Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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Jede Fluggesellschaft hat doch ein entsprechendes Formular für Verspätungen oder zumindest eine mailadresse.
Mach doch erstmal dort deine Forderungen geltend, wenn das nicht klappt, kannst du immer noch ein entsprechendes unternehmen einschalten.
Ich verzichte doch nicht freiwillig auf 30%... -
Ziemlich genau dasselbe hatte ich heute morgen ca. 5x getippt - allein error 405 Driss?!
Sorry, aber so ganz einfach macht´s die Forensoftware den Foris mal wieder nicht ...
:?
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Moin,
nur mal als Rückmeldung:
letztes Jahr im Sommer hatte mein Töchterchen nebst Freund Pech gehabt mit 'nem Condor-Flug ab Hannover, der Flieger war bei Beladen von einem fahrbaren Kofferfließband gerammt worden, und ein Ersatzflieger war erst ziemlich genau 24 Stunden später da, um sie nach Fuerteventura zu bringen.
Seinerzeit hatte meinereiner hier im Thread nachgefragt, hauptsächlich deswegen, ob diese Verspätung denn von der Fluggesellschft zu verantworten ist,
Aufgrund der Verspätung gab's nach Mecker per Mail an Condor unsererseits postwendend pro Nase einen Fluggutschein über 400 Euro pro Nase (okay, hätte man auch in bar erstreiten können, aber wir haben's dabei belassen).
In diesem Fall hat die Einlösung problemlos geklappt, letztens haben die beiden ihren Flug gebucht, Gutschein wurde anstandslos akzeptiert.tschaui
's wauzih -
immer wieder TuiFly ... haben soeben erfahren (allerdings nicht durch TuiFly!!), dass unser Rückflug (Nur-Flug, nicht pauschal) morgen von Rhodos nach Hannover gestrichen ist. Eine TuiFly Mitarbeiterin bestätigte dies bei einem Anruf und sagte wörtlich: der nächste Rückflug, auf den ich sie buchen kann, ist am 25.10.!!! Wenn Sie das nicht wollen, kann ich ihren Flug stornieren und Sie kümmern sich selbst um einen Rückflug, den Sie natürlich selbst bezahlen müssen ...
Das entspricht doch nicht den Fluggastrechten, oder? Müßte TuiFly sich nicht um eine Ersatzbeförderung kümmern und auch die Kosten hierfür übernehmen?
Da wir Bordkarten haben (wir konnten ganz normal Web-Checkin machen, obwohl der Flug da bereits gestrichen war?!?), sollten wir morgen ganz normal zum Flughafen fahren und sehen, was passiert? -
Bei Streik wird ja nicht wg. EU.Richtlinie gezahlt.
Wie sieht es wg. Massenepedemie der Belegschaft aus?
Höhere Gewalt? -
@Alfred_Tezlaff,
solltest Du auf die erhöhten Krankenmeldungen bei der Tui-Fly anspielen, bin ich gespannt, wie Du das beweisen willst.
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@alfred
massenepedemie ? Wie kommst du denn darauf ? Du weist, was die alle als Diagnose auf ihrer Krankmeldung haben ? Wow. Normalerweise erscheint die Diagnose auf dem Beleg für den Arbeitgeber doch gar nicht.
Es handelt sich höchstens um einen erhöhten Krankenstand.
Da kann man wohl nichts gegen machen. -
Das ist ja die Frage, wer kann nichts machen?
Ist das höhere Gewalt, und die Airline muss keine Kompensation zahlen, oder halt nicht....@ Türkeifliegender - was muss ich beweisen? Den momentan erhöhten Krankenstand? Den haben TuiFly/AirBerlin selbst zugegeben...außerdem ist ja wohl die Airline in der Beweispflicht, dass sie aufgrund höherer Gewalt keine Ausgleichszahlung vornehmen muss.
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Flugausfälle wg. erhötem Krankenstand = höhere Gewalt? :?
eher nicht
Sondern Fehlplanung seitens der Personaleinsatzplanung... Krankenständen müssen mit einkalkulliert werden
Mich würde es interessieren, wie ihr auf Confuhr's Anliegen antworten würdet! Stehen evtl. am 27.10 vor einem ähnlichen Problem
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@Alfred_Tetzlaff,
nicht der ehöhte Krankenstand muss nachgewiesen werden, sondern der Grund dafür, wenn Du Geld haben willst auf Grund der "Massenepedemie" -
Ich will Geld haben (theoretisch), wenn der Flieger mehr als vier Stunden Verspätung hat.
