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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #2801

    Sorry domrepfan - aber wenn ich für jede Email 120 Schleifen bekäme, hätte ich mir längst einen Privatjet zugelegt!
    Genau das ist nämlich der Betrag, den Flightright im Erfolgsfall pro 400€ Entschädigung einbehält - aber vielleicht ist das Verfassen eines Dreizeilers nur für mich nicht irgendwie "stressig"?!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • KimyyleinK Offline
      KimyyleinK Offline
      Kimyylein
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2802

      Hallo ihr,

      ihr seid echt super!!

      Ich habe nun wie vonschmeling geraten eine Email geschickt, in der ich das ganze nicht akzeptiere und eine Frist bis Mittwoch 22.07. gesetzt bevor ich mich an Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr wende.

      Mal schauen was passiert..

      vielen Dank!!

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      • odin69O Offline
        odin69O Offline
        odin69
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2803

        hallo zusammen,
        hier mal ein kurzer zwischenbericht zu meinem fall von seite 273.
        condor hat meine forderungen trotz mehrerer freundlicher mails mit ihren standartmails zurückgewiesen.
        ich habe jetzt erst mal die schlichtungsstelle eingeschaltet, sollte auch da keine reaktion von condor kommen, werde ich die ganze sache einem rechtsanwalt übergeben.
        wenn ich richtig informiert bin, muss condor, vorrausgesetzt sie müssen die entschädigung zahlen, auch die rechtsanwaltskosten übernehmen oder liege ich da falsch.
        warum fordern eigentlich die inkassounternehmen die gebüren nicht auch von den fluggesellschaften?
        normal fordern die doch bei anderen mahnsachen die gebüren auch vom schuldner und nicht vom auftraggeber. oder kassieren die doppelt?

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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2804

          @odin69
          Der Unterschied zwischen Gebühren und Kosten ist dir aber schon geläufig?
          Was die Inkassounternehmen von ihren Kunden verlangen ist eine Erfolgsprämie.
          Selbstverständlich lassen Sie sich vom Antragsgegner die Kosten erstatten.

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • odin69O Offline
            odin69O Offline
            odin69
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2805

            also doch doppelt,
            im schnitt ca.500€ für 2-mails..........
            ich hab den falschen beruf

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2806

              Du irrst - der Antragsgegner trägt die Auslagen - also das, was die Inkassounternehmen vorveranlagen müssen. Der überwiegende Teil der Gebühren ist also durchlaufender Posten. Also verlangen Sie - wie jedes andere Inkassounternehmen auch - die Gebühren sehr wohl vom Antragsgegner!

              Zur Erfolgsprämie berechnen sie Honorare, deren Höhe an den Streitwert und die rahmentlichen Tätigkeiten gebunden ist. Wie du dabei auf "500€ für zwei Emails kommst" wissen die Götter.

              Du kannst also beruhigt weiterhin deinen Beruf ausüben ...  vermutlich auch nicht unentgeltlich, nicht wahr?
              😉

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

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              • KimyyleinK Offline
                KimyyleinK Offline
                Kimyylein
                schrieb am zuletzt editiert von
                #2807

                so, ich habe bis heute noch nichts gehört, warte natürlich noch bis morgen Abend und wenn dann keine Reaktion kommt wende ich mich an diese Seite

                https://soep-online.de/beschwerdeformular_flug.html
                 
                Habe ich richtig verstanden oder?

                Viele liebe Grüße

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2808

                  Ja, das hast du ganz und gar richtig verstanden ... viel Erfolg!

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • hba1cH Offline
                    hba1cH Offline
                    hba1c
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2809

                    Hallo,

                    heute kam die Absage von Tuifly für unsere Schadenersatzforderung wg. der 7-stündigen Verspätung am 23.06. von FFM nach Hurghada.

                    Begründung: "Durch Wartungen über die gesetzl. Vorschriften hinaus wird in der eigenen Werft in Hannover gewährleistet, dass sich unsere Maschinen techn. immer in einwandfreiem Zustand befinden. Die Einhaltung der gesetzl. Auflagen wird sowohl intern duch unser Qualitätsmanagement als auch durch das Luftfahrtbundesamt überwacht. Kommt es trotz dieser umfassenden vorbeugenden Maßnahmen zu einer Unregelmäßigkeit, lässt sich hieraus kein Anspruch auf Erstattung herleiten."

                    Angeblich war ein Fühler an der Heizung defekt.

