Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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Kaum zu glauben, da bekommt man 400 Euro wg. sieben Stunden vergeudeter Lebenszeit geschenkt und behält die Quittungen für Käffchen und Stulle...

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vonschmeling:
Hier klicken und Beschwerdeformular benutzen ...
Mutmaßlicher Anspruch sind 400€ pro vollwertigem Ticket.Ich habe meine Email am 30.06.2015 verschickt, wie lange wartet man so auf eine Reaktion?
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Bei KLM hatte ich letztes Jahr am 1. Mai unsere Ansprüche Online eingegeben und am 7. Mai kam die Bestätigungs E-Mail, mit der Bitte zwischen € 800.- Gutschein oder € 600.- auf unser Konto zu wählen. Das Geld war dann einige Tage später auf unserem Konto.
Keine Ahnung ob TuiFly auch so fix ist, würde denen aber durchaus 4 Wochen Bearbeitungszeit zugestehen bevor ich eine Erinnerung schicken würde.
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Condor war´s - glaub ich?! ... eine Eingangsbestätigung könnte man inzwischen erwarten.
Spätestens nach 4 Wochen ohne Feedback sollte man die Beschwerde noch einmal gesichert zustellen. -
Hallöchen,
kaum habe ich genörgelt kommt auch schon die Antwort:
*Sehr geehrte Frau **,
*sehr geehrter Herr **,
wirbedauern sehr, dass Ihr Flug nicht planmäßig durchgeführt werden konnte. Fürdie Unannehmlichkeiten, die Sie dadurch hatten, möchten wir uns in aller Formbei Ihnen entschuldigen.
UnerwarteteFlugänderungen sind für alle Beteiligten eine organisatorische Herausforderung.Wir versuchen daher grundsätzlich alles, den Reiseablauf für Sie so gut undsicher wie möglich zu gestalten.
IhrFlug konnte leider nicht wie geplant stattfinden, obwohl nach Informationenunserer Fachabteilungen alle vertretbaren Maßnahmen ergriffen wurden. Deshalbmüssen wir Ihre Forderung leider ablehnen.
Wirbitten um Ihr Verständnis und hoffen, Sie trotz allem bald wieder an Bord derCondor begrüßen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Condor Flugdienst GmbH
KundenbetreuungIIKarl-Hermann-Flach Str. 36
61440 Oberursel GERMANY
was genau sollte man an diesem Punkt tun?
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Dann musst du wohl den nächsten Schritt gehen (Flightright und Co oder Fachanwalt für Reiserecht).
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Irgendwie scheinen die Airlines alle den gleichen Rechtsanwalt zu haben, diese Ablehnungsformulierung kommt mir aus anderen Fällen ziemlich bekannt vor. Sollte aber ebensowenig nützen.
LG
Sokrates
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Ich bin aber auf der sicheren Seite ja?
wie berichtet mein Freund hat zweifel an flighright etc. deshalb hatte ich damals als Panikreaktion alles wieder rückgängig gemacht. Kann ich das einfach wieder aufleben lassen oder empfehlt ihr eine andere Seite?
Ich muss ehrlich gesagt gestehen, für Termine beim Anwalt ist meine Zeit im Moment zu knapp.
LG Kim
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Natürlich kannst du den Auftrag wiederholen, flighright hat einen guten Ruf - und im Prinzip arbeiten alle gleich.
Du kannst dich alternativ auch an die SÖP Schlichtungsstelle wenden - dort wird keine "Provision" erhoben und könnte sie deinem Freund evtl. besser behagen ... -
Vielleicht kann mir hier jemand helfen, da ich zu dem speziellen Fall keine Infos finden kann:
Ich habe im Januar für meine Familie und mich eine Reise nach Kos gebucht.
Hotel und Flug separat, also keine Pauschalreise!
Reisedaten: 5.-12.10.2015 München-Kos-München
Als Rückflugzeit war Abflug in Kos um 21.25h angegeben!
Heute kam ein Schreiben, dass der Rückflug auf 11:15 Uhr vorverlegt.
Somit geht uns defacto bei sieben Reisetagen ein kompletter Tag verloren.
Wer kann mir sagen, welche Rechte wir jetzt haben? Stehen uns auch die 400 € Entschädigung bei Reisen über 1500 km zu? Oder nur eine kostenlose Umbuchung?Danke schonmal für eure Infos
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Und welche Möglichkeiten habe ich nun? Kostenlose Umbuchung oder Stornierung?
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@Heiko_Schmitz
Ich bezweifle, dass es am selben Tag ein weiteres Operating gibt - insofern könntest du nur auf einen anderen umbuchen - das dann allerdings kostenlos.
Auch eine Stornierung mit Erstattung des gesamten Betrages wäre ein Option.Alles in allem ist das eine rahmentlich zumutbare Änderung, zudem rechtzeitig bekannt gegeben. Wie du also auf die Idee kommst du könntest Ausgleichsleistungen gem. EU Fluggastrechteverordnung erhalten ist mir schleierhaft ...

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@ Kimyylein,
wie ich schon gesagt habe, Condor ohne Anwalt oder flighright bringt keine Punkte die wimmeln alles ab,
Wenn Du stressfrei und ohne viel Zeit zu investieren zu Deinem Recht kommen willst, dann gib Deine Daten bei Flighright in die Maske ein und alles geht seinen Gang.
Sicher bekommen die eine Provision von 25% + Mwst. dafür kannst Du alles vom heimischen Schreibtisch erledigen und brauchst keine Anwaltstermine etc. Falls Du jedoch eine Rechtsschutzversicherung hast würde sich der Gang zum Fachanwalt lohnen, denn dann zahlt diesen Deine RSV oder halt Condor wenn Sie im Verzug ist und Du bekommst den vollen Betrag auf Dein Konto.Gabi 2001 ( Franz )
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@Gabi2001
Auch in der Wiederholung wird dein Vortrag nicht richtiger - ich kenne x Fälle, in welchen Condor anstandslos und nach einem einzigen direkten Anschreiben ausgeglichen hat.
Solche pauschalen Aussagen (nach genau 3 Erfahrungen!?) gehören nicht hierher.
Ebenso hat man mit einer Beschwerde mittels SÖP Schlichtungsstelle keine direkten Scherereien mit Anwälten und Gerichtsterminen - und sie erreichen garantierter genauso viel wie die sagenhaften Inkassounternehmen! Und es sind immernoch 25% zuzüglich 19% MWSt ...
Warum also noch eine Lobrede auf den Verein?
Wie dem auch sei - ich würde folgendermaßen vorgehen:
Weiteres Anschreiben an Condor.
"Danke für Ihre Nachricht.
Mit Ihrem abschlägigen Bescheid bin ich nicht einverstanden. Nach regelmäßiger Rechtsprechung steht mir im geschilderten Fall eine Ausgleichszahlung in Höhe von gem. VO(EG)261/04 zu. Ich geben Ihnen daher bis zum (Firstsetzung 1 Woche) Zeit ein passendes Angebot zu unterbreiten. Sollten Sie den Termin versäumen werde ich mich mit meiner Beschwerde an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr wenden."
Und genau das würde ich auch tun.Übrigens kann man das Larifarischreiben auch ans LBA weiterleiten - die prüfen Verstöße gegen die Verordnung zu den Fluggastrechten und können ggf. schmerzlich hohe Bussgelder verhängen, falls willkürlich ein Anspruch verweigert wird.
Generell bin ich zwar kein Befürworter einer Entschädigung weit über den Ticketpreis hinaus - aber wenn schon denn schon!
:?
Im Übrigen sollte man sich nicht in der Vorstellung verstricken, diese Beschwerden würden tatsächlich von Anwälten gelesen/ beantwortet. Viel mehr klickt da ein womöglich ziemlich unmotivierter SachbearbeiterIn im Kundenservice auf ein Formschreiben 261/15 A und hofft, dass die Kimyyleins dieses Planeten ihren Mumpitz möglichst nicht hinterfragen und zerknirschr aufgeben.Rein formal ist es so, dass im Streitfall die Airline belastbar nachweisen muss, tatsächlich alle zumutbaren (und hier ist der Begriff wahrlich weit gefasst!) Anstrengungen zur rechtzeitigen Beförerderung unternommen hat - was zumindest in den letzten 4 Jahren sehr zuverlässig misslang.
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@ VS, ich respektiere Deine Meinung, wer Zeit und Geduld hat, kann ja Deinen Weg gehen, mir ist der einfach zu stressig, ich gebe meine Sachen zum Fachanwalt oder an Inkassounternehmen, am Ende muß jeder selbst entscheiden was für Ihn der richtige Weg ist, aber wenn man nur positive Erfahrungen mit Flightright und Co gemacht hat, kann man doch mitteilen, dafür sind doch solche Foren da.
Gabi 2001 ( Franz )
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Sicher kann man das mitteilen, ebenso wie die Alternativen - zumal sie wahrlich keine überobligatorische Herausforderung an die Geduld darstellen.
Man sollte jedoch nicht nach 3 Erfolgen den Nimbus des "immer gelingenden Inkassoauftrages" verströmen wollen - ich kenne genügend Fälle, die über flightright ewig und 3 Tage dauerten und etliche, die nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnten.
Das ist die Kehrseite der Medaille.Wenn jemand Zweifel an einer Methode hat sollte man ihm Alternativen aufzählen - wie er sich entscheidet bleibt immer noch ganz und gar ihm überlassen.