Die Airline muss die höhere Gewalt nachweisen, wenn sie nichts zahlen will.So wird ein Schuh draus.
Die Frage ist halt, ob die massiven Krankmeldungen höhere Gewalt sind - wobei ich da eher zur Meinung von zeitigweise tendiere. -
Und was machst Du wenn die Fluggesellschaft einfach behauptet es ist höhere Gewalt ohne es Nachzuweisen?
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Das, was in diesem Fall immer passiert.... man kann z.B. Flightright seine Rechte prüfen lassen oder halt (so wie ich) einen Fachanwalt engagieren, der auch zur Not bis zum richterlichen Urteil die Sache durchzieht.
Die Frage ist doch halt, ob es für die aktuelle Angelegenheit bereits ein Präzedenzfall gibt.
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Ein Musterschreiben herunter laden
Die Definition von höherer Gewalt einfügen (natürlich auch meine Daten)
§ zu Grunde legen denen, deine Forderunge auf Kostenrückerstattung, Schadenersatzansprüche etc (Bsp) zu grunde liegen
Eine Frist setzten
Hinweisen, dass du ein Gutschein ablehnst und blöffen, dass nach fruchtlosem Ablauf der Frist, juristischer Beistand konsultiert wird
Und ganz wichtig: Keine Emotionen im Schreiben
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Lt. Landgericht Darmstadt (Az.: 7 S 122/10) steht den Gästen die volle Ausgleichszahlung zu, wenn ein Crewmitglied kurzfristig erkrankt.
Die Frage ist halt, ob das auch auf den momentan extrem erhöhten Krankenstand übertragbar ist.
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Ist es höhere Gewalt, wenn ein Fluggerät wg. technischen Mangel ausfällt?
NEIN, oder?
Ist es dann höhere Gewalt, wenn ein Flug nicht Zustande kommt, weil die Airline personell unterbesetzt ist und nicht auf eine Krankheitswelle (in im Oktober mit zu rechnen) eingestellt ist?
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Ich weiß ihr seit alle schon groß und könnt selsbt googeln, aber:
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Alfred_Tetzlaff:
Das ist ja die Frage, wer kann nichts machen?
Ist das höhere Gewalt, und die Airline muss keine Kompensation zahlen, oder halt nicht....@ Türkeifliegender - was muss ich beweisen? Den momentan erhöhten Krankenstand? Den haben TuiFly/AirBerlin selbst zugegeben...außerdem ist ja wohl die Airline in der Beweispflicht, dass sie aufgrund höherer Gewalt keine Ausgleichszahlung vornehmen muss.
TuiFly hat sich schon geäussert, sie wollen nichts zahlen, weil in ihren Augen dieses ein Fall von höherer Gewalt ist. Quelle FAZ Online ;
Na klar
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wir haben jetzt fast 2 Tage gebraucht, um unsere Rückreise selbst zu organisieren ... aufgrund der Herbstferien und der Tatsache, dass an aktuell weder TuiFly- noch Airberlin-Flüge buchen kann (und auch nicht sollte - es werden ja immer mehr Flüge ersatzlos gestrichen!!) und die Service.Hotline von TuiFly, wo wir nach Stunden mal durchkamen, hatte uns auch gesagt, wir sollen irgendeinen Fug, den wir bekommen, buchen und sämtliche Belege einreichen), haben wir 2 Flüge bei Germania ergattert für Samstag, den Mietwagen verlängert, Hotelverlängerung war kein Problem (das hatten wir vorher schon abgeklärt) - allerdings können wir nicht nach Hannover fliegen, sondern nach Hamburg, so dass wir zusätzlich noch einen Mietwagen buchen mussten, um nach Hannover zu kommen und da unser Auto abholen ... Das Ganze kostet uns jetzt mehr als die kompletten 14 Tage zuvor ... aber wir kommen nach Hause ... und das Ganze wird dann einem Anwalt übergeben ... Wir sind heute übrigens extra zum Flughafen gefahren und haben uns eine entsprechende Bescheinigung geben lassen - da schreibt Tuifly, dass es aufgrund überproportionaler sehr kurzfristiger Krankmeldungen von TUIfly Crews verschiedene Fluggeräte nicht einsatzbereit seien... Mal schauen, ob's hilft ...