Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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Überflüssiges Zitat entfernt!
@soosi
So ein Quatsch - die AGB´s sind kein Gesetzbuch. Wenn dem nämlich so wäre, könnte man ja wohl nicht gegen die AGB´s mit Erfolg vor Gericht vorgehen, oder?Selbst der Sprecher des DRV musste im Nachgang des BGH-Urteils - wohl zähneknirschend - zugestehen:
"Konkret untersagt hat das Gericht nur, dass Flugzeiten vom Nachmittag auf den frühen Morgen des gleichen Tages vorverlegt werden dürfen.“
Nachzulesen hier:
http://www.zdf.de/wiso/fluggastrechte-was-sie-bei-der-reise-mit-dem-flugzeug-erdulden-muessen-und-was-nicht-32897678.html -
@mimowetter
Ein wohlmeinender Rat:
Bleib bei deinem Leisten und höre auf damit ratsuchende Foris informativ verschlimmbessern zu wollen!
Natürlich sind AGB dem BGB untergeordnet - dazu wurde hier auch schon reichlich informiert.
Deine hier verbreiteten halbgaren Googleergebnisse sind jedoch eher abträglich als hilfreich und du befindest dich nicht in einer Gameshow!?
:?
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Hallo, ich habe schon im Condor Forum gepostet, hier eher geeignet.
Kann man bei 6-7 Stunden Flugverspätung eine Entschädigung erwarten?
Außer den obligatorisch vorgeschrieben Verpflegungsleistungen die auch erfolgten?
Dazu noch einige unzumutbaren Dinge. Erst 5,5 Stunden warten am Gate, bekame alle Stunde neue Startzeiten , dann Bus der zur Rollbahn fahren sollte, alle stiegen ein und stand dann 40 Minuten am Gate ( alle im Bus gewartet) dann zur Rollbahn, wieder 20 Min. gewartet bis man aussteigen und ins Flugzeug durfte. Unzumutbar , Menschen über 1 Stunde im Bus '' einzusperren`` oder???Es gibt ja noch Unterschiede ob im Rahmen einer Pauschalreise oder nur Flugbuchung.
Hier geht es um eine Pauschalreise, hat jemand Erfahrung?
Ich wäre über Erfahrungsberichte dankbar.Gibt es hier Mitleser die gestern auch den Flug Phuket- Frankfurt mit Condor hatten?
Danke
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Ausfüllen und Geduld haben.
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Danke für den Link.
Was kann man da erwarten, eine Standart Entschuldigungsmail am Ende?
(Hat jemand Erfahrungen allgemein?)Muss man nicht irgendwelche Fristen einhalten??
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Fristen musst du schon einhalten, allerdings betragen die drei Jahre.
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Der Anspruch auf die Entschädigung gem. VO(EG)261 ist unabhängig von diversen Unannehmlichkeiten im Hergang der Verspätung.
Benutze das von Alfred_Tetzlaff verlinkte Formular und warte ab was passiert.
Der Anspruch beläuft sich auf € 600 pro Ticket - ausgenommen no seat babies, die Einredefrist beträgt 3 Jahre. -
Abhängig vom Grund der Verspätung stehen dir gemäss der Verordnung EU 261/04 für diesen Flug bei mehr als 4 Stunden Verspätung €600 p.P zu, der Anspruch ist an Condor zu richten, wie hier nun wirklich wiederholt zu lesen ist.
Die geschilderten "Begleiterscheinungen" kannst du als durchaus zumutbar abhaken. -
Hallo,
bei Condor hilft in so einem Fall nur flightright oder wenn Du eine Rechtsschutz hast ein Anwalt, Condor sitzt so was gern aus , allein sehr schwierig.
flightright hat eine gute Internetseite, Du gibst Deine Daten ein und bekommst sofort eine Antwort ob es Sinn macht oder nicht.
Bei Erfolg bekommt flightright 25% der Entschädigungssumme, bei mir waren 3 Aufträge erfolgreich.
Gabi 2001 ( Franz )
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Und auch mit flightright kann es nicht nur etwas länger dauern, bei mir waren es eineinhalb Jahre. Allerdings ist bei denen die Erfolgsquote ziemlich hoch, da die nur Geld kriegen, wenn sie gewinnen.
LG
Sokrates
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Ich bin da ganz beim HC Frauenbeauftragten - step by step vorgehen und schon gar nicht die Version "bei CONDOR hilft nur ...".
Zunächst ist einmal die direkte Einrede/ Beschwerde sinnvoll.
Hierauf muss die Airline reagieren und je nach Ausfall der Antwort kann man weitere Schritte erwägen.Die tatsächlichen Erfolgsquoten der einschlägigen Inkassounternehmen im Vergleich zu eigenmächtigen Maßnahmen sind imho schwer zu ermitteln. Das ist aus meiner Sicht eher ein werbliches als ein erhärtbares Attribut.
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@Mk116
Bei Condor braucht es Kanonen, damit der Donner die Herrschaften aufweckt. Klar kann einen Anwalt beauftragen auch ohne RSV, beibt aber auf den Kosten sitzen bei einem Vergleich etc. Ich kann nur positiv berichten aus mehrmaliger. Erfahrung.
Gabi 2001 (Franz) -
Einem Vergleich muss man ja nicht zustimmen, Franz.
Und 3 erfolgreiche Einreden bilden wahrlich keine empirische Größe ab ... rolleyes ...Edit:
Du glaubst doch nicht allen Ernstes, dass der Donner der flightright Kanonen bei "den Herrschaften" (das sind übrigens sehr erfolgreiche Geschäftsleute!) Eindruck macht?
Kompletter Mumpitz - die Risiken und Nebenwirkungen jeglicher Beschwerdeform sind wohl erwogen und wird dort mit demselben Kalkül auf ganz gleich welchen Bevollmächtigten reagiert. -
@ VS,
ich weiß, Mumpitz ist ein Lieblingsschlagwort von Dir, ob erfolgreiche Geschäftsleute oder nicht, ist mir sowas von schnuppe, ich mache seit 40 Jahren was ich für richtig halte und im Fall von Condor verschwende ich keine Zeit mehr für irgendwelche Schreiben oder ähnliches.
Gabi 2001 ( Franz )
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vonschmeling:
Deine hier verbreiteten halbgaren Googleergebnisse sind jedoch eher abträglich als hilfreich und du befindest dich nicht in einer Gameshow!?Ah ja, Verweise auf die Seiten von WISO mit entsprechenden Tipps zu Flugverspätungen und den dabei bestehenden Verbraucherrechten sind also "halbgare Googleergebnisse". Kann es sein, dass Sie an einer klitzekleinen Form von Selbstüberschätzung leiden? Ich bin mir sicher, dass die WISO-Redaktion unabhängig und im Sinne der Verbraucher arbeitet - bei einigen Vielschreibern hier habe ich da so meine Zweifel ...
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@ mk116,
richtig, der User suchte nach Ratschlägen, mein Rat ist eben flightright oder Anwalt, man spart viel Zeit, Nerven und am Ende auch Geld.
Es steht jedem User frei es anders zu sehen, den Rat aber zu verteufeln ist nicht die feine englische Art.Gabi 2001 ( Franz )