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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • SchneeglitzernS Offline
    SchneeglitzernS Offline
    Schneeglitzern
    schrieb am zuletzt editiert von Schneeglitzern
    #3141

    Ich habe gerade von LH eine Absage für die Entschädigungszahlung erhalten und möchte gerne Eure Meinung dazu wissen.
    Wir sind am 07.07. von München nach Sevilla geflogen (4Personen). Der Flug startete pünktlich. Kurz vor Spanien kehrte der Flieger um. Der Pilot teilte uns mit. dass die Cockpitscheibe einen Riss hat und wir deshalb umkehren. In München stiegen wir in einen anderen Flieger und flogen nach Sevilla.
    Ankunft 3.36 Stunden zu spät.
    Am 21.07. habe ich LH eine Mail geschrieben. Erste Reaktion kam am 12.09. dass sie meinen angehängten Brief nicht haben. Den habe ich dann nochmal hingeschickt. 14.09. Anruf dass sie nichts haben. Dann habe ich den Text in eine Mail gepackt. 15.09. Antwort LH:

    vielen Dank für Ihr Schreiben vom 14. September.

    Es tut uns leid, dass Sie und Ihre Familie am 7. Juli auf Ihrer Reise von München nach Sevilla von einer Flugverspätung betroffen waren. Für die entstandenen Unannehmlichkeiten möchten wir uns in aller Form bei Ihnen entschuldigen.
     
    Auch wenn wir uns sehr bemühen den Flugplan einzuhalten, können wir nicht völlig ausschließen, dass es doch einmal zu Verzögerungen kommt. Als Fluggesellschaft können wir in diesen Fällen nur eines tun: Unser Bestes geben, Sie trotzdem so schnell wie möglich an Ihr Reiseziel zu bringen.
     
    Der Grund für die Verspätung Ihres Fluges war ein Schaden am Cockpitfenster, der unmittelbar nach dem Abflug in München auftrat und eine Sicherheitsprüfung bedingte. Dieser tritt sehr selten auf und war für uns weder vorherzusehen, noch zu vermeiden. Ausgleichszahlungen sieht die EU-Verordnung 261/2004 in diesem Fall nicht vor.
     
    Wir würden uns freuen, wenn Sie uns trotz dieses Vorfalls weiterhin Ihr Vertrauen schenken und wir Sie demnächst wieder bei uns an Bord begrüßen dürfen.

    Vor lauter Zorn habe ich den Fall am Freitag noch an die Schlichtungsstelle gegeben.

    Leider gibt es im Netz kaum Erfahrungen dazu, aber vielleicht hatte das ja von Euch schonmal jemand. Lohnt es die Sache weiter zu verfolgen oder nicht ? Wenn ja muss ich die Antwort der Schlichtungsstelle abwarten oder kann ich weiter tätig werden?

    Gruß
    Schneeglitzern

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    • WäschereivereinigungW Offline
      WäschereivereinigungW Offline
      Wäschereivereinigung
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #3142

      "Vor lauter Zorn"?

      Nein, du hast keinen Anspruch auf Entschädigung. Die Begründung hat dir die LH mitgeliefert.

      SchneeglitzernS 1 Antwort Letzte Antwort
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      • amor0991A Offline
        amor0991A Offline
        amor0991
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3143

        Bist Du sicher?

        Die besten Reisen sind die, die sich unerwartet ergeben.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • WäschereivereinigungW Wäschereivereinigung

          "Vor lauter Zorn"?

          Nein, du hast keinen Anspruch auf Entschädigung. Die Begründung hat dir die LH mitgeliefert.

          SchneeglitzernS Offline
          SchneeglitzernS Offline
          Schneeglitzern
          schrieb am zuletzt editiert von Schneeglitzern
          #3144

          @Wäschereivereinigung sagte:

          "Vor lauter Zorn"?

          Nein, du hast keinen Anspruch auf Entschädigung. Die Begründung hat dir die LH mitgeliefert.

          Was genau meinst Du damit ?

          @amor0991 sagte:

          Bist Du sicher?

          Du scheinst das anders zu sehen. Kannst Du das bitte mal erläutern ?

          WäschereivereinigungW 1 Antwort Letzte Antwort
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          • SchneeglitzernS Schneeglitzern

            @Wäschereivereinigung sagte:

            "Vor lauter Zorn"?

            Nein, du hast keinen Anspruch auf Entschädigung. Die Begründung hat dir die LH mitgeliefert.

            Was genau meinst Du damit ?

            @amor0991 sagte:

            Bist Du sicher?

            Du scheinst das anders zu sehen. Kannst Du das bitte mal erläutern ?

            WäschereivereinigungW Offline
            WäschereivereinigungW Offline
            Wäschereivereinigung
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #3145

            Gegen meiner ursprünglichen Meinung gibt es hier einen Bericht, der genau das Gegenteil aussagt:

            http://news.fluege.de/flugrecht/wann-darf-ein-flieger-umkehren-oder-woanders-landen/76715.html

            Du kannst es ja mal bei Flightright.de probieren, ob die den Fall annehmen.

