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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • kirschi11K Offline
    kirschi11K Offline
    kirschi11
    schrieb am zuletzt editiert von
    #2961

    vonschmeling:
    Servus @ja1990 - willkommen im Forum von Holidaycheck.
    .......
    Die EU basierten Airlines sind tatsächlich krass benachteiligt.

    Müsste es nicht heissen: Die nicht Eu basierten Airlines sind tatsächlich krass benachteiligt.

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    • kirschi11K Offline
      kirschi11K Offline
      kirschi11
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2962

      vonschmeling:
      Wer sich möglichst gar nicht mit seinen Forderungen an das Luftverkehrsunternehmen herumschlagen und auch keinen Bomber pfänden möchte, kann sich dieses Dienstleisters bedienen:
      Wir kaufen deinen Flug

       
      Diese Seite kannte ich noch nicht. Allerdings sieht das so aus, als nehmen die erheblich mehr Gebühren als andere Gesellschaften. Bisher hatte ich als Favorit bei Flugverspätung da die nur 22,5 % Gebühren nehmen.

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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2963

        Nein, kirschi - es sind die EU basierten Airlines, die mit pauschalen Kompensationen geplagt werden. Daher sind diese auch die benachteiligten.

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

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        • Chris34C Offline
          Chris34C Offline
          Chris34
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2964

          Guten Morgen,
          vermutlich wurde auch das 100mal und mehr gefragt, finde aber auf die schnelle keine Antwort....

          Hatte eine Pauschalreise nach Tunesien bei einem Reisebüro gebucht. Als ich mich bereits in Tunesien befunden habe, habe ich durch Mitreisende erfahren, dass vermutlich auch mein Flug um 12 Stunden nach vorne verlegt wurde. Ich selbst habe dann 1 Tag vor Ablfug mein Reisebüro in Deutschland kontaktiert welches meinte, es gehe sie nix an, da ich bereits im Zielland bin. Dann habe ich den Reiseveranstalter vor Ort angeschrieben welcher mir dann meine Flugänderung per whats-app mitgeteilt hat, mit der Entschuldigung das ich wohl nicht benachrichtigt wurde.

          Meine Frage: wer ist zuständig mich über eine Flugzeitenänderung zu informieren. Was wäre gewesen wenn ich nicht nachts um 1:45 Uhr gepackt im Hotel gestanden hätte als der Bus einen zum Flughafen abgeholt hat?
          Warum buche ich bei einem "echten" Reisebüro wenn die eh nur die Provision einsacken und sich sonst nicht um ihre Kunden kümmern....
          LG Chris

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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2965

            Deine letzte Fragen kann ich leider nicht beantworten ...
            Zur Zuständigkeit: Der Veranstalter ist für diese Information zuständig.
            Allerdings hast du eine sogenannte Mitwirkungspflicht, d.h. im Klartext: Du musst dich 24h vor dem geplanten Abflug hinsichtlich der tatsächlichen Reisezeiten rückversichern. Liegt keine Information vor musst du bei der örtlichen Reiseleitung / Incoming Agentur nachfragen - wie du es ja auch gemacht hast.
            Falls du dich nicht selbst um die Information kümmerst und dadurch den Flug verpasst musst du im schlimmsten Falle deine Rückreise eigenmächtig organisieren und hast noch nicht einmal Anspruch auf Erstattung der dadurch verursachten Kosten.
            Diese Bestimmungen sind in den AGB deines Veranstalters sicherlich nachzulesen.

