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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • HolginhoH Offline
    HolginhoH Offline
    Holginho
    schrieb am zuletzt editiert von
    #2821

    Ich stelle jetzt mal die ketzerische (aber ausdrücklich nicht böse oder provokant gemeinte) Gegenfrage:
    Was bringt es Dir wenn die Zeiten genannt werden? ...der Zusatz "voraussicht" bliebe auf jeden Fall und selbst wenn dieser nicht dort vermerkt wäre, so sind(!) die Zeiten de facto voraussichtlich und somit jederzeit (unter den bekannten Voraussetzungen) veränderbar!

    Edit:
    @Mam62 und @bernhard707 waren schneller und haben die richtigen Stellen zur weiteren und grundsätzlichen Information bereits genannt.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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    • HC-Mitglied985931H Offline
      HC-Mitglied985931H Offline
      HC-Mitglied985931
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2822

      Auch wenn es hier nicht so ganz hingehört, antworte ich mal hier, um keine Verwirrung auszulösen...

      Auch in meinen Augen ist es korrekt, daß man seine Buchungen nicht von solchen voraussichtlichen Flugzeiten abhängig machen sollte!

      Aber, wenn schon voraussichtliche Flugzeiten im Angebot ausgewiesen sind und der genannte Hinweis "Vorläufige Reisezeiten werden in der Reisebestätigung mitgeteilt." bei Buchung erfolgt, geht es m.M.n. mal gar nicht, in der Buchungsbestätigung keinerlei Daten zu Airline und Flugzeiten aufzuführen. Im Fall der Fälle würde mich schon interessieren, warum und wer die Flugzeiten geändert hat, so hat der Veranstalter einen Freibrief, der m.E. mehr oder weniger dem widerspricht, was im Karlsruher Urteil festgestellt wurde. Erst mit Flugzeiten werben und durch die AGB gedeckt diese ändern können, wie man will.

      Das Urteil ist natürlich nicht 1:1 übertragbar und müsste in diesem Fall wieder selbst erstritten werden, aber der Sachverhalt ist doch sehr ähnlich, nur daß es nicht durch die AGB gedeckelt wird, sondern durch die Ausstellung der Buchungsbestätigung, die dazu noch den vorherigen Angaben widerspricht!

      Habe ich so übrigens auch noch nie erlebt und hoffe nicht, daß das eine neue Masche der Verantalter ist, um auf den alten Status quo zurückzukehren. Ich persönlich würde darauf bestehen, daß mir die gebuchten Zeiten bestätigt würden, auch wenn es voraussichtliche sind, die aber ja gerade seit Karlsruhe nicht mehr ganz so voraussichtlich sind...

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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2823

        Im Karlsruher Urteil sind aber immerhin grundsätzliche Inhalte einer Reisebestätigung festgehalten - und dazu gehört eben explizit die Angabe vorläufiger Reisezeiten.
        Dabei ist es auch vollkommen wurscht welchem Motiv der Reisende mit seiner Nachfrage folgt - er kann es schlichterdings verlangen.

        Ich hab aktuell weder genau auf dem Schirm, welche Parteien dort abgeurteilt wurden noch ob im Falle der Zuwiderhandlung eine Strafe angekündigt ist, jedoch würde ich mich bei diesem Sachstand durchaus auf die Entscheidung beziehen bei einer beharrlichen Weigerung des Vertragspartners zur Herausgabe.

        Ja, leider der falsche Thread, aber es ist auch leider nicht auf den ersten Blick zu erkennen, welcher für genau welche Sachverhalte zu optieren ist.
        Daher nochmal der Hinweis: Hier geht es an sich um Änderungen in der Vergangenheit liegender Reisen, im zweiten Strang zur Thematik um die Reise, die noch bevorsteht.

        Ich für meinen Teil werde ggf. weitere Antworten im Thread Flugzeitenänderungen posten und zwar auch ohne Verschiebung des kompletten Kontextes.

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

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        • HC-Mitglied985931H Offline
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          HC-Mitglied985931
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2824

          Ich habe im entsprechenden Unterforum schon um Änderung/Spezifizierung der Threadtitel gebeten, weil die Themen immer wieder gerne mal verwechselt werden, gerade wenn, wie ich es im Gefühl habe, Neuuser über Suchmaschinen den Weg hierher finden.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2825

            "nach der Reise" / "vor der Reise" würde ja schon ausreichen ...

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

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            • HC-Mitglied985931H Offline
              HC-Mitglied985931H Offline
              HC-Mitglied985931
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2826

              ...oder "vor" und "während", aber Hauptsache irgendetwas nach nun fast 9 Jahren Koexistenz... 😉

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • TrippaT Offline
                TrippaT Offline
                Trippa
                schrieb am zuletzt editiert von
                #2827

                Hi! 
                Ich hab noch ne Frage zu dem Thema: hier auf https://www.vergleich.org/flugverspaetung/ ist so ne Übersicht über verschiedene Anbieter. Jetzt hab ich irgendwo über AirHelp gelesen, dass die dadurch, dass die in so vielen Ländern aktiv sind, auch verschiedene Rechte in Anspruch nehmen können. Also wenn ich jetzt nach Spanien fliege und ich Probleme habe, die auch das spanische Recht wirken lassen können, wenn mir das was bringt. Weiß jemand was von euch darüber? Weil auf dieser Seite find ich nichts dazu und das wäre ja ne klasse Sache. Das deutsche Recht ist da ja irgendwie nicht so das schärfste.. Aber ist das überhaupt legal? Und wenn ja, machen die anderen das auch? Weiß da iwer was drüber? Wäre ja echt nicht schlecht zu wissen..

