Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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Weil die Rückfrage für das Ergebnis (=Anspruch) nicht die geringste Rolle spielt?
Weil eine Alternative dennoch genannt wurde?
Weil die Antwort jeglicher Höflichkeit entbehrte?
Weil es mir wurscht ist, ob ein kratziger Neuling vergrätzt wird?
Weil ich der Meinung bin, dass der Wald gem. des Rufers zurückruft?
Reicht das oder brauchst du noch mehr Motive?
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Überflüssiges Zitat entfernt!
@vonschmeling
Kopfschüttel, zwecklos.....bin schon wieder weg. -
Spellbond (und mkfpa),
Du kommst hier her auf der Suche nach Hilfe. Die Userin vonschmeling hat Dir zweimal den richtigen und gewünschten Link zur Verfügung gestellt, statt eines "danke, aber..." kommt ein in meinen Augen recht pampiges "Schön, aber..." mit anfolgendem Schlaufuchsgerede.
So wie ich die Userin vonschmeling kenne, hätte sie sich gerne weiter Deines Anliegens angenommen und wäre mit Dir zusammen die Details durchgegangen.
Statt jetzt hier weiterhin auf Trotzkopf zu machen, würde ich Dir, wenn auch vielleicht nur für die Zukunft, an die Hand geben wollen, daß man sich als Neuling und Hilfesuchender durchaus anders präsentieren kann und wahrscheinlich eher zum gewünschten Ziel gelangt.
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So ist es. Ich erkläre mir generell sehr gern einen Wolf, allerdings nicht gegenüber jemandem, der mir die Fähigkeit zum 3-Satz Rechnen abspricht.
:?Für stille Leser, die sich evtl. interessieren:
Maßgeblich für die Feststellung eines Anspruchs gem. VO(EG)261/04 ist der Zeitpunkt des Öffnens der Flugzeugtüren. Falls man sich nicht sicher ist, kann man entweder über den von mir beigetragenen Link recherchieren oder die sog. Actual In Block Time beim Flughafen erfragen. Sie wird dort obligatorisch erfasst und ist ggf. auch Grundlage für eine streitige Klärung.
Für den Flug DE1440 am 25.6. bedeutet das: Die 3h wurden um 5min überschritten, die Fluggäste haben demnach einen Anspruch auf Entschädigung - sofern das Luftverkehrsunternehmen nicht durch einen außergewöhnlichen Umstand (Aschewolke, Flughafen- oder Luftraumsperrung etc) exkulpiert ist. Die AIBT ist nämlich um 21 Uhr MESZ dokumentiert, also mit 3h05min Abweichung von der geplanten um 18:55 Uhr MESZ (bzw. 17:55/20 Uhr OZ).Tritt man die Beitreibung der Kompensation an eines der bekannten Inkassounternehmen ab sind solche Recherchen nicht notwendig, die Zeiten liegen dort in den Datenbanken vor.
Zusätzliche Information zum Thema:
Nach einigen Unsicherheiten im Vorfeld entschied der EuGH am 4.9.2014 (AZ C-452/13), dass die Ankunft eines Fluges auf den Zeitpunkt festzulegen sei zu dem die Türen der Kabine geöffnet werden. Bei hauchdünnen Überschreitungen der für einen Anspruch maßgeblichen 3h beriefen sich die Airlines gerne mal auf den Touch Down, Beschwerdeführer auf das Erreichen des Terminals. Mit der AIBT hat man sowohl einen zuverlässig nachweisbaren als auch einen plausiblen Zeitpunkt bestimmt.
Es handelt sich um ein Grundsatzurteil, dem alle von der VO(EG)261/04 betroffenen Fälle gleichermaßen unterliegen. -
Hallo zusammen,
wir sind am 03.07 mit Air Berlin nach Miami geflogen.
Geplanter Ablug 9:45 Uhr ab Düsseldorf .
Der Abflug verspätete sich mit der Begründung ein Crew Mitglied
hätte sich kurzfristig krankgemeldet auf 14:45 Uhr
Diese Angaben machte auch der Pilot im Flieger.
Wir sind mit ca. 5 Std Verspätung gelandet.
Haben wir Anspruch auf Entschädigung.
Gruss
Simone -
Soweit sich aus der Schilderung erkennen lässt, dürfte ein Anspruch gem. VO(EG)261/04 mindestens in Höhe von 600€ pro Ticket gegeben sein.
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Du "brauchst" keinen Anwalt. Falls du allerdings rechtsschutzversichert bist ohne Selbstbehalt schadet er auch nicht.
Meistens reagiert man reflexartig mit Ablehnung oder einem läppischen Gutschein.
Mit der Schlichtungsstelle sind mir sehr positive Erfahrungen berichtet worden. -
@vonschmeling
Nein reicht mir nicht. Aber lass Gut sein, deine Meinung aenderst du ja nicht. -
Gib mir einen plausiblen Anlass und ich ändere sie - kein Ding!
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Kann ich im Moment nicht, aber sobald sich einer der beiden Flughaefen bei mir meldet schreibe ich hier wieder.
Wobei ich die duennhaeutige Reaktion trotzdem nicht verstehe.
PS: Bisher habe ich nur automatisierte Eingangsbestaetigungen meiner Anfrage. Kann also etwas dauern.
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Sorry, aber wessen "dünnhäutige Reaktion" meinst du nicht verstehen zu müssen?
Ich bin jedenfalls tiefenentspannt ...
Zudem bist du gewaltig im Irrtum im Glauben es gehe hier um "Rückmeldungen", deren Beibringbarkeit und Relevanz. Derlei kann ich mühelos zur Verfügung stellen.
Was ist mit dir passiert inzwischen?
Ich bin befremdet ... :? -
Europäischer Gerichtshof soll über verpasste Anschlussflüge urteilen
Da bin ich ja mal gespannt :?
Was soll denn die Fluggesellschaft dafür können, wenn von Seiten der Veranstalter Pakete mit extrem auf Kante genähten Umsteigezeiten angeboten werden...

