Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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...ähnlich Konstellationen gibt es z.B. bei Flügen nach RMF mit Zwischenstopp in HRG oder nach SSH mit Stopp in HRG.
XX2012 von A nach HRG und dann beim Rückflug XX2012 HRG-SSH und SSH-A XX2013.
Und auch bei Zwischenstopps in D gibt es derlei Flugnummern-'Gewurschtel'.
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Hier mal die Definition der IATA:
direct flight
. Any flight ticketed as a single flight coupon, irrespective of whether there are enroute stops and/or changes of aircraft types
or. Flight connecting two cities or airports with or without enroute stops; passengers need not change aircraft (except for a change of gauge flight.)
Interessant an dieser Stelle dürfte allerdings dieses Urteil sein zur ersten Orientierung hinsichtlich eventueller Ansprüche.
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Hier geht es doch tatsächlich um den Anspruch auf eine Minderung und ist dabei offenbar zu vernachlässigen, ob nun dieselben oder unterschiedliche Flugnummern verwendet wurden, oder gar unterschiedliche Geräte?
Ein solcher besteht offensichtlich nicht, wobei sich im Falle einer entsprechenden Verspätung sicher die Einrede lohnt (sofern die VO(EG)261/04 anzuwenden ist). -
Guten Abend,
Am 3.01 verreisten ich und ein Freund von mir nach Ägypten. Es ging von Köln/Bonn nach Marsa Alam. Die Sache ist, dass sich unser Flug von geplannten 11:55 auf 17:20 verschoben hatte, also über 5 Stunden. Noch im Flughafen hat man mir direkt Flier von flightright oder in die Hand gedrückt, aber ich will die Sachen nicht überstürzen. Von dem Flier abgesehen, habe ich auch eine Bescheinigung von SunExpress, meinem Fluggesellschaft, bekommen. Meine Frage ist, welche Möglichkeiten stehen mir zu um eine Entschädigung zu bekommen. Klar die Beschwerde selber machen oder einen Anwalt die Sache regeln zu lassen, nur weiß ich überhaupt nicht wie sowas vonstattengeht. Ich habe sowas noch nie gemacht und google gibt mir nur diese Firmen, die das alles für mich klären. Ein paar Ratschläge oder Erfahrungen würden mir sehr viel helfen. Vielen Dank im vorraus .
lg
Alexander
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Gib einfach hier die erforderlichen Daten ein - wir haben sehr positive Erfahrungen mit einer reibungslosen Regelung gemacht.
Als erste Maßnahme würde ich diese jederzeit weiterempfehlen.
Höflich hieße es "ein Froind und ich" ... :? -
Leider ist es so, das die Fluggesellschaften ersteinmal eine Erstattung ablehnen, wenn Sie überhaupt reagieren. So war es in meinem Fall auch. Dabei ist die Frage in der EU Fluggastrechteverordnung eindeutig geregelt und schon mehrfach durch Gerichtsurteile bestätigt. Natürlich nehmen die verschiedenen Anbieter Geld für ihren Service, aber das macht letztendlich ein Anwalt auch. Nachdem ich in verschiedenen Foren gelesen habe, wie erfolgreich die Einschaltung einer solchen Firma ist, habe ich das auch getan. Und prompt kam das Geld.
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Folgende Konstelation:
Gebucht wurde via HolidayCheck bei Schauinsland:
Pauschalreise nach Side:
Flug :
SZG AYT 26.07 06:05 - 09:40
AYT SZG 02.08 10:25 - 12:25Habe nun die Botschaft bekommen:
Sehr geehrter Herr *****,
soeben wurde uns von Schauinsland Reisen eine Änderung bezüglich Ihres gebuchten Fluges mitgeteilt. Ihr Flug am 26.07.16-02.08.16 von Salzburg nach Antalya kann leider nicht wie geplant durchgeführt werden.
Selbstverständlich ist Ihr Veranstalter bemüht, dass Sie die Reise wie geplant antreten können und hat Sie daher auf folgenden Flug ab/bis München umgebucht:
H: MUC-AYT 13:55-17:55/XQ0131
R: AYT-MUC 10:45-13:05/XQ0130Also nun von München (rd. +150km eine Strecke) zu, im Gegensatz zu unserem gebuchten Flug, besch...eidene Flugzeiten beim Hinflug mit einer bescheidenen Airline.
