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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #2841

    Gratuliere - und danke für die Rückmeldung!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • Britta20B Offline
      Britta20B Offline
      Britta20
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2842

      Hallo zusammen,

      kurze Rückmeldung zu meiner Entschädigungsforderung zu unserem Flug TXL-MUC-JFK, den ich auf Seite 284 geschildert habe:

      Nachdem wir unsere Forderungen per Email am 19.08.2015 eingereicht haben, hat die Lufthansa sich bereits am 25.08.2015 telefonisch gemeldet und uns mitgeteilt, dass sie selbstverständlich die pro Person geforderten € 600,00 zahlen werden.

      Geld soll in der ersten Septemberwoche auf unseren Konten sein.

      Fazit: Absolut schnelle und problemlose Erstattung!

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      • SokratesS Offline
        SokratesS Offline
        Sokrates
        Experte Istanbul
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2843

        Danke für die Rückmeldung, Britta20 - schön, dass das so problemlos geklappt hat! 😄

        LG

        Sokrates

        Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

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        • odin69O Offline
          odin69O Offline
          odin69
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2844

          da könnte sich condor mal ne scheibe abschneiden, dann wäre bei denen die kundenzufriedenheit trotz der vielen negativmeldungen auch wieder höher.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2845

            Hierzu eine kleine Korrektur, odin:
            In einem Kundenzufriedenheitsranking vom Mai 15 hat Condor 7 andere Airlines hinter sich gelassen und vor TUIfly und Lufthansa Platz 1 belegt.
            Also immer ein bisschen recherchieren bevor man sonne Einschätzungen raushaut! 😉

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

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            • odin69O Offline
              odin69O Offline
              odin69
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2846

              wurde da auch gefragt, wie zufrieden die kunden mit reklamationsbearbeitung waren?
              vermutlich nicht.
              ich war bis zu meinem letzten flug auch mit condor zufrieden.
              kundenbindung mit so einer informationspolitik und bearbeitung von, wie man ja letztlich gesehen hat, berechtigten entschädigungsforderungen sieht jedenfalls anders auch.
              ich schätze deine antworten hier sehr von schmeling, aber manchmal siehts aus, als würdest du für deine antworten von condor bonusmeilen bekommen. 😆

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #2847

                @odin
                In der Tat war auch das Beschwerdemanagement ein Kriterium, und natürlich bekomme ich Bonusmeilen von DE!
                Für meine Ratschläge an dich gab´s jedoch fett Abzug und muss ich den nun mit Zuwendungen von X3 und AB irgendwie kompensieren ...
                😛 😉

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

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                • odin69O Offline
                  odin69O Offline
                  odin69
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2848

                  @von schmeling.
                  selber schuld, was gibst du mir auch den link von der schlichtungsstelle, ich würde dich dafür ein jahr lang bei jedem condor flug stehen lassen.  😛
                  trotzdem noch mal vielen dank für den tip. 😘
                  lg
                  odin

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                  • wauzihW Offline
                    wauzihW Offline
                    wauzih
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2849

                    Hallöchen,
                    meinereiner hätte denn auch mal 'ne Frage, betrifft nicht direkt mich selbst, sondern eine nahe Anverwandte + Begleitung (ich hatte die am vorletzten Samstag /22. August zum Flughafen Hannover gefahren und war aufgrund der sich ergebenden Umstände noch etwas länger dort geblieben).

                    Erstmal der Ablauf der Geschichte:
                    Gebucht wurde über HC als Reisebüro kurzfristig ca. eine Woche vor Reisebeginn eine Pauschalreise, nicht wirklich ein Last-Minute-Schnäppchen, da die Kanaren derzeit wohl ziemlich gefragt sind:
                    1 Woche Fuerteventura AI, Veranstalter JT Touristik, Flug ab HAJ, Fluggesellschaft Condor.
                    Der Ablauf des verspäteten Hinfluges:
                    Hinflug DE6488 HAJ-FUE, Samstag mittag, Flugzeug Airbus A321 D-AIAH (wohl der derzeit neueste Flieger in der Condor-Flotte, ausgeliefert 22.Mai 15) steht pünktlich am Gate, alles bereit zum Boarding, vorgesehener Abflug 22.08. um 13:10 Uhr.
                    Dann die Meldung an die am Gate wartenden Passagiere, daß das Flugzeug von einem Gepäckfahrzeug (laut späterer Info vermute ich mal, daß es ein fahrbares Kofferband -oder wie auch immer die Dinger heißen- war_) beschädigt wurde und der Flieger erstmal inspiziert werden muss.
                    Um ca. 15:00 Mitteilung an die Passagiere, daß D-AIAH repariert werden muss.
                    Als neuer Starttermin wird 7:00 Uhr am nächsten Tag (23.08.) bekannt gegeben, die Passagiere sollen sich am 23.08. um 5 Uhr am Flughafen einfinden.
                    Handling durch Condor den Regeln entsprechend, Verpflegungsgutscheine und Hotelzimmer werden zur Verfügung gestellt (und das Zimmer im Airporthotel von meinen Leuten auch in Anspruch genommen).
                    Laut Mitteilung durch Condor soll ein Ersatzflugzeug aus Frankfurt beschafft werden.
                    Tja, das klappt dann wohl nicht, FRA erteilt keine Sondererlaubnis für den Start während der Nachtruhe, abends erfolgt aber keine aktualisierte Mitteilung an die Passagiere mehr.

