Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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Nein, Minerva - so funktioniert das nicht.
Selbst wenn zu ein und demselben Sachverhalt 10 Richter gegen die Beklagte entschieden haben, kann ein elfter anders argumentieren und entsprechend entscheiden. Es ist nicht etwa so, dass sich aus 10 Urteilen zu gleichen Voraussetzungen eine unbedingte Rechtmäßigkeit ableiten ließe und doch gilt gleiches Recht (BGB) für Alle und ist dessen Auslegung trotzdem dem einzelnen Richter überlassen.
Insofern hat Alfred_T. vollkommen recht mit der Aussage, die Suche nach weiteren Betroffenen diene keinem höheren Zweck (und ist dieses Unterforum meines Wissens dafür auch nicht vorgesehen?!).In der Causa mimowetter wäre zudem zu berücksichtigen, dass ggf. nach türkischem Recht geurteilt wird und demnach die entsprechende Zivilprozessordnung anzuwenden ist. Es gibt zwar diverse Analogien aber eben keine 100%ige Übereinstimmung.
Generell gesprochen machen nur ca. 4% der betroffenen Fluggäste ihren Anspruch gem. VO(EG)261/04 geltend, und das gründet sicherlich nicht nur auf der zuweilen etwas überobligatorisch wehrhaften Attitüde der Fluggesellschaften.
Zum einen empfinden nicht alle Reisenden eine unvorhergesehene Verzögerung gleichsam als mutwillige Folter und lassen auf Reisen gerne mal Fünfe gerade sein, zum andern mag etlichen auch eine gewisse moralische Verantwortung verbieten, sich für ein 39€ Ticket mit 400 Schleifen "entschädigen" zu lassen - wohl wissend, dass sich das früher oder später als Boomerang für den Grundpreis erweist.Entschädigung ist synonym für den Ausgleich eines tatsächlich entstandenen Schadens - ergo die Übernahme aller nachweislich entstandenen Kosten.
Diese Wahrnehmung wird imho pervertiert mittels so leidenschaftlicher Plädoyers für "Rechte", wie das von mimowetter und geht dabei das Augenmaß für Angemessenheit verloren.Die notleidende Mutter ohne Getränkevoucher kann den Verzehr in der Wartezeit belegen und bei der TK einfordern. Mich schickt diese Haltung versus jeder Eigeninitiative schon alles fein bereitet zu finden.
Wer möchte sich denn heute noch zu einer derartigen Hilflosigkeit bekennen??? -
Das würde ja bedeuten, Gesetze sind weiter nichts als "Orientierungshilfen" für Gerichte?
Auf welcher Grundlage triffst Du dann hier in diesem Forum hin und wieder die Aussage "Du hast Anspruch auf...."?
Über die Sinnhaftigkeit einer Entschädigungspauschale von 400 € kann man sicherlich geteilter Meinung sein, da bin ich bei Dir. Ich verlange auch nicht, dass die Fluglinie unaufgefordert jedem Entschädigung zahlt, der in dem Flugzeug saß, aber zumindest alle EU-Bürger des von mimowetter zitierten Heraklionfluges sollten doch davon ausgehen können, dass ihnen das gleiche Recht gewährt wird. Vor diesem Hintergrund empfinde ich den Versuch der Fluglinie, sich jedesmal erstmal mit Ablehnung aus der Sache herauswinden zu wollen, als wenig kundenorientiert. Außerdem blockieren sie mit dieser Haltung jede Menge Gerichte, die wahrlich wichtigeres zu tun hätten.
VG,
Minerva -
Vielleicht ist das zu krass formuliert, aber das Gesetz ist das Gerüst und die Auslegung Sache der Richter.
Beispiel aus dem Jahr 2010:
In einer Angelegenheit mit mehr oder weniger gleichgelagerten Klagen hat ein und dieselbe Kammer in 53 Fällen für die Beklagten entschieden (Anspruch ist verjährt), im 54sten Verfahren sah der Richter alles anders, begründete die Hemmung und gab der Klägerin Recht. Der Versuch zur Durchsetzung in der höheren Instanz scheiterte, quasi erklärte der betreffende Richter alle anderen Kollegen zu Vollidioten und hatte keinerlei moralisches Problem damit.
Passiert ...!Wie Alfred schon ganz richtig schrieb: 10 Verfahren, die schon richtig Geld gekostet haben - warum man noch ein 11tes wagt muss ergo einen guten Grund haben.
Schließlich unterhalten Fluggesellschaften immer weniger Geldverbrennungsanlagen und wird ggf. auf höchster Ebene über ein weiteres - notfalls streitiges! - Verfahren und sein Risiko entschieden.
Umgekehrt gibt es etliche Beschwerden, die völlig unbürokratisch durchgewunken werden und die Entschädigungen fließen in geradezu atemberaubender Geschwindigkeit. Weshalb?