Auf telefonische Anfrage, soll ich erst gar nicht mit einer Entschädigung Rechnen wenn ich das Angebot annehme. Umleitung auf einen Flug von Linz, wurde abgelehnt. Stattdessen werden noch bescheidenere Flugzeiten, teilweise mit Zwischenlandung angeboten.
Habe nun einen weiteren Flugtermin, mit, naja, akzeptablen Zeiten, gefunden. Den ich denen noch anbiete. Wie sagt der Oberösterreicher so gerne?: Schau ma moi....
Auf drängen von mir und Information des Kunsumentenschutzes Österreich, habe ich nun darauf hingewiesen, dass ich laut einem § (den ich jetzt gerade nicht hier habe), durch die Änderung des Beförderungsunternehmens und der Zeiten + Abflughafen, den kostenlosen Rücktritt verlangen kann.
Dies wurde mir nun auch angeboten, mit der Bitte um einen weiteren Tag Geduld, da mein Angebot des alternativen Fluges nochmals geprüft werden muss.
Also Leute, lasst euch nicht "pflanzen".
LG
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@HATH
Willkommen im Forum.Klar, du kannst bei einer Änderung des Flughafens kostenfrei stornieren... obwohl der eine oder andere RV das in der Vergangenheit nicht anbot / akzeptierte.
Allerdings ist ein Storno für viele keine prickelnde Alternative.
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@Kourion:Für mich schon..
Denn für einen Abflug ab München zu den angebotenen Flugzeiten, hätte ich bei Buchung damals rd 200,- weniger bezahlt. Derzeit würde ich sogar 230,- Euro sparen.
Ich vermute dass daher auch die Umbuchung rührt. Der VEranstalter bekommt den Flieger aus München einfach günstiger, und zudem muss er auch, aufgrund des verkürzten Aufanthaltes im Hotel, vermutlich weniger für meien Aufenthalt zahlen. -
@HATH
Sofern es das Operating ab SZG aktuell tatsächlich noch gibt hättest du Recht - ich bezweifle das allerdings.
Überwiegend klöppeln die Veranstalter wegen Streichungen der Airlines aus den verbleibenden Flügen ein Angebot - es interessiert leider überhaupt nicht, ob es seinerzeit oder auch jetzt billiger war/wäre ab MUC zu fliegen. Falls du das Angebot überhaupt optierst kannst du das in die Verhandlungen einpflegen, generell sind jedoch die Buchungspreise von gestern eben die von gestern - mit allen Konsequenzen.Ein Rücktritt vom Vertrag sollte dir eingeräumt werden, viel mehr kannst du allerdings nicht erwarten.
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Die Reiseveranstalter behalten sich in ihren AGBs solche Änderungen vor. Die Gerichte sind sich hier ebenfalls nicht einig und erkennen eine Entschädigung nur an, wenn erhebliche Nachteile entstehen. Und dann sprechen sie eine Entschädigung für An- bzw. Rückreisetag zu. Allerdings bieten die meisten Veranstalter ein Bahnticket fuer die Anreise zum neuen Abflurftort an. Da zwischen Abflugtermin und dem Termin der Info mehr als 2 Wochen liegen, steht dir auch kein Anspruch auf Entschädigung nach der EU Fluggastrechteverordnung zustehen.
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Hallo, eigendlich wollen wir mit FTi nach Ägypthen.
Jetzt wurde von FTi der Flug geändert.
einen Tag früher, Unmöglliche Flugzeiten ( mit Kindern in der Nacht), anderer Flughafen und andere Airline.
Stonieren mag ich nicht wirklich, aber hin nehmen zum gleichen Preis ( 4000 Eur) mag ich es auch nicht.
Was hat man für Rechte?
Kann man eine Reisepreismonderung verlangen?Am anderen Flughaften schon den Parkplatz kostenpflichtig gebucht, wir kommen um 7 Uhr morgends im Hotel an und fliegen erst um 20 Uhr zurück. Da bräuchten wir ja auchdas Zimmer länger.
Hoffe ihr könnt mir helfen
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Warum denn der Beitrag in drei Threads, biber?
Du nutzt ja schon die Threads Flugzeitänderung vor Urlaubsbeginn und Flughafenänderung. Das sollte reichen, damit man hier nicht zickzack posten muss.