Flugzeitänderung vor der Reise
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@vs
warum eigentlich "vorgeblich verbraucherfreundlichen" Klage. Es ist schlichtweg eine "Klage" über die der BGH entscheiden wird. Zu den Effekten lohnt m.E. allensfalls ein Blick in die Glaskugel.
"Wer nicht lesen will muss fühlen" trifft einfach nicht zu. Aber letztlich bleibt dem Verbraucher (zunächst) auch dem Lesen der AGB nichts anderes übrig, als diese zu akzeptieren oder aber ggf. keine Flugpauschalreise zu buchen (deshalb machen wir auch vorzugsweise Camping
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@querenburger
Die Gebrauchsanleitung meiner elektrischen Zahnbürste ist auch nicht "gesetzlich verankert", trotzdem mache ich mir die Mühe sie zu lesen.

Die AGB sind anfechtbar, aber Vertragsbestandteil.
Wie @ENIGMA13 schon ganz richtig postete - würden sie gelesen und idealerweise ggf. bezüglich ihres Inhaltes hinterfragt, müsste es keine 2 Threads mit zwohunderleibzigtausend Klicks zum Thema geben ...
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@kourion . evtl. weil es die meisten nicht interressiert und mal hier und da 1 stunde nicht ins gewicht fällt. Mich stört so eine Änderung nicht besonders und mir macht es auch nichts aus mal 2 oder 5 Stunden am Flughafen zu sitzen - ich bin dann im Urlaub und konnte bisher aus allen änderungen etwas positivies mitnehmen. Und man muss halt mittlerweile immer mit kleinen oder etwas größeren änderungen rechnen .
Der Mensch ist ein gewohnheitstier
Und mal was anderes - wann seid Ihr das letzte mal mit nem ICE von Marburg nach Amsterdam gefahren ?? danach seid ihr froh wenn euer Flieger überhaupt abhebt 
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@VS
was hat jetzt deine elektrische Zahnbürsten nebst Gebrauchsanleitung mit meiner Antwort zum Beitrag von @Abholl zu tun? Bist du etwas verwirrt?

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@Kourion
Deine Frage ist durchaus berechtigt. Ich denke, dass Nahziele bei denen es täglich zig Flugverbindungen gibt natürlich eher betroffen sind als Fernziele. Ebenso wird zu Ferienzeiten wo es zu den typischen Urlaubshochburgen auch Charterflüge gibt eher mal zu Flugverschiebungen kommen.Wir sind z.B. ausserhalb der Ferienzeiten und auch meist auf Langstrecke unterwegs und hatten noch nie Flugzeitänderungen im Rahmen von Pauschalreisen.
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Querenburg,
warum glaubst Du, der Blick des Verbrauchers sei geschärft?Allein dieser Thread beweist, dass er es eben nicht ist. Ganz im Gegenteil, immer mehr Bürger verlassen sich darauf, dass ein Unternehmen dieses oder jenes nicht dürfe. Ja es werden sogar deutliche Hinweise überlesen, und weil man schon mal was von unlauterer Werbung gehört hat, meint man, dass man geschützt sei.
Wie bereits jetzt, nicht zuletzt durch die Jubelpressemitteilungen der Verbraucherzentralen über den Sieg über die Reiseveranstalter, viele Verbraucher der Meinung sind, es sei bereits "Gesetz" dass der Flug stattfinden muss, wie im Angebot erwähnt.
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kater.koss:
Wir haben einen anderen Weg gefunden um einen Nachweis im Bezug auf eine "Willkürlichkeit" wer auf welchen Flug gebucht wird , zu führen . Diesen Weg werde ich selbstverständlich hier nicht publik machen.
Auch wenn du´s partout nicht begreifen willst:
Du musst für nichts einen Nachweis führen, da sich dein Vertragspartner im Rahmen geltenden Rechts bewegt was die sogenannte Willkür seiner Entscheidung wer wann womit einschließt.
Du kannst also gerne - und auch mit streng geheimen Methoden! - nachweisen "bis dass der Arzt kommt" - nur wird daraus dadurch aus Recht kein Unrecht!
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@Gastroprofi
Nein, ich glaube nicht, dass es viele nicht interessiert.Ich hab's bereits geschrieben und schreibe es auch gern erneut und zwar benenne ich den Zeitraum - wie du - von 7 Jahren:
7 Jahre - 14 Reisen - bei 2 Reisen Flugzeitänderungen - daruntera) RV löst Vertrag mit der Airline, also neue Airline, neue Zeiten
b) 2012 werden Flüge nach Griechenland zusammengestrichen aus Mangel an Klientel,
mehrmalige Änderungen von Nov. 11 bis Juli 12. -
warum ich "glaube", habe ich hinreichend dargelegt. Dieser Thread "beweist" zunächst einmal nichts. Es zeigt lediglich zwei Lager.
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@querenburg
Nein, ich bin nicht verwirrt - wenigstens nicht mehr als gewöhnlich ...
Hier geht es maßgeblich um die Kenntnisnahme getroffener Vereinbarungen, nicht um deren ggf. anfechtbare Substanz.Worauf ich abheben will:
Des Pudels Kern aller Beschwerden ist die falsche Erwartung bezüglich der Rahmenbedingungen des Reisevertrages. Sofern ein Verbraucher seine Erwartungen justiert, wird er keinen Anlass zur Beschwerde mehr haben.
Das Lesen einer Gebrauchsanleitung ist in vielen Bereichen alltäglich, hier muss man sich offenbar dafür rechtfertigen, das Augenmerk darauf anzumahnen?!
AGB sind nichts anderes als der Leitfaden zum Gebrauch eines Pauschalurlaubs, irgendwie ist es wohl aber leider uncool sie zu "benutzen" ...
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@ kourion - das is ja nich soviel 2 änderungen bei 14 urlauben - ich hatte schon 2 änderungen und fliege erst in 2 wochen