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
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                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2828

                  Gerichtsstand kann entweder der Firmensitz der Fluggesellschaft oder dein Start/Zielland sein im Rahmen einer Forderung gem. VO(EG)261/04.
                  Im Wirkungsbereich dieser Verordnung profitierst du von der Option, den Gerichtsstand nicht verpflichtend im Ausland wurzeln zu lassen.
                  Darüber hinaus sind die maximlen Ersatzbeträge ohnehin mittels der Entfernung gem. Großkreis festgelegt - mir ist daher schleierhaft wovon du profitieren zu können glaubst ... ???

                  Edit: und kaum sind die Titel angepasst landest du zielsicher im falschen Thread ... :?
                  Hier geht´s um Forderungen in konkreten Fällen von Ausfall und Verspätung, nicht um "hätte hätte Fahrradkette".
                  :?

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • HC-Mitglied985931H Offline
                    HC-Mitglied985931H Offline
                    HC-Mitglied985931
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                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2829

                    Der Threadtitel wurde erst nach dem Post geändert, danke Sokrates.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • hba1cH Offline
                      hba1cH Offline
                      hba1c
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2830

                      Hallo,

                      ich habe der Ablehnung unserer Schadenersatzforderung widersprochen und mich auf VO(EG)261/04 bezogen, eine Frist gesetzt und mit rechtl. Schritten gedroht. Heute kam der Scheck: 400 Euro pro Person.

                      Danke für Eure Unterstützung, das hat sich gelohnt.

                      Viele Grüße
                      Patricia

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV Offline
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                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2831

                        Danke für die Rückmeldung, Patrizia!
                        Das wird sicher einigen Mut machen und beweist einmal mehr, dass man auf direktem Wege auch zum Ziel kommen kann.

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

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                        • Britta20B Offline
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                          Britta20
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2832

                          Hallo zusammen,

                          bei uns geht es aktuell um folgenden Fall, bei dem ihr mir vielleicht eure Einschätzung mitteilen könntet:

                          Wir haben eine Verbindung mit LH von Berlin (Tegel) über München nach New York JFK gebucht.
                          Die Maschine LH 2033 (Berlin Tegel - MUC) kam schon 30 Minuten zu spät in Berlin an. Der Abflug in Berlin erfolgte dann mit 1:05 Std. Verspätung. Beim Einsteigen teilte der Pilot uns mit, dass die Maschine einen technischen Defekt hatte und daher die Verpätung zustande kam. Die Landung in München fand dann 55 Minuten nach der planmäßigen Ankunft statt.
                          Wir hatten eine Umstiegszeit von 1:05 Std. zu unserem Anschlussflug LH 410 der uns von MUC nach New York JFK bringen sollte. Natürlich haben wir den Flieger (bei verbleibenen 10 Min. Umstiegszeit) nicht mehr erreicht. Wir wurden von der Lufthansa auf LH 107 (MUC - FRA) und weiter mit LH 404 (FRA - JFK) umgebucht.

                          Die mit unserer ursprünglich gebuchten Verbindung geplante Ankunftszeit in JFK war 15:00 Uhr. Wir kamen jetzt mit der neuen Verbindung erst um 19:25 Uhr in New York an.

                          Ich verstehe die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 und des Urteils in der Rechtssache EuGH C-11/11 Folkerts gegen Air France vom 26. Februar 2013 so, dass bei uns die Verspätung am Zielort New York zählt (4:25 Std.). Demnach müssten wir pro Person 600 € Entschädigung erhalten.

                          Wie seht Ihr das?

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • vonschmelingV Offline
                            vonschmelingV Offline
                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2833

                            Das dürfte soweit zutreffen und geht die Erstattung bei LH zumeist schnell und problemlos.

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • Britta20B Offline
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                              Britta20
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2834

                              Super, dann warten wir mal ca. 4 Wochen ab, ob LH sich meldet.

                              Danke!

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • pzl64P Offline
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                                pzl64
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2835

                                Aber von sich aus werden die sich nicht melden, oder habt ihr schon Ansprüche geltend gemacht und wartet auf Antwort?

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • Britta20B Offline
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                                  Britta20
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #2836

                                  Wir haben per Email bei der LH unsere Ansprüche geltend gemacht und einen entsprechenden Filekey als Bearbeitungsnummer erhalten. Sollte sich nach 4 Wochen nichts tun, werde ich das ganze noch einmal per Einschreiben mit Fristsetzung von 10 Tagen rausschicken.

                                  Sollte sich dann nichts tun, muss ich mal schauen, ob ich Flightright.de o.Ä. einschalte.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #2837

                                    ..blos nicht so schnell Geld verschenken.
                                    Immer mit der Ruhe und erst wenn gar nichts geht und keine Rechtsschutz besteht zu den einschlägigen Firmen gehen... 😉

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #2838

                                      @Britta20
                                      Nach meiner Erfahrung dauert es zwar eher weniger als 4 Wochen, jedoch sollte man ein bisschen Geduld haben - gerade in der High-Season.

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • odin69O Offline
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #2839

                                        hallo britta,
                                        bevor du einem inkassounternehmen oder einem rechtsanwalt das geld in den rachen schmeißt würde ichs erstmal hier probieren: 
                                        https://soep-online.de/beschwerdeformular_flug.html

                                        wenn du dann mit dem ergebnis nicht zufrieden bist, kannst du immer noch andere schritte einleiten.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • odin69O Offline
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                                          odin69
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #2840

                                          hallo zusammen,
                                          nachdem condor in meinem fall sämtliche ansprüche abgelehnt hat habe ich mich an die schlichtungsstelle gewendet.
                                          condor wird meine entschädigung voll und ganz bezahlen.
                                          mal sehen wie lange es dauert, bis das geld auf meinem konto ist.
                                          vielen dank für die tipps hier.

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