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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #3061

    Die Airports geben Empfehlungen zur MCT (verschiedenste Varianten), Reservierungssysteme unterdrücken nicht plausible connections ... trotzdem wird eine pünktliche Weiterreise nach nur 15min delay deutlich verzögert und nun ist zu klären, wer dafür den Kopf hinzuhalten hat.
    Ja, ich finde das auch schwierig, der EuGH vermutlich ebenfalls - weshalb er sich an die selbst geschaffenen Richtlinien halten und auf deren Grundlage entscheiden wird.
    Ob das dann so sonderlich plausibel ist für ein breites Gerechtigkeitsempfinden dürfte eine eher untergeordnete Rolle spielen ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • ConfuhrC Offline
      ConfuhrC Offline
      Confuhr
      schrieb am zuletzt editiert von
      #3062

      Hallo,
      kann mir jemand bitte einen Tip geben, wo ich Wetterdaten vom Flughafen Korfu vom 28.05.2016 erhalte? Wir hatten auf unserem Rückflug von Korfu nach Hannover (Flug X3 4525) eine knapp 4-stündige Verspätung - meine Forderung auf Ausgleichszahlung wurde abgelehnt aufgrund außergewöhnlicher Umstände = "widrige Wetterverhältnisse über Corfu" - was wir nicht nachvollziehen können, denn es herrschte an dem Tag strahlender Sonnenschein ... Die Wetterlage soll auch nicht unseren Flug betroffen haben, aber "nach der Wetterbesserung konnte der planmäßige Flugverkehr nicht sofort wieder aufgenommen werden" ... 
      Danke

      LG Conny

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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3063

        Schau mal hier, ggf. das Datum eingeben, ich weiß nicht ob im Link alle Parameter übertragen werden.

        Edit: Okay, werden sie nicht - du musst daher das Datum nachtragen.
        Keine besonderen Vorkommnisse übrigens - was aber nicht heißt, dass es unterwegs keine Probleme gab (wäre aber auf der üblichen Strecke zu dieser Jahreszeit eher außergewöhnlich ...).

        Zur Rechtslage:
        Im Falle einer Klage muss das Luftverkehrsunternehmen sich exkulpieren - das heißt die Beweislast obliegt ihm und nicht dir. Insofern musst du nicht unbedingt selbst mit den Nicht-Profi-Methoden recherchieren, es reicht u.U. die SÖP Schlichtungsstelle anzurufen und ggf. Wetter als Befreiung von Kompensationsverpflichtungen zu bestreiten.
        Voraussetzung: LVU ist Mitglied des Trägervereins.
        Ansonsten ist - sofern man nicht über eine RSV ohne Selbstbehalt verfügt - der ganze Verein flightright & Derivate tatsächlich zu empfehlen.

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

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        • ConfuhrC Offline
          ConfuhrC Offline
          Confuhr
          schrieb am zuletzt editiert von
          #3064

          @vonschmeling:
          Danke für den Link. In den frühen Morgenstunden scheint es tatsächlich Sichtprobleme gegeben zu haben, weshalb die (einzige) Landebahn auf Korfu gesperrt worden sein soll und der Flieger von Hannover nach Corfu wohl in Bari zwischenlanden mußte und statt um 7.35 Uhr erst um 10.51 Uhr gelandet ist (so wurde es uns von einem Freund berichtet, der in dem Flieger saß) - durch den Umlauf entstanden dann wohl weitere Verzögerungen, weshalb wir anstatt um 15.35 Uhr erst gegen 19.00 Uhr abgeflogen sind. Offiziell wurde uns dies so aber nicht als Ablehnung unserer Entschädigungsforderung mitgeteilt (man sei aus Datenschutzgründen zu keiner konkreteren Aussage verpflichtet ...). Wir haben eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung, die jedoch im Klagefall wohl keine Anwaltskosten "auf Honorarbasis" übernimmt, was bei dem konsultierten Anwalt der Fall wäre. Für die SÖP Schlichtungsstelle benötigt man keine anwaltliche Hilfe, oder? Gibt es Erfahrungen mit Entschädigungsanspruch bei Flugverspätung im Umlaufverfahren?

          LG Conny

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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #3065

            Ja die gibt es und sie sehen eher schlecht aus für die Luftverkehrsunternehmen.

            Ich bin nun sicherlich nicht grad als "Prozesshansel" verschrieen - hier jedoch würde ich zu einer Einrede raten.
            Die SÖP Schlichtung ist vollkommen kostenneutral, die Voraussetzungen (Ablehnung der Forderung und Phase der außergerichtlichen Einigung) kannst du auf der Website finden.
            Soweit ich weiß verfügt der Flughafen tatsächlich nicht über ILS und muss daher auf Sicht gelandet werden. Aus den Metar Daten ergibt sich allerdings keine abschlägige Situation.
            Je nach Traffic kann da aber auch schon eine halbe Stunde auswirken - die Entfaltung der Ansprüche lässt sich so jedenfalls schwerlich beurteilen.
            Deswegen meine Empfehlung der neutralen Schiedsstelle - die nimmt euch eine weitere Verfolgung des Begehrens ja nicht direkt ab.