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

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            • Chris34C Offline
              Chris34C Offline
              Chris34
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2966

              Danke für die Antwort!
              Bei "nur Flug" kenne ich es so, dass ICH anrufen muss um den Flug/Zeit bestätigen zu lassen.
              Bei einer Pauschalreise kenne ich es jedoch so, dass mein Veranstalter im Hotel durch seine "Infomappe" die Flüge + Abholzeiten im Hotel auslegt. Da lagen für den Samstag auch die Abholzeit im Hotel aus, jedoch für den 5 Uhr-Flug. Ich habe mich davon nicht angesprochen gefühlt, weil ich einen 17:35 Uhr-Flug hatte.
              LG Chris

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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #2967

                Es ist prinzipiell richtig, dass die Info vom RV kommen sollte.
                Tut sie es jedoch nicht musst du dich drum kümmern - auch bei einer Pauschalreise.
                Scheinbar war ja die Reisezeit kommuniziert? Du musst nicht auf die Uhrzeit sondern die Flugnummer achten - dann hättest du dich bestimmt "angesprochen" gefühlt.
                Sorry, aber ich kann hier keinerlei schuldhaftes Verhalten feststellen - abgesehen von deiner offensichtlichen Unfähigkeit, die Informationen als für dich relevant zu erkennen ...

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

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                • Chris34C Offline
                  Chris34C Offline
                  Chris34
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2968

                  Ich habe keine Schuld gesucht, sitze ja eh fröhlich zwischen meinen Wäschebergen zu hause   😉
                  Mir ging es rein um die Information wie das Abläuft,  es war nicht der letzte Urlaub. Und ich dachte so schön naiv, wenn ich Pauschal buche kommt die Reiseleitung zu mir und sagt "ey Chris, nur zur Info, Du fliegst jetzt morgends und nicht Abends".....jeden Tag steht halt ne Dumme auf  😄 . Wobei ich mich ehrlich gesagt eigentlich über das Verhalten meines Reisebüros geärgert habe. Habe extra bei dem Reisebüro einer Bekannten gebucht, und dann bekommt ich da ein "Du, pfff, geht mich nix mehr an". 
                  Aber man lernt dazu. Buche wieder bei nem beliebigen Onlineportal mit Gutschein und halte die Augen auf. Ich kannte es bisher, dass in den "Hotel-Info-Mappen" die Namen aufgelistet wurden......ich habe mir bisher niemals ne Flugnummer gemerkt. Bisher  😛
                  Danke nochmal!

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                  • vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2969

                    Toll, Chris - du nimmst es sportlich!
                    Name geht übrigens auch, wenn da Chris auf der Liste steht ist Chris angesprochen ...
                    😉

                    Generell sollte es schon so sein, dass der Veranstalter einen Kümmerer beauftragt. Häufig werden Änderungsinformationen mit der Bitte um sofortige Zuleitung an den betroffenen Gast bei der Reze hinterlassen, dann schieben die dir einen Zettel unter die Tür und du stürzt vom "letzter Abend Bierchen" übergangslos in den Kofferpackmodus.
                    Leider ist es aber halt so, dass du die A´karte hast, wenn du du nicht erreichbar bist und den Flug verpasst. Kenne einen Fall, die "Abzureisende" feierte ihren vermeintlich letzten Abend bis zum Morgen im örtlichen Club, leider hob der Bomber ab als sie gerade auf ihr Zimmer zurückkam wo eben besagter Zettel lag. Glücklicherweise setzte der RV sie ohne großes Aufhebens auf einen späteren Flug - soviel Masel hat man leider nicht immer.
                    Et hätt ja nomma juut jejange in deinem Fall.

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

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                    • eva-mariaE Offline
                      eva-mariaE Offline
                      eva-maria
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2970

                      Hallo,

                      normalerweise stehen doch auf der Abholliste für den Rückflug nicht nur die Flugnummer, sondern auch die Namen der Personen drauf, die zu einer bestimmten Uhrzeit abgeholt werden. War dies hier nicht der Fall?

                      LG
                      Eva

                      eva

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                      • Chris34C Offline
                        Chris34C Offline
                        Chris34
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2971

                        Jeeeeeeeeeeeetzt habt Ihr mich verstanden.....so schauts aus, man urlaubt und dann kommt man zur Reze oder es wird ein Zettel durch die Tür geschoben. Oder es steht eben in den Reiseveranstaltermappen die Namen der Gäste...

