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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Bernhard7777B Offline
    Bernhard7777B Offline
    Bernhard7777
    schrieb am zuletzt editiert von Bernhard7777
    #3201

    Meine Frau und ich sind gerade von einer 1-wöchigen Pauschalreise (TUI) aus der Türkei zurückgekommen. Hin- und Rückflug Stuttgart/Antalya. Auto stand in Stuttgart-Flughafen im Parkhaus. 3 Tage!! vor Rückflug lag abends ein Brief der TUI im Hotelzimmer, dass der ursprünglich geplante Rückflug mit SunExpress nach Stuttgart (Abflug 17:45 Uhr) nach Frankfurt mit Condor um 10:25 Uhr geändert wurde und dass wir uns am nächsten Abend um 17:00 Uhr beim TUI-Vertreter im Hotel melden sollten. 

    Für uns natürlich Schock total! Wie kommen wir von FRA nach STR - d.h. 7 Stunden am Urlaubsort verloren und dann ca. 4 Stunden zusätzlich von FRA nach STR mit Bus/Bahn!! Der Abend und der ganze nächste Tag waren für uns natürlich total verdorben. 

    Abends hat uns dann der TUI-Vertreter gnädigerweise angeboten, statt dem Condorflug nach FRA wieder mit der SunExpress nach STR zu fliegen, allerdings um 5:15 Uhr morgens!!!! Der ursprünglich vorgesehene Flug um 17:45 fand im Übrigen auch statt, wir hatten für diesen Flug sogar ein Sitzplatzreservierung von SunExpress schon bei der Reisebuchung vorgenommen und bestätigt bekommen. Es handelt sich somit eindeutig um eine Überbuchung seitens des Veranstalters.

    Der TUI-Vertreter bot uns als Kompensation einen Tagesausflug, oder 100 EUR oder eine VIP Lounge am Flughafen an. Wir fanden das einen Witz und haben abgelehnt.

    Wenn wir uns jetzt bei der TUI beschweren und um Kompensation bitten, was kann man denn erwarten?

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #3202

      Einen Reisegutschein und eine kostelose Kaffeefahrt nach Antalya ... 😏

      Beschwerden mit dem Gegenstand "Nichtbeförderung" (wg. Überbuchung) sind an das LVU zu richten (sunexpress).
      Im Falle einer Weigerung könnt ihr euch an die SÖP wenden.
      Pro Ticket steht euch eine Entschädigung von 400€ zu.
      Bitte beachte auch die Beiträge der letzten beiden Seiten zu einer sehr ähnlichen Problematik (samt hilfreichen Links!).

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • Bernhard7777B Offline
        Bernhard7777B Offline
        Bernhard7777
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3203

        Danke für die Antwort!

        Aber warum soll ich mich denn an die SunExpress richten, mit der habe ich doch kein Vertragsverhältnis! Gebucht habe ich einen Pauschalurlaub bei der TUI und an die habe ich den kompletten Reisepreis (Hotel+Flug) bezahlt. Wenn der Flug überbucht ist, dann ist es doch nicht meine Aufgabe zu klären, WER hat überbucht. Somit gehen meine Forderungen an die TUI und die muss mit dem von ihnen gebuchten LVU klären, wer Schuld ist. Aber zahlen muss doch die TUI. Sie kann sich ja dann bei eigener Nichtschuld das Geld von der SunExpress zurück holen. Dass ich bei der SunExpress direkt noch Sitzplätze reserviert habe, ist doch nicht von Belang.

        Oder habe ich hier einen totalen Denkfehler!

        wuppiandreW 1 Antwort Letzte Antwort
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        • FrankenstephanF Offline
          FrankenstephanF Offline
          Frankenstephan
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #3204

          Warum dies so ist, kannst du z.B. hier nachlesen.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Bernhard7777B Bernhard7777

            Danke für die Antwort!

            Aber warum soll ich mich denn an die SunExpress richten, mit der habe ich doch kein Vertragsverhältnis! Gebucht habe ich einen Pauschalurlaub bei der TUI und an die habe ich den kompletten Reisepreis (Hotel+Flug) bezahlt. Wenn der Flug überbucht ist, dann ist es doch nicht meine Aufgabe zu klären, WER hat überbucht. Somit gehen meine Forderungen an die TUI und die muss mit dem von ihnen gebuchten LVU klären, wer Schuld ist. Aber zahlen muss doch die TUI. Sie kann sich ja dann bei eigener Nichtschuld das Geld von der SunExpress zurück holen. Dass ich bei der SunExpress direkt noch Sitzplätze reserviert habe, ist doch nicht von Belang.

            Oder habe ich hier einen totalen Denkfehler!

            wuppiandreW Offline
            wuppiandreW Offline
            wuppiandre
            schrieb am zuletzt editiert von
            #3205

            Gguten Morgen , sehe das auch so wie Bernhard7777, warum er nicht mitgenommen wurde weiß er eigentlich doch nicht . Sein Reiseleiter wird ihm wohl kein Schriftstück unterschreiben wegen Überbuchung.Was wäre denn wenn TUI ein Fehler gemacht hätte? Wer gibt seinen Fehler zu? Eigenartig ist auch der Umstand das man Passagiere die Sitze Gebucht haben, dann nicht mitnimmt, und andere dann schon, eigenartig .

            wuppiandreW 1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
              #3206

              Nein, das ist nicht eigenartig, bei einer Überbuchung wird höchsten Rücksicht auf Eltern mit kleinen Kindern genommen, alle anderen werden willkürlich aussortiert.
              Wie ihr das seht bleibt euch überlassen, und natürlich könnt ihr die Forderung an den Veranstalter richten ... eine Ausgleichszahlung auf der Grundlage der VO(EG)261/04 wird von ihm jedoch nicht fließen, ganz unbeachtlich eurer Ansichten zum Sachverhalt.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

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              • wuppiandreW wuppiandre

                Gguten Morgen , sehe das auch so wie Bernhard7777, warum er nicht mitgenommen wurde weiß er eigentlich doch nicht . Sein Reiseleiter wird ihm wohl kein Schriftstück unterschreiben wegen Überbuchung.Was wäre denn wenn TUI ein Fehler gemacht hätte? Wer gibt seinen Fehler zu? Eigenartig ist auch der Umstand das man Passagiere die Sitze Gebucht haben, dann nicht mitnimmt, und andere dann schon, eigenartig .

                wuppiandreW Offline
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                wuppiandre
                schrieb am zuletzt editiert von
                #3207

                Ist schon klar ,aber wie sieht es denn aus wenn die Fluglinie dann behauptet bei uns lag der Fehler nicht ,

                wuppiandreW 1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                  #3208

                  Dann wendest du dich an die SÖP.
                  Schließlich muss