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@ vs
Der Zweck der AGB Vorschriften besteht darin, eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners durch Vereinbarungen, die vom dispositiven Recht zu seinen Ungunsten abweichen, zu verhindern.
Die gesetzlichen Bestimmungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Teil des Verbraucherschutzes:
Deshalb gilt:
Zweifel bei der Auslegung der AGB gehen zu Lasten des Verwenders ( 305c Absatz 2 BGB).
AGB dürfen den Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligen (Inhaltskontrolle nach 307 bis 309 BGBWir fühlen uns durch die einseitige Auslegung der ABG benachteiligt ,deshalb werden wir die AGB mit denen von uns gesammelten Daten anfechten .
Das ist unser gute Recht ... werte Dame.
By the way..ich fliege seit 1973 PR wobei es in den letzten ~ 5 Jahren bei 11 Flügen 7 mal zu einer Abflugzeitänderung kam.
Bye Bye Forum ~~~~
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@VS
verstehe ich ja alles. Aber hier muss sich trotzdem keiner rechtfertigen. Und das Lesen von AGB ist auch nicht uncool. Ich glaube auch, dass die meisten User dieses tun. Trotzdem haben sie das "Recht" sich über den Inhalt von AGB aufzuregen und sich hierüber im Forum zu äußern. Sie haben sogar das Recht hierüber Klage zu führen und wenn es sein muss auch bis zum BGH.
Und warum sich bezüglich der anhängigen Klage der eine oder andere User in diesem Thread aufgeregt, kann ich -ehrlich gesagt- nicht nachvollziehen.
Daher ist es m.E. sogar sinnvoll diesen Thread unter Hinweis auf die bestehenden AGB zu schließen. Neue Erkenntnisse sind hier - bis zum Urteil des BGH- sicherlich nicht zu erwarten.
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@Domino
Wahrscheinlich kommen mehrere Kritierien zum Tragen.
Denn ich fliege heute eher keine Langstrecken, bin (Mittelstrecken) zwischen Mitte März und Ende Oktober unterwegs, davon 1x im Hochsommer... aber in der Tat nicht zu wirklichen Touristenhochburgen.
Auch liegt meine präferierte Reisezeit ab ca. Mittag. Die wähle ich dann natürlich auch.
Aber nun kann man nicht immer wählen und so werde ich wohl in 8 Wochen schon um rund 6 Uhr losfliegen - und wo ich denn nix gegen eine Verschiebung auf später hätte.
@kater koss
Aber bitte berichte uns wenigstens - bevor du vllt. wirklich Abschied vom Forum nimmst - was die "Aktion" war und wie's ausging.
Ich muss aber nicht danach in die Medien suchen, nicht wahr ?

