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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • HC-Mitglied985931H Offline
    HC-Mitglied985931H Offline
    HC-Mitglied985931
    Gesperrt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #2721

    "vonschmeling" wrote:
    Wie ist die zu erwartende Erstattungshöhe denn dargestellt? Als Summe?

    Ich denke, hier liegt der Hund begraben und es liegt ein Kommunikationsfehler zwischen Karin und ihrem Bekannten, oder ein Denk/Lesfehler bei disem vor.

    Da der Ticketpreis höher ist als die pauschale Vergütung, wird fligtright kommuniziert haben, 600€ pauschal oder beantragen, daß der Ticketpreis erstattet wird.

    Irgendwo von diesem Zeitpunkt bis/einschließlich zur/in Kommunikation mit Karin ist aus dem "oder" ein "und" geworden, sei es aus Wunschdenken, Sprachproblemen oder schlechtem Hinhören 😉

    Bin gespannt, was Karin Sonntag berichten wird, dann hat sie es ja schwarz auf weiß gesehen!

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    • HC-Mitglied985931H Offline
      HC-Mitglied985931H Offline
      HC-Mitglied985931
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2722

      Ein nachgereichtes "e" , wenn ich editiere zerschießt es wieder das Zitat :?

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • karin324K Offline
        karin324K Offline
        karin324
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2723

        Die Mail habe ich bereits gelesen. Kein Lesefehler. Es wird, wie ich bereits geschrieben habe aufgelistet: 600€ plus 640€ Ticketpreis ergibt Gesamtsumme  von 1.240€. Erfolgsaussicht 85% wird auch noch erwähnt.

        Ist mir ein Rätsel. Einzige Erklärung wäre für mich ein Mißverständnis bei der Frage nach der Umbuchung auf eine andere Maschine. Aber das kann man ja scheinbar auch ausschließen, da in diesem Fall nur der Ticketpreis für den neuen Flug erstattet worden wäre.

        Ok......vielleicht lässt sich der Betroffene doch noch dazu bewegen die Sache weiter zu verfolgen. Dann weiss ich mehr.

        karin

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • HC-Mitglied985931H Offline
          HC-Mitglied985931H Offline
          HC-Mitglied985931
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2724

          Dubios und alleine zur Klärung des Sachverhaltes sollte Dein Bekannter insistieren 😉

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2725

            Mit Kenntnis aller relevanten Daten kann man auch fremd insistieren ohne watt zu verbocken entgegen dem Sinn des tatsächlich Betroffenen ...

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

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            • karin324K Offline
              karin324K Offline
              karin324
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2726

              so........jetzt habe ich die Mail nochmals gelesen. Meine Angabe war nicht korrekt. In der Mail ist nur der Entschädigungsanspruch von 1.240€ genannt. Keine Auflistung wie sich der Betrag zusammen setzt. Diese Auflistung stand aber am Ende des Formularvorganges und ebenso die Nennung der 85% Erfolgsaussicht. Leider hat meine Tochter sich das nicht Kopiert.

              Da es sich aber um einen Einzelreisenden handelt und der Ticketpreis 640€ betrug, ergibt sich aus dem genannten Entschädigungsanspruch ja die Bestätigung der genannten Auflistung am Ende des Formularvorganges.

              Bin nun wirklich gespannt.........mein Schwiegersohn hat da einiges vor sich wenn er die Sache tatsächlich auf sich beruhen lassen will 😆

              karin

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              • odin69O Offline
                odin69O Offline
                odin69
                schrieb am zuletzt editiert von
                #2727

                hallo zusammen,
                uns ist folgendes passiert:
                wir flogen am 23.04. mit condor de 4188 von frankfurt richtung cuba.
                nach über 2 stunden flug kehrte die maschine wegen eines technischen problems (angeblich funktionierte das navi für den atlantiküberflug nicht richtig) nach frankfurt zurück. laut personal bestand keinerlei sicherheitsrisiko, dennoch wurden wir beim landeanflug von der flughafenfeuerwehr ( ca. 8 fahrzeuge) empfangen und zum gate begleitet.
                das technische problem war (aussage crew) nach einer stunde behoben.
                das flugzeug startete aber erst am nächsten morgen nach einer nacht im hotel mit über 21 stunden verspätung nach cuba, so dass der erste urlaubstag verloren war.
                nun meine frage, steht uns von condor eine entschädigung zu? laut dem flyer den wir von condor bekamen wäre eine entschädigung bei sicherheitsproblemen ausgeschlossen. stimmt das in diesem fall, oder wollen die nur von forderungen abhalten?
                wie sieht es beim reiseveranstalter aus, bekommen wir da den tag rückvergütet?
                hat hier jemand erfahrung inso einem fall und kann uns einen tip geben, was wir unternehmen sollen?
                vielen dank schon ein mal für eure antworten und tipps.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2728

                  Falscher Thread, richtig wäre der erste auf der Unterforenseite.

                  Soweit berichtet habt ihr einen Anspruch auf Entschädigung gem. VO(EG)261/04 in Höhe von € 600 pro Ticket.
                  Dein erster Schritt sollte die Nutzung dieses Formulars sein.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • odin69O Offline
                    odin69O Offline
                    odin69
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2729

                    hallo von schmeling,
                    vielen dank für deine antwort.
                    sorry wenns im falschen thread steht, vielleicht kanns ja ein mod in den richtigen verschieben.

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                    • vonschmelingV Offline
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                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2730

                      Sorry, hab´s total verpeilt - du bist natürlich richtig hier, odin ... 😞

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

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                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2731

                        "Hallo,
                        warten schon auf Abholen im Hotel da bekommen wir ein Fax gereicht,der Abflug geändert von 20,00 Uhr auf 14.05.2015 02,00 also Abholung um 6,10 Stunden verschoben, so ein Mist!
                        Unsere Fluggesellschaft TUIfly X3 445 Antalya-Hannover.
                        Nachricht vom MAN-Mann - dem Heiner ..."
                        😞

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2732

                          Heiner, bei einer so kurzfristigen Ankünigung kann man nicht mehr von einer Verschiebung der Reisezeit sprechen - das ist eine ausgewachsene Verspätung und hast du imho Anspruch auf eine Entschädigung gem. VO(EG)261/04 in Höhe von € 400 pro Ticket.
                          Bitte direkt bei der Airline Beschwerde führen.

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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                          • pzl64P Offline
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                            pzl64
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2733

                            Ich möchte für nächstes Jahr eine Pauschalreise auf die Malediven mit einem Condorflug buchen.
                            Da condor ja für ihre teilweise nicht unerhebliche Verspätungen bekannt ist, habe ich etwas Bedenken.
                            Vor allem, wenn ich an den Tagespreis im Hotel denke...
                            Bekomme ich im fall einer z.B. 24 Stunden Verspätung anteilige Hotelkosten (einen Tagessatz) erstattet?

                            Oder gegenebenfalls nur die Entschädigung der Fluglinie (600 Euro)?

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2734

                              Dies gehört zu den sogenannten Versorgungsleistungen, die das Luftverkehrsunternehmen im Falle einer erheblichen Verspätung erbringen muss.
                              Anspruch besteht auf eine Unterbringung, allerdings nicht auf eine im gebuchten Hotel.
                              Falls du diese vorziehst musst du selbst dafür aufkommen, über die pauschale Entschädigung gem. VO(EG)261/04 hinaus hast du keinen Erstattungsanspruch.
                              Ausgenommen du hast einen Linienflug in der BC gebucht und machst direkt die Kosten des Tickets geltend.

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2735

                                Um Missverständnissen hinsichtlich meines letzten Satzes vorzubeugen:

                                Der Airlinekunde hat generell die Wahl zwischen a) der Beanspruchung der pauschalen Entschädigung gem. VO und b) der Erstattung des nachweislichen Ticketpreises.

                                Nicht im Widerspruch dazu steht der Leitsatz "die Höhe des Ticketpreises hat keinen Einfluss auf die pauschale Entschädigungshöhe" (deswegen ja "pauschal").
                                Diese wird allein auf der Basis der Flugstrecke gem. gc ermittelt - ganz gleich ob der Fluggast 19,95 oder 2000 Schleifen bezahlt hat.

                                Alternativ kann er sich jedoch die 19,95 bis n Euro erstatten lassen, die er tatsächlich für das Ticket aufgebracht hat.

                                Dies sind schlichterdings 2 verschiedene Formen der Entschädigung, und natürlich kann man sich nur für eine davon entscheiden.
                                😉

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  #2736

                                  Hallo,
                                  hat jemand Infos über die Abflugverschiebung,ist mir wichtig,von HAJ-Antalya(X3 0444)am 13 Mai von 15,00 auf 22,00 Uhr!.
                                  Wir sind vom verspäteten Rückflug betroffen.

                                  Danke,der Heiner

                                  Zu Hause ist wo man auch am Abend"Moin"sagt

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                                    #2737

                                    Actual in block time war 1:18 Uhr am 14. - gem. VO(EG)261/04 können €400 Entschädigung pro Ticket verlangt werden.

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

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                                      #2738

                                      Hallo. Wir haben im Oktober unseren Sommerurlaub gebucht, in drei Wochen soll es nach Ägypten gehen. Durch Zufall bin ich gestern darauf gestoßen,  dass der Rückflug erst einen Tag später stattfindet, als gebucht. Lt. Airline und Ankunftsflughafen Bremen findet an unserem Abreisetag nämlich überhaupt kein Flug statt. Was für Möglichkeiten hab ich? Danke schon mal vorab.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                        #2739

                                        Für Änderungen im Vorwege der Reise ist dieser Thread zu benutzen.

                                        Darüber hinaus wäre wissenswert, woher du deine Erkenntnisse beziehst bzw. wie verlässlich das Ergebnis deiner Recherchen ist.
                                        Genaueres dann aber "unter dem richtigen Dach" ... 😉

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

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                                        • friesleinF Offline
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                                          frieslein
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #2740

                                          Hallo, ich bräuchte mal einen Tipp bezüglich einer Entschädigungszahlung für eine Flugverspätung. Ich habe bisher nichts konkretes hier im Forum gefunden. Ich schilderte mal kurz unseren Fall.
                                          Geplant war der Abflug mit Freebird am 24.05.2015 vom FKB nach AYT um 10.10 Uhr. Die Maschine kam auch planmäßig aus AYT am FKB an. Wegen eines technischen Defekts konnte unser Flieger nicht planmäßig nach AYT abheben. Es musste eine Ersatzmaschine aus AYT zum FKB geflogen werden.
                                          Tatsächlich sind wir dann um ca. 17 Uhr endlich abgeflogen.
                                          Es handelt sich um eine Pauschalreise, im RB bei Bucher gebucht.
                                          Wo können wir am Besten eine Entschädigungszahlung einfordern? Über das RB an den Veranstalter, oder an die Airline direkt? Bin etwas planlos.

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