Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Länderforen Afrika
  4. Ägypten
  5. wie lange ist ein visum in ägypten gültig??
  6. wie lange ist ein visum in ägypten gültig??

wie lange ist ein visum in ägypten gültig??

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Ägypten
119 Beiträge 46 Kommentatoren 118.8k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • Ahotep2A 1
    Ahotep2A 1
    Ahotep2
    Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
    schrieb am zuletzt editiert von
    #41

    Wurde denn der Reisezeitpunkt bei Beantragung nicht angegeben bzw. berücksichtigt? Hätte noch etwas gewartet mit dem Visaantrag. Da man als türkischer Staatsbürger das Visa nicht in Ägypten verlängern lassen kann, würde ich nochmals beim Konsulat,Botschaft vorsprechen und verlängern bzw. neu ausstellen lassen. Es kann sogar Ärger bei der Einreise geben............

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • TangomausT Tangomaus

      Wenn mein Visum zum Zeitpunkt der Ausreise abgelaufen wäre, würde ich es auf keinen Versuch ankommen lassen.

      Warum fragt man überhaupt solche Sachen?

      frkyF Offline
      frkyF Offline
      frky
      schrieb am zuletzt editiert von frky
      #42

      @tangomaus sagte:

      Warum fragt man überhaupt solche Sachen?

      Ich habe keinerlei Erfahrung mit irgendwelchen Touristenvisa.
      Laut anderen Forenbeiträgen wäre es nicht SO schlimm und es gäbe nur eine kl. Strafe von ein paar LE.

      Wie auch immer, konnte ich jemanden ans Telefon kriegen. Der Herr am Telefon bestätigte mir, dass es zu keinem Problem kommen wird da das Visum ab Einreise 30 Tage gültig ist! 😉

      Wurde denn der Reisezeitpunkt bei Beantragung nicht angegeben bzw. berücksichtigt? Hätte noch etwas gewartet mit dem Visaantrag. Da man als türkischer Staatsbürger das Visa nicht in Ägypten verlängern lassen kann, würde ich nochmals beim Konsulat,Botschaft vorsprechen und verlängern bzw. neu ausstellen lassen. Es kann sogar Ärger bei der Einreise geben............

      Doch, im Antrag stand das Einreisedatum + Aufenthaltsdauer (14 Tage). Zudem habe ich die Reisebestätigung mitgegeben, wo das Datum natürlich mit draufsteht.

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • Ahotep2A 1
        Ahotep2A 1
        Ahotep2
        Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
        schrieb am zuletzt editiert von Ahotep2
        #43

        Lt. anderen Forenbeiträgen waren es keine türkischen Staatsbürger, das ist der Unterschied.
        Du schreibst, das befristete Visa läuft vor Ausreise ab..? Was genau steht auf dem Dokument?
        Wir wollen doch alle, das Du keinen Ärger bekommst.

        frkyF 1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • Ahotep2A Ahotep2

          Lt. anderen Forenbeiträgen waren es keine türkischen Staatsbürger, das ist der Unterschied.
          Du schreibst, das befristete Visa läuft vor Ausreise ab..? Was genau steht auf dem Dokument?
          Wir wollen doch alle, das Du keinen Ärger bekommst.

          frkyF Offline
          frkyF Offline
          frky
          schrieb am zuletzt editiert von frky
          #44

          Auf dem Visum steht folgendes:
          Gültig ab 14.05.2018
          Ablaufdatum: 12.08.2018

          Wir sind vom 03.08 bis zum 17.08 in Ägypten.

          Auf dem Antrag stand folgendes:
          -Ankunftsdatum in Ägypten: 03.08.2018
          -Aufenthaltsdauer: 14 Tage

          Auf der Reisebestätigung steht das Datum auch drauf. Ich bin davon ausgegangen, dass darauf geachtet wird und dementsprechend die Gültigkeitsdauer angepasst wird.

          Kann ich das Visum problemlos nächsten Monat verlängern?

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • Ahotep2A 1
            Ahotep2A 1
            Ahotep2
            Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
            schrieb am zuletzt editiert von
            #45

            Das kann ich leider nur das Konsulat beantworten. Meiner Empfindung nach, muss das Visa vorab verlängert bzw. neu ausgestellt werden.

