Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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vonschmeling:
Deine hier verbreiteten halbgaren Googleergebnisse sind jedoch eher abträglich als hilfreich und du befindest dich nicht in einer Gameshow!?Ah ja, Verweise auf die Seiten von WISO mit entsprechenden Tipps zu Flugverspätungen und den dabei bestehenden Verbraucherrechten sind also "halbgare Googleergebnisse". Kann es sein, dass Sie an einer klitzekleinen Form von Selbstüberschätzung leiden? Ich bin mir sicher, dass die WISO-Redaktion unabhängig und im Sinne der Verbraucher arbeitet - bei einigen Vielschreibern hier habe ich da so meine Zweifel ...
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@ mk116,
richtig, der User suchte nach Ratschlägen, mein Rat ist eben flightright oder Anwalt, man spart viel Zeit, Nerven und am Ende auch Geld.
Es steht jedem User frei es anders zu sehen, den Rat aber zu verteufeln ist nicht die feine englische Art.Gabi 2001 ( Franz )
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@Gabi2001
Zwischen verteufeln und die allfällige Gütligkeit relativieren stehen die Fischerchöre.
Stelle deinen Rat doch einfach als deine persönliche Erfahrung nicht mit Prädikaten wie "hilft nur"etc. über anderleuts Erfahrungen und Empfehlungen - das ist grauenvoll arrogant.
Deine Erfahrungen sind nicht in Marmor gemeißeltes Lex Gabi und auf alle übertragbar sondern einfach nur zufällig.
Es bleibt jedem selbst überlassen womit er Zeit verschwendet - ich beispielsweise mit dem Versuch dich intellektuell zu erreichen.
:?@mimowetter
Ja, korrekt - ich leide an grenzenloser Selbstüberschätzung und komme damit ganz gut zurecht.
Jedenfalls ist Wiso ganz sicher kein unabhängiges Verbraucherorgan und selbst wenn es ein solches wäre bestünden meine Zweifel an der Sinnhaftigkeit deines Hinweises fort.
Für mich ist das Eierschaukeln damit beendet ... -
Sokrates:
Und auch mit flightright kann es nicht nur etwas länger dauern, bei mir waren es eineinhalb Jahre. Allerdings ist bei denen die Erfolgsquote ziemlich hoch, da die nur Geld kriegen, wenn sie gewinnen.LG
Sokrates
Genau so schauts aus, und nicht anders.
Als Einzelperson bleibt man immer auf der Strecke, man wird über Jahre hingehalten und
vertröstet. Bevor da freiwillig eine Zahlung kommt hat man Glatze und Pensionsbescheid.
Ich würd mir auch immer eine Inkassoagentur für sowas suchen, spart viel Arbeit und Nerven. Ein viertel des Anspruchs ist zwar flöten, aber wie heisst`s so schön-
besser den Spatz in der Hand als den Adler auf dem Dach , oder so.....
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Nein, es ist nicht "immer" so.
Ich habe - auch hier aus dem Forum - zahlreiche Rückmeldungen von Einzelpersonen, die auf dem Weg der persönlichen Beschwerde entschädigt wurden.
Und leider dauert es - ganz gleich auf welchem Wege!- im Schnitt 12 Monate bis zum Erfolg. Es stimmt nicht, dass das Hinzuziehen eines Beitreibers die Sache beschleunigt - wie denn auch, wo sie exakt dieselben Wege nutzen müssen wie jeder andere Beschwerdeführer auch.
In Ausnahmefällen floss auch schon nach wenigen Wochen Geld, ganz ohne Flightright und Konsorten, daher wehre ich mich entschieden gegen "immer" und "nur".Klar gibt es Unterschiede zwischen den einzelnen Antragsgegner und ist eine Lufthansa deutlich unkomplizierter bei der Problembehandlung als beispielsweise CONDOR.
Dennoch - eine Regel hat 100 Ausnahmen und nicht jeder betrachtet die Durchsetzung seiner Forderungen als ärgerlich oder nervenaufreibend.
Ich bleibe dabei - der erste Schritt sollte die persönliche Beschwerde bei der Airline sein, im Falle eines Falles kann man sich immer noch Unterstützung suchen. -
@ vs,
auch hier muß ich Dir zumindest bei Condor wiedersprechen, Condor ist im Service einfach schlecht, zum normalem Kunden, ich hatte über Flightright nach 2 Monaten mein Geld, auf das ich warscheinlich heute noch warten würde, hätte ich es selbst versucht.
