Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
-
@Wäschereivereinigung sagte:
"Vor lauter Zorn"?
Nein, du hast keinen Anspruch auf Entschädigung. Die Begründung hat dir die LH mitgeliefert.
Was genau meinst Du damit ?
@amor0991 sagte:
Bist Du sicher?
Du scheinst das anders zu sehen. Kannst Du das bitte mal erläutern ?
Gegen meiner ursprünglichen Meinung gibt es hier einen Bericht, der genau das Gegenteil aussagt:
http://news.fluege.de/flugrecht/wann-darf-ein-flieger-umkehren-oder-woanders-landen/76715.html
Du kannst es ja mal bei Flightright.de probieren, ob die den Fall annehmen.
-
Gegen meiner ursprünglichen Meinung gibt es hier einen Bericht, der genau das Gegenteil aussagt:
http://news.fluege.de/flugrecht/wann-darf-ein-flieger-umkehren-oder-woanders-landen/76715.html
Du kannst es ja mal bei Flightright.de probieren, ob die den Fall annehmen.
@Wäschereivereinigung sagte:
Gegen meiner ursprünglichen Meinung gibt es hier einen Bericht, der genau das Gegenteil aussagt:
http://news.fluege.de/flugrecht/wann-darf-ein-flieger-umkehren-oder-woanders-landen/76715.html
Du kannst es ja mal bei Flightright.de probieren, ob die den Fall annehmen.
Da steht aber doch, dass man das Recht auf eine Zahlung hat, wenn der Pilot aus diesem Grund umkehrt.
Habe ich jetzt etwas falsch verstanden ? -
Ich bin anderer Meinung, aber es steht dort, dass du einen Anspruch hast.
-
Ich bin anderer Meinung, aber es steht dort, dass du einen Anspruch hast.
@Wäschereivereinigung sagte:
Ich bin anderer Meinung, aber es steht dort, dass du einen Anspruch hast.
Warum bist Du anderer Meinung ?
-
In Anlehnung an die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 22.12.2008 (Aktenzeichen C-549/07) komme ein Ausschluss des Ausgleichsanspruchs wegen technischer Mängel jedoch nur dann in Betracht, wenn die Probleme auf tatsächlich unbeherrschbare Vorkommnisse zurückzuführen seien. Hierzu zählten beispielsweise versteckte Fabrikationsfehler, Sabotageakte, oder terroristische Handlungen.
Wegen dem versteckten Fabrikationsfehler - wer will das schon so genau sagen. Wie gesagt, versuch es über Flightright, da hast du kein Risiko.
-
@Schneeglitzern
Belasse es bei der Schlichtungsstelle, es ist sinnlos zusätzlich noch andere Organe zu beauftragen. -
Hello wer kann mir helfen?
Wir sollten am 23.09 nach hurghada fliegen von Düsseldorf aus um 21 Uhr
Um 19 Uhr checkte wir ein und gingen in den socherheitsbereich.
Gegen 20:30 sprach sich in der Halle rum das der Flug annulliert wurde. Ein Blick auf den Bildschirm bestätigte den Fall.
Es vergingen 2 Stunden bis gegen 22:30 die Info kam das wir unser Gepäck abholen sollen und wir mit einem bus nach Köln gebrachten werden sollen um von dort aus zu fliegen .
Um 23 Uhr kam der bis an und wir erreichten um 00 Uhr Köln Bonn Airport.Wieder vergingen 2 Stunden und 30 Minuten bis endlich der Flieger betreten werden konnte.
Während der 6 Stunden Verspätung würde kein Essen und kein trinken an die Hunderten Gäste ausgeteilt und wir würden komplett ohne Informationen belassen .
Was stehen uns 3 Personen ( 2 Erwachsene +6monate Baby) zu ?
Wie läuft ein Antrag auf Entschädigung ggg Ab? -
Einige Gesellschaften haben auf ihrer Website bereits ein Beschwerdeformular.