@querenburg
Nein, bitte nicht diese Threads schließen. Denn das würde das "Problem" nur in das Forum der RV verschieben, wo's schon heute immer wieder auf den Tisch kommt.
Denn die Fragen bleiben ja, da das Thema für viele halt ganz neu ist. -
Wenn die Kunden die AGB angeblich lesen, warum schliessen sie dann bei unpassenden Klauseln und Regelungen dennoch Verträge und gehen anschliessend vor Gericht und behaupten, dies oder jenes nicht gewusst zu haben? Oder warum findet hier das große Wehklagen statt, wenn der Flug verschoben wurde. Wenn ich doch angeblich weiß, was auf mich zukommt
Manche dieser angeprangerten "Machenschaften" wären doch schon längst vom Markt verschwunden, wenn die Kunden die Geschäftsbedingungen wirklich gelesen hätten und sich daraufhin für einen anderen Anbieter oder einen andere Reiseform entschieden hätten, weil ihnen die Bedingungen nicht passen. Innerhalb einer einzigen Saison würden die Veranstalter nachforschen und sich nach den Wünschen des Kunden richten.
Es bleiben nur zwei Möglichkeiten. 1. Es ist dem Großteil der Kunden egal, dann sollen diejenigen, die es anders haben wollen eben anders buchen. 2. Viele Kunden, namentlich die, die sich hinterher beschweren, haben eben die Bedingungen nicht gelesen und auch nicht verstanden, evtl nicht verstehen können weil sie sich nicht informiert haben. Wer aber Verträge schliesst, ohne die Rechte und Pflichten daraus erkennen zu können, ist, rechtlich gesehen, eigentlich nicht geschäftsfähig..... -
@querenburg
Mir hat man neulich bedeutet, die Entscheidung über ein Schloss würden die Admins sehr gerne ohne fremde Unterstützung treffen - das solltest du vielleicht auch beherzigen?

Ich mutmaße lieber nicht wie hoch der Anteil in Kenntnis der AGB gebuchter Pauschalreisen ist - empirisch ist weder das Beschwerdeaufkommen noch die Klicks auf die betreffenden Threads, trotzdem irgendwie beunruhigend.
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weil dem Verbraucher trotz Lesen der AGB mangels Alternativen keine Wahlmöglichkeit bleibt. Entweder er akzeptiert oder er bleibt zu Hause. Ist doch eigentlich ganz einfach, gelle?
Aber dein letzter Satz ist schon ganz schöner Tobak. Menschen über 75 gehören auch entmündigt und sollten mit 80 freiwillig zugunsten der Gesellschaft aus dem Leben scheiden... Oder wie habe ich das zu verstehen?
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@vs
ich hatte geschrieben "m.E."
Wie die Admins darüber denken, ist eine ganz andere Sache. Ich glaube auch nicht, dass sie sich von meiner Auffassung leiten lassen. Insofern muss ich diesbezüglich nichts beherzigen.
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@querenburg
Entschuldige mal ...?
Der "harte Tobak" entsteht erst in deiner sehr waghalsigen Interpretation von abholls Beitrag!

Wer einen Vertrag schließt, muss sich über dessen Bedingungen informieren - und zwar sobald er im Alter ist, welches zum Zustandekommen eines Vertrages berechtigt und nicht etwa bezüglich eines Verfallsdatums nach hinten ...

Außerdem ist diese eigentümliche Hypothese komplett off topic ... :?
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Menschen über 75 gehören auch entmündigt und sollten mit 80 freiwillig zugunsten der Gesellschaft aus dem Leben scheiden..
Wo habe ich das geschrieben ? Was soll die Unterstellung? Musst Du jetzt jemanden mit anderer Meinung so diffamieren weil Dir sonst kein Argument mehr einfällt?
Doch ich habe die Wahl, ich kann ein Hotel als Baustein kaufen und einen Flug im Einzelplatzverkauf, kein Problem. Ich kann auch dem Vertragspartner vor Vertragsschluss sagen, dass ich seine Bedingungen inakzeptabel finde und so nicht gewillt bin abzuschliessen. Wenn es so viele Verbraucher gibt, die sich übervorteilt fühlen und das äussern, dann wäre das Thema schnell vom Tisch.
Es wird in Deutschland niemand gezwungen, einen Vertrag zu schliessen und eine Urlaubsreise nur als Pauschalreise zu buchen. Es ist auch keine Pflicht, Urlaub zu machen und dafür eine Pauschalreise mit Flug zu buchen. In der Marktwirtschaft regelt das die Nachfrage. Nicht das Gesetz oder die Rechtsprechung. Überregulierung hat noch keine Wirtschaft zum blühen gebracht und noch keinem Verbraucher bessere Produkte und langfristig angemessene Preise beschert.