                    Haben die Recht, muss man über 7 Stunden Verspätung hinnehmen?

                    Gruß
                    Patricia

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                    • domrepfan1995D Offline
                      domrepfan1995D Offline
                      domrepfan1995
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2810

                      Hallo hba1c,

                      ich war ja hier bei dem Rückflug betroffen. Uns wurde das Gleiche mit der Heizung erzählt. Ich hatte ja damals gleich flightright eingeschaltet. Allerdings habe ich noch kein Ergebnis. Falls ich was hören bzw. bekommen sollte, werde ich es hier mitteilen und dir evtl. per PN. Flightright hatte TUIFLY 2 Wochen Zahlungsfrist gegeben und wartet noch ein bisschen, weil die Fluggesellschaften sehr oft später reagieren. Deswegen wartet Flighright danach noch max. 3 Wochen. Dann wird der Fall mit den eigenen Anwälten besprochen und bei Erfolgsaussichten geht der Prozess weiter. Ich halte dich auf dem Laufenden.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV Offline
                        vonschmelingV Offline
                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2811

                        @hba1c
                        Nein, sehr wahrscheinlich exkulpiert die Begründung X3 nicht von Forderungen gem. VO(EG)261/04 ...
                        Schau mal im Thread - ich hab die SÖP Beschwerde verlinkt kurz zuvor - die kann man kosten- und provisionsfrei nutzen.

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

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                        • domrepfan1995D Offline
                          domrepfan1995D Offline
                          domrepfan1995
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2812

                          SÖP ist eine Schlichtungsstelle. Das heißt, sie suchen einen Kompromiss für beide Seiten. Die sind dann auch zufrieden, wenn man statt 400 Euro, halt nur 100 Euro bekommt. Ich will damit ausdrücken, dass sie nicht bis zum Letzten für ein gutes Ergebnis für den Fluggast kämpfen.

                          Aber es kann ja Jeder machen was er will und wie er es will. Wir sind ein freies Land. Man kann nur Empfehlungen aussprechen.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • mk116M Offline
                            mk116M Offline
                            mk116
                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2813
                            Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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                            • csidrunC Offline
                              csidrunC Offline
                              csidrun
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2814

                              Hallo!
                              Ich hoffe, dass ich hier richtig bin.
                              Ich habe gestern über HolidayCheck eine Reise bei Neckermann gebucht. Es gab drei verschiedene Flugzeiten an unserem Abreisetag. Wir haben uns für den Abflug frühmorgens entschieden und somit auch ca 30 Euro pro Person mehr bezahlt. Bei der Buchung kam von Holidaycheck der Hinweis: Vorläufige Reisezeiten werden in der Reisebestätigung mitgeteilt.
                              Heute kam die Reisebestätigung ohne Flugzeiten und ohne Fluggesellschaft. Auf telefonischer Nachfrage beim Neckermannbüro sagte die Dame mir, es seien ja eh vorläufige Zeiten und würden nicht auf der Reisebestätigung geschrieben. Sie bestätigte die von uns gebuchten Zeiten telefonisch, wollte dies aber nicht per Mail bestätigen.
                              Ich habe so etwas bislang bei keinem Reiseveranstalter erlebt. Theoretisch kann Neckermann uns jetzt auf den Abendflug legen oder sogar mit einer anderen Fluggesellschaft fliegen lassen. Ich hätte kein Problem mit einer Verschiebung um 2 Stunden, aber da an unserem Abflugtag noch zwei weitere Flüge spät abends sind, habe ich schon etwas Angst. Schließlich haben wir für die besseren Zeiten mehr bezahlt. Kann ich verlangen, dass die Reisezeiten schriftlich auf der Reisebestätigung mitgeteilt werden? Wenn auch nur "Voraussichtlich".
                              Wäre nett wenn sich jemand mit Erfahrungen meldet. Danke

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • Mam62M Offline
                                Mam62M Offline
                                Mam62
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2815

                                Kannst Du nicht verlangen. Und woher willst Du wissen, dass der Preis wegen genau dieses Fluges höher war?

                                Besser aufgehoben wärst Du hier dort findest Du ähnliche Fragen und die Antworten dazu.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • bernhard707B Offline
                                  bernhard707B Offline
                                  bernhard707
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #2816

                                  @csidrun
                                  Die gebuchte Reise hat ja noch nicht stattgefunden, bitte kopiere doch deinen Beitrag und füge ihn in vorhandenen Thread zum Thema - Flugzeitänderung - ein.