            SchneeglitzernS 1 Antwort Letzte Antwort
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            • WäschereivereinigungW Wäschereivereinigung

              Gegen meiner ursprünglichen Meinung gibt es hier einen Bericht, der genau das Gegenteil aussagt:

              http://news.fluege.de/flugrecht/wann-darf-ein-flieger-umkehren-oder-woanders-landen/76715.html

              Du kannst es ja mal bei Flightright.de probieren, ob die den Fall annehmen.

              SchneeglitzernS Offline
              SchneeglitzernS Offline
              Schneeglitzern
              schrieb am zuletzt editiert von Schneeglitzern
              #3146

              @Wäschereivereinigung sagte:

              Gegen meiner ursprünglichen Meinung gibt es hier einen Bericht, der genau das Gegenteil aussagt:

              http://news.fluege.de/flugrecht/wann-darf-ein-flieger-umkehren-oder-woanders-landen/76715.html

              Du kannst es ja mal bei Flightright.de probieren, ob die den Fall annehmen.

              Da steht aber doch, dass man das Recht auf eine Zahlung hat, wenn der Pilot aus diesem Grund umkehrt.
              Habe ich jetzt etwas falsch verstanden ?

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • WäschereivereinigungW Offline
                WäschereivereinigungW Offline
                Wäschereivereinigung
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #3147

                Ich bin anderer Meinung, aber es steht dort, dass du einen Anspruch hast.

                SchneeglitzernS 1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • WäschereivereinigungW Wäschereivereinigung

                  Ich bin anderer Meinung, aber es steht dort, dass du einen Anspruch hast.

                  SchneeglitzernS Offline
                  SchneeglitzernS Offline
                  Schneeglitzern
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #3148

                  @Wäschereivereinigung sagte:

                  Ich bin anderer Meinung, aber es steht dort, dass du einen Anspruch hast.

                  Warum bist Du anderer Meinung ?

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • WäschereivereinigungW Offline
                    WäschereivereinigungW Offline
                    Wäschereivereinigung
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von Wäschereivereinigung
                    #3149

                    In Anlehnung an die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 22.12.2008 (Aktenzeichen C-549/07) komme ein Ausschluss des Ausgleichsanspruchs wegen technischer Mängel jedoch nur dann in Betracht, wenn die Probleme auf tatsächlich unbeherrschbare Vorkommnisse zurückzuführen seien. Hierzu zählten beispielsweise versteckte Fabrikationsfehler, Sabotageakte, oder terroristische Handlungen.

                    Wegen dem versteckten Fabrikationsfehler - wer will das schon so genau sagen. Wie gesagt, versuch es über Flightright, da hast du kein Risiko.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV Offline
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                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #3150

                      @Schneeglitzern
                      Belasse es bei der Schlichtungsstelle, es ist sinnlos zusätzlich noch andere Organe zu beauftragen.

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      SchneeglitzernS 1 Antwort Letzte Antwort
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                      • semafarzadS Offline
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                        semafarzad
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #3151

                        Hello wer kann mir helfen?

                        Wir sollten am 23.09 nach hurghada fliegen von Düsseldorf aus um 21 Uhr
                        Um 19 Uhr checkte wir ein und gingen in den socherheitsbereich.
                        Gegen 20:30 sprach sich in der Halle rum das der Flug annulliert wurde. Ein Blick auf den Bildschirm bestätigte den Fall.
                        Es vergingen 2 Stunden bis gegen 22:30 die Info kam das wir unser Gepäck abholen sollen und wir mit einem bus nach Köln gebrachten werden sollen um von dort aus zu fliegen .
                        Um 23 Uhr kam der bis an und wir erreichten um 00 Uhr Köln Bonn Airport.

                        Wieder vergingen 2 Stunden und 30 Minuten bis endlich der Flieger betreten werden konnte.

                        Während der 6 Stunden Verspätung würde kein Essen und kein trinken an die Hunderten Gäste ausgeteilt und wir würden komplett ohne Informationen belassen .

                        Was stehen uns 3 Personen ( 2 Erwachsene +6monate Baby) zu ?
                        Wie läuft ein Antrag auf Entschädigung ggg Ab?

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV Offline
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                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #3152

                          Einige Gesellschaften haben auf ihrer Website bereits ein Beschwerdeformular.
                          Du gibst geplante und tatsächliche Flugzeiten, Flugtag und -nummer an und die Namen der betroffenen Passagiere. Der Anspruch beträgt 400€ pro Ticket. No-seat infants haben keinen Anspruch auf Entschädigung.