Du gibst geplante und tatsächliche Flugzeiten, Flugtag und -nummer an und die Namen der betroffenen Passagiere. Der Anspruch beträgt 400€ pro Ticket. No-seat infants haben keinen Anspruch auf Entschädigung. -
- Kilometern
- 400 Euro: Bei EU-Flugstrecken von mehr als 1.500 Kilometern oder wenn der Flug von einem Flughafen eines Nicht-EU-Staates startet oder dort landet und die Entfernung zwischen 1.500 Kilometern und 3.500 Kilometern beträgt.
- 600 Euro: Bei Strecken über 3.500 Kilometern mit Start oder Ziel außerhalb der EU. Hat sich der Flug allerdings um höchstens vier Stunden verspätet, darf die Airline die Entschädigung um 50 Prozent kürzen.
Würde den trotzdem 50% gekürzt werden? Wir haben ja insgesamt 5 Stunden und 40 Minuten Verspätung gehabt und sind such nicht vom abflug Flughafen geflogen ?
-
Die Staffelung ist mir weidlich geläufig ...

Lt. great circle map beträgt die Entfernung DUS-HRG 2182km, der Anspruch steht demnach schon bei einer Verspätung von mehr als 3h zu. -
Sind 3500km
-
Sorry, hatte die Distanz in Meilen ermittelt und falsch wiedergegeben ... zwischen CGN-HRG liegen 3461km.
-
@Schneeglitzern
Belasse es bei der Schlichtungsstelle, es ist sinnlos zusätzlich noch andere Organe zu beauftragen.@vonschmeling sagte:
@Schneeglitzern
Belasse es bei der Schlichtungsstelle, es ist sinnlos zusätzlich noch andere Organe zu beauftragen.LH hat den Anspruch anerkannt und ich bekomme meine volle Entschädigung.
-
Hallo, mich hat es leider nun auch das erste Mal mit einer Flugannullierung getroffen.
Bin etwas überfordert und wollte mal nachhören, wie ich das am besten mache.BMI Flug sollte von Bristol nach Düsseldorf am 11.6. um 17.20 Uhr gehen. Zuerst wurde Verspätung angezeigt; als dann die Abflugzeit kam, wurde über Durchsage mitgeteilt, dass der Flug aufgrund technischer Probleme annulliert wird.
Wir sind dann zur Ticketinfo am Flughafen, insges. waren wir ca. 20 Passagiere.
Dort sagte man, wir könnten erst am nächsten Tag mit BMI über Frankfurt nach DUS fliegen und man würde uns im Hotel einquartieren. Das kam für viele von uns aber nicht in Frage (ich hatte z. B. Dienstag mehrere wichtige Termine, andere waren Geschäftsreisende).Wir hatten gesehen, dass noch am Montag ein Flug nach Köln mit Ryanair ging - auf den haben uns die Mitarbeiter schließlich gebucht, weil noch genug Plätze vorhanden waren. Das mussten wir natürlich dort bezahlen. Uns wurde Essensvoucher gegeben, und die handvoll Passagiere, die doch am nächsten Tag fliegen wollten, wurden entpsrechend versorgt. Das lief also alles wie es soll, würde ich sagen.
Wir kamen also immerhin noch am Montag zu Hause an, wenn auch letztlich drei Stunden später (Köln-Flug hatte Verspätung). Ich muss sagen, wir haben uns auch alle ganz ordentlich verhalten, die Mitarbeiter konnten ja nix dafür (es gab seeehr viele Verspätungen an dem Tag) und haben sich bemüht.
Wenn ich das richtig sehe, stehen uns nun die € 250,- Entschädigung für die Annullierung zu und die Erstattung des BMI-Tickets für den Rückflug? Oder auch noch der Ticketpreis für das selbst gebuchte Ticket nach Köln? Käme vermutlich aufs Gleiche raus, und ich hab dazu unterschiedliche Aussagen gefunden.
Schicke ich meinen Anspruch dann über die Website übers Kontaktformular? Hatte schon gesehen, dass man dort auch "Flug annulliert" auswählen kann.
Ist leider echt ein bisschen viel für mich, dieses ganze Drama. XD
Ich find schon, dass das alles eigentlich ganz klar ist und doch auch als Privatperson machbar ist?War echt blöd, dass das am Ende dann noch so kam; der Urlaub bis dahin war super und alles hatte toll geklappt! *seufz*
Vielen Dank schon mal für eine Antwort! -
Kompensation in Höhe von 250€, natürlich keine Erstattung des Ticketpreises für den ausgefallenen Flug, Erstattung der Kosten des ersatzweise gebuchten Fluges.