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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            • ConfuhrC Offline
              ConfuhrC Offline
              Confuhr
              schrieb am zuletzt editiert von
              #3066

              Dann werde ich mir die Website der SÖP mal genauer anschauen. Lieben Dank erstmal und einen schönen Restabend

              LG Conny

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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #3067

                Hier klicken für eine geläufige Handhabe der vorgerichtlichen Kosten.
                Gem. VO(EG)261/04 muss das Luftverkehrsunternehmen den Fluggast jedenfalls dann über seine Rechte informieren, wenn die Ankuft mehr als 3h verspätet ist - und zwar unabhängig eigenen Verschuldens.
                Artikel 14 der VO(EG)261/04 schreibt eine Information über die Fluggastrechte vor.

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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                • ConfuhrC Offline
                  ConfuhrC Offline
                  Confuhr
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #3068

                  Für den Fall, dass die außergerichtlichen Kosten nicht von der Fluggesellschaft zu tragen sind: Wir haben eine Kostenzusage unserer Rechtsschutzversicherung für eine außergerichtliche Rechtsvertretung - ich gehe davon aus, dass darunter auch die Schlichtung fällt?!? Diese Vorgehensweise hat nämlich inzwischen auch unsere Anwältin vorgeschlagen - und es kann ja vielleicht nicht schaden, mit einem Experten in die Schlichtung zu gehen.

                  LG Conny

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                  • HolginhoH Offline
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                    Holginho
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #3069

                    Aber bitte nicht "irgendeinen" Anwalt (die verzapfen in solchen Vorgängen nämlich gerne mal Unsinn und schaden ihrem Klienten mehr als das sie ihm nutzen), sondern einen Fachanwalt.

                    Merkt die Gegenseite nämlich Unkenntnis geht sie oftmals gerne das "Risiko" einer Gerichtsverhandlung ein.

                    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • domrepfan1995D Offline
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                      domrepfan1995
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #3070

                      Ich würde es durch Flightright prüfen lassen. Die haben echt Ahnung und Erfahrung! Ich habe schon 2x durch Flightright mein Geld von den Flugesellschaften bekommen, ohne Aufwand.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • pzl64P Offline
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                        pzl64
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #3071

                        ...ohne Aufwand, aber mit ca. 30% Abzug....
                        Warum sollte man es da nicht erst mit der Schlichtungsstelle versuchen?

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV Offline
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                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #3072

                          Sehe ich genauso, meine Erfahrungen mit der Schlichtung sind 100% positiv.
                          An sich ist ein Anwalt hierzu nicht nötig, schließlich ist die Idee der SÖP eine unbürokratische Hilfestellung für Laien. Die haben die Fachleute unter ihrem Dach.

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

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                          • vonschmelingV Offline
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                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #3073

                            Übrigens muss man das Angebot aus der Schlichtung keineswegs annehmen, weiterführende rechtliche Schritte bleiben unbenommen.
                            Nur umgekehrt geht´s halt nicht, i.e. man kann ein ins Leere gelaufenes gerichtliches Verfahren nicht via SÖP einer anderslautenden Entscheidung zuführen wollen.

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #3074

                              Von Sandra243
                              Hallo zusammen,

                              sollte das Thema nicht passen oder schon vorhanden sein, bitte kurz um Info. Danke!

                              Uns ist folgendes passiert: Mein Mann, unsere 2 Kinder und ich hatten 2 wunderschöne Wochen in Bulgarien und sollten am 31.8. Von Burgas nach Bremen zurück fliegen.

                              Abflug geplant: 20:20 Uhr / Ankunft geplant: 22:15 Uhr
                              Abflug tats.: 04:30 Uhr / Ankunft tats.: 06:15 Uhr

                              Wir haben also schön die Nacht am Flughafen verbracht (mit Kindern im Alter von 7 und 1 alles andere als schön).

                              Wir wurden nie wirklich über die Gründe informiert, es lagen aber keine "außergewöhnlichen Umstände" vor wie Streik oder schlechtes Wetter.

                              Ich habe mich im Internet schon etwas schlau gemacht, was uns als Entschädigung zustehen würde und wir haben den Vorgang unserem Reiseveranstalter weiter gegeben. Mal schauen, was da kommt.

                              Ich habe nun oft gelesen, dass viele Airlines die Zahlungen erstmal verweigern. Wer hatte dies schon mal und wie habt ihr dann reagiert?