                        • Lieselotte Müller , Abflug 14.05. , Enfidha / Stuttgart, 5 Uhr, BusAbholzeit vorm Hotel 1:45 Uhr. Diese mal stand "nur":
                        • Abflug 14.05., Enfidha / Stuttgart, Enfidha/München, BJ 203, 5 Uhr, Abholzeit vor dem Hotel um 1:45 Uhr (keinerlei Namen)
                          .....und da dämmerte es mir....durch die aktuelle Fluglage nach Tunesien weiß ich ja, das vieles möglich ist, aber SICHER NICHT 2 Flieger am gleichen Tag  😆

                        Wie gesagt, grummeln wegen des Reisebüros........und froh ein Smartphone dabei gehabt zu haben mit WLAN = whats app. Immerhin hat das der Veranstalter auf seiner Tafel angegeben. Soll ja auch Urlauber ohne elektronische Geräte Urlaub machen.......

                        Aber wieder was gelernt.....es kommt nicht auf "Chris" an, sondern auf die Flugnummer  😘

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • eva-mariaE Offline
                          eva-mariaE Offline
                          eva-maria
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2972

                          Mmhm, grummeln wegen des Reisebüros ist eigentlich überflüssig, Du warst ja bereits in Deinem Urlaubsort. Ich würde hier grummeln wegen der Reiseleitung, die offensichtlich keine normale Abholliste ausgestellt hat aus welchem Grund auch immer.

                          LG
                          Eva

                          eva

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • Chris34C Offline
                            Chris34C Offline
                            Chris34
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2973

                            Genau, das grummeln muss ich also verlegen  😉  , buche zukünftig trotzdem nicht mehr im Reisebüro ohne Vertrauen  😛  ......mag die Art und Weise wie nicht, der Ton macht die Musik. Wäre auch nett gewesen man hätte sich darum gekümmert, denn das Reisebüro hatte ich in whatsapp schon. Ich bin nicht daran gestorben, aber es hat mich kurzzeitig echt geärgert weil ich meinen Daten/Flug hinterher rennen musste. Bin immer wieder in den WLAN-Bereich im Hotel usw......Da bucht man schon Pauschal und muss sich immernoch alles bestätigen lassen........ 
                            Wozu ein Reisebüro noch Geld bekommt ist mir inzwischen auch schleierhaft.....

                            Und ich vermute mal es war eine "normale Abholliste" ..... glaube nicht dass der Inhalt festgelegt sein muss. Wie vonschmeling sagte, es kommt wohl auf die Flugnummer an, nicht auf den Namen.......immerhin weiss ich das für die zukünftigen 43 Reisejahre.
                            Ich selbst gehe weder zu den "Begrüssungscocktails" noch buche ich bei der Reiseleitung irgendwelche Ausflüge, vermutlich war da von dieser Seite aus daher das Lustpotential auch eher niedrig  😆   LG Chris

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2974

                              Die Reaktion des RB war nun nicht unbedingt von Dienstleistungsbeflissenheit gekennzeichnet - ich halte ein gewisses Grummeln da für durchaus statthaft.

                              Zwar sind die Listen der incoming agencies schon einigermaßen ähnlich, eine Formvorschrift gibt´s aber tatsächlich nicht. Falls keine Namen angegeben sind, müssen die Infos mittels Flugnummer zugeordnet werden.

                              Die rechtlichen Aspekte weisen jedoch ganz klar auf Mitwirkungspflicht und Selbstverantwortung - da gibt´s kein Vertun. Vergeigt man den Bomber und kann keine eigenmächtigen Anstrengungen vorweisen, hat man im Falle einer streitigen Auseinandersetzung schlichterdings miese Karten. Ich rate jedenfalls davon ab, auf den besagten Zettel unter der Tür zu warten und zu hoffen, dass der Veranstalter Gnade vor Recht walten lässt ...