                                  Life is too short to limit your vision ... indeed

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • HolginhoH Offline
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                                    Holginho
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #2817

                                    Ich stelle jetzt mal die ketzerische (aber ausdrücklich nicht böse oder provokant gemeinte) Gegenfrage:
                                    Was bringt es Dir wenn die Zeiten genannt werden? ...der Zusatz "voraussicht" bliebe auf jeden Fall und selbst wenn dieser nicht dort vermerkt wäre, so sind(!) die Zeiten de facto voraussichtlich und somit jederzeit (unter den bekannten Voraussetzungen) veränderbar!

                                    Edit:
                                    @Mam62 und @bernhard707 waren schneller und haben die richtigen Stellen zur weiteren und grundsätzlichen Information bereits genannt.

                                    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • HC-Mitglied985931H Offline
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                                      HC-Mitglied985931
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #2818

                                      Auch wenn es hier nicht so ganz hingehört, antworte ich mal hier, um keine Verwirrung auszulösen...

                                      Auch in meinen Augen ist es korrekt, daß man seine Buchungen nicht von solchen voraussichtlichen Flugzeiten abhängig machen sollte!

                                      Aber, wenn schon voraussichtliche Flugzeiten im Angebot ausgewiesen sind und der genannte Hinweis "Vorläufige Reisezeiten werden in der Reisebestätigung mitgeteilt." bei Buchung erfolgt, geht es m.M.n. mal gar nicht, in der Buchungsbestätigung keinerlei Daten zu Airline und Flugzeiten aufzuführen. Im Fall der Fälle würde mich schon interessieren, warum und wer die Flugzeiten geändert hat, so hat der Veranstalter einen Freibrief, der m.E. mehr oder weniger dem widerspricht, was im Karlsruher Urteil festgestellt wurde. Erst mit Flugzeiten werben und durch die AGB gedeckt diese ändern können, wie man will.

                                      Das Urteil ist natürlich nicht 1:1 übertragbar und müsste in diesem Fall wieder selbst erstritten werden, aber der Sachverhalt ist doch sehr ähnlich, nur daß es nicht durch die AGB gedeckelt wird, sondern durch die Ausstellung der Buchungsbestätigung, die dazu noch den vorherigen Angaben widerspricht!

                                       
                                      Habe ich so übrigens auch noch nie erlebt und hoffe nicht, daß das eine neue Masche der Verantalter ist, um auf den alten Status quo zurückzukehren. Ich persönlich würde darauf bestehen, daß mir die gebuchten Zeiten bestätigt würden, auch wenn es voraussichtliche sind, die aber ja gerade seit Karlsruhe nicht mehr ganz so voraussichtlich sind...

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • vonschmelingV Offline
                                        vonschmelingV Offline
                                        vonschmeling
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #2819

                                        Im Karlsruher Urteil sind aber immerhin grundsätzliche Inhalte einer Reisebestätigung festgehalten - und dazu gehört eben explizit die Angabe vorläufiger Reisezeiten.
                                        Dabei ist es auch vollkommen wurscht welchem Motiv der Reisende mit seiner Nachfrage folgt - er kann es schlichterdings verlangen.

                                        Ich hab aktuell weder genau auf dem Schirm, welche Parteien dort abgeurteilt wurden noch ob im Falle der Zuwiderhandlung eine Strafe angekündigt ist, jedoch würde ich mich bei diesem Sachstand durchaus auf die Entscheidung beziehen bei einer beharrlichen Weigerung des Vertragspartners zur Herausgabe.

                                        Ja, leider der falsche Thread, aber es ist auch leider nicht auf den ersten Blick zu erkennen, welcher für genau welche Sachverhalte zu optieren ist.
                                        Daher nochmal der Hinweis: Hier geht es an sich um Änderungen in der Vergangenheit liegender Reisen, im zweiten Strang zur Thematik um die Reise, die noch bevorsteht.

                                        Ich für meinen Teil werde ggf. weitere Antworten im Thread Flugzeitenänderungen posten und zwar auch ohne Verschiebung des kompletten Kontextes.

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #2820

                                          Ich habe im entsprechenden Unterforum schon um Änderung/Spezifizierung der Threadtitel gebeten, weil die Themen immer wieder gerne mal verwechselt werden, gerade wenn, wie ich es im Gefühl habe, Neuuser über Suchmaschinen den Weg hierher finden.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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