wie lange ist ein visum in ägypten gültig??
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Wurde denn der Reisezeitpunkt bei Beantragung nicht angegeben bzw. berücksichtigt? Hätte noch etwas gewartet mit dem Visaantrag. Da man als türkischer Staatsbürger das Visa nicht in Ägypten verlängern lassen kann, würde ich nochmals beim Konsulat,Botschaft vorsprechen und verlängern bzw. neu ausstellen lassen. Es kann sogar Ärger bei der Einreise geben............
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Wenn mein Visum zum Zeitpunkt der Ausreise abgelaufen wäre, würde ich es auf keinen Versuch ankommen lassen.
Warum fragt man überhaupt solche Sachen?
@tangomaus sagte:
Warum fragt man überhaupt solche Sachen?
Ich habe keinerlei Erfahrung mit irgendwelchen Touristenvisa.
Laut anderen Forenbeiträgen wäre es nicht SO schlimm und es gäbe nur eine kl. Strafe von ein paar LE.Wie auch immer, konnte ich jemanden ans Telefon kriegen. Der Herr am Telefon bestätigte mir, dass es zu keinem Problem kommen wird da das Visum ab Einreise 30 Tage gültig ist!

Wurde denn der Reisezeitpunkt bei Beantragung nicht angegeben bzw. berücksichtigt? Hätte noch etwas gewartet mit dem Visaantrag. Da man als türkischer Staatsbürger das Visa nicht in Ägypten verlängern lassen kann, würde ich nochmals beim Konsulat,Botschaft vorsprechen und verlängern bzw. neu ausstellen lassen. Es kann sogar Ärger bei der Einreise geben............
Doch, im Antrag stand das Einreisedatum + Aufenthaltsdauer (14 Tage). Zudem habe ich die Reisebestätigung mitgegeben, wo das Datum natürlich mit draufsteht.
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Lt. anderen Forenbeiträgen waren es keine türkischen Staatsbürger, das ist der Unterschied.
Du schreibst, das befristete Visa läuft vor Ausreise ab..? Was genau steht auf dem Dokument?
Wir wollen doch alle, das Du keinen Ärger bekommst. -
Lt. anderen Forenbeiträgen waren es keine türkischen Staatsbürger, das ist der Unterschied.
Du schreibst, das befristete Visa läuft vor Ausreise ab..? Was genau steht auf dem Dokument?
Wir wollen doch alle, das Du keinen Ärger bekommst.Auf dem Visum steht folgendes:
Gültig ab 14.05.2018
Ablaufdatum: 12.08.2018Wir sind vom 03.08 bis zum 17.08 in Ägypten.
Auf dem Antrag stand folgendes:
-Ankunftsdatum in Ägypten: 03.08.2018
-Aufenthaltsdauer: 14 TageAuf der Reisebestätigung steht das Datum auch drauf. Ich bin davon ausgegangen, dass darauf geachtet wird und dementsprechend die Gültigkeitsdauer angepasst wird.
Kann ich das Visum problemlos nächsten Monat verlängern?
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Das kann ich leider nur das Konsulat beantworten. Meiner Empfindung nach, muss das Visa vorab verlängert bzw. neu ausgestellt werden.
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vielen dank für deine antwort! hab dem Konsulat mal eine Mail geschrieben.
Werden das Visum nächsten Monat erneut beantragen.Schönen Abend dir noch.

@frky sagte:
vielen dank für deine antwort! hab dem Konsulat mal eine Mail geschrieben.
Werden das Visum nächsten Monat erneut beantragen.Schönen Abend dir noch.

So, telefonisch konnte ich niemanden erreichen. Dafür habe ich nach 1 Woche eine Antwort vom Konsulat in HH.
"wenn das Visum bis zum 13.08. gueltig ist, koennen Sie bis dahin Einreisen und dann fuer 30 Tage in Aegypten aufhalten."
Dies sagte der Herr vom Konsulat aus Frankfurt auch, allerdings haben mich die Antworten im Netz schon verunsichert.
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@frky sagte:
vielen dank für deine antwort! hab dem Konsulat mal eine Mail geschrieben.
Werden das Visum nächsten Monat erneut beantragen.Schönen Abend dir noch.