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • frkyF Offline
              frkyF Offline
              frky
              schrieb am zuletzt editiert von
              #46

              vielen dank für deine antwort! hab dem Konsulat mal eine Mail geschrieben.
              Werden das Visum nächsten Monat erneut beantragen.

              Schönen Abend dir noch. 😌

              frkyF 1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • frkyF frky

                vielen dank für deine antwort! hab dem Konsulat mal eine Mail geschrieben.
                Werden das Visum nächsten Monat erneut beantragen.

                Schönen Abend dir noch. 😌

                frkyF Offline
                frkyF Offline
                frky
                schrieb am zuletzt editiert von
                #47

                @frky sagte:

                vielen dank für deine antwort! hab dem Konsulat mal eine Mail geschrieben.
                Werden das Visum nächsten Monat erneut beantragen.

                Schönen Abend dir noch. 😌

                So, telefonisch konnte ich niemanden erreichen. Dafür habe ich nach 1 Woche eine Antwort vom Konsulat in HH.

                "wenn das Visum bis zum 13.08. gueltig ist, koennen Sie bis dahin Einreisen und dann fuer 30 Tage in Aegypten aufhalten."

                Dies sagte der Herr vom Konsulat aus Frankfurt auch, allerdings haben mich die Antworten im Netz schon verunsichert.

                drea-wD 1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • frkyF frky

                  @frky sagte:

                  vielen dank für deine antwort! hab dem Konsulat mal eine Mail geschrieben.
                  Werden das Visum nächsten Monat erneut beantragen.

                  Schönen Abend dir noch. 😌

                  So, telefonisch konnte ich niemanden erreichen. Dafür habe ich nach 1 Woche eine Antwort vom Konsulat in HH.

                  "wenn das Visum bis zum 13.08. gueltig ist, koennen Sie bis dahin Einreisen und dann fuer 30 Tage in Aegypten aufhalten."

                  Dies sagte der Herr vom Konsulat aus Frankfurt auch, allerdings haben mich die Antworten im Netz schon verunsichert.

                  drea-wD Offline
                  drea-wD Offline
                  drea-w
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #48

                  @ frky Das Visum gilt ab Ausstellungsdatum 3 Monate, innerhalb der Zeit muss man einreisen. Nach Einreise kann man dann max. 30 Tage bleiben

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • curiosusC curiosus

                    Aus einem anderen Thread hier eingefügt:

                    doc3366 wrote:
                    Hallo Curi,

                    muss nochmal nachfragen zum multiple entry visum, weil das nicht ganz klar raus kam für mich.

                    Sind die 30 Tage als maximaler Gesamtaufenthalt zu verstehen, oder bei jeder erneuten Einreise möglich? Und was ist dran an den max. 3 Einreisen bei dieser Art von Visum?!

                    Danke
                    Holger

                    ...die 30 Tage beziehen sich auf die jeweilige maximale Aufenthaltsdauer. Dazwischen muß ein gleicher Zeitraum liegen, so daß man also maximal 3× mit einem über 180 Tage gültigem multiple-entry Visum einreisen kann. So zumindest war es bisher, aber die Vorgaben ändern sich ja ab und an, so wie jüngst die Verunsicherung bzgl. der Gültigkeitsdauer der Ausweisdokumente.
                    Werde aber mal nachfragen wie es aktuell gehandhabt wird... 😉

                    angelkarimaA Offline
                    angelkarimaA Offline
                    angelkarima
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #49

                    GGibt s dazu inzwischen neue Erkenntnisse? Liebe Grüße

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • curiosusC curiosus

                      Aus einem anderen Thread hier eingefügt:

                      doc3366 wrote:
                      Hallo Curi,

                      muss nochmal nachfragen zum multiple entry visum, weil das nicht ganz klar raus kam für mich.

                      Sind die 30 Tage als maximaler Gesamtaufenthalt zu verstehen, oder bei jeder erneuten Einreise möglich? Und was ist dran an den max. 3 Einreisen bei dieser Art von Visum?!