Lufthansa, Emirates und co sind da wesendlich besser, obwohl es natürlich auch hier zu Ausrissen nach oben oder unten kommen kann.
Es wurde um Rat gefragt und bei Condor lautet dieser eben, Einschaltung von Inkassoagenturen, welcher Rechtsform auch immer.
Condor ist eine gute Airline von A nach B mit non stop Flügen, kommt es aber zu Problemen ist der Service grottenschlecht, das fängst schon damit an, das im Call Center viele Damen der deutschen Sprache nicht mächtig sind.
Gabi 2001 ( Franz )
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Ich hatte mal ein Problem mit der Aua und habe das von Faiplane abwickeln lassen.
Binnen 2 Tagen hatte sich auf Vermittlung von Fairplane eine heimische Anwaltskanzlei bei mir gemeldet zwecks Vollmacht, nach 2 Monaten war alles erledigt.
Deswegen finde ich die Behauptung von VS, im Schnitt dauere es 1 Jahr, zweifelhaft.
Hätte ich alleine versucht das durchzuboxen wär das nie und nimmer nach 2 Monaten erledigt gewesen. -
Konjunktiv: "Hätte wenn ich womöglich" ... defacto habt ihr aber nicht und könnt nur mutmaßen, was andernfalls passiert wäre.
Letzter Fall in jüngster Vergangenheit - ein HC User sucht hier im Forum um Ratschläge an bezüglich einer Verspätung und der Durchsetzung seiner Ansprüche.
Es bedurfte genau eines Anschreibens (von ihm persönlich!) an die Airline (XQ) und nach 8 Wochen ging die Entschädigung in Höhe von € 400 pro Ticket auf seinem Konto ein.Insofern sind aus meiner Sicht konjunktive Behauptungen was gewesen wäre wenn man persönlich gehandelt hätte nicht besonders belastbar.
Auch die Bevollmächtigten der Inkassounternehmen kochen nur mit Wasser.Gerät man an einen, der nichts anderes macht ist die Abwicklung seitens der Kanzlei womöglich etwas schneller als wenn man eine unabhängige bevollmächtigt. Ansonsten müssen die - wie alle anderen auch! - den Termin vor Gericht abwarten, was je nach Kammer nun mal schon per se einige Monate Wartezeit bedeutet.
Schön für die, bei denen es flotter geht - die Regel ist das nicht und auch kein Alleinstellungskriterium delegierter Beitreibung. -
Hallo,
wir haben folgendes Problem: wir haben für unsere Mexiko-Reise Flüge und Hotel(s) separat gebucht. Unser im August 2014 gebuchter Rückflug am 31.05.15 um 15.40 Uhr wurde bereits ein paar Wochen nach der Buchung auf 21.10 Uhr verlegt. Das haben wir akzeptiert, in der Hoffnung, zumindest einen Teil der zusätzlichen Stunden mit Late-Checkout zu überbrücken. Jetzt wurde der Rückflug durch Condor jedoch erneut erschoben, und zwar auf 00.10 Uhr am 01.06.15. Da hilft dann auch kein Late-Checkout mehr, sondern es müßte ein zusätzlicher Tag im Hotel gebucht werden. Haben wir Anspruch auf Erstattung dieser zusätzlichen Kosten durch Condor?
Hätten wir unter diesen Umständen auch die Möglichkeit, den Rückflug zu annullieren - vorausgesetzt, wir finden passende Flüge bei einer anderen Fluggesellschaft am 31.5. tagsüber? Denn durch die geänderte Abflugzeit in Cancun würden wir unseren Anschlussflug in Frankfurt verpassen und würden erst 6 Stunden später als geplant in Hannover ankommen. -
Ihr werdet sicherlich vor Mitternacht im Hotel abgeholt, insofern sehe ich keine Veranlassung eine weitere Hotelnacht zu buchen / deren Erstattung zu begehren.
Die Möglichkeit eines Teilstornos mit Anspruch auf Erstattung dürfte auch nicht gegeben sein, jedoch könnt ihr den kompletten Flug canceln und einen anderen suchen.
Edit:
Und hier vorsorglich der Link zum richtigen Thread, dort werden Änderungen im Vorwege der Reise thematisiert.Benutze den einfach weiter, dann bleiben die Informationen beisammen und stille Leser gehen gemeinsam mit der Übersicht feiern!

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Gabi2001:
Es wurde um Rat gefragt und bei Condor lautet dieser eben, Einschaltung von Inkassoagenturen, welcher Rechtsform auch immer.