                              Übrigens kann Chris den Reisepreis um 50% eines Tagessatzes mindern wegen der Vorverlegung des Rückfluges, das nur noch zur rechtlichen Seite. Der Anspruch ist beim Veranstalter gelten zu machen - mitten aus den Wäschebergen wenn irgendwie möglich.
                              😉

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • Chris34C Offline
                                Chris34C Offline
                                Chris34
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2975

                                Danke für die komplette Erklärungen! Ich liebe dieses Forum  😘
                                Ich habe für die Reise so gut wie nichts bezahlt (1 Woche, AI, Tunesien, Einzelzimmer, 256 Euro, 07.05. - 14.05., inkl Zug zum Flug) ....da spar ich mir ne email an den Veranstalter und bezahle den nächsten Kaffee einfach aus eigener Tasche  😉
                                Ich hatte eigentlich vor an die Zentrale der "Reisebürokette" zu schreiben, aber das schenk ich mir jetzt auch - Wäsche ist  gebügelt, Schwamm drüber. Dort nicht mehr buchen ist das einzige was ich beherzigen werde  😛

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • dannytrD Offline
                                  dannytrD Offline
                                  dannytr
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #2976

                                  Hallo,

                                  vielleicht kann mir von den Experten unter euch jemand weiter helfen. Leider werden immer nur Flüge- und Verspätungen/ Ausfälle ex EU usw. thematisiert.
                                  Ich habe folgendes erlebt:

                                  Vor drei Tagen wollte ich mit Vietnam Airlines von Shanghai Pudong via Ho Chi Minh City nach Frankfurt fliegen. Umsteigezeit in SGN war 4h:20Min. - somit mehr als ausreichend.

                                  Gebucht war das Ticket direkt bei VN als Oneway Ticket (bin vorher mit Honkong Airlines von BKK via HKG nach PVG geflogen).

                                  Leider ist ATC bedingt mein Flug PVG - SGN mit 4,5h Verspätung in SGN gelandet. Die andere Vietnam Airlines Maschine hob da gerade Richtung FRA ab.

                                  Die MA von VN haben mich gut betreut und per Taxi zum Ramana Hotel gebracht.
                                  Am nächsten Tag sollte ich dann von SGN via HAN nach FRA fliegen.
                                  Somit kam ich letztlich exakt 24 Stunden zu spät in FRA an gestern.

                                  Steht mir jetzt eine Entschädigung/ Kompemsationtszahlung zu?
                                  Mein Online Ticket der DB ist auch verfallen. Muss VA dafür die Kosten übernehmen?
                                  Im Voraus vielen Dank für eure Anregungen und Infos.Februar '16: ✈️ LIS April/ Mai '16: ✈️ LAX, LAS, HNL, ICN, HKT, BKK, PVG. August '16: ✈️ BCN

                                  2018: FEB: FRA - ARN - LIS- EDI, AUG: JFK - HND - LUX - ZRH SEP: BKK - USM - SIN, NOV: YVR

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • vonschmelingV Offline
                                    vonschmelingV Offline
                                    vonschmeling
                                    Moderator
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #2977

                                    Hier findet das MÜ (Montrealer Übereinkommen) Anwendung.
                                    Einfach ausgedrückt werden belegte Auslagen im Zusammenhang mit der Verspätung erstattet.
                                    Eine pauschale Plüschkompensation Marke VO(EG) gibt es nicht.

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

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                                    • dannytrD Offline
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                                      dannytr
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #2978

                                      Vielen Dank. So kann ich mir wenigstens das neue Zugticket erstatten lassen.

                                      2018: FEB: FRA - ARN - LIS- EDI, AUG: JFK - HND - LUX - ZRH SEP: BKK - USM - SIN, NOV: YVR

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                                      • Martina HaukeM Offline
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                                        Martina Hauke
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #2979

                                        Wir haben eine Reise für 4 Personen in die Türkei gebucht.Am Tag vor dem Hinflug haben wir durch Zufall gemerkt, dass der Flug um 4Stunden nach vorne verschoben wurde. Wir haben hierzu keine Information vomVeranstalter erhalten. Erst durch Nachfragen bei Holidaycheck wurde uns eineVorverlegung des Fluges bestätigt. Hätten wir nicht nachgefragt, hätten wir nievon der Änderung der Flugzeit erfahren. Auf der Reisebestätigung wurde auchnicht „vorbehaltlich“ angedruckt.

                                         
                                         Am Tag vor dem Rückflug haben wir weder beim Flughafen Antalyanoch beim Ankunftsflughafen die angegebene Flugnummer gefunden. Eine Nachfragebei Holidaycheck ergab, dass hier nicht Holidaycheck, sondern der Reiseveranstaltervor Ort zuständig ist. Also haben wir im Hotel nachgefragt, hier wurde der Flugbestätigt. Wir wurden am nächsten Tag zum Flughafen gefahren und stellten fest,was wir ja schon vorher wussten, dass der angegeben Flug nicht existiert, da esdiese Flugnummer gar nicht gibt. Durch die Unterstützung des Reiseveranstaltersvor Ort konnten wir einen Rückflug bei einer anderen Fluggesellschaft buchen,der 6 Stunden später ging. Ich würde gerne wissen, welche Entschädigung man beidem Reiseveranstalter wegen nicht erfolgter Information Hinflug und denverschwendeten Urlaubstag beim Rückflug geltend machen kann.

                                        Tina

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                                        Antworten Zitieren
                                        • vonschmelingV Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #2980

                                          Willkommen im Forum von HolidayCheck @Martina Hauke 😉

                                          Information Hinflug:
                                          Ich gehe davon aus, dass der Veranstalter vortragen wird, er habe euch über die Änderung informiert. Womöglich per Email, die ist im Spam gelandet oder so etwas - das ist einer der Klassiker.
                                          Zudem habt ihr hinsichtlich der Reiseszeiten immer eine sog. Mitwirkungspflicht, i.e. ihr müsst euch eigenmächtig über evtl. Änderungen informieren. Es ist nicht notwendig, die Flugzeiten explizit als "voraussichtlich" zu bezeichnen, das ist bei Charterflügen obligatorisch. Hieraus entstehen euch daher auch keine Entschädigungsansprüche.

                                          Fehlinformation Rückflug:
                                          Hierzu müsstest du etwas genauer werden.
                                          Verstehe ich recht, dass in euren Reiseunterlagen ein falsche Flugnummer angegeben war und gar kein Rückflug für euch gebucht? Tatsächlich ist eine Nachfrage beim Hotel einigermaßen unsinnig, die Frage wäre - sofern eine Abholinformation seitens des örtlichen Vertreters des RV nicht vorlag - an diesen zu richten gewesen.
                                          Auch hier gilt die Mitwirkungspflicht, diese ist nicht erfüllt wenn man nicht bei der Incoming Agentur nachfragt, der einzig relevanten Stelle für derlei Auskünfte.
                                          Waren eure Unterlagen in der Tat fehlerhaft bzw. lag keine Buchung vor, so sollte euch der Veranstalter entgegenkommen. Angemessen wäre etwa die Erstattung eines Tagessatzes der Reise, allerdings ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

                                          Fazit:
                                          In allen mir bekannten AGB und ABB ist irgendwo erwähnt, man müsse sich 24h vor dem planmäßigen Dispatch hinsichtlich evtl. Verschiebungen erkundigen. Beim Rückflug auf Pauschalreisen genügt hierfür zumeist ein Blick in die Veranstaltermappe. Dort findet man die Namen der Reisenden, die Abholzeit und i.d.R. auch die Flugnummer/-zeit.
                                          Liegt ein solches Dokument nicht vor, muss man in der Tat selbst aktiv werden und sich bei der Agentur erkundigen - da beißt die Maus keinen Faden ab.
                                          Sollte euch der RV also nach einer Reklamation einen Gutschein anbieten solltet ihr den nehmen. Aus meiner Sicht ist auch streitig nicht mehr zu erwirken, da der RV/ bzw. die Incoming Agentur mit Sicherheit behaupten wird, er/sie habe alle zu Gebote stehenden Bemühungen unternommen um euch rechtzeitig von den Änderungen zu informieren.

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

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