                      Danke
                      Holger

                      ...die 30 Tage beziehen sich auf die jeweilige maximale Aufenthaltsdauer. Dazwischen muß ein gleicher Zeitraum liegen, so daß man also maximal 3× mit einem über 180 Tage gültigem multiple-entry Visum einreisen kann. So zumindest war es bisher, aber die Vorgaben ändern sich ja ab und an, so wie jüngst die Verunsicherung bzgl. der Gültigkeitsdauer der Ausweisdokumente.
                      Werde aber mal nachfragen wie es aktuell gehandhabt wird... 😉

                      angelkarimaA Offline
                      angelkarimaA Offline
                      angelkarima
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #50

                      @curiosus sagte:

                      Aus einem anderen Thread hier eingefügt:

                      ...die 30 Tage beziehen sich auf die jeweilige maximale Aufenthaltsdauer. Dazwischen muß ein gleicher Zeitraum liegen, so daß man also maximal 3× mit einem über 180 Tage gültigem multiple-entry Visum einreisen kann. So zumindest war es bisher, aber die Vorgaben ändern sich ja ab und an, so wie jüngst die Verunsicherung bzgl. der Gültigkeitsdauer der Ausweisdokumente.
                      Werde aber mal nachfragen wie es aktuell gehandhabt wird... 😉

                      Gibt s dazu inzwischen neue Erkenntnisse?

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • Ahotep2A 1
                        Ahotep2A 1
                        Ahotep2
                        Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                        schrieb am zuletzt editiert von Ahotep2
                        #51

                        Willkommen angelkarim

                        Geht Dir um das  für ehemals 180 Tage gültige multiple-entry Visum bzw. die maximale Aufenthaltsdauer von 30 Tagen?
                        Schaue dazu auf Seite 3 dieses Threads. Arkadas schrieb:

                        Langzeitvisum (rechteckiger Stempel über fast eine Seite im Pass wird in den Visastellen in z. B. Hurghada/El Helal ausgestellt, wenn man im Besitz des o.g. Touristenvisums ist, es verlängert nur die Aufenthaltsberechtigung auf 3 Monate (6 Monate und mehr gibt es nicht mehr) Bei Aus- und Wiedereinreise ist erneut ein Aufkleber am Bankschalter zu erwerben!
                         
                        Re Entry (mehrmalige Ein – und Ausreise) gibt es für Touristen vor Ort nicht mehr.

                        Mama RoseM 1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • Ahotep2A Ahotep2

                          Willkommen angelkarim

                          Geht Dir um das  für ehemals 180 Tage gültige multiple-entry Visum bzw. die maximale Aufenthaltsdauer von 30 Tagen?
                          Schaue dazu auf Seite 3 dieses Threads. Arkadas schrieb:

                          Langzeitvisum (rechteckiger Stempel über fast eine Seite im Pass wird in den Visastellen in z. B. Hurghada/El Helal ausgestellt, wenn man im Besitz des o.g. Touristenvisums ist, es verlängert nur die Aufenthaltsberechtigung auf 3 Monate (6 Monate und mehr gibt es nicht mehr) Bei Aus- und Wiedereinreise ist erneut ein Aufkleber am Bankschalter zu erwerben!
                           
                          Re Entry (mehrmalige Ein – und Ausreise) gibt es für Touristen vor Ort nicht mehr.

                          Mama RoseM Offline
                          Mama RoseM Offline
                          Mama Rose
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #52

                          Ab 60 Jahre ist nur noch das Einreisevisum nötig. Aufenthalt ohne weiteres Visum unbegrenzt. Ausreise- Wiedereinreise ist ein neues Touristenvisum zu kaufen.

                          Du hast Ägypten geliebt und die Ägypter ihre Mama Rose. Ruhe in Frieden - Ahotep

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • Ahotep2A 1
                            Ahotep2A 1
                            Ahotep2
                            Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #53

                            Hallo Mama Rose😊

                            Das gilt aber nicht für ganz normale Touristen? Du bist ja schon ein Teil von Ägypten und hast einen festen Wohnsitz dort☺ Da sind die Regularien evtl. anders.