                    Jedenfalls stehen meine Anverwandten am 23.08. zeitig auf, und um 4 Uhr morgens lesen sie auf einem Clipboard im Frühstücksraums des Hotels die Mitteilung, daß der Abflugtermin um 7:00 Uhr gecancelt wurde und der Flug nun am 23.08. um 13:00 starten soll.
                    Okay, die beiden legen sich erstmal wieder schlafen und frühstücken danach in Ruhe, begeben sich dann laut neuer Vorgabe um 10:30 zum Flughafen.
                    So gegen 12:00 mittags kommt dann die D-ABOB/B757-300 aus FRA angeflogen.
                    Start erfolgt schließlich um 14:02 CEST, Ankunft am 23.08.2015 um 17:36 WEST, ursprünglich planmäßige Ankunftszeit wäre 22.08.2015 um 17:00 WEST gewesen, Verspätung somit 24,5 Stunden.

                    Soweit der Ablauf, und nu' mal meine sich daraus ergebenden Frage, wobei ich erwähnen möchte, daß wir eigentlich garnicht so klagefreudig sind, ich hab in meinem ganzen Leben erst ein einziges Mal einen RA in strittigen Rechtsfragen konsultiert-
                    doch hier ist nun ja so einiges zusammen gekommen.

                    Da der eigentliche Flug mit vorgesehener Startzeit am 22.08. um 13:10 Uhr ja schon bei Mitteilung der neuen Startzeit um 7:00 am 23.08. länger als 3 Stunden verspätet gewesen sein würde, wäre somit nach dem Montrealer Abkommen schon die Maximalentschädigung von 400 € pro Nase für diese Strecke 3 Stunden realisiert wurde und daraus ein neuerlicher Anspruch entstehen könnte, oder andersherum ausgedrückt:
                    Flug DE 6488, Starttermin 22.08.15 ist als Ausfall zu werten, weil die Verspätung >4 Stunden ist, daher Anspruch auf maximale Entschädigung von 400 €.
                    Flug DE 6488, Starttermin 23.08.15 ist ebenfalls als Ausfall zu bewerten, eben weil auch diese Verspätung > 4 Stunden ist; entsteht hier ebenfalls ein zusätzlicher Anspruch auf Entschadigung?
                    Dazu denn mal als Anmerkung: sollte das nicht so sein, so könnte eine Fluggesellschaft theoretisch den Abflugtermin nach einer schon vorhandenen Verspätung von mehr als 3 Stunden immer weiter hinausverlegen, ohne daß ihr dadurch weitere Verpflichtungen zur Entschädigung entstehen würden, mal abgesehen von weiteren Leistungen fü Unterkunft und Verpflegung.
                    Noch zur Ergänzung, falls relevant:
                    die Flugnummer blieb immer die Gleiche, DE6488.

                    Es steht für uns außer Frage, daß Condor hier das Möglichste versucht hat, die Verspätung in Grenzen zu halten, wobei man noch darüber fabulieren könnte, ob es realistisch war anzunehmen, eine Startgenehmigung für die Ersatzmaschine zur Nachtruhezeit in Frankfurt erwirken zu können,
                    oder ob nicht auch möglich gewesen wäre, diese Ersatzmaschine bereits in aller Frühe von FRA nach HAJ zu bringen.
                    Jedoch denke ich auch, daß ich nicht in der Annahme fehl liege, daß Condor die Versicherung des Groundhandlers eh für alle daraus entstehenden Nachteile und Kosten zur Kasse bitten wird, insofern denen wohl auch Schadensersatzleistungen an Passagiere in Rechnung stellen kann.

                    Okay, das wäre es denn erstmal, und nu’ hoffe ich auf konstruktive Ratschläge.
                    tschaui
                    Das wauzih

                    Nbb: flightright oder fairplane sind mir ein Begriff.
                    Da man dort aber in die Onlinemaske nur standardmäßige Fakten eingeben kann, vertraue ich mal hinsichtlich der tiefer gehenden Thematik auf die Erfahrungen hier im Forum.
                    Es liegt mir daran, zunächst mal Meinungen einzuholen, um zu entscheiden, ob wir standardmäßig versuchen, eine Standardentschädigung von voraussichtlich 400 € brutto pro Nase zu bekommen oder ob es ggf. Sinn macht, sich kostenintensiver an einen Anwalt zu wenden.

                    meinereiner backt mit selbst aufgeschlagenen Eiern.

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                    • mk116M Offline
                      mk116M Offline
                      mk116
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2850
                      Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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                      • vonschmelingV Offline
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                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2851

                        Selbstverständlich besteht kein Anspruch auf doppelte Entschädigung.
                        Was Condor mit dem Groundhandler verhackstückt ist nicht Angelegenheit der Fluggäste.
                        Ansonsten schließe ich mich dem Rat von mk116 an.

