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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #3181

    Aus Sicht des späteren Anspruchs musst du eigentlich nichts beachten, und sie sollten auch nicht verzichten, falls der passende Flug teuer ist.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • MsCrumplebuttomM Offline
      MsCrumplebuttomM Offline
      MsCrumplebuttom
      schrieb am zuletzt editiert von
      #3182

      Danke dir für die Auskunft gestern! Leider waren wir zu spät und als wir buchen wollten, waren alle Flüge ausgebucht. Auch für den heutigen Tag ist nichts zu machen, es sei denn, man investiert für 2 Tickets zwischen 6.000 und 10.000 € pro Person oder fliegt mit abenteuerlichen Zwischenstopps (20 Stunden in Panama zum Beispiel). Aber es gibt einen Silberstreifen am Horizont: Lufthansa ist wohl eingesprungen und will morgen nachmittag die Gestrandeten nach Hause holen. Halleluja.

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      • MonikasyM Offline
        MonikasyM Offline
        Monikasy
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3183

        Ich bräuchte mal Eure Hilfe. Mein Mann und ich haben eine Pauschalreise nach Hurghada ab München vom 09.05.-20.05., zur Zeit noch als Option gebucht. Die Flüge sind mit der Condor zu guten Flugzeiten angegeben. Allerdings scheint es ja wohl so zu sein, dass die Flugzeiten „unverbindlich“ sind. Jetzt hat mein Mann Angst, dass wir anstatt um 17:45 mit Condor womöglich schon um 03:50 mit Corendon Airlines fliegen müssten. Wir hatten letzten Dezember (Fly Egypt) Problem schon einmal einen solchen Nachtflug und er möchte dies nicht noch einmal. Wäre es sinnvoll Flug und Hotel separat zu buchen? Vielen Dank für Eure Hilfe

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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #3184

          Ziemlich sinnvoll - aber leider keine Garantie.
          Ändert Condor den Flugplan oder bedient sich einer Partnerairline müsst ihr das tolerieren und habt keine Aussicht auf eine erfolgreiche Einrede.

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • wolli_mW Offline
            wolli_mW Offline
            wolli_m
            schrieb am zuletzt editiert von wolli_m
            #3185
            Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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            • Markus1989LiJoM Offline
              Markus1989LiJoM Offline
              Markus1989LiJo
              schrieb am zuletzt editiert von
              #3186

              Servus zusammen!

              Wir haben leider gerade eine etwas knifflige Situation und ich finde im Netz einfach nichts darüber, was die beste Möglichkeit für uns ist.

              Zum Sacherverhalt: Wir haben einen Flug von Wien nach Spitzbergen über Oslo gebucht, über einen Reiseveranstalter aber das Ticket komplett bei SAS. Unser Flug morgen von Oslo nach Longyearbyen wurde heute annulliert, der Zubringerflug nach Oslo ist planmäßig.

              Bei SAS kommt man gerade überhaupt nicht durch und online kann ich nichts umbuchen, da über einen Reiseveranstalter gebucht. Der ist auch nur sehr schwer bzw. gar nicht zu erreichen.

              So, jetzt zur eigentlichen Frage: Was ist die bessere Variante für uns - den Flug nach Oslo wahrnehmen und dort abwarten oder besser in Wien bleiben? Ich befürchte nämlich, dass wir vor Ort um diverse Entschädigungen (Übernachtung in Oslo) umfallen, da wir ja wussten das der Flug gestrichen wurde.

              Besten Dank für jede noch so kleinen Hinweis!

              Liebe Grüße
              Markus

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #3187

                Ich weiß zwar nicht, weshalb ihr vor Ort umfallen solltet, würde euch aber raten den Flug anzutreten und in Oslo Alternativen zu checken (bzw. checken zu lassen!).
                Die Kosten, die euch durch die Streichung entstehen, werden erstattet.

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

                Markus1989LiJoM 1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV vonschmeling

                  Ich weiß zwar nicht, weshalb ihr vor Ort umfallen solltet, würde euch aber raten den Flug anzutreten und in Oslo Alternativen zu checken (bzw. checken zu lassen!).
                  Die Kosten, die euch durch die Streichung entstehen, werden erstattet.

                  Markus1989LiJoM Offline
                  Markus1989LiJoM Offline
                  Markus1989LiJo
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #3188

                  @vonschmeling sagte:

                  Ich weiß zwar nicht, weshalb ihr vor Ort umfallen solltet, würde euch aber raten den Flug anzutreten und in Oslo Alternativen zu checken (bzw. checken zu lassen!).
                  Die Kosten, die euch durch die Streichung entstehen, werden erstattet.

                  Danke dir vielmals! Das wäre auch meine Ansicht. Ich war mir einfach nicht sicher, da ich einfach niemanden erreiche der mir darüber Auskunft geben könnte bei der Fluglinie bzw. dem Vermittler.

                  Noch eine Frage: angenommen die nächste Weiterreisemöglichkeit ist erst am Dienstag, müsste mir SAS eine Übernachtungsmöglichkeit vor Ort zu Verfügung stellen. Sehe ich das richtig? Für den Fall das bis zum eigentlichen Rückflug keine Alternative angeboten wird, kann ich den Rückflug früher antreten?! Oslo-Wien wird ja etwas öfter geführt 😉

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • vonschmelingV Offline
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                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #3189

                    Du bist sogar doppelt abgesichert hinsichtlich der Kostenübernahme, und ja, auch eine Rückreise an deinen Startflughafen kannst du verlangen.

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

                    Markus1989LiJoM 1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV vonschmeling

                      Du bist sogar doppelt abgesichert hinsichtlich der Kostenübernahme, und ja, auch eine Rückreise an deinen Startflughafen kannst du verlangen.

                      Markus1989LiJoM Offline
                      Markus1989LiJoM Offline
                      Markus1989LiJo
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #3190

                      Du nimmst mir doch etwas meiner Sorgen, vielen Dank dafür. Werde dann meine Erfahrungen auch gerne teilen.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • famsoF Offline
                        famsoF Offline
                        famso
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #3191

                        Hallo zusammen,
                        ich weiß nicht ob ich hier richtig bin aber hoffe inständig, dass mir fürs erste weiter geholfen werden kann. Kurz zu mir. Momentan befinden wir uns in bodrum im magic life und sollten Freitag um 20:00 Uhr zurück nach Stuttgart fliegen. Dieser Club wurde im Mai 2019 erst neu (wieder) eröffnet, weshalb noch nicht alles ganz glatt läuft. Wir reisen mit 3 Kindern (10 Jahre, 2 Jahre & 10 Monaten) weshalb wir uns für diesen Club entschieden haben, denn magic life hat einen sehr guten Ruf. Wir haben alles über tui gebucht und haben auch das tui plus Paket mit (angeblicher) 24 Stunden Betreuung. Die Reiseleitung vor Ort scheint mir persönlich aber nicht sehr kompetent. Denn als wir sie bereits mehrfach kontaktiert und auf die Mängel in unserem Zimmer (im Bad:die Dusche ist sehr unappetitlich) angesprochen haben, meinte sie, das Hotel hätte sowieso nur 4 Sterne (im Internet überall mit 5 ausgeschrieben) und sie könne da sowieso nicht machen. Das einzige, sie würde uns 10% Erlass auf den Reisepreis geben. Soviel dazu. Gestern Nachmittag erhielt ich jedoch plötzlich eine E-Mail dass sich etwas an unserer Reise geändert hat. Als ich die Unterlagen erneut durchgeschaut habe, fiel mir auf dass die abflugzeit um eine Stunde (auf 21:20 Uhr) nach hinten verschoben wurde und der Ankunftsflughafen von Stuttgart auf München geändert wurde. Wenn soetwas vor Abflug passiert, hat man das Recht von der Reise zurück zutreten. Aber wie geht man denn vor, wenn dies nach Reisebeginn eintrifft? Vorallem haben wir unmittelbar nach der E-Mail gleich die Reiseleitung aufgesucht (glücklicherweise hatte sie von 17:00-19:00 Uhr Sprechstunde) und ihr mitgeteilt, dass diese Änderung für uns völlig indiskutabel ist, da wir mit 2 kleinen Kindern reisen und vor 4 Uhr morgens wären wir nicht zuhause. Daraufhin erhielten wir Ihre standardantwort: sie könne da nichts machen. Das wollten wir so nicht stehen lassen und haben selbst bei magic life angerufen. Der nette Herr am Telefon teilte mir mit, dass sie nach Reisebeginn keine Möglichkeit mehr haben die Buchung zu ändern und das muss nun alles über die Reiseleitung vor Ort geschehen. Und jetzt bin ich total verzweifelt. Ich habe schon versucht Antworten im Internet zu finden aber was wirklich brauchbares war nicht dabei. Können Sie mir helfen?

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                        • vonschmelingV Offline
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                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #3192

                          Am 21.6. um 20:50 Uhr geht ein Flug von XQ direkt von Bodrum nach Stuttgart, der ist allerdings ausgebucht.
                          Mein Rat wäre nämlich gewesen, eigenmächtig einen Flug zu buchen und TUI auf die Kosten in Anspruch zu nehmen.
                          Rufe bei TUI in D an und kündige genau diese Maßnahme an, wenn nicht augenblicklich die Änderung zurückgenommen wird.

                          Das Dilemma:
                          Ich denke, es handelt sich um eine Überbuchung. In diesem Fall hättet ihr Ansprüche gegen XQ bei einer EPV Buchung.
                          Es kann jedoch sein, dass die TUI den Flug überbucht hat und euch deswegen nach MUC schicken will ...
                          So oder so, mach einen Riesenrabbatz, vielleicht wirst du dann ernst genommen.

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

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                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #3193

                            @famso
                            Meldest du dich nochmal mit dem Ergebnis?
                            Ich bin sicher, dass das viele stille Leser interessiert!

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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                            • Silvia LS Offline
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                              Silvia L
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #3194

                              Unabhängig von der geänderten Risezeit halte ich aber 10% Rabatt auf den Reisepreis wegen einer "unappetitlichen Dusche" schon für großzügig. Oder liege ich da falsch?
                              VG Silvia L

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #3195

                                Wird wohl nicht das einzige Problemchen gewesen sein, Silvia L ... 😶
                                Mir geht es hauptsächlich um die Attitüde "die müssen ja irgendwie heimkommen, wie ist uns dann auch ziemlich wurscht" - und die finde ich ganz und gar nicht i.O.
                                Die Familie bei Nacht und Nebel am Flughafen MUC auszuspucken und zu sagen, so nun fahrt ihr nochmal schön 3h mit dem Bus nach STR ist keine mängelunbehaftete Vertragserfüllung (höflich ausgedrückt!).

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  famso
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #3196

                                  Hallo und danke für die Antworten.
                                  stand jetzt: nach mehrmaligen Gesprächen mit der Reiseleitung vor Ort, tui in Deutschland und magic life werden wir gleich von dem Transfer abgeholt, müssen nach muc fliegen und hoffen dass das mit dem Bus klappt. Wegen dem Flug kann man wohl nichts machen. Die Reiseleitung meinte am 25.6 gäbe es den nächsten verfügbaren Flug nach str den wir gerne nehmen können und auf den sie uns umbuchen könnte, was aber mit den hotelkosten passiert konnte sie uns nicht beantworten.
                                  Laut der tui Hotline in Deutschland können wir gerne einen Flug auf eigene Kosten buchen und „versuchen“ die Kosten im Nachhinein einzureichen. Ist aber nicht gesagt, dass diese erstattet werden.
                                  Deshalb haben wir jetzt mehr oder weniger kapituliert und werden wohl oder übel nach München fliegen.

                                  Und nein, die „eklige“ Dusche war leider nicht das einzige Problem. Jedoch die flugsache beschäftigt mich momentan am meisten, weshalb ich auf die anderen „Kleinigkeiten“ nicht weiter eingegangen bin.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #3197

                                    Na klar, du hättest die Kosten für den alternativen Flug erstattet bekommen (Sachstand), allerdings bestand tatsächlich das Problem der Verfügbarkeit nach STR ...
                                    Bisher sieht es so aus als ginge euer ursprünglich geplanter Flug nach STR, daher könnten sich für euch Ansprüche auf Kompensationszahlungen ergeben.
                                    Erst mal guten Flug - melde dich doch nochmal wenn ihr heile zuhause angekommen seid.

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                      #3198

                                      j.f.y.i. :
                                      Der Flug XQ 450 von Bodrum nach Stuttgart wurde heute planmäßig durchgeführt und ist um 23 Uhr in STR gelandet.

                                      Folglich wurde euch die Mitnahme verweigert (vermutlich überbucht) und ihr habt Anspruch auf eine Kompensation gem. VO(EG)261/04 in Höhe von 400€ pro Ticket.
                                      Dieser kann gemindert werden, wenn ihr nicht mehr als 2h verspätet an euer Endziel gelangt (50%), das ist allerdings nicht zu erwarten.
                                      Die Forderung ist regelmässig an das LVU zu richten, da die Kommunikation allerdings nur über den Veranstalter lief würde ich diesem höflich mitteilen, dass ihr diesen Anspruch geltend macht und fragen, ob er bei der Erlangung der Erstattung mitwirkt.
                                      Offenbar wurde euch nämlich nicht mitgeteilt, dass ihr wegen einer Überbuchung auf ein anderes Operating ausweichen müsst, und das geht gar nicht.
                                      Ich halte es für vollkommen unprofessionell zu sagen "können wir nix machen", den tatsächlichen Grund aber nicht rund heraus zu nennen!?
                                      Wenigsten sollte euch der Veranstalter bestätigen, dass das gegenständliche Operating überbucht war, damit ihr ohne großes Aufhebens zu eurer Erstattung kommt.
                                      Immerhin erlebe ich XQ immer wieder als recht mitwirkungsaffin in solchen Fällen, und last not least wäre da dann auch noch die SÖP, die euch im Falle einer Weigerung kostenlos unterstützen würde.

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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                                        #3199

                                        Verständnissfrage zur EU261 Ausgleichszahlung.

                                        Ist SunExpress (XQ) eine EU Fluggesellschaft oder sind die, als Firma, in der Türkei registriert?
                                        Denn nur weil LH Anteile hält werden die ja wohl kaum automatisch eine EU Fluggesellschaft.

                                        Und Zweite Frage: Gab es nicht, für ähnliches Ungemach, 100% Rückerstattung des Reisepreises von einem deutschen Gericht zugestanden? Habe das aber nur ganz vage im Hinterkopf und kann mich noch nicht mal mehr erinnern wo ich das gelesen habe.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          #3200

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                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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