Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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Vakanzen im EPV sind nicht relevant und "muss" der Veranstalter erst mal gar nix - außer ggf. eine cancellation ausgleichen ...
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Bei mir war es so, dass mein Flug von 5 Uhr auf 17:30 verschoben wurde, Flugnummer ist gleich geblieben.
Ich bin jetzt mitgeflogen und habe von anderen Passagieren erfahren, dass es ihnen genauso ging. Die wurden allerdings vier Tage statt 36 Stunden vorher informiert.... auch nicht viel besserIch hatte dann noch verlangt, auf einen früheren Flug umgebucht zu werden und hatte auch eine Möglichkeit bei der selben Fluggesellschaft benannt. Man teilte mir mit, dass alles ausgebucht sei.
Als ich es nochmals online probierte, hätte ich allerdings sofort buchen können. Also verarscht worden... -
Wenn Du den vorstehenden Beitrag von @vonschmeling gelesen hast müßtest Du eigentlich erkennen, daß Du mitnichten "verar..." wurdest.
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@holginho: wenn du meinen Beitrag gelesen hättest, würdest du evtl verstehen, dass sich "vera..." darauf bezog, dass man mir mitteilte, alle Flüge seien ausgebucht, was aber nicht stimmte
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Wenn Du den Beitrag nicht nur gelesen, sondern auch verstanden hättest, dann wüßtest Du (oder könntest zumindest ahnen), daß die getätigter Aussage "ausgebucht" durchaus richtig gewesen sein kann.
"Verar..." stimmt de facto nur in den alleralleraller...allerwenigsten Fällen.
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Wenn noch jemand bereit ist, sinnvolle Beiträge abzuliefern.... ich bin dankbar für Tipps, was ich alles unternehmen kann
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@normi3
Es spielt für den Geltungsbereich der Fluggastrechte keine Rolle, ob der Flug gestrichen, überbucht oder stark verspätet war.
Nachdem die Flugnummer erhalten blieb bist du auch nicht einfach vom RV auf ein anderes Operating gesetzt worden. Bei einer Buchung im EPV hätte man dir vermutlich die geänderten Slots von Seiten der Airline mitgeteilt - wo genau du also Verarsche witterst will mir nicht so recht einleuchten.Was du tun kannst ist beispielsweise bei der Airline Beschwerde führen und einen Ausgleich gem. VO(EG)261/04 verlangen. Hierzu hast du 3 Jahre Zeit.
Also genieße erst einmal deine Ferien und wäge hinterher Maßnahmen ab ...
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@vonschmeling
Vielen Dank, das hilft mir wirklich weiter!Würdest du an meiner Stelle auch vom RV Schadenersatz für den entgangenen Tag und das verpasste Abendessen verlangen, oder geht das eh nicht, weil man nur evtl nur einmal Schadenersatz bekommt?
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Weil du gezielt fragst:
Ich würde mich für entweder ./. oder entscheiden - rechtlich relvant ist das hingegen nicht.
(Urteil vom 04.12.2013 (Az.: 31 C 2243/13 (17)) -
"Man" sollte allerdings schon in der Lage sein, "sinnvolle" Beiträge zu erkennen. Das "Problem" war längst gelöst...spätestens mit dem Beitrag von @vonschmeling vom 01.09.2015, 20:26:19 Uhr
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Jetzt hat es Freunde von mir in ihrem Türkeiurlaub erwischt. Es handelt sich um eine Pauschalreise.
36 Stunden vor dem Rückflug wurde ihnen mitgeteilt, dass der Rückflug nicht nach Saarbrücken sondern nach Baden/Baden geht (Entfernung ca. 150 km). Wie es dann weiter geht erfahren sie erst kurz vor dem Abflug. Da die Ankunft in Baden/Baden erst um 22:00 Uhr erfolgt, scheidet eine Weiterreise mit der Bahn aus.