Es sind oft winzige Details, die die Hoffnung auf eine Unterbrechung der Entscheidungskette am Glimmen halten - wie obiges Beispiel zeigt ist sie nicht vergebens."Du hast Anspruch auf" ist dem "Gerüst" (hier BGB) geschuldet.
Unbeantwortet bleibt auf dieser Ebene die Aussicht auf ein entsprechendes Ergebnis - Recht haben bedeutet noch lange nicht Recht auch zu bekommen.Betreffend der Wichtigkeit schweigt des Sängers Höflichkeit.
Polizisten haben auch "wichtigere" Aufgaben als einen Blitzmarathon durchzuführen. Eine solche Debatte endet grundsätzlich in einer Sackgasse und sollte vermutlich gar nicht erst angeleiert werden ...

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danke für Deine Ausführungen. Ich gebe zu, dass es wohl doch etwas schwieriger ist, zu unterscheiden, als es mir auf den ersten Blick hin scheinen wollte.
Bleibt die traurige Tatsache, dass die wichtige Möglichkeit des Rechtsstaates, Streitfälle von verschiedenen Seiten zu beleuchten und verschiedene Urteile zu fällen, dem Missbrauch - von welcher Seite auch immer - schutzlos ausgeliefert ist. Und selbst das ist wohl subjektiv, und führt im Rahmen dieses Forums zu weit.
VG,
Minerva -
Ich würde soweit nicht gehen und von Missbrauch schreiben, ich denke so feurige Gegenreden, wie die von mimowetter und geschmückt mit ein paar wirklich haarsträubend anmutenden Zahlen sind ein wenig zu einseitig.
Schließlich ist es keine richterliche Willkür anders als viele Kollegen zu entscheiden, immerhin muss so tadellos begründet werden, dass das Urteil ggf. auch einer höherinstanzlichen Prüfung standhält.Und seien wir mal ehrlich: In welchen Bereichen gibt es noch einen pauschalen Schadenersatz, der in den allermeisten Fällen den bezifferbaren Schaden weit übersteigt und wenn er es zufällig nicht tut, kann sich der Betroffene das Ticket erstatten lassen anstatt die Pauschale in Anspruch zu nehmen?
Dank der VO(EG)261/04 fließt so manche Entschädigung in Höhe von 600€ für ein Fliegenpreisticket von unter 100€. Für ein geringes Bestreben der Airlines diese Beträge kampflos auszuhänigen sollte man ein gewisses Verständnis aufbringen.
An einer möglichst geringen Zahl von Beschwerden haben sie tatsächlich ein vitales Interesse und das mag mir auch nicht wunderlich erscheinen.Zudem bedeuten ja mehr prozessual herbeigeführte Entscheiungen auch mehr Beispielhaftigkeit und werden Regelmäßigkeiten der Rechtsprechung deutlich.
Ich kann mich auch nicht über unterlassene Verpflegungsleistungen aufregen - so etwas kann im insbesondere bei Urlaubsflügen zuverlässig entstehenden Chaos einfach mal untergehen - notfalls muss man proaktiv darum ersuchen.
Auch gibt es nicht entgegen wiederholter Behauptungen die goldene Regel, bei XY Airways käme der chronisch übervorteilte Verbraucher niemals ohne anwaltliche Hilfe zum gewünschten Ergebnis, wofür hier schon etliche Beispiele genannt wurden.
Letztlich ist die Streiterei um die Penunsen scheints ja auch so lukrativ, dass sich ein ganzer neuer Dienstleistungszweig darum entwickelt hat und die flightrights dieses Planeten gefühlt jeden Tag 3 neue Inkassounternehmen kalben.Zweifellos hat es gewissermaßen "Methode" sich erst einmal auf exkulpierende Umstände zu berufen, jedoch erscheint sie mir im Rahmen der Verantwortung für ein Unternehmen Fluglinie als Schutz vor u.U. enormem wirtschaftlichen Schaden erklärlich und nicht etwa "organisierte Kriminalität".
Sorry, aber solche verbalen Entgleisungen entbehren jeder Sachlichkeit und werfen ebenfalls ein schlechtes Licht auf an sich durchaus sachliche Aspekte in der Argumentation.
Letztlich muss man sich auch darüber im Klaren sein, dass solche Kosten in die Ticketkalkultion mit einfließen - zwar breit verteilt, aber Kleinvieh macht eben auch Mist! -
Frage wegen Flugzeitenänderung
Hallo zusammen, wie wir heute feststellen mussten, sind unser Flugzeiten mit AB von DUS nach Hurghada geändert worden.
Von ca 6 Uhr morgens auf 12 Uhr beim Hinflug und von 12 mittags auf 17 Uhr beim Rückflug.