Gabi 2001 ( Franz )Leider "lautet" es eben nicht sondern ist dein ganz persönlich zusammengestiefelter Humbug aus weiß ich nicht wie vielen Kausalitäten!
Der gute Rat ist:
Beginnt mit persönlicher Beschwerde, ganz gleich bei welcher Airline!Wenn es 3 von 100 sind bei Gabi bleibt´s immer noch ohne Anspruch auf eine Regel (die du ja bekanntlich sehr beliebig und selbst erstellst!?), entbehrt jeglichen belastbaren Vergleichs und kann als aus der Lende geschossen wohl kaum das Prädikat "Rat" halten.
Sorry, aber komm mal klar mit deinen permanenten Anmaßungen!? :?
Allein die Tatsache, dass dein Geheule über gar so grottige CONDOR Performance eine gewisse Regelmäßigkeit darstellt bildet beileibe noch keine Allfälligkeit ab. -
Ich sehe - ehrlich gesagt - keinen großen Aufwand darin, zuerst den von mir verlinkten Bogen auszufüllen, dürfte keine fünf Minuten dauern.
Danach kann man immer noch mit der ganz großen Wumme vorgehen, wenn es nicht klappen sollte...die Fristen sind ja lang genug.

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Die Frist zur Einrede beträgt 3 Jahre, Alfred. Alle weiteren Schritte sind davon dann gar nicht mehr betroffen ...

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Und hier noch ein Erfahrungsbericht "von der anderen Seite":
Flug im Dezember 2012, Rückflug um 24 h verspätet, eine einzige Email an Condor mit em Begehren um Entschädigung (nach EU hastenichgesehen) versendet.
4 Wochen später waren 2x 400 EUR per Scheck in der Post.Für diesen geringen Aufwand soll ich 200 EUR an Flightright & Konsorten abgeben? Niemals nicht..
Wie schon oben angesprochen bleibt es ja jedem unbenommen, bei mangelnder Reaktion auf schwerere Keulen umzuschwenken.Sinnvoll ist es auf jeden Fall, die Email kurz, knapp und korrekt zu verfassen, ohne dem Empfänger sämtliche heulenden Höllenhunde an den Kopf zu wünschen. Auch die Erwähnung von zusätzlichem Ungemach wie Gummibrötchen oder Buswartezeiten sollte man sich und dem Empfänger der Mail ersparen. Zahlen, Daten, Fakten und gut ists.
Viel Erfolg! -
Hallo zusammen,
in zwei anderen Foren war ich leider falsch. Hatte dieses hier leider zu spät gefunden.
Folgendes Problem: Ich habe im Oktober für meine Mutter bei Seat24 einen Flug mit Swiss im Juni von Basel nach Palma und zurück gebucht. Nun sah ich heute zufällig, dass diese Flüge gestrichen wurden, da Swiss nicht mehr ab Basel fliegt.
Swiss sagte mir, dass muss Seat24 kostenfrei umbuchen. Seat24 sagte mir nach 1 Stunde in der Warteschleife, man würde kostenfrei stornieren, behalte aber 20 € Bearbeitungsentgelt ein. Sehe ich irgendwie nicht ein, denn ich kann ja nix für die Streichung.
Meine Mutter wollte sich mit ihrer Schwester und Schwägerin in PMI treffen, hatte extra die Flugzeiten so gewählt, dass es mit Ankunft und Abflug ungefähr hinhaut und einen privaten Transfer für die drei gebucht. Das haut nun alles nicht mehr hin. Bei Flügen ab Zürich würde es gehen, die sind aber über 100 € teurer und meine Mutter hat sich die Reise von ihrer kleinen Rente mühevoll zusammengespart.
Muss Swiss mir nun einen aufpreisfreien Flug ab Zürich zur Verfügung stellen oder was habe ich sonst für Rechte?
Vielen Dank und Grüße
Annasusanna -
Lies dich mal durch die AGB von Seat24, Annasusanna.
Daraus müsste ich ergeben, welche Ansprüche du geltend machen kannst, denn
dies ist dein Vertragspartner.
So etwas erledigt man übrigens idealerweise vor der Buchung ...Hättest du hingegen direkt bei Swiss gebucht wären aufpreisfreie Ersatzflüge obligatorisch gewesen.
Ein Grund warum ich dieser Option i.d.R. den Vorzug gebe.
Der Preiskampf ist ein harter am Himmel, da werden unlukrative Verbindungen schon mal im Handstreich ersatzlos ausradiert und der Fluggast hat - wie im Falle deiner Mutter!- seine liebe Not, eine befriedigende Ausweichlösung zu finden.