Welche Schadensersatzforderungen können sie geltend machen? -
Vermutlich wird die Weiterreise nach Saarbrücken organisiert.
Ob überhaupt Anspruch auf Kompensation besteht ist erst nach der Rückkehr zu eruieren.
Um welche Fluggesellschaft dreht es sich? -
Überflüssiges Zitat entfernt
@vonschmeling:Fluggesellschaft ist Tuifly. Aber ich denke das Problem liegt eher beim Reiseveranstalter, da Tuifly schon seit geraumer Zeit keine Antalya Flüge Mittwochs nach Saarbrücken anbietet. Das sollte auch dem Reiseveranstalter schon länger bekannt sein.Wurde wohl verschwiegen,da sonst eine Stornierung der Reise möglich gewesen wäre.
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Na dann sieht´s eher sehr schlecht aus mit einer Kompensation ... auch wenn es - sofern es so war - eine ziemlich grottige Leistung ist.
Edit: Übrigens geht es hier tatsächlich um Beschwerden rund um Verspätung / Flugstreichung im Nachhinein. Die Bekannten sind vor dem Abflug über die Änderung informiert worden, nicht erst bei der Landung in FKB. Insofern ist dies nicht der richtige Thread zur Diskussion des Vorfalles.
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Es kam wie es kommen musste, sie sind abends gegen 22:00 Uhr in Baden Baden gelandet und es war kein Transfer nach Saarbrücken organisiert. Kein Reiseveranstalter erreichbar. Absolutes NoGo. Was kann man da vom Reiseveranstalter als Schadensersatz verlangen. Ich denke mal am besten über einen Anwalt laufen lassen.
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Ein Absetzen am falschen Flughafen ist gleichzustellen mit einer Anullierung.
In diesem Fall ist jedoch vermutlich nicht die Airline der Verursacher, insofern kann die VO(EG)261/04 nicht angewandt werden. Hingegenist für jede Stunde der Verspätung der Reisepreis um 5% eines Tagessatzes zu mindern, ausgehend von der gesamten Reisezeit bis zum gebuchten Flughafen Saarbrücken. Dies sowie die zusätzlichen Kosten der Heimreise zum endgültigen Ziel ist vom Veranstalter zu verlangen.Auch hinsichtlich des falschen Zielflughafens ist ein Mangel zu bejahen und eine Minderung von etwa 10% zu verlangen.
Es gibt bereits einige Entscheidungen zu ähnlichen Fällen (z.b. AG Köln, Urteil v. 14.06.2011, Az.: 142 C 217/10).Ob sogleich ein Anwalt bevollmächtigt werden soll können die Betroffenen selbst entscheiden. Sofern sie eine Rechtschutzversicherung haben und diese die Sache unterstützt ist es sicherlich kein Schaden.
Andernfalls rechne ich leider mit einer Standardantwort der Art "Es war keine Verspätung sondern eine Flugzeitenänderung, zu welcher wir berechtigt sind" und es wird vermutlich ewig dauern, bis eine angemessene Kompensation erwirkt werden kann.
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vonschmeling wrote:
Auch hinsichtlich des falschen Zielflughafens ist ein Mangel zu bejahen und eine Minderung von etwa 10% zu verlangen.Nur zur Klarstellung: 10% wovon?
LG
Sokrates
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Wie bei Reisepreisminderungen üblich vom Gesamtpreis.
Die 5%/h gerechnet aus dem Tagespreis betreffen nur Verspätungen. Alle anderen Minderungen errechnen sich in % aus dem Reisepreis. -
Danke für die prompte und kompetente Einschätzung der rechtlichen Lage. Ich denke es wird ein länger Kampf werden. Eigentlich sollte ein Reiseveranstalter für eine solch Nicht-Leistung von sich aus den vollen Reisepreis zurück erstatten.
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Jawoll und eine lebenslange Rente obendrauf

Verhältnismäßigkeit ist das Zauberwort und diese hat Dir vonschmeling aufgezeigt.