                            Klare mich bitte auf, danke und liebe Grüße

                            Mama RoseM 1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • Ahotep2A Ahotep2

                              Hallo Mama Rose😊

                              Das gilt aber nicht für ganz normale Touristen? Du bist ja schon ein Teil von Ägypten und hast einen festen Wohnsitz dort☺ Da sind die Regularien evtl. anders.

                              Klare mich bitte auf, danke und liebe Grüße

                              Mama RoseM Offline
                              Mama RoseM Offline
                              Mama Rose
                              schrieb am zuletzt editiert von Mama Rose
                              #54

                              @ahotep sagte:

                              Das gilt aber nicht für ganz normale Touristen? Du bist ja schon ein Teil von Ägypten und hast einen festen Wohnsitz dort☺ Da sind die Regularien evtl. anders.

                              Klare mich bitte auf, danke und liebe Grüße

                              Sehr gerne. Für das „alte Visa“galt noch mit Mietvertrag. Doch jetzt gilt es allgemein über 60. es gibt keinen Stempel mehr und es kostet auch nichts mehr. Nur noch das Einreisevisum nötig. Allerdings werden die Bedingungen sehr oft und sehr schnell geändert. Deshalb würde ich vorsichtshalber nach Neueinreise einmal zum Amt gehen und mich melden.
                              Inzwischen ist das auch bei allen Polizeibehörden bekannt und es gibt keine Schwierigkeiten bei evtl. Kontrollen.

                              Sonderstatus habe ich keinen.

                              Herzliche Grüße von Mama Rose

                              Du hast Ägypten geliebt und die Ägypter ihre Mama Rose. Ruhe in Frieden - Ahotep

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • HC-Mitglied2650475H Offline
                                HC-Mitglied2650475H Offline
                                HC-Mitglied2650475
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #55

                                @mama rose

                                Das ist wahr. Folgevisum fuer 6 Monate nunmehr schlappe Eintausendeinhundertundzwanzig anstatt Fuenfhundertundsiebzig (kein multi entry)

                                Unabhaengig von meinem Alter, unabhaengig von telefonischen Auskuenften der Konsulate werde ich immer vor Ablauf der 30 Tage zum Visa Office gehen und dort feststellen lassen, was zum betreffenden Zeitpunkt in meinem individuellen Fall gilt.

                                Wenn ich in meinem Pass 30 Tage aufgeschrieben lese, dann sind das zunaechst einmal fuer mich 30 Tage. Nicht mehr und nicht weniger.

                                Das empfehle ich auch jedem anderen

                                Es gibt gestaffelte unangenehme Geldstrafen,so Visa abgelaufen sind.

                                @mama rose

                                Hab Dank
                                Das soll in keiner Weise Deine Leistung schmaelern

                                Prognosen sind schwierig, vor allem wenn diese sich auf die Zukunft beziehen
                                Ich wage es und lehne mich so weit aus dem Fenster, das was die freundliche mama beschrieben hat, das wird es sehr bald in der Form nicht mehr geben …

                                LG

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • Mama RoseM Offline
                                  Mama RoseM Offline
                                  Mama Rose
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #56

                                  @ chawaga, du wirst auch zur Ausländerbehörde gehen müssen, wenn du noch keine 60 Jahre alt bist.

                                  Die Gesetze in Ägypten sind nicht meine „Leistung“! Ich möchte nicht, dass du anfängst mich hier im Forum zu bewerten, bitte.

                                  Der freie Aufenthalt über 60 ist nun schon seit ein paar Jahren unverändert. Es gibt deshalb keinen Grund für deine Spekulationen, dass es abgeschafft wird, ist nicht mal als Gerücht im Gespräch....außer von dir. Erfahrungen und Wissen sind hier gefragt und keine Prognosen! Es sind auch nicht deine oder meine Befindlichkeiten gefragt, sondern was derzeit Gesetz ist! Kein Blick in die Glaskugel und kein Orakel.

