Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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Vom Busfahrer ...

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@ pzl64:
Es sind "nur 25%", aber so habe ich keinen Stress und kein Risiko. Ich hatte vor ca. 2 Jahren schon Mal Ärger mit Condor und selber gar nichts erreicht, haben sich alle möglichen Ausreden einfallen lassen. Dank flightright hatte ich aber dann Erfolg innerhalb relativ kurzer Zeit. Und flightright kassiert erst die 25% bei Erfolg. Also vorher 0 Kosten und falls nicht erfolgreich ebenfalls 0 Kosten. -
Dass du jetzt keine Kosten hast ist mir klar.
Trotzdem würde ICH es bei diesem ziemlich eindeutigem Fall es erst mal selbst versuchen, sind ja doch ein paar Euro...
Wie v. Schmeling schon schrieb, kann man keine Rückschlüsse von einem "alten" Fall auf einen aktuellen schliessen, alles ist möglich! -
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Hallo,
wir sind heute mit 12 stündiger Verspätung aus Faro zurück gekommen.
Habe ich das bisher richtig verstanden und uns stehen jetzt pro Person 400€ zu?
Kann auch sein, dass ich die Infos gerade irgendwie falsch interpretiere, da ich total übermüdet bin (Ankunft Flughafen halb 6 Uhr morgens, 1 Stunde schlaf diese Nacht, anschließend noch Autofahrt von 2 Stunden und direkt in die Arbeit... dehsalb bin ich momentan nicht gerade sonderlich aufnahmefähig
)
Wir wurden gestern dann für ein paar Stunden in einem Hotel untergebracht und haben dort Verpflegung bekommen, steht uns trotzdem die (volle) Entschädigung zu?Danke schon mal, lg eines
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Ja, das ist korrekt.
Ansprüche gehen an die Fluggesellschaft. -
Danke Alfred,
was ich gestern vergessen habe zu Fragen: Stehen einem auch die 400€ zu, wenn der Flug gar nicht mal 400€ sondern weniger gekostet hat?
Und die Mutter meines Freundes hat vor kurzem im Fernsehen einen Bericht (im österreichischem Fernsehen) über Flugverspätungen usw. gesehen. Dort wurde gesagt, dass man sich nicht direkt an die Airline wenden soll, da man da oft jahrelang wartet, bis sich irgendetwas tut oder die oft gar nicht zahlen wollen und man besser den Konsumentschutz einschalten sollte und dann alles viel schneller und problemloser geht.
Hier lese ich aber immer, dass man sich selber einfach an die Airline wenden soll. Was ich auch so getan hätte. Dachte, da kommt dann sicher einfach in 2-6 Monaten das Geld. Immerhin weiß die Airline ja auch ganz genau Bescheid, dass ihr Flug da 12 Stunden verspätet war und kann sich dann ja auch nicht gut querstellen, oder? -
Ja, die 400 Euro bekommt man auch, wenn der Flug nur 19,99 gekostet haben soll.
Die Praxis, wie man verfahren soll/kann/muss, steht in diversen Strägen in diesem Unterforum.
Allgemein sollte man sich grundsätzlich erst an die Fluggesellschaft wenden und anschließend entscheiden - falls die sich querstellen sollte, wie man weiter verfährt.
(Flightright, Anwalt ect.pp.)
Auf keinen Fall mit einem Gutschein abspeisen lassen. -
Es reichen für die Beschwerde die Angaben:
Passagiernamen, Flugnummer, Start - Ziel, geplante ./. tatsächliche Ankunftszeit.
Falls eine Störung am Flughafen oder im Luftraum ursächlich für die Verspätung war besteht kein Anspruch auf Entschädigung. -
Technische Defekte exkulpieren die Airline i.d.R. nicht.
Normalerweise reicht eine Email - erfolgt allerdings keinerlei Reaktion, sollte man mit einer gesicherten Zustellung nachhaken. Die Frist zur Einrede beträgt 3 Jahre. -
Hallo,
wir haben unsere Schadensersatzforderung wegen mehr als 7-stündiger Verspätung direkt an Tuifly als Fluggesellschaft geschickt. Nun bekamen wir heute die Information, dass man bei einer Pauschalreise die Reklamation direkt an den Veranstalter richten muß, in unserem Fall ist das TUI. Die Verspätung entstand durch einen Defekt an der Maschine.
Nun haben wir es bei TUI eingereicht, mal sehen, was die sagen.
Gruß
Patricia -
Mit welcher Begründung sollst du dich an den Veranstalter wenden ?
Pauschalreise der nicht ist dabei vollkommen egal.
Ist das nicht totaler Unsinn ?
Regresspflichtig ist doch die Fluggesellschaft.
Ich war übrigens auch auf diesem Flug, habe aber bisher nur eine Bestätigungsmail über den Eingang meiner Entschädigungsforderung nach Fluggastverordnung 261/04 VO(EU) erhalten.
Was sagst du dazu vS ?
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Kompletter Mumpitz! - hat sicher einer die falschen Textbausteine angeklickt ... :?
Unstreitig sind Forderungen gem. VO(EG)261/04 direkt an die Airline zu adressieren, alle abweichenden Aussagen sind falsch.
Hier mal ein direkter Link zum Service - wenn auch nicht explizit für Beschwerden vorgesehen ... -
genau da haben wir unsere Beschwerde formuliert, da bisher nicht der Erhalt der Mail bestädigt wurde, haben wir dort angerufen. Da wurde uns gesagt, wir müssten bei TUI reklamieren. Das haben wir nun auch getan, bleibt abzuwarten, ob von irgendwo eine Antwort kommt.
schönen Abend
Patricia -
Hallo:)
wir sollten am Freitag von Kreta zurück nach Bremen fliegen.
Als wir am Flughafen ankamen wurde uns sofort mitgeteilt dass der Flieger über 7Stunden Verspätung hat.
Wir kamen mach einer Stunde einen kleinen Snack vermittelt als Abendessen. Danach folgten keine weiteren Informationen.
Wir bekamen trotz mehrfacher Anfrage von allen Passagieren keine weitere Verpflegung und keine Getränke. Da der flieger statt um 18:20 erst am anderen Tag um 03:00Uhr los ging habe ich gelesen das man einen Anspruch auf eine Unterkunft hat wenn der Flieger erst am anderen Tag startet. Dies ist auch nicht erfolgt. Dann mussten wir noch on Münster zwischenlanden weil SchichtWechsel War. Kann ich mehr als die 400€ geltend machen da es keine Verpflegung gab und wegen der ZwischenLandung?
Habe Belege über Kaffee und Frühstück nach Ankunft. Dies hätten wir nicht machen müssen wären wir abends gelandet.
Wie gehe ich am besten weiter vor und wie mache ich was geltend
Danke
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Nein, kannst du nicht ... es ist dir auch sicherlich kein materieller Schaden über die € 400 hinaus entstanden ...
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