Ich habe heute mit dem Reiseveranstalter telefoniert, dieser hatte uns die Änderung auch noch gar nicht mitgeteilt, da ich unsere Flugzeiten nicht finden konnte. Erst fing die Dame an bla bla Vertrag mit AGB unterschrieben, ich sagte ihr dann wieso gibt es dann diese Urteile dazu, dass Anbieter die angegeben Flugzeiten nicht mal eben ändern dürfen.
Endresultat: Sie wollte Air Berlin kontaktieren ob es eine andere Möglichkeit gibt, da ich davon ausgehe und auch schon geguckt habe gehe ich davon aus, dass das nichts gibt.
Das wir vom Tag nichts mehr haben wenn wir ankommen, finden wir blöd, aber richtig stört uns der Rückflug da wir direkt am nächsten Tag wieder arbeiten gehen.
wir hatten uns extra für diese wesentlich teurere Variante entschieden bei der Buchung ( ich weiß es nicht mehr genau, aber das waren min 150€ p.P. mehr) damit wir die guten Flugzeiten haben, jetzt kommen wir uns ziemlich verschaukelt vor, hat da jmd schon Erfahrung mit gemacht? Danke
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Hallo, ich habe da auch mal eine Frage. Mein Mann und ich waren auf Langkawi und sollten am Montag, 27.04.2015 um 6 Uhr mit Malaysian Airline von Langkawi nach Kuala Lumpur fliegen um dann unseren Weiterflug mit Emirates anzutreten. Zwei Tage vor Abflug von Langkawi haben wir ein Fax bekommen mit der Mitteilung, dass unser Flug am Montag gestrichen wurde und unser neuer Abflugtermin von Langkawi jetzt am Sonntag, 26.04.2015 um 11.30 Uhr stattfindet. Dadurch ging uns ein ganzer Tag auf Langkawi verloren. Welche rechtlichen Möglichkeiten haben wir? Vielen Dank schon mal für eure Antworten.
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Seit Ihr in Eigenregie angereist oder war es eine Pauschalreise? Und warum habt Ihr ggf. nicht vor Ort interveniert (Hätte ja eventuell was gebracht)?
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@Suse325, eure Gesamtreisezeit hat sich durch den um einen Tag früheren Rückflug von Langkawi nach Kuala Lumpur ja nicht verringert und der Veranstalter hat vermutlich in Kuala Lumpur für eine Übernachtung in mindestens der auf Langkawi entsprechenden Hotelkategorie gesorgt.
Soweit ich weiss fliegen von Langkawi ausser MH nur Budget Airlines wie Air Asia etc. nach Kuala Lumpur, wenn also Malaysia Airlines den Flug gestrichen hat liegt dies sicher nicht im Einflussbereich des Veranstalters. Dessen Prio musste vor allem einer gesicherten Erreichbarkeit des gebuchten Intercontinental-Flugs mit Emirates gelten.
Nach meiner Meinung bestehen für euch keine rechtlichen Möglichkeiten für eine eventuelle Preisminderung. -
Hallo, ich wollte mal kurz abschließende Infos mitteilen.
Mein Post vom 13.03.15, über 6 Stunden Verspätung Fernreise. Anspruch Entschädigung 600 p.P.
Ich habe flightright beansprucht und nach 14 Tagen einen Vergleich angeboten bekommen, 930 Euro ( 2 Personen), nicht angenommen und nach 2 Tagen schon Nachricht das sie die vollen 1200 zahlen. Das Geld war 5 Tage später von flightright auf dem Konto.
Die ganze Abwicklung mit flightright hat nun ''nur '' 3 Wochen gedauert.Gut letztendlich sind es statt 1200 letztendlich nur 843 Euro wegen der flightright Gebühren geworden.
Aber egal , wir freuen uns trotzdem und dafür haben wir gerne solange auf dem Flughafen gewartet, zumal wir optimal in den über 6 Stunden Wartezeit mit Getränken und Speisen versorgt wurden.4 Mitflieger mit denen ich Kontakt habe die auch im Flieger waren haben den Weg über Condor direkt genommen und nach jetzt mittlerweile ca. 8 Wochen noch kein abschließendes Ergebnis.
Mit flightright geht es gewiss schneller denke ich nur eben die Gebühren sind heftig,
das muss jeder für sich entscheiden wie er es macht. -
Folgender Fall:
Flug gebucht Dubai-Bremen-Dubai bei KLM/Air France. Rückflug Bremen-Paris verspätet um ca. 3 Stunden und damit Anschlussflug verpasst. Dies war bereits in Bremen klar. Dort wurde aber gesagt man würde sich in Paris um den Rückflug am gleichen Tag kümmern. In Paris wurde die Umbuchung auf andere Fluglinie am gleichen Tag verweigert und auf den Flug am nächsten Tag umgebucht. Hotel und Verpflegung wurde übernommen.
