
                                      SXF TWI 9:55  am28.03 Rück AYT TWI 9:15 Uhr
                                      erste Flugänderung
                                      SXF TWI 11:55 am 28.03 Rück AYT TWI 9:15 Uhr
                                      zweite Flugänderung
                                      SXF TWI 11: 55 am 28. 03 Rück AYT TWI 3:05 Uhr
                                      und jetzt nach meiner Recherge gibt es den hinflug nicht sondern noch nicht vom RV bestätigt
                                      Hin SXF TWI 19:45 UHR

                                      muss man mit sich alles machen lassen?

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • vonschmelingV Offline
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                                        vonschmeling
                                        Moderator
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #2599

                                        Falscher Thread ... versuch´s mal hier ...

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

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                                        • andele123A Offline
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                                          andele123
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #2600

                                          Hallo,

                                          Wusste nicht an wen ich mich sonst wenden soll.

                                          Ich sollte von Bali aus mit Etihad über Jakarta und Abu Dhabi nach Frankfurt fliegen.

                                          Allerdings wurde der Flug in Jakarta gecancelt. Das erfuhren wir erst nachdem der Flug schon 4 Stunden Verspätung hatte.

                                          Ich hab schon im Internet geschaut und gesehen, dass außerhalb der EU kein Anspruch besteht nach EU-Recht.

                                          Kann ich trotzdem irgendetwas fordern?

                                          Gruß

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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