Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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Ich stelle jetzt mal die ketzerische (aber ausdrücklich nicht böse oder provokant gemeinte) Gegenfrage:
Was bringt es Dir wenn die Zeiten genannt werden? ...der Zusatz "voraussicht" bliebe auf jeden Fall und selbst wenn dieser nicht dort vermerkt wäre, so sind(!) die Zeiten de facto voraussichtlich und somit jederzeit (unter den bekannten Voraussetzungen) veränderbar!Edit:
@Mam62 und @bernhard707 waren schneller und haben die richtigen Stellen zur weiteren und grundsätzlichen Information bereits genannt. -
Auch wenn es hier nicht so ganz hingehört, antworte ich mal hier, um keine Verwirrung auszulösen...
Auch in meinen Augen ist es korrekt, daß man seine Buchungen nicht von solchen voraussichtlichen Flugzeiten abhängig machen sollte!
Aber, wenn schon voraussichtliche Flugzeiten im Angebot ausgewiesen sind und der genannte Hinweis "Vorläufige Reisezeiten werden in der Reisebestätigung mitgeteilt." bei Buchung erfolgt, geht es m.M.n. mal gar nicht, in der Buchungsbestätigung keinerlei Daten zu Airline und Flugzeiten aufzuführen. Im Fall der Fälle würde mich schon interessieren, warum und wer die Flugzeiten geändert hat, so hat der Veranstalter einen Freibrief, der m.E. mehr oder weniger dem widerspricht, was im Karlsruher Urteil festgestellt wurde. Erst mit Flugzeiten werben und durch die AGB gedeckt diese ändern können, wie man will.
Das Urteil ist natürlich nicht 1:1 übertragbar und müsste in diesem Fall wieder selbst erstritten werden, aber der Sachverhalt ist doch sehr ähnlich, nur daß es nicht durch die AGB gedeckelt wird, sondern durch die Ausstellung der Buchungsbestätigung, die dazu noch den vorherigen Angaben widerspricht!
Habe ich so übrigens auch noch nie erlebt und hoffe nicht, daß das eine neue Masche der Verantalter ist, um auf den alten Status quo zurückzukehren. Ich persönlich würde darauf bestehen, daß mir die gebuchten Zeiten bestätigt würden, auch wenn es voraussichtliche sind, die aber ja gerade seit Karlsruhe nicht mehr ganz so voraussichtlich sind...
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Im Karlsruher Urteil sind aber immerhin grundsätzliche Inhalte einer Reisebestätigung festgehalten - und dazu gehört eben explizit die Angabe vorläufiger Reisezeiten.
Dabei ist es auch vollkommen wurscht welchem Motiv der Reisende mit seiner Nachfrage folgt - er kann es schlichterdings verlangen.Ich hab aktuell weder genau auf dem Schirm, welche Parteien dort abgeurteilt wurden noch ob im Falle der Zuwiderhandlung eine Strafe angekündigt ist, jedoch würde ich mich bei diesem Sachstand durchaus auf die Entscheidung beziehen bei einer beharrlichen Weigerung des Vertragspartners zur Herausgabe.
Ja, leider der falsche Thread, aber es ist auch leider nicht auf den ersten Blick zu erkennen, welcher für genau welche Sachverhalte zu optieren ist.
Daher nochmal der Hinweis: Hier geht es an sich um Änderungen in der Vergangenheit liegender Reisen, im zweiten Strang zur Thematik um die Reise, die noch bevorsteht.Ich für meinen Teil werde ggf. weitere Antworten im Thread Flugzeitenänderungen posten und zwar auch ohne Verschiebung des kompletten Kontextes.
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Ich habe im entsprechenden Unterforum schon um Änderung/Spezifizierung der Threadtitel gebeten, weil die Themen immer wieder gerne mal verwechselt werden, gerade wenn, wie ich es im Gefühl habe, Neuuser über Suchmaschinen den Weg hierher finden.
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"nach der Reise" / "vor der Reise" würde ja schon ausreichen ...
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...oder "vor" und "während", aber Hauptsache irgendetwas nach nun fast 9 Jahren Koexistenz...

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Hi!