So, telefonisch konnte ich niemanden erreichen. Dafür habe ich nach 1 Woche eine Antwort vom Konsulat in HH.
"wenn das Visum bis zum 13.08. gueltig ist, koennen Sie bis dahin Einreisen und dann fuer 30 Tage in Aegypten aufhalten."
Dies sagte der Herr vom Konsulat aus Frankfurt auch, allerdings haben mich die Antworten im Netz schon verunsichert.
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Aus einem anderen Thread hier eingefügt:
doc3366 wrote:
Hallo Curi,muss nochmal nachfragen zum multiple entry visum, weil das nicht ganz klar raus kam für mich.
Sind die 30 Tage als maximaler Gesamtaufenthalt zu verstehen, oder bei jeder erneuten Einreise möglich? Und was ist dran an den max. 3 Einreisen bei dieser Art von Visum?!
Danke
Holger...die 30 Tage beziehen sich auf die jeweilige maximale Aufenthaltsdauer. Dazwischen muß ein gleicher Zeitraum liegen, so daß man also maximal 3× mit einem über 180 Tage gültigem multiple-entry Visum einreisen kann. So zumindest war es bisher, aber die Vorgaben ändern sich ja ab und an, so wie jüngst die Verunsicherung bzgl. der Gültigkeitsdauer der Ausweisdokumente.
Werde aber mal nachfragen wie es aktuell gehandhabt wird...
GGibt s dazu inzwischen neue Erkenntnisse? Liebe Grüße
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Aus einem anderen Thread hier eingefügt:
doc3366 wrote:
Hallo Curi,muss nochmal nachfragen zum multiple entry visum, weil das nicht ganz klar raus kam für mich.
Sind die 30 Tage als maximaler Gesamtaufenthalt zu verstehen, oder bei jeder erneuten Einreise möglich? Und was ist dran an den max. 3 Einreisen bei dieser Art von Visum?!
Danke
Holger...die 30 Tage beziehen sich auf die jeweilige maximale Aufenthaltsdauer. Dazwischen muß ein gleicher Zeitraum liegen, so daß man also maximal 3× mit einem über 180 Tage gültigem multiple-entry Visum einreisen kann. So zumindest war es bisher, aber die Vorgaben ändern sich ja ab und an, so wie jüngst die Verunsicherung bzgl. der Gültigkeitsdauer der Ausweisdokumente.
Werde aber mal nachfragen wie es aktuell gehandhabt wird...
@curiosus sagte:
Aus einem anderen Thread hier eingefügt:
...die 30 Tage beziehen sich auf die jeweilige maximale Aufenthaltsdauer. Dazwischen muß ein gleicher Zeitraum liegen, so daß man also maximal 3× mit einem über 180 Tage gültigem multiple-entry Visum einreisen kann. So zumindest war es bisher, aber die Vorgaben ändern sich ja ab und an, so wie jüngst die Verunsicherung bzgl. der Gültigkeitsdauer der Ausweisdokumente.
Werde aber mal nachfragen wie es aktuell gehandhabt wird...
Gibt s dazu inzwischen neue Erkenntnisse?
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Willkommen angelkarim
Geht Dir um das für ehemals 180 Tage gültige multiple-entry Visum bzw. die maximale Aufenthaltsdauer von 30 Tagen?
Schaue dazu auf Seite 3 dieses Threads. Arkadas schrieb:Langzeitvisum (rechteckiger Stempel über fast eine Seite im Pass wird in den Visastellen in z. B. Hurghada/El Helal ausgestellt, wenn man im Besitz des o.g. Touristenvisums ist, es verlängert nur die Aufenthaltsberechtigung auf 3 Monate (6 Monate und mehr gibt es nicht mehr) Bei Aus- und Wiedereinreise ist erneut ein Aufkleber am Bankschalter zu erwerben!
Re Entry (mehrmalige Ein – und Ausreise) gibt es für Touristen vor Ort nicht mehr. -
Willkommen angelkarim
Geht Dir um das für ehemals 180 Tage gültige multiple-entry Visum bzw. die maximale Aufenthaltsdauer von 30 Tagen?
Schaue dazu auf Seite 3 dieses Threads. Arkadas schrieb:Langzeitvisum (rechteckiger Stempel über fast eine Seite im Pass wird in den Visastellen in z. B. Hurghada/El Helal ausgestellt, wenn man im Besitz des o.g. Touristenvisums ist, es verlängert nur die Aufenthaltsberechtigung auf 3 Monate (6 Monate und mehr gibt es nicht mehr) Bei Aus- und Wiedereinreise ist erneut ein Aufkleber am Bankschalter zu erwerben!
Re Entry (mehrmalige Ein – und Ausreise) gibt es für Touristen vor Ort nicht mehr. -
Hallo Mama Rose