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

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                        • HC-Mitglied1090854H Offline
                          HC-Mitglied1090854H Offline
                          HC-Mitglied1090854
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2852

                          Ich habe gestern, also ca 36 Stunden vor geplantem Abflug, vom Reiseveranstalter die Info bekommen, dass unser Hinflug nach Malle statt 5:00 erst um 17:30 Uhr startet.
                          Also eine Verschiebung um zwölfeinhalb Stunden!
                          Natürlich hatten wir extra so gebucht, um einen Tag mehr zur Verfügung zu haben.
                          Nach meinem jetzigen Kenntnisstand habe ich wohl die Möglichkeit zum kostenlosen Rücktritt.
                          Außerdem wird eine so kurzfristige Verschiebung wohl auch als Annulierung angesehen, was eine Entschädigung nach den EU Fluggastrechten möglich machen sollte.

                          Kann mir jemand hier genaueres sagen?
                          Müsste ich mich mit den Entschädigungsansprüchen an die Fluggesellschaft oder an den Pauschalreiseanbieter wenden?

                          Danke für eure Tipps!

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • vonschmelingV Offline
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                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2853

                            Forderungen gem. VO(EG)261/04 sind stets direkt an die Airline zu richten.
                            Du solltest allerdings nicht kündigen sondern einfach nicht zum Abflug erscheinen.

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • cjmddorfC Offline
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                              cjmddorf
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2854

                              VS,
                              eine frage, damit ich bescheid weiss, wenn mir sowas mal passieren sollte.
                              wenn man dann aber keine alternative haben sollte und auf den, späteren, flug angewiesen ist und ihn nehmen muss ?
                              gäbe es dann auch eine entschädigung ?
                              grüsse

                              Danae, Fortuna, Magica, Luminosa, Mediterranea, Serena, Caribbean Princess, Preziosa, Pacifica, Fantasia, MS 2, Splendida, Diamond Princess, Meraviglia

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • HC-Mitglied1090854H Offline
                                HC-Mitglied1090854H Offline
                                HC-Mitglied1090854
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2855

                                Du solltest allerdings nicht kündigen sondern einfach nicht zum Abflug erscheinen.

                                Ok, wenn ich aber doch den späteren Flug nehme, steht mir die Entschädigung trotzdem zu, oder?

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
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                                  vonschmeling
                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #2856

                                  @normi3
                                  In der Theorie - ja.

                                  @cjmddorf
                                  Ebenfalls ein theoretisches Ja.
                                  Allerdings muss sich die Ankunft am Zielort um 2,3 oder 4h (gestaffelt nach Entfernung gc) auch bei der alternativen Beförderung verspäten. Ansonsten kann der Anspruch um 50% gemindert werden.

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    mkfpaM Offline
                                    mkfpa
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #2857

                                    wauzih:

                                    Dann die Meldung an die am Gate wartenden Passagiere, daß das Flugzeug von einem Gepäckfahrzeug (laut späterer Info vermute ich mal, daß es ein fahrbares Kofferband -oder wie auch immer die Dinger heißen- war_) beschädigt wurde und der Flieger erstmal inspiziert werden muss.


                                    Eine Beschädigung durch einen Dritten (in dem Fall ein Gepäckfahrzeug) liegt nicht in der direkten Einflußzone der Fluggesellschaft und zählt damit vermutlich als außergewöhnlicher Umstand.

                                    Ich meine bezüglich Entschädigung für Verspätung wegen Beschädigung durch ein Fahrzeug gibt es sogar bereits ein Urteil. Ich habe aber keine Ahnung ob dies bereits rechtsgültig ist.

                                    Edit: Sorry, irgend was ging beim zietieren in die Hose.

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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #2858
                                      Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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                                        #2859

                                        ...na, denn erstmal thx, und schau'n mer ma'.

                                        meinereiner backt mit selbst aufgeschlagenen Eiern.

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                                          #2860

                                          Hallo Normi 3,

                                          hast Du denn schon mal im Netz in Deinen eigentlichen Flieger geschaut, ob da evt. noch freie Plätze sind ?
                                          Uns ging es letztes Jahr so. Der Veranstalter hat uns unwissentlich von einem 4.00 Uhr-Flug  auf einen Nachmittgasflug gebucht. Und sogar auf eine andere (billigere) Fluggesellschaft. Da aber in dem von uns ausgesuchten und auch gebuchten Flieger noch freie Plätze waren, gab es dazu keine Veranlassung. Sie mußten uns auf den gewählten Flieger zurück buchen. Das hat die nette Dame in unserem Reisebüro für uns erledigt !!!
                                          Auf jeden Fall solltest Du vorher alles mögliche versuchen. Sonst heißt es, Du hast es ja hingenommen. Falls keine Chance besteht, auf jeden Fall im nachhinein Beschwerde einlegen.

                                          LG.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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