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

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                            semafarzad
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #3153
                            • Kilometern
                            • 400 Euro: Bei EU-Flugstrecken von mehr als 1.500 Kilometern oder wenn der Flug von einem Flughafen eines Nicht-EU-Staates startet oder dort landet und die Entfernung zwischen 1.500 Kilometern und 3.500 Kilometern beträgt.
                            • 600 Euro: Bei Strecken über 3.500 Kilometern mit Start oder Ziel außerhalb der EU. Hat sich der Flug allerdings um höchstens vier Stunden verspätet, darf die Airline die Entschädigung um 50 Prozent kürzen.

                            Würde den trotzdem 50% gekürzt werden? Wir haben ja insgesamt 5 Stunden und 40 Minuten Verspätung gehabt und sind such nicht vom abflug Flughafen geflogen ?

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
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                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #3154

                              Die Staffelung ist mir weidlich geläufig ... 😳
                              Lt. great circle map beträgt die Entfernung DUS-HRG 2182km, der Anspruch steht demnach schon bei einer Verspätung von mehr als 3h zu.

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #3155

                                Sind 3500km

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #3156

                                  Sorry, hatte die Distanz in Meilen ermittelt und falsch wiedergegeben ... zwischen CGN-HRG liegen 3461km.

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • vonschmelingV vonschmeling

                                    @Schneeglitzern
                                    Belasse es bei der Schlichtungsstelle, es ist sinnlos zusätzlich noch andere Organe zu beauftragen.

                                    SchneeglitzernS Offline
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                                    Schneeglitzern
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #3157

                                    @vonschmeling sagte:

                                    @Schneeglitzern
                                    Belasse es bei der Schlichtungsstelle, es ist sinnlos zusätzlich noch andere Organe zu beauftragen.

                                    LH hat den Anspruch anerkannt und ich bekomme meine volle Entschädigung.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #3158
                                      Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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                                        #3159

                                        Hallo, mich hat es leider nun auch das erste Mal mit einer Flugannullierung getroffen. 😢 Bin etwas überfordert und wollte mal nachhören, wie ich das am besten mache.

                                        BMI Flug sollte von Bristol nach Düsseldorf am 11.6. um 17.20 Uhr gehen. Zuerst wurde Verspätung angezeigt; als dann die Abflugzeit kam, wurde über Durchsage mitgeteilt, dass der Flug aufgrund technischer Probleme annulliert wird.
                                        Wir sind dann zur Ticketinfo am Flughafen, insges. waren wir ca. 20 Passagiere.
                                        Dort sagte man, wir könnten erst am nächsten Tag mit BMI über Frankfurt nach DUS fliegen und man würde uns im Hotel einquartieren. Das kam für viele von uns aber nicht in Frage (ich hatte z. B. Dienstag mehrere wichtige Termine, andere waren Geschäftsreisende).

                                        Wir hatten gesehen, dass noch am Montag ein Flug nach Köln mit Ryanair ging - auf den haben uns die Mitarbeiter schließlich gebucht, weil noch genug Plätze vorhanden waren. Das mussten wir natürlich dort bezahlen. Uns wurde Essensvoucher gegeben, und die handvoll Passagiere, die doch am nächsten Tag fliegen wollten, wurden entpsrechend versorgt. Das lief also alles wie es soll, würde ich sagen.

                                        Wir kamen also immerhin noch am Montag zu Hause an, wenn auch letztlich drei Stunden später (Köln-Flug hatte Verspätung). Ich muss sagen, wir haben uns auch alle ganz ordentlich verhalten, die Mitarbeiter konnten ja nix dafür (es gab seeehr viele Verspätungen an dem Tag) und haben sich bemüht.

                                        Wenn ich das richtig sehe, stehen uns nun die € 250,- Entschädigung für die Annullierung zu und die Erstattung des BMI-Tickets für den Rückflug? Oder auch noch der Ticketpreis für das selbst gebuchte Ticket nach Köln? Käme vermutlich aufs Gleiche raus, und ich hab dazu unterschiedliche Aussagen gefunden.

                                        Schicke ich meinen Anspruch dann über die Website übers Kontaktformular? Hatte schon gesehen, dass man dort auch "Flug annulliert" auswählen kann.

                                        Ist leider echt ein bisschen viel für mich, dieses ganze Drama. XD
                                        Ich find schon, dass das alles eigentlich ganz klar ist und doch auch als Privatperson machbar ist?

                                        War echt blöd, dass das am Ende dann noch so kam; der Urlaub bis dahin war super und alles hatte toll geklappt! *seufz*
                                        Vielen Dank schon mal für eine Antwort!

                                        Saja22S 1 Antwort Letzte Antwort
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                                          #3160

                                          Kompensation in Höhe von 250€, natürlich keine Erstattung des Ticketpreises für den ausgefallenen Flug, Erstattung der Kosten des ersatzweise gebuchten Fluges.
                                          U.U. kann die Kompensation um 50% gekürzt werden wenn der alternative Flug weniger als 4h verspätet am Endziel eintraf.

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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