Das gilt aber nicht für ganz normale Touristen? Du bist ja schon ein Teil von Ägypten und hast einen festen Wohnsitz dort
Da sind die Regularien evtl. anders.Klare mich bitte auf, danke und liebe Grüße
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Hallo Mama Rose

Das gilt aber nicht für ganz normale Touristen? Du bist ja schon ein Teil von Ägypten und hast einen festen Wohnsitz dort
Da sind die Regularien evtl. anders.Klare mich bitte auf, danke und liebe Grüße
@ahotep sagte:
Das gilt aber nicht für ganz normale Touristen? Du bist ja schon ein Teil von Ägypten und hast einen festen Wohnsitz dort
Da sind die Regularien evtl. anders.Klare mich bitte auf, danke und liebe Grüße
Sehr gerne. Für das „alte Visa“galt noch mit Mietvertrag. Doch jetzt gilt es allgemein über 60. es gibt keinen Stempel mehr und es kostet auch nichts mehr. Nur noch das Einreisevisum nötig. Allerdings werden die Bedingungen sehr oft und sehr schnell geändert. Deshalb würde ich vorsichtshalber nach Neueinreise einmal zum Amt gehen und mich melden.
Inzwischen ist das auch bei allen Polizeibehörden bekannt und es gibt keine Schwierigkeiten bei evtl. Kontrollen.Sonderstatus habe ich keinen.
Herzliche Grüße von Mama Rose
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@mama rose
Das ist wahr. Folgevisum fuer 6 Monate nunmehr schlappe Eintausendeinhundertundzwanzig anstatt Fuenfhundertundsiebzig (kein multi entry)
Unabhaengig von meinem Alter, unabhaengig von telefonischen Auskuenften der Konsulate werde ich immer vor Ablauf der 30 Tage zum Visa Office gehen und dort feststellen lassen, was zum betreffenden Zeitpunkt in meinem individuellen Fall gilt.
Wenn ich in meinem Pass 30 Tage aufgeschrieben lese, dann sind das zunaechst einmal fuer mich 30 Tage. Nicht mehr und nicht weniger.
Das empfehle ich auch jedem anderen
Es gibt gestaffelte unangenehme Geldstrafen,so Visa abgelaufen sind.
@mama rose
Hab Dank
Das soll in keiner Weise Deine Leistung schmaelernPrognosen sind schwierig, vor allem wenn diese sich auf die Zukunft beziehen
Ich wage es und lehne mich so weit aus dem Fenster, das was die freundliche mama beschrieben hat, das wird es sehr bald in der Form nicht mehr geben …LG
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@ chawaga, du wirst auch zur Ausländerbehörde gehen müssen, wenn du noch keine 60 Jahre alt bist.
Die Gesetze in Ägypten sind nicht meine „Leistung“! Ich möchte nicht, dass du anfängst mich hier im Forum zu bewerten, bitte.
Der freie Aufenthalt über 60 ist nun schon seit ein paar Jahren unverändert. Es gibt deshalb keinen Grund für deine Spekulationen, dass es abgeschafft wird, ist nicht mal als Gerücht im Gespräch....außer von dir. Erfahrungen und Wissen sind hier gefragt und keine Prognosen! Es sind auch nicht deine oder meine Befindlichkeiten gefragt, sondern was derzeit Gesetz ist! Kein Blick in die Glaskugel und kein Orakel.
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user nickname mama rose,
ich werde Deine Einlassungen nicht kommentieren.
Wer hier still mitliest, der mag das fuer sich selbst entscheiden, ob und wie er sie das beurteilen moechte oder auch nicht. Weiterhin obliegt es jedem jederzeit sich zu aeussern.
Adaequat.Das ist dann auch in Ordnung.Kritik ist immer okay,adaequat vorgetragen. Auch weil man viel daraus lernt.Es ist kaum vorstellbar, dass hier ein User als Fussabstreifer des anderen fungieren moechte.
Gestatte mir lediglich eine Anmerkung, ich moechte Dich bitten auf meine Aussagen nicht mehr Bezug zu nehmen. Ab sofort !
Ich werde im Umkehrfalle genau so verfahren,
unter der Voraussetzung Du haeltst Dich daran
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@chawaga: Deine Selbstüberschätzung ist kaum zu übertreffen, du bist einfach nur noch peinlich.
Wer, was, wo, und wie schreibt, bestimmst sicher nicht du, lese dir erst mal die Forenregeln durch.
Hallo Haberling,
ich nehme das inhaltlich gerne auf. (Keine Ironie).
Vielen Dank.
LG
