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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • einesE Offline
    einesE Offline
    eines
    schrieb am zuletzt editiert von
    #2761

    Hallo,

    wir sind heute mit 12 stündiger Verspätung aus Faro zurück gekommen.
    Habe ich das bisher richtig verstanden und uns stehen jetzt pro Person 400€ zu?
    Kann auch sein, dass ich die Infos gerade irgendwie falsch interpretiere, da ich total übermüdet bin (Ankunft Flughafen halb 6 Uhr morgens, 1 Stunde schlaf diese Nacht, anschließend noch Autofahrt von 2 Stunden und direkt in die Arbeit... dehsalb bin ich momentan nicht gerade sonderlich aufnahmefähig 😉 )
    Wir wurden gestern dann für ein paar Stunden in einem Hotel untergebracht und haben dort Verpflegung bekommen, steht uns trotzdem die (volle) Entschädigung zu?

    Danke schon mal, lg eines

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    • Alfred_TetzlaffA Offline
      Alfred_TetzlaffA Offline
      Alfred_Tetzlaff
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2762

      Ja, das ist korrekt.
      Ansprüche gehen an die Fluggesellschaft.

      2015, Porto Angeli, Rhodos
      2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera

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      • einesE Offline
        einesE Offline
        eines
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2763

        Danke Alfred,

        was ich gestern vergessen habe zu Fragen: Stehen einem auch die 400€ zu, wenn der Flug gar nicht mal 400€ sondern weniger gekostet hat?

        Und die Mutter meines Freundes hat vor kurzem im Fernsehen einen Bericht (im österreichischem Fernsehen) über Flugverspätungen usw. gesehen. Dort wurde gesagt, dass man sich nicht direkt an die Airline wenden soll, da man da oft jahrelang wartet, bis sich irgendetwas tut oder die oft gar nicht zahlen wollen und man besser den Konsumentschutz einschalten sollte und dann alles viel schneller und problemloser geht.
        Hier lese ich aber immer, dass man sich selber einfach an die Airline wenden soll. Was ich auch so getan hätte. Dachte, da kommt dann sicher einfach in 2-6 Monaten das Geld. Immerhin weiß die Airline ja auch ganz genau Bescheid, dass ihr Flug da 12 Stunden verspätet war und kann sich dann ja auch nicht gut querstellen, oder?

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Alfred_TetzlaffA Offline
          Alfred_TetzlaffA Offline
          Alfred_Tetzlaff
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2764

          Ja, die 400 Euro bekommt man auch, wenn der Flug nur 19,99 gekostet haben soll.

          Die Praxis, wie man verfahren soll/kann/muss, steht in diversen Strägen in diesem Unterforum.

          Allgemein sollte man sich grundsätzlich erst an die Fluggesellschaft wenden und anschließend entscheiden - falls die sich querstellen sollte, wie man weiter verfährt.
          (Flightright, Anwalt ect.pp.)
          Auf keinen Fall mit einem Gutschein abspeisen lassen.

          2015, Porto Angeli, Rhodos
          2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera

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          • einesE Offline
            einesE Offline
            eines
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2765

            Okay, danke für die Info, dann werde ich es erst mal selber versuchen.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2766

              Es reichen für die Beschwerde die Angaben:
              Passagiernamen, Flugnummer, Start - Ziel, geplante ./. tatsächliche Ankunftszeit.
              Falls eine Störung am Flughafen oder im Luftraum ursächlich für die Verspätung war besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

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              • einesE Offline
                einesE Offline
                eines
                schrieb am zuletzt editiert von
                #2767

                Danke vonschmeling.

                Reicht das ganze per Mail oder soll ich es besser per Einschreiben schicken?

                Laut dem Piloten war ein technischer Defekt die Ursache für die Verspätung.

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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2768

                  Technische Defekte exkulpieren die Airline i.d.R. nicht.
                  Normalerweise reicht eine Email - erfolgt allerdings keinerlei Reaktion, sollte man mit einer gesicherten Zustellung nachhaken. Die Frist zur Einrede beträgt 3 Jahre.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • einesE Offline
                    einesE Offline
                    eines
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2769

                    Vielen Dank, dann werde ich heute nach der Arbeit mal eine Mail schreiben.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • hba1cH Offline
                      hba1cH Offline
                      hba1c
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2770

                      Hallo,

                      wir haben unsere Schadensersatzforderung wegen mehr als 7-stündiger Verspätung direkt an Tuifly als Fluggesellschaft geschickt. Nun bekamen wir heute die Information, dass man bei einer Pauschalreise die Reklamation direkt an den Veranstalter richten muß, in unserem Fall ist das TUI. Die Verspätung entstand durch einen Defekt an der Maschine.

                      Nun haben wir es bei TUI eingereicht, mal sehen, was die sagen.

                      Gruß
                      Patricia

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • hugoonlineH Offline
                        hugoonlineH Offline
                        hugoonline
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2771

                        @hba1c

                        Mit welcher Begründung sollst du dich an den Veranstalter wenden ?

                        Pauschalreise der nicht ist dabei vollkommen egal.

                        Ist das nicht totaler Unsinn ?

                        Regresspflichtig ist doch die Fluggesellschaft.

                        Ich war übrigens auch auf diesem Flug, habe aber bisher nur eine Bestätigungsmail über den Eingang meiner Entschädigungsforderung nach Fluggastverordnung 261/04 VO(EU) erhalten.

                        Was sagst du dazu vS ?

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV Offline
                          vonschmelingV Offline
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2772

                          Kompletter Mumpitz! - hat sicher einer die falschen Textbausteine angeklickt ... :?

                          Unstreitig sind Forderungen gem. VO(EG)261/04 direkt an die Airline zu adressieren, alle abweichenden Aussagen sind falsch.
                          Hier mal ein direkter Link zum Service - wenn auch nicht explizit für Beschwerden vorgesehen ...

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • hba1cH Offline
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                            hba1c
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2773

                            @vonschmeling

                            genau da haben wir unsere Beschwerde formuliert, da bisher nicht der Erhalt der Mail bestädigt wurde, haben wir dort angerufen. Da wurde uns gesagt, wir müssten bei TUI reklamieren. Das haben wir nun auch getan, bleibt abzuwarten, ob von irgendwo eine Antwort kommt.

                            schönen Abend
                            Patricia

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • Reiserin91R Offline
                              Reiserin91R Offline
                              Reiserin91
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2774

                              Hallo:)

                              wir sollten am Freitag von Kreta zurück nach Bremen fliegen.

                              Als wir am Flughafen ankamen wurde uns sofort mitgeteilt dass der Flieger über 7Stunden Verspätung hat.

                              Wir kamen mach einer Stunde einen kleinen Snack vermittelt als Abendessen. Danach folgten keine weiteren Informationen.

                              Wir bekamen trotz mehrfacher Anfrage von allen Passagieren keine weitere Verpflegung und keine Getränke. Da der flieger statt um 18:20 erst am anderen Tag um 03:00Uhr los ging habe ich gelesen das man einen Anspruch auf eine Unterkunft hat wenn der Flieger erst am anderen Tag startet. Dies ist auch nicht erfolgt. Dann mussten wir noch on Münster zwischenlanden weil SchichtWechsel War. Kann ich mehr als die 400€ geltend machen da es keine Verpflegung gab und wegen der ZwischenLandung?

                              Habe Belege über Kaffee und Frühstück nach Ankunft. Dies hätten wir nicht machen müssen wären wir abends gelandet.

                              Wie gehe ich am besten weiter vor und wie mache ich was geltend

                              Danke

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • vonschmelingV Offline
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                                vonschmeling
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2775

                                Nein, kannst du nicht ... es ist dir auch sicherlich kein materieller Schaden über die € 400 hinaus entstanden ...
                                :?

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  mkfpa
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #2776

                                  Finger heb @vs

                                  Was wenn es eine Pauschalreise war, da sollten doch noch ein paar Ansprueche gegen den Reiseveranstalter drin sein. So a la gestoerte Nachtruhe und so?

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    Alfred_Tetzlaff
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #2777

                                    Kaum zu glauben, da bekommt man 400 Euro wg. sieben Stunden vergeudeter Lebenszeit geschenkt und behält die Quittungen für Käffchen und Stulle... 😱

                                    2015, Porto Angeli, Rhodos
                                    2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera

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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #2778

                                      @mkfpa
                                      Nope, die Abflugverspätung liegt ausserhalb der Sphäre der Veranstalters ... anders als in Fällen willkürlicher Reisezeitenänderung kann er deshalb nicht (=zusätzlich) in Anspruch genommen werden.

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #2779

                                        Ok, danke für die Klarstellung. Habe mit Forderungen wegen Reisemängel einfach keine Erfahrung. Denn die müsste ich, als Individualbucher, ja gegen mich selber stellen 😆

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #2780

                                          vonschmeling:
                                          Hier klicken und Beschwerdeformular benutzen ... 😉
                                          Mutmaßlicher Anspruch sind 400€ pro vollwertigem Ticket.

                                          Ich habe meine Email am 30.06.2015 verschickt, wie lange wartet man so auf eine Reaktion?

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