Ich hab noch ne Frage zu dem Thema: hier auf https://www.vergleich.org/flugverspaetung/ ist so ne Übersicht über verschiedene Anbieter. Jetzt hab ich irgendwo über AirHelp gelesen, dass die dadurch, dass die in so vielen Ländern aktiv sind, auch verschiedene Rechte in Anspruch nehmen können. Also wenn ich jetzt nach Spanien fliege und ich Probleme habe, die auch das spanische Recht wirken lassen können, wenn mir das was bringt. Weiß jemand was von euch darüber? Weil auf dieser Seite find ich nichts dazu und das wäre ja ne klasse Sache. Das deutsche Recht ist da ja irgendwie nicht so das schärfste.. Aber ist das überhaupt legal? Und wenn ja, machen die anderen das auch? Weiß da iwer was drüber? Wäre ja echt nicht schlecht zu wissen.. -
Gerichtsstand kann entweder der Firmensitz der Fluggesellschaft oder dein Start/Zielland sein im Rahmen einer Forderung gem. VO(EG)261/04.
Im Wirkungsbereich dieser Verordnung profitierst du von der Option, den Gerichtsstand nicht verpflichtend im Ausland wurzeln zu lassen.
Darüber hinaus sind die maximlen Ersatzbeträge ohnehin mittels der Entfernung gem. Großkreis festgelegt - mir ist daher schleierhaft wovon du profitieren zu können glaubst ... ???Edit: und kaum sind die Titel angepasst landest du zielsicher im falschen Thread ... :?
Hier geht´s um Forderungen in konkreten Fällen von Ausfall und Verspätung, nicht um "hätte hätte Fahrradkette".
:? -
Der Threadtitel wurde erst nach dem Post geändert, danke Sokrates.
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Hallo,
ich habe der Ablehnung unserer Schadenersatzforderung widersprochen und mich auf VO(EG)261/04 bezogen, eine Frist gesetzt und mit rechtl. Schritten gedroht. Heute kam der Scheck: 400 Euro pro Person.
Danke für Eure Unterstützung, das hat sich gelohnt.
Viele Grüße
Patricia -
Danke für die Rückmeldung, Patrizia!
Das wird sicher einigen Mut machen und beweist einmal mehr, dass man auf direktem Wege auch zum Ziel kommen kann. -
Hallo zusammen,
bei uns geht es aktuell um folgenden Fall, bei dem ihr mir vielleicht eure Einschätzung mitteilen könntet:
Wir haben eine Verbindung mit LH von Berlin (Tegel) über München nach New York JFK gebucht.
Die Maschine LH 2033 (Berlin Tegel - MUC) kam schon 30 Minuten zu spät in Berlin an. Der Abflug in Berlin erfolgte dann mit 1:05 Std. Verspätung. Beim Einsteigen teilte der Pilot uns mit, dass die Maschine einen technischen Defekt hatte und daher die Verpätung zustande kam. Die Landung in München fand dann 55 Minuten nach der planmäßigen Ankunft statt.
Wir hatten eine Umstiegszeit von 1:05 Std. zu unserem Anschlussflug LH 410 der uns von MUC nach New York JFK bringen sollte. Natürlich haben wir den Flieger (bei verbleibenen 10 Min. Umstiegszeit) nicht mehr erreicht. Wir wurden von der Lufthansa auf LH 107 (MUC - FRA) und weiter mit LH 404 (FRA - JFK) umgebucht.Die mit unserer ursprünglich gebuchten Verbindung geplante Ankunftszeit in JFK war 15:00 Uhr. Wir kamen jetzt mit der neuen Verbindung erst um 19:25 Uhr in New York an.
Ich verstehe die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 und des Urteils in der Rechtssache EuGH C-11/11 Folkerts gegen Air France vom 26. Februar 2013 so, dass bei uns die Verspätung am Zielort New York zählt (4:25 Std.). Demnach müssten wir pro Person 600 € Entschädigung erhalten.
Wie seht Ihr das?
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Das dürfte soweit zutreffen und geht die Erstattung bei LH zumeist schnell und problemlos.
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Wir haben per Email bei der LH unsere Ansprüche geltend gemacht und einen entsprechenden Filekey als Bearbeitungsnummer erhalten. Sollte sich nach 4 Wochen nichts tun, werde ich das ganze noch einmal per Einschreiben mit Fristsetzung von 10 Tagen rausschicken.
Sollte sich dann nichts tun, muss ich mal schauen, ob ich Flightright.de o.Ä. einschalte.
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hallo britta,
bevor du einem inkassounternehmen oder einem rechtsanwalt das geld in den rachen schmeißt würde ichs erstmal hier probieren:
https://soep-online.de/beschwerdeformular_flug.htmlwenn du dann mit dem ergebnis nicht zufrieden bist, kannst du immer noch andere schritte einleiten.
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hallo zusammen,
nachdem condor in meinem fall sämtliche ansprüche abgelehnt hat habe ich mich an die schlichtungsstelle gewendet.
condor wird meine entschädigung voll und ganz bezahlen.
mal sehen wie lange es dauert, bis das geld auf meinem konto ist.
vielen dank für die tipps hier.