Sehr ärgerlich, da der Fluggast dadurch berufliche Termine verpasst und einen zusätzlichen Urlaubstag nehmen muss.
Laut Flightright besteht "aufgrund erheblicher Verspätung" Anspruch auf 600€ plus Erstattung des Ticketpreises, was eine Gesamtsumme von 1.240€ ausmacht.
Ich bin immer davon ausgegangen, dass die 600€ die höchstmögliche Entschädigung sind. Kann es tatsächlich sein, dass dies in diesem Fall anders ist?PS: Gesamtverspätung am Zielort damit exakt 24 Stunden
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Man kann entweder den Ticketpreis erstatten lassen oder die pauschale Entschädigung in Anspruch nehmen - ich sehe wahrlich keinen Grund, warum das in diesem Fall "anders" sein sollte.
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Wenn Flightright offensichtlich bereits involviert ist, wäre eine Nachfrage bezüglich der bestimmt sehr interessanten Begründung bei dem Unternehmen eigentlich naheliegend.
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@bernhard
Flightright ist noch nicht involviert, es wurde nur das Formular ausgefüllt und dann kam diese Berechnung. Beauftragt sind sie nicht.@vonschmeling
entweder/oder ist für mich schlüssig. Einen Grund für beides sehe ich auch nicht. Vielleicht wurde bei der Eingabe in das Formular ein Fehler gemacht (war ich nicht selber).Mal sehen.........momentan hat der Fluggast keine Lust weitere Ansprüche zu stellen. Er ist ja zu Haus angekommen
und will sich nicht weiter ärgern. -
@karin324
Das Thema ist aber auch über die Neigung des von dir erwähnten Fluggastes hinaus interessant.
Aus der von dir genannten Summe lässt sich entnehmen, dass der Ticketpreis höher war als die mögliche Entschädigung. In solchen Fällen sollte man Betroffenen immer raten, das Luftverkehrsunternehmen für diesen Betrag in Anspruch zu nehmen.
Ehrlich gesagt kann ich mir nicht denken, welcher Eingabefehler zu einem so seltsamen Ergebnis führen könnte. Wie ist die zu erwartende Erstattungshöhe denn dargestellt? Als Summe?
Auch nach einer gewissen Einkehr will mir keine Fallkonstellation in den Sinn kommen, bei der ein doppelter Anspruch möglich wäre. Grundsätzliche Rechtsauffassung von Entschädigung ist, dass für einen (immateriellen) Schaden nur einmal entschädigt werden muss, also entweder / oder und keinesfalls sowohl / als auch ...
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Eine zugegeben sehr gewagte Vermutung, der erhoffte Kunde wird mit einer über den eigentlich zustehenden Anspruch hinausgehenden Summe "angefüttert"?
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wie gesagt war ich leider nicht dabei als das Formular ausgefüllt wurde. Ich könnte mir nur vorstellen, dass man vielleicht die 600€ plus die Kosten des Ticket erstattet bekommt, wenn man den Ersatzflug am nächsten Tag nicht annimmt und selber am gleichen Tag einen Flug bei einer anderen Airline (die Möglichkeit hätte bestanden) gebucht und bezahlt hätte? Leider kommt man jetzt an das Formular nicht mehr dran. Es wurde aber (glaubhaft.....trotzdem kann ich es mir nicht vorstellen) so geschildert, dass die Abfrage gezielt gestellt wurde, ob man auf einen frühzeitigeren Flug mit einer anderen Airline umgebucht wurde. Diese Frage wurde wahrheitsgemäß verneint. Aber vielleicht bezieht sich die Frage darauf, ob man generell auf einen anderen Flug umgebucht wurde?
Die mögliche Entschädigung wurde dann in einer Mail mit 600€ plus die Ticketkosten in Höhe von 640€ (Flüge von Dubai aus nach Deutschland und zurück sind immer teurer als Flüge von Deutschland aus und zurück) Gesamtentschädigung 1.240€ beziffert.
Den Gedanken hatte ich auch kurzfristig. Aber dann hätten sicherlich schon mehr Kunden diesen "Köder" erhalten und es wäre hier schon Thema gewesen.
Ich bin Samstag selber in Dubai und werde mal sehen wie es weiter geht. Selbstverständlich werde ich ein eventuelles Ergebnis hier mitteilen.
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Nein, auch in einer solchen Konstellation kann man nur die nachweislichen Kosten oder den pauschalen Entschädigungsbetrag in Anspruch nehmen.
Zumal die tatsächliche Dauer der Verspätung ab >3h keine Rolle für den Erstattungsbetrag gem. VO(EG)261/04 spielt.
Es müssen ja ggf. zusätzlich Versorgungsleistungen erbracht werden, maßgebliche Berechnungsgrundlage ist hier also nur die Distanz nach Vorgabe gc und tatsächlich auf € 600 pro Ticket limitiert.