                              Soweit ich es herausfinden konnte, würde auch für meinen Sohn (1 Jahr) eine Entschädigung gezahlt werden, allerdings nur wenn für ihn auch was für die Reise gezahlt wurde. Wir haben aber nureine Buchungsbestätigung mit einem Gesamtbetrag für uns vier. Weiß jemand, wie es sich hier verhält?

                              Vielen Dank schon mal fürs Lesen und ich freue mich auf Antworten.

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #3075

                                Sandra243
                                Abflug geplant: 20:20 Uhr / Ankunft geplant: 22:15 Uhr
                                Abflug tats.: 04:30 Uhr / Ankunft tats.: 06:15 Uhr
                                ...

                                Ich habe mich im Internet schon etwas schlau gemacht, was uns als Entschädigung zustehen würde und wir haben den Vorgang unserem Reiseveranstalter weiter gegeben.

                                ... nur "etwas schlau" wie mir scheint - die Entschädigung seitens der RV beträgt lediglich 5% eines Tagessatzes der Reise ab der fünften Stunde der Verspätung, hier also 15%.
                                Hat die Reise beispielsweise 3000€ für 14 Tage gekostet wären das ca. 32€ ...
                                Richtet man korrekter Weise die Forderung aber gem. VO(EG)261/04 an das Luftverkehrsunternehmen sind für die Strecke von ca. 1800km gc 400€ pro Ticket zu verlangen.

                                Ich habe nun oft gelesen, dass viele Airlines die Zahlungen erstmal verweigern. Wer hatte dies schon mal und wie habt ihr dann reagiert?

                                Um hierüber Erfahrungen zu sammeln müsstest du erstmal die Forderung an die Airline richten ...

                                Soweit ich es herausfinden konnte, würde auch für meinen Sohn (1 Jahr) eine Entschädigung gezahlt werden, allerdings nur wenn für ihn auch was für die Reise gezahlt wurde. Wir haben aber nureine Buchungsbestätigung mit einem Gesamtbetrag für uns vier. Weiß jemand, wie es sich hier verhält?

                                Die Airline entschädigt nur dann, wenn dein Sohn auch ein eigenes Ticket besaß. Als sog. no seat infant hat er keinen Anspruch auf Kompensation gem. VO(EG)261/04.
                                Entschädigung des Veranstalters: s.a. - hier wird der Gesamtpreis der Reise zugrundegelegt und können 15% eines Tagessatzes der Reise gefordert werden.

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #3076

                                  Fazit: "Oft gelesen" macht nur dann Sinn, wenn man auch imstande ist, die Informationen präzise zuzuordnen.
                                  Ansonsten kommt dabei nichts als eine ziemliche Ernüchterung heraus ...

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #3077

                                    Ja wunderbar. Dann bin ich ja nun auch wieder "etwas schlauer".  😉
                                    Ich hatte so einen Fall noch nie und wenn ich versuche, im Internet darüber etwas herauszufinden, finde ich diese Infos. In keinem Wort habe ich irgendwo gelesen, dass der RV z.B. in unserem Fall nur diese 5% vom Tagessatz ab der 5. Stunde Verspätung zahlt.

                                    Danke für deine Infos.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      vonschmeling
                                      Moderator
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #3078

                                      Bei Abflügen aus dem EU Raum bzw. mit einer EU Airline ist es ratsam, die Fluggastrechte beim Luftverkehrsunternehmen geltend zu machen, das gilt auch für Pauschalreisen.
                                      Die Einredefrist beträgt 3 Jahre, man kann bei manchen Airlines auf der Website ein Beschwerdeformular finden und benutzen. Das ist der direkteste Weg.
                                      Viel Erfolg! 😉

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #3079

                                        vonschmeling:
                                        Sehe ich genauso, meine Erfahrungen mit der Schlichtung sind 100% positiv.
                                        An sich ist ein Anwalt hierzu nicht nötig, schließlich ist die Idee der SÖP eine unbürokratische Hilfestellung für Laien. Die haben die Fachleute unter ihrem Dach.

                                        Antrag an SÖP ist raus (ohne Anwalt) - werde über das Ergebnis zu gegebener Zeit berichten

                                        LG Conny

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #3080

                                          Mein Flug am Freitag von Berlin nach Wien ist statt um 19:00 erst gegen 1:00 Uhr losgeflogen. Niemand konnte im Vorhinein sagen, wie lange die Dauer der Verspätung sein würde und es hat auch keiner über die Gründe informiert. Es hieß einfach immer wieder warten, warten... Ich würde da gerne kurz und schmerzlos sehen, ob ich eine Entschädigung bekommen kann. Welchen Anbieter empfehlt ihr mir?

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