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Geben denn nicht die Airlines die MCTs vor?
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Ich dachte immer, das würden die Flughäfen festsetzen.
Aber die Fluggesellschaft für zu knappe Umsteigezeiten verantwortlich zu machen, fände ich schon sehr heftig.
Da wird das Gejammer groß sein, wenn die Flüge dann wieder teurer werden.
Und diejenigen, die ihre Boardingcard nicht lesen können und die Zeit bis zum Zeitpunkt des Abfluges im DutyFree rumhängen und ne ganze Maschine warten lassen, dürften dann schnell Regressforderungen auf sich zukommen sehen. Oder eben dann rumjammern, dass der Flieger einfach ohne sie davonflog... -
Mam, ich weiß es ehrlich gesagt nicht, deshalb die Frage

Für mich wäre es halt logisch, daß die weiterführende Airline diese Vorgabe macht, um gar nicht erst den Driss zu haben. Mir ist auch klar, daß die MCTs an den Flughäfen unterschiedlich sind, aber ich dachte auch die Airlines würden da Vorgaben machen bei Verbindungen mit anderen Carriern, deshalb verwunderte mich eh die ganze Nummer :?
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Ausnahmsweise klagen ja mal nicht die Verbraucher Robin Hoods ...

Zur Verhandlung steht ein Umsteigeflug nach FUE via LPA.
Man muss in LPA das Terminal wechseln für Inselflüge, da sind 60min CT schon recht sportlich ausgelegt.
Für mich liest sich das wie die Entscheidung ob ein Luftverkehrsunternehmen für einen vom Veranstalter zu verantwortenden Fehler in Anspruch genommen werden kann.
So ist es zwar nicht (grundsätzlich ist zu entscheiden, ob der Verursacher auch geringer Verspätung für eine große im Ergebnis heranzuziehen ist und ob er dafür beide Legs verantworten muss), aber man fragt sich zuweilen schon wie weit die Rechtswissenschaften von rein pragmatischen Denkweisen entfernt sind.Betreffend die Vorgaben der MCT:
Es gibt bei größeren Airports zumeist etliche für die diversen Ausgestaltungen der Strecke. In der Tat gibt der Flughafen sie aus.Nehmen wir folgendes Szenario:
Veranstalter Happy Canarias bucht bei Afly für den Kläger einen Flug von Pusemuckel nach LPA, dieser wird bestätigt. Des weiteren bucht er den Weiterflug nach FUE bei B-air,
wovon Afly aber selbstverständlich überhaupt nichts weiß.
Wer also - wenn nicht der Veranstalter! - sollte mit dem Aspekt MCT befassen?
Du kannst sie gleichermaßen vorgeben wie ignorieren.Normalerweise werden die MTC unterschreitende Verbindungen nicht in den Reservierungssystemen gar nicht erst vorgeschlagen. Insofern nehme ich an sich an, dass 60min zwar sportlich aber nicht ausgeschlossen sind.
Zu bestimmen ist nun der Verantwortliche. -
Deine letzten beiden Absätze lösen ein wenig mein Gedankenwirrwarr

Zugegeben, ich buche inzwischen überaus selten pauschal und weil bei meinen Flügen auch keine "x-beliebigen" Airlines kombiniert werden, hatte ich das Problem auch noch nicht selber. Habe mir einfach vorgestellt, wenn da ein Xler Flüge einbuchen will auf einem(?!) Ticket, daß da ne "rote Lampe" leuchtet, wenn die MCT unterschritten wird, oder wie Du sagst, er darauf gar keinen Zugriff hat.
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Ich schätze diese Entscheidung wird sicher nicht leicht. Denn für welche Zeit ist der Veranstalter verantwortlich und für welche Zeit die Fluggesellschaft?
Hat der Veranstalter seine Pflicht erfüllt, wenn er MCT + 1 Stunde Puffer rechnet? Müssen es 2 Stunden sein? Irgendwo braucht's da schon eine Richtlinie. Sonst kommen hinterher Beschwerden wie "Wir mussten 4 Stunden auf den Weiterflug warten".