Bei Flugänderung Reise stornieren?
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@Urmel
Das von gabriela_maier angeführte Urteil spielt für dein Anliegen zunächst einmal gar keine Rolle. Zum einen geht es da nicht um eine Stornogebühr, zum anderen sind solche Urteile immer inter partes zu treffen, also jedes einzeln und zwischen den einzelnen Gegner.
(Zu den weiteren Ausführungen hinsichtlich des Gebarens von Anwälten und dessen Tücken schweigt des Sängers Höflichkeit ...)
Richtig ist jedoch: Eine Stornopauschale kann nicht verlangt werden.
Gem. den Bestimmungen des §651 muss der Versanstalter die Reise mägelunbehaftet erbringen können, das ist hier vollkommen unstreitig nicht der Fall.
Vielmehr kündigt er die Unterbreitung eines gänzlich neuen Angebotes an, welches Urmels ablehnen und alles Erlangte zurückfordern können.
Ob zusätzlich Schadenersatz zu fordern wäre müsste über etwas präziseren Angaben zu eruieren sein.
Für mich schlummern in den etwas häppchenweise reintröpfelnden Darstellungen vom Urmel noch so allerhand Fragezeichen:
Wie zum Beispiel kommt sie/er zu der Einschätzung, ITS könne "keine" Alternative anbieten, wo doch genau dies angekündigt wird?
Soll an einer Reise zur selben Zeit festgehalten werden ist Urmel aufgefordert Vorschläge zu machen. Zuerst einmal hübsch, aber welche Bedingungen sollen da gelten? Darf es beispielsweise auch ein vergleichbares Produkt zum wesentlich höheren Preis in abweichender geographischer Lage sein?
Alles ziemlich nebulös - jedoch bekommt man nur auf die richtigen Fragen eben auch brauchbare Antworten!

Rechtsbeistand? - MÖÖP!
Es wäre tatsächlich besser, zuerst einmal ganz elementare Details auf Augenhöhe zu klären, ich bin ziemlich sicher einige Missverständnisse auszumachen ...

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@Urmel
Hier mal die AGB von ITS, die mich auch mit diesem Abschnitt erstaunen:"4.2 Der Veranstalter ist berechtigt, Leistungsänderungen vorzunehmen, wenn sich diese aufgrund von Umständen außerhalb der Einflusssphäre des Veranstalters nach Vertragsschluss ergeben. Hierzu gehört auch der Austausch der angegebenen Unterbringung oder der angegebenen Beförderung bei weitgehend identischem Standard, soweit ansonsten eine Preisanpassung erforderlich wäre. Über solche Änderungen wird der Veranstalter den Reiseteilnehmer unverzüglich unterrichten. Sofern die Änderungen erheblich oder unzumutbar sind, erhält der Reiseteilnehmer mit einer Erklärungsfrist von zehn Werktagen nach Mitteilung das Recht zur kostenlosen Umbuchung oder zum kostenlosen Rücktritt. Ein etwaiges sonstiges Kündigungsrecht des Teilnehmers bleibt hiervon unberührt." Quelle its.de
Aha - der "Austausch einer Unterbringung" gilt hier nicht als erhebliche Änderung. :?
Anderes Reisedatum, anderer Flughafen sind nicht aufgeführt - auch keine erhebliche unzumutbare Änderung ? :?
Ich finde, das geht gar nicht. Aber OK, wäre dann wohl neben Öger der zweite RV, der mit dieser Sache um die Ecke kommt. -
Nachtrag:
Urmel hat zuerst von einer Aufforderung zur Unterbreitung von Vorschlägen berichtet, danach von einer Gebührenforderung - die vermeintliche "Unverschämtheit" könnte somit schlichterdings ein Irrtum sein. Schade wie ausgeschlossen eine solche Überlegung in den vernetzten Zeiten geworden ist!?
Wie auch immer - eine erstattungsfähige Kündigung ist an sich unbestreitbar, muss notfalls aber dennoch erstritten werden.
M.E. liegt das in weiter Ferne - wie gesagt ... -
Ja das stimmt, ich bin von HC aufgefordert worden nach Alternativreisen bei ITS zu suchen.
ITS kann aber weder in Türkei, Kroatien oder Ägypten mir was passendes anbieten.
Also fragte ich an ob ich einen anderen Reiseveranstalter wählen könnte und da wurde mir mitgeteilt das es von Seiten ITS nicht ginge. Dann wollte ich eine kostenlose Kündigung und da wurde mir die Gebühr mitgeteilt -
Richtig, § 651 BGB ist hier massgebend. Und was die AGB nvon ITS angeht, na, vielleicht müssten die mal juristisch untersucht werden. Einiges davon ist aus der Mottenkiste.
Bevor das jetzt wieder zum xtenmal in einer besserisches Diskussion abseits der betroffenen userin ausartet, ich möchte @murmel gerne direkt fragen: was willst Du eigentlich erreichen? Storno ? Kein Problem, tu das. Alternativen raussuchen ? Bei ITS ? Oder woanders ? Woanders geht nur mit Storno und Neubuchung. Oder willst Du klagen, also auf Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit ? Übrigens, vor Gericht muss Du ( oder auch Dein Anwalt ) auf die Frage der Gegnerseite: was Du alternativ in der Zeit gemacht oder auch nicht gemacht hast, nicht antworten. Das geht keinen was an.
Ich werde mich hier ausklinken. Aber falls du dich entschliessen solltest, zu stornieren und auf Schadensersat zu klagen, helfe ich Dir gerne.Gruss Gabriela
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Urmel, dem widersprichst du sofort und vollumfänglich.
Ich glaube immernoch an eine irrtümliche Info (ja, doc hatte ich bei Öger auch, aber isch jeeb nädd dring!).Nur um mal die Wahrnehmung für Klärungsabläufe ins Bewusstsein zu rufen:
Die fragliche Entscheidung aus gabriela_maiers Bezug erging 4/14 - die Reise fand 9/12 (schließlich nicht) statt. Soviel zur Sinnhaftigkeit eines Verzichts auf außergerichtliche Einigung ... -
@ vs
und wurde in 12/2014 veröffentlicht. Nur soviel zur sorgfältigen Recherche.
Gruss Gabriela
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@) Gabriela
also da mir ITS keine Alternativreisen bieten kann möchte ich die Reise kostenlos stornieren.
Ich würde bei einem anderen Veranstalter FTI z.b Türkei oder Ägypten neu buchen.
Eigentlich möchte ich nicht gerichtlich klagen und das man sich auf dem realen Weg einigen kann, das die Reise kostenlos storniert wird. Denn mit ITS bin ich schon oft im Urlaub gewesen und würde dann nächstes Jahr im Herbst frühzeitig eine Reise bei denen mir suchen und buchen.
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vs, ich bestreite gar nicht, daß Du richtig liegst, in Urmel`s und unser aller Sinne hoffe ich es sogar, nicht daß da jetzt wirklich noch ein Standard draus wird

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@ urmel
wenn das Deine Entscheidung ist, ich respektiere sie selbst verständlich. Dann tu es, und Du wirst die Reaktion von ITS abwarten müssen. Akzeptieren sie und zahlen alle getätigten Zahlungen von Euch zurück, ist es an Dir, Dich neu zu orierentieren. Wenn nicht, sorry, dann bleibt das Problem. Und muss neu entschieden werden.
Gruss Gabriela
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@maier
Es erging 4/14 - soviel zur Relevanz deiner Einlassungen ... :?@Kourion
Bestens! - genau das Gespür für Wichtigkeit braucht diese Ebene.
Einerseits sollte man wissen, dass AGB Gesetzgebung nicht überwiegen, andererseits sich rechtzeitig - und wohl informiert! - damit befassen.
(Ja, sie sind teils anfechtbar!)@doc
Recht haben möchte ich nur im Interesse des betroffenen Urmels ... -
@vs: ich erspare mit eine replik auf Deine unhöfliche Anrede:
niemand bestreitet, dass das Urteil in 4/2014 gefällt worden ist. aber: bis 12/2014 war es das Geheimnis des Gerichtes, also des Amtsgerichtes Hannover. Vorher wusste keiner davon, also auch Du nicht ? Was soll das Gezicke ? Interessiert hier im Thema niemand !!!! In 12/2014 wurde es publiziert, und erst damit öffentlich.
Soll ich ? Nein doch, so habe ich es gelern:
Gruss Gabriela
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@ nein vs, keine replik. Nicht mein niveau !
man kann schon viel über google herausfinden, aber halt manchmal nicht alles. Die Formulierung, etwas mit "Nichtwissen" zu bestreiten, ist in der deutschen Justiz einn legitimer Begriff. Tja, so was lernt man durch Erfahrung in 15 Jahren in einer Fachabteilung eines normalen Dienstleisters im Zivilrecht, und dann -vertiefend in anderer Richtung- als Schöffin im Strafrecht. Es gibt also viel zu eruieren, viel Spass !!
Für mich sind jetzt nur noch Beiträge im Thema relevant, allerdings haber ich auch schon erklärt, das dazu ausschliesslich @urmel gefordert ist.Gruss Gabriela
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Ladies, Gabriella und VS,
ihr seid beide so genial und voller wissen, ihr habt es doch garnicht nötig euch immer zu streiten.
jedes forum wäre froh nur eine person mit solch fundiertem wissen zu haben, wir haben derer 2 und dazu noch ein paar andere, die auch mit tollen tips glänzen können.
also bitte schön
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Urmels Interesse war für mich immer im Fokus.
Eingedenks des Wissens übrigens, welches man im Laufe eines Studiums der Rechtswissenschaften erwirbt ...Meine Empfehlung nach wie vor: Klare Ansagen auf persönlicher Ebene, evtl. Missverständnisse ausräumen.
Edit: Anstelle vollkommen sinnloser Begriffsabnutzung mit dem Nimbus des "legitimen Gebrauchs"??? -
Hallo,
wir haben eine Pauschalreise gebucht und fliegen am 8. November nach Hurghada.
Heute, also genau einen Monat vor Reiseantritt, hat uns das Reisebüro mitgeteilt, dass der Hinflug zwar wie geplant stattfindet, der Rückflug aber gestrichen wurde und wir nun kostenlos stornieren können oder einen Rückflug, mit einer anderen Airline, zu einem 200km entfernten Flughafen nehmen können. Von dort aus würden wir dann mit dem Bus zu unserem eigentlichen Flughafen gebracht.
Stornieren wollen wir nicht unbedingt. Müssen wir also den Rückflug so in Kauf nehmen?
Habe hier schon ein paar mal gelesen, dass man nichts machen kann, wenn man rechtzeitig informiert wurde. Ist ein Monat davor rechtzeitig? Zusätzliche Kosten entstehen uns ja keine, aber steht uns trotzdem irgndwie eine Entschädigung zu bzw. kann man da preislich irgendein entgegenkommen verlangen? Oder muss man das als Unannehmlichkeit hinnehmen, dass man dann eine längere Heimreise hat?
Danke für eure Hilfe!
Lg eines