U.U. kann die Kompensation um 50% gekürzt werden wenn der alternative Flug weniger als 4h verspätet am Endziel eintraf. -
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Das mit der Erstattung des ausgefallenen Flugs hatte ich aus dem Infoblatt von BMI, da stand irgendwie sowas. Waren dann aber wahrscheinlich andere Umstände, kam mir auch komisch vor.

Erstmal hab ich das jetzt mit allen relevanten Infos übers Kontaktformular gemacht und eine Frist für die Entschädigungszahlung gesetzt. Mal schauen, wie kooperativ die sind.

-
Hallo,
Meine Freundin sitzt momentan in Manchester in einem Hotel fest. Sie kam aus Spanien, ich meine Almeria, mit Zwischenlandung in Manchester und von dort sollte der Flug nach Hamburg gehen. Gestern Abend guckten beide nach ihrem Flug und stellten entsetzt fest, das ihr Flug mit Eurowings von 19:10 auf 15:50 vorverlegt wurde. Zu diesem Zeitpunkt saßen sie aber noch in einem Flieger nach Manchester. Die Flüge haben sie über Kiwi gebucht. Sie wurden weder von Kiwi noch von Eurowings zeitnah bzw.überhaupt informiert. Heute bekamen sie die Info von Eurowings, das ihr gebuchter Rückflug Verspätung hätte????
Eurowings und Kiwi schieben sich die Schuld natürlich gegenseitig die Schuld zu und keiner will sich kümmern. Allerdings wurden sie auf einen Flug morgen mit Ryanair umgebucht, so dass sie wenigstens nach Hause kommen. Ich habe ihnen noch geraten sämtliche Belege und Quittungen aufzubewahren, um anfallende Kosten einzureichen.
Was kann man noch tun bzw.was steht Ihnen noch zu und an wen müssen die beiden sich wenden???Vielen Dank und schönen Abend wünscht Antje
-
Guten Morgen,
jetzt hoffe ich auch einmal auf schnellen Rat .......Ich sitze auf Teneriffa (Nord), Pauschalreise mit Schauinsland, geplanter Rückflug mit Condor DE1429 heute um 17.25 Uhr nach Düsseldorf.
Da ich selten pauschal verreise, habe ich gerade auf der Condor Homepage geguckt, ob alles ok ist mit dem Flug ...... dort steht jetzt
„verspätet 9.7.18 11.00 - Ankunft 16.25“, also einen Tag später ...
Reiseleitung gerade im Hotel, sofort hin und nachgefragt, Reiseleitung weiß von nix, hat mit Schauinsland und mit dem Kollegen am Flughafen telefoniert, niemand weiß was. Da ich morgen früh ungeplant meinen Mann zu einer OP fahren müsste, würde ich wirklich sehr gerne heute fliegen. Also hat man versucht mich auf den TUI Flug zur gleichen Zeit umzubuchen, der ist voll, der nach Köln ist auch voll, nach Frankfurt wäre möglich, wenn ich 165€ Ticket plus Gepäck und Umbuchungsgebühr bezahle ...... Das möchte ich nicht und von Frankfurt käme ich dann auch heute mit dem Zug nicht mehr weg.
Was habe ich denn jetzt für Rechte? Keine sagt man, ich muss um 13.45 zum Flughafen fahren und abwarten ....... Condor kümmert sich dann ...
VG Gabi (die ihr Loblied auf Condor vom Hinflug zurück nimmt)
-
Natürlich hast du Rechte, nämlich gem. VO(EG)261/04 auf eine Kompensation in Abhängigkeit von der Flugstrecke.
Wenn du schon am Flughafen bist versuch es mit stand-by, damit hab ich (alleinreisend) schon oft Erfolg gehabt.
Zusätzliche Ausgaben müssen ebenfalls erstattet werden, bzw. kannst du evtl. auch nach einem jump-seat fragen, wenn dein Anliegen dringender ist als dein Anspruch an Komfort.