                                  Du hast Ägypten geliebt und die Ägypter ihre Mama Rose. Ruhe in Frieden - Ahotep

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • HABERLINGH 1
                                    HABERLINGH 1
                                    HABERLING
                                    schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
                                    #57

                                    @MamaRose, lass doch @chawaga schwafeln, mehr kann er nicht

                                    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • HC-Mitglied2650475H Offline
                                      HC-Mitglied2650475H Offline
                                      HC-Mitglied2650475
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #58

                                      user nickname mama rose,

                                      ich werde Deine Einlassungen nicht kommentieren.
                                      Wer hier still mitliest, der mag das fuer sich selbst entscheiden, ob und wie er sie das beurteilen moechte oder auch nicht. Weiterhin obliegt es jedem jederzeit sich zu aeussern.
                                      Adaequat.Das ist dann auch in Ordnung.Kritik ist immer okay,adaequat vorgetragen. Auch weil man viel daraus lernt.

                                      Es ist kaum vorstellbar, dass hier ein User als Fussabstreifer des anderen fungieren moechte.

                                      Gestatte mir lediglich eine Anmerkung, ich moechte Dich bitten auf meine Aussagen nicht mehr Bezug zu nehmen. Ab sofort !

                                      Ich werde im Umkehrfalle genau so verfahren,

                                      unter der Voraussetzung Du haeltst Dich daran

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • HABERLINGH 1
                                        HABERLINGH 1
                                        HABERLING
                                        schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
                                        #59

                                        @chawaga: Deine Selbstüberschätzung ist kaum zu übertreffen, du bist einfach nur noch peinlich.
                                        Wer, was, wo, und wie schreibt, bestimmst sicher nicht du, lese dir erst mal die Forenregeln durch.😳

                                        "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                                        HC-Mitglied2650475H 1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • HABERLINGH HABERLING

                                          @chawaga: Deine Selbstüberschätzung ist kaum zu übertreffen, du bist einfach nur noch peinlich.
                                          Wer, was, wo, und wie schreibt, bestimmst sicher nicht du, lese dir erst mal die Forenregeln durch.😳

                                          HC-Mitglied2650475H Offline
                                          HC-Mitglied2650475H Offline
                                          HC-Mitglied2650475
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #60

                                          Hallo Haberling,

                                          ich nehme das inhaltlich gerne auf. (Keine Ironie).

                                          Vielen Dank.

                                          LG

                                          1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 3
                                          • 4
                                          • 5
                                          • 6
                                          • 3 von 6
                                          Hotel Aufsteiger
                                          Charmillion Club Resort
                                          Sharm el Sheikh / Sinai/Ägypten
                                          Weiterempfehlung: 96%
                                          ab 278 €
                                          Ghazala Beach
                                          Sharm el Sheikh / Sinai/Ägypten
                                          Weiterempfehlung: 94%
                                          ab 278 €
                                          Barceló Cairo Pyramids
                                          Kairo (Metropolregion)/Ägypten
                                          Weiterempfehlung: 71%
                                          ab 278 €
                                          SUNRISE Serano Aqua Park Resort
                                          Hurghada/Safaga/Ägypten
                                          Weiterempfehlung: 81%
                                          ab 278 €
                                          SUNRISE Alora Aqua Park Resort
                                          Hurghada/Safaga/Ägypten
                                          Weiterempfehlung: 89%
                                          ab 278 €
                                          Albatros Sharm Resort
                                          Sharm el Sheikh / Sinai/Ägypten
                                          Weiterempfehlung: 95%
                                          ab 278 €
                                          Weitere beliebte Orte
                                          Giza / Giseh
                                          Kairo
                                          New Cairo
                                          Hurghada
                                          Alexandria
                                          Ain El Sukhna / Ain Soukhna
                                          Luxor
                                          Sidi Abd El Rahman
                                          El Gouna
                                          Dahab
                                          El Alamein
                                          Aswan
                                          Marsa Matrouh
                                          Borg El Arab
                                          Hotels in der Nähe
                                          Steigenberger Resort Alaya Marsa Alam - Red Sea - Adults only
                                          Jaz Makadina
                                          Steigenberger Pure Lifestyle - Adults only
                                          Pickalbatros Aqua Blu Resort - Sharm El Sheikh
                                          Pickalbatros Water Valley Resort - Neverland Hurghada
                                          Jaz Costa Mares (Adults Only)
                                          JAZ Elite Asteria
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag