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Flugzeitänderung vor der Reise

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1201

    @kater.koss
    Du wirst nicht bestreiten wollen, dass der Kunde nach genauer Lektüre der AGB erkennen kann, welche Rechte ihm vertraglich zugesichert sind und er leider im Irrtum ist, wenn er die Buchungsentscheidung von der Flugzeit abhängig macht?
    Es wird also nicht "versucht zu suggerieren", sondern Irrtümer auszuräumen.
    Auch hat der Kunde nicht "null Recht", sondern den Anspruch auf eine Luftverkehrsbeförderung am Tag X von A nach B - nur eben nicht unbedingt um N Uhr.
    Darüber hinaus wiederholte sich schon öfter mal der Hinweis, dass das auch bei einer direkten Buchung bei der Airline keine Ausnahme ist, beispielsweise AB Bucher operated by Easyjet befördert werden und ebenfalls mit Änderungen des Streckenverlaufs oder der Flugzeit rechnen müssen.
    Die vertraglichen Zusagen ergeben sich nun einmal aus den AGB oder ABB, und etwas Unangenehmes ist nicht sogleich unrecht.

    Der Verbraucherschutz teilt deine Ansicht, dass die (irrtümlich!) getroffene Entscheidung für eine bestimmte Pauschalreise wegen der Beförderungszeiten wettbewerbsverzerrend ist und möchte diese Änderungsvorbehalte aus den AGB prozessieren. Ursächlich ist aber nicht "der böse Anbieter", der bei einer etliche Monate in der Zukunft liegenden Reise u.U. noch gar keine verbindliche Zeit angeben kann, sondern der Verbraucher, der sich nicht ausreichend über seinen Vertrag informiert hat oder - bei der Buchung mit persönlicher Beratung - informiert wurde.

    Letztlich ist ein gut informierter Verbraucher jedenfalls vor mutmaßlich unredlichen Methoden geschützt, und wenn ca. 252 100 Besucher der beiden Threads zur Thematik nicht nur Bilder angeschaut haben, müssten diese zumindest Bescheid wissen was sie erwarten dürfen und was eben leider nicht ...
    😉

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • KourionK 1
      KourionK 1
      Kourion
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1202

      @kater koss
      Das wurde doch bereits seitenlang "durchgekaut".

      Denn nein, es sind keine "fiktiven Angaben" - nur eben "voraussichtliche".
      Dass sich hier nur User melden, deren voraussichtliche Zeiten sich geändert haben, kann natürlich den Eindruck erwecken, dass sich die Zeiten oft / ev. sogar immer :? ändern. Dem ist aber nicht so !
      Und das solltest du auch selbst wissen, denn ich gehe mal davon aus, dass du dich hier schon früher und öfter 😉 gemeldet hättest, wenn deine Flugzeiten stets geändert worden wären.

      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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      • guddimanG Offline
        guddimanG Offline
        guddiman
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1203

        Wir hatten ja auch diesen Ärger mit der Flugzeitenänderung. Statt 20:00 Uhr am Abend (Flugzeit bei Buchung) ging es schon um 7:00 Uhr morgens zurück von Antalya nach DUS. Vor dem Urlaub habe ich versucht, irgendeine Art Entschädigung zu bekommen, wg. Wegfall eines Urlaubtages. Unser Reisebüro hat geraten, direkt bei alltours anzurufen, und alltours hat lediglich auf die AGBs hingewiesen...Dann haben wir nochmal unseren Reiseleiter im Hotel angesprochen, in der Hoffnung, daß er vielleicht `nen kleinen Ausflug spendiert 😉 , aber auch da war mit Kulanz nicht zu rechnen. Er war direkt froh darüber, daß wir vorab schon diese AGB-Regelung kannten, und er uns nicht ellenlang die Rechtslage erklären mußte. Somit gab es von allen Seiten nur ein SORRY!
        In Zukunft wissen wir nun, daß die Buchungsdaten nicht unbedingt eingehalten werden müssen. Alle Aufregung umsonst und verschwendete Energie. Es gibt schlimmeres.

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        • GastroprofiG Offline
          GastroprofiG Offline
          Gastroprofi
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1204

          Hallo, das ist mir auch schon des öfteren passiert. Ein paar mal bin ich auch schon später zurückgeflogen, was natürlich gut war 😄 . Allerdings war es einmal genauso grob wie bei dir - Anstatt Nachmittags zurückzufliegen, ging der Flieger Morgens um 6 das hieß für mich da ich in Alanya war, das um Mitternacht der Bus kam und ich die LETZTE NACHT nicht im Hotel verbringen konnte. Daraufhin habe ich den damaligen Reiseveranstalter auf den Mangel hingewiesen und auf Kulanz einen Gutschein über 50 Euro für meine nächste Reise bekommen. Die Reise ging damals über 10 Tage (Nächte) und kostete ca. 500 Euro. Der vorschlag die unannehmlichkeit mit einem Gutschein aus der Welt zu schaffen kam von mir. Allerdings kam die Flugzeitenänderung erst 24 Stunden vor dem Abreisetag, aber du kannst es ja probieren und wenn die nächste Reise dafür etwas günstiger wird, ist alles halb so schlimm 😉

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • hermannpenningH Offline
            hermannpenningH Offline
            hermannpenning
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1205

            gibt es evtl. eine valide Prozentzahl wieviel % der zuvor angegebenen Flugzeiten
            geändert werden? (Egal ob zum Nachteil oder auch Vorteil) Kommt ja beides vor. :?

            22.6.17-13.7.17
            COOEE Grand Paradise Samana

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • guddimanG Offline
              guddimanG Offline
              guddiman
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1206

              Unsere Flugzeitenänderung erfuhren wir mit Zusendung der Reiseunterlagen/Tickets.
              Also ca. 3 Wochen vor Abflug.
              Erst 1 Tag vor Abflug über so eine Änderung informiert zu werden, bewegt den Veranstalter vielleicht eher zur Entschuldigung in Form von einem kleinen Scheck oder Gutschein. Ob das dann auch noch Kulanz ist, oder für den Reisenden die Rechtslage eine andere ist - keine Ahnung.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • mkfpaM Offline
                mkfpaM Offline
                mkfpa
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1207

                vonschmeling:
                @mkfpa
                Leider ist das Eis nicht nur dünn sondern bereits durchgebrochen, da die Flugzeiten bei der Buchung stets als "voraussichtlich" vertraglich bestimmt waren. Der Vertrag ist also zweifellos zu rechtmäßigen Bedingungen abgeschlossen worden.
                Der Erklärungsirrtum ist zudem ein Instrument der Absicherung für "falsche" Angebote, nicht etwa für die fälschliche Annahme einer Leistungszusage ...
                :?

                Da sind wir unterschiedlicher Meinung. Denn, laut Vermittler, waren die angebotenen Flüge bereits während des Buchungsvorganges (so die eigene Erklärung) nicht mehr vorhanden. Ein Vertrag kommt aber erst mit Abschluss des Buchungsvorgages zustande und nicht bereits wenn ich damit beginne Daten auf einer I-Net Seite einzutragen.

                Damit hätte der Vermittler die Buchung, bei der letzten Online Bestätigung, nicht akzeptieren dürfen. Denn zu dem Zeitzpunkt gab es die angebotene Flugzeit bereits nicht mehr.

                Hätte ne75 dies, zum Zeitpunkt der endgültigen Bestätigung, gewusst dann ware der Buchungsvorgang vermutlich abgebrochen worden.

                Da diese Sachlage aber, zum Zeitpunkt der Abgabe der Willenserklärung, nicht bekannt war ist eine Anfechtung wegen Irrtums (nach meiner Meinung) möglich. Denn "Erklärungsirrtum" gilt nicht nur für den Anbieter sondern für beide Vertragsparteien.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • abhollA Offline
                  abhollA Offline
                  abholl
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1208

                  hermannpenning:
                  gibt es evtl. eine valide Prozentzahl wieviel % der zuvor angegebenen Flugzeiten
                  geändert werden? (Egal ob zum Nachteil oder auch Vorteil) Kommt ja beides vor. :?

                  Wer sollte denn das erfassen?
                  Und wer sollte entscheiden, ob die Änderung 6 oder 12 Stunden nach vorne oder hinten vom Kunden als positiv oder negativ empfunden wird?
                  Zu so einer Statistik müsste man sämtliche Pauschalbuchungen erfassen und jeden Passagier nach Reiseende befragen.

                  Auch wenn hier auf den ersten Blick eine Vielzahl von Beschwerden zu lesen ist, ist das doch im Vergleich zu den Pauschalflügen eines Jahres ein kleiner Prozentsatz.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • bernhard707B Offline
                    bernhard707B Offline
                    bernhard707
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1209

                    @hermannpenning
                    Vermutlich nicht, aber wenn du einfach nur die Anzahl der hier erfolgten "Beschwerden" der Anzahl der jährlich insgesamt ab deutschen Airports durchgeführten Urlaubsflüge gegenüberstellst, landest du wahrscheinlich im 0,000X% Bereich. 😉

                    Life is too short to limit your vision ... indeed

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                    • BrigitteB Offline
                      BrigitteB Offline
                      Brigitte
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1210

                      vonschmeling:
                      Du wirst nicht bestreiten wollen, dass der Kundenach genauer Lektüre der AGB erkennen kann, welche Rechte ihm vertraglich zugesichert sind und er leider im Irrtum ist, wenn er die Buchungsentscheidung von der Flugzeit abhängig macht?

                      den Satz mal hervorheb, weil das in diesem Thread die "ARgumentationskette" schlechthin ist.

                      Also liebe Bucher, bevor Ihr die nächste Reise unterschreibt, zuerst die AGBs lesen. Gilt auch für die online Bucher. Hoffentlich bleibt die Seite so lange online. 😆

                      Nicht auf das, was geistreich, sondern auf das, was wahr ist, kommt es an.

                      Albert Schweitzer

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • abhollA Offline
                        abhollA Offline
                        abholl
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1211

                        Also liebe Bucher, bevor Ihr die nächste Reise unterschreibt, zuerst die AGBs lesen. Gilt auch für die online Bucher. Hoffentlich bleibt die Seite so lange online. 😆

                        Was ist daran so lächerlich? Es ist doch für alle Verträge sinnvoll, die Bedingungen zu kennen und verstanden zu haben, die die Abwicklung und den genauen Inhalt bestimmen. Zudem bestätigt man ja mit seiner Unterschrift, dass die Bedingungen Vertragsinhalt sind. Unkenntnis schützt da nicht vor Konsequenzen.

                        Oder unterschreibst Du immer blind?

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • ENIGMA13E Offline
                          ENIGMA13E Offline
                          ENIGMA13
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1212

                          Wenn Urlauber die ABG's lesen und auch noch verstehen würden,gäbe es solche Foren wie hier nicht 😛 .

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • KourionK 1
                            KourionK 1
                            Kourion
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1213

                            ❓  Es steht nicht einmal nur in den AGB. Es wird z. B. hier bei HC unter "Infos zu den Flügen" klar und deutlichz darauf hingewiesen, dass die Flugzeiten voraussichtlich sind.

                            Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • SokratesS Offline
                              SokratesS Offline
                              Sokrates
                              Experte Istanbul
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1214

                              @abholl

                              Ich vermute mal, dass das Smilie sich auf den Satz "Hoffentlich bleibt die Seite so lange online!" bezieht!

                              Außerdem wird sich das mit den voraussichtlichen Flugzeiten in Zukunft erledigen, ich habe bereits für meinen Frühjahrsaufenthalt in Side eine Reisebestätigung der Firma Fefa-Reisen vom 22.10.12, in der nur die Flugstrecken, die Flugtage sowie die Airline bestätigt sind.

                              Das werden die anderen Veranstalter sicher auch so machen.

                              LG

                              Sokrates

                              Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • fritz7000F Offline
                                fritz7000F Offline
                                fritz7000
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1215

                                Vor 2 Wochen hat ein Bekannter online eine Bahnreise mit Sitzplatzreservierung von München nach Berlin gebucht, Abfahrt 06:00 h, Ankunft ca. 12:00 h. Fahrzeit also ca. 6 Stunden. Eine Woche später erhielt er unter Verweis auf die AGB die Mitteilung, dass der Zug jetzt erst um 18:00 h abfährt, Ankunft in Berlin am nächsten Tag um 01:00 h, Reisezeit also sieben Stunden, etwas länger als bisher. Weitere zwei Tage später erhielt er eine weitere Mitteilung, dass der Zug jetzt doch früher abfährt, nämlich um 13:00 h, aber aus "verkehrstechnischen Gründen" (das Sitzplatzangebot war nicht ausreichend ausgeschöpft) über Stuttgart (Umstieg in Mannheim) und Hamburg (Zugwechsel!) mit längerer Aufenthaltsdauer ("Umsteigezeit"), Ankunft in Berlin ebenfalls um 01:00 h, Reisezeit also 12 Stunden. Alles wie gesagt rechtmäßig  und ohne Storno-Möglichkeit, unter Verweis auf die AGB. ...
                                Diese krasse Geschichte ist natürlich rein fiktiv und entspricht in keiner Weise irgendwelchen Realitäten. Ähnlichkeiten mit irgendwelchen Personen (natürlichen oder juristischen) sowie jedwede Gewährleistung auf Richtigkeit usw. sind völlig ausgeschlossen. 
                                Was will ich damit sagen: Machen es sich Airlines oder Flugreiseveranstalter nicht etwas zu einfach, um die Auslastung ihrer Flieger zu optimieren? AGB und Billigpreise hin oder her? Auf dem Rücken ihrer Kunden! Darum geht es doch!

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • abhollA Offline
                                  abhollA Offline
                                  abholl
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1216

                                  Sokrates,

                                  so lange dauert es doch auch nicht, die AGB zu lesen, am Computer hat man sogar noch den Vorteil, sich die für die müden Augen die passende Schriftgröße auszusuchen.

                                  Ich hab den Smilie durchaus auch auf das Lesen der AGB bezogen, das scheint ja vielen "mündigen" Verbrauchern egal ob bei Reisen oder anderen Verträgen völlig unwichtig zu sein, bis sie sich dann über die entstehenden Nachteile beschweren wollen.

                                  Ja, ich bin ganz Deiner Meinung, es werden zukünftig nur noch die Tage angeboten und bestätigt und wieder hat eine Minderheit, die sich nicht korrekt informieren wollte und ohne genaue Kenntnis Verträge geschlossen hat, den anderen die Wahlmöglichkeiten genommen. Denn bei der überwiegenden Zahl der angegebenen Flugzeiten gab und gibts ja keine Veränderungen.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • bernhard707B Offline
                                    bernhard707B Offline
                                    bernhard707
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1217

                                    @fritz7000 und Gebetsmühle an:
                                    Schon mal überlegt, auch die optimale Auslastung der Flieger ermöglicht den Veranstaltern ihren Kunden  - DIR - derart günstige Reisepreise anzubieten!

                                    Life is too short to limit your vision ... indeed

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • HC-Mitglied81428H Offline
                                      HC-Mitglied81428H Offline
                                      HC-Mitglied81428
                                      Gesperrt
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #1218

                                      Dem Verbraucher bleibt in der Tat nur die Hoffnung, dass der BGH dem "Treiben" der Reiseveranstalter bald ein Ende bereitet...

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • abhollA Offline
                                        abhollA Offline
                                        abholl
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #1219

                                        Fritz,

                                        Du übersiehst bei Deinem Vergleich den Versorgungsauftrag den die Bahn hat.

                                        Der trifft bei Charterflügen die nun mal auslastungebezogen beauftragt und durchgeführt werden, aber nicht zu. Du müsstest da eher mit dem Auftrag an ein Busunternehmen für den Vereinsausflug von Hintertupfing zum Sauerlandstern vergleichen, bei dem man dann evtl noch weitere Mitreisende in der übernächsten Kreisstadt aufsammelt, falls am Abfahrtsort nicht alle Plätze belegt sind, man aber den günstigen Preis für die einzelnen Reisenden beibehalten möchte.

                                        Sprich, wenn ich will, dass der Flieger notfalls auch mit nur 30 % belegten Plätzen abhebt, muss ich damit rechnen, dass Reisen sehr deutlich teurer werden. Das will aber keiner mehr buchen, was bleibt dann ?

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                                          Kourion
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                                          #1220

                                          @Sokrates
                                          "Das werden die anderen Veranstalter sicher auch so machen."

                                          ... und das ist nachvollziehbar.

                                          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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