Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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Mit Kenntnis aller relevanten Daten kann man auch fremd insistieren ohne watt zu verbocken entgegen dem Sinn des tatsächlich Betroffenen ...
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so........jetzt habe ich die Mail nochmals gelesen. Meine Angabe war nicht korrekt. In der Mail ist nur der Entschädigungsanspruch von 1.240€ genannt. Keine Auflistung wie sich der Betrag zusammen setzt. Diese Auflistung stand aber am Ende des Formularvorganges und ebenso die Nennung der 85% Erfolgsaussicht. Leider hat meine Tochter sich das nicht Kopiert.
Da es sich aber um einen Einzelreisenden handelt und der Ticketpreis 640€ betrug, ergibt sich aus dem genannten Entschädigungsanspruch ja die Bestätigung der genannten Auflistung am Ende des Formularvorganges.
Bin nun wirklich gespannt.........mein Schwiegersohn hat da einiges vor sich wenn er die Sache tatsächlich auf sich beruhen lassen will

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hallo zusammen,
uns ist folgendes passiert:
wir flogen am 23.04. mit condor de 4188 von frankfurt richtung cuba.
nach über 2 stunden flug kehrte die maschine wegen eines technischen problems (angeblich funktionierte das navi für den atlantiküberflug nicht richtig) nach frankfurt zurück. laut personal bestand keinerlei sicherheitsrisiko, dennoch wurden wir beim landeanflug von der flughafenfeuerwehr ( ca. 8 fahrzeuge) empfangen und zum gate begleitet.
das technische problem war (aussage crew) nach einer stunde behoben.
das flugzeug startete aber erst am nächsten morgen nach einer nacht im hotel mit über 21 stunden verspätung nach cuba, so dass der erste urlaubstag verloren war.
nun meine frage, steht uns von condor eine entschädigung zu? laut dem flyer den wir von condor bekamen wäre eine entschädigung bei sicherheitsproblemen ausgeschlossen. stimmt das in diesem fall, oder wollen die nur von forderungen abhalten?
wie sieht es beim reiseveranstalter aus, bekommen wir da den tag rückvergütet?
hat hier jemand erfahrung inso einem fall und kann uns einen tip geben, was wir unternehmen sollen?
vielen dank schon ein mal für eure antworten und tipps. -
Falscher Thread, richtig wäre der erste auf der Unterforenseite.
Soweit berichtet habt ihr einen Anspruch auf Entschädigung gem. VO(EG)261/04 in Höhe von € 600 pro Ticket.
Dein erster Schritt sollte die Nutzung dieses Formulars sein. -
Sorry, hab´s total verpeilt - du bist natürlich richtig hier, odin ...

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Heiner, bei einer so kurzfristigen Ankünigung kann man nicht mehr von einer Verschiebung der Reisezeit sprechen - das ist eine ausgewachsene Verspätung und hast du imho Anspruch auf eine Entschädigung gem. VO(EG)261/04 in Höhe von € 400 pro Ticket.
Bitte direkt bei der Airline Beschwerde führen. -
Ich möchte für nächstes Jahr eine Pauschalreise auf die Malediven mit einem Condorflug buchen.
Da condor ja für ihre teilweise nicht unerhebliche Verspätungen bekannt ist, habe ich etwas Bedenken.
Vor allem, wenn ich an den Tagespreis im Hotel denke...
Bekomme ich im fall einer z.B. 24 Stunden Verspätung anteilige Hotelkosten (einen Tagessatz) erstattet?Oder gegenebenfalls nur die Entschädigung der Fluglinie (600 Euro)?
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Dies gehört zu den sogenannten Versorgungsleistungen, die das Luftverkehrsunternehmen im Falle einer erheblichen Verspätung erbringen muss.
Anspruch besteht auf eine Unterbringung, allerdings nicht auf eine im gebuchten Hotel.
Falls du diese vorziehst musst du selbst dafür aufkommen, über die pauschale Entschädigung gem. VO(EG)261/04 hinaus hast du keinen Erstattungsanspruch.
Ausgenommen du hast einen Linienflug in der BC gebucht und machst direkt die Kosten des Tickets geltend. -
Um Missverständnissen hinsichtlich meines letzten Satzes vorzubeugen:
Der Airlinekunde hat generell die Wahl zwischen a) der Beanspruchung der pauschalen Entschädigung gem. VO und b) der Erstattung des nachweislichen Ticketpreises.
Nicht im Widerspruch dazu steht der Leitsatz "die Höhe des Ticketpreises hat keinen Einfluss auf die pauschale Entschädigungshöhe" (deswegen ja "pauschal").
Diese wird allein auf der Basis der Flugstrecke gem. gc ermittelt - ganz gleich ob der Fluggast 19,95 oder 2000 Schleifen bezahlt hat.Alternativ kann er sich jedoch die 19,95 bis n Euro erstatten lassen, die er tatsächlich für das Ticket aufgebracht hat.
Dies sind schlichterdings 2 verschiedene Formen der Entschädigung, und natürlich kann man sich nur für eine davon entscheiden.

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Actual in block time war 1:18 Uhr am 14. - gem. VO(EG)261/04 können €400 Entschädigung pro Ticket verlangt werden.
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Hallo. Wir haben im Oktober unseren Sommerurlaub gebucht, in drei Wochen soll es nach Ägypten gehen. Durch Zufall bin ich gestern darauf gestoßen, dass der Rückflug erst einen Tag später stattfindet, als gebucht. Lt. Airline und Ankunftsflughafen Bremen findet an unserem Abreisetag nämlich überhaupt kein Flug statt. Was für Möglichkeiten hab ich? Danke schon mal vorab.
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Für Änderungen im Vorwege der Reise ist dieser Thread zu benutzen.
Darüber hinaus wäre wissenswert, woher du deine Erkenntnisse beziehst bzw. wie verlässlich das Ergebnis deiner Recherchen ist.
Genaueres dann aber "unter dem richtigen Dach" ...
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Hallo, ich bräuchte mal einen Tipp bezüglich einer Entschädigungszahlung für eine Flugverspätung. Ich habe bisher nichts konkretes hier im Forum gefunden. Ich schilderte mal kurz unseren Fall.
Geplant war der Abflug mit Freebird am 24.05.2015 vom FKB nach AYT um 10.10 Uhr. Die Maschine kam auch planmäßig aus AYT am FKB an. Wegen eines technischen Defekts konnte unser Flieger nicht planmäßig nach AYT abheben. Es musste eine Ersatzmaschine aus AYT zum FKB geflogen werden.
Tatsächlich sind wir dann um ca. 17 Uhr endlich abgeflogen.
Es handelt sich um eine Pauschalreise, im RB bei Bucher gebucht.
Wo können wir am Besten eine Entschädigungszahlung einfordern? Über das RB an den Veranstalter, oder an die Airline direkt? Bin etwas planlos. -
Bei der Airline direkt, wie und warum kannst du schon auf der letzten Seite und den Seiten zuvor nachlesen.
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Sorry, frieslein - aber wenn du "nichts Konkretes gefunden" hast kannst du eigentlich nur nicht gesucht haben ...
Konkreter als hier lassen sich die relevanten Infos für Verbraucher wohl kaum nachlesen!?

Wie schon bernhard schrieb ist die Beschwerde gem. VO(EG)261/04 direkt bei der Airline zu führen, verlangen kannst du € 400 pro Ticket - ausgenommen Infants ohne eigenen Sitzplatz.
Falls du lieber delegierst kannst du flightright oder ein vergleichbares Unternehmen mit der Durchsetzung beauftragen. Im Erfolgsfall werden allerdings 30% des Erstattungsbetrages einbehalten. -
flightright ist meiner Meinung für unerfahrene User die beste Lösung, einfach die Daten in die Maske eingeben, die melden sich sofort bei Aussicht auf Erfolg nehmen sie alles in die Hand, habe die bis jetzt 3 x in Anspruch genommen, immer mit Erfolg, da zahle ich gern die Gebühr für eine gute Leistung.
Gabi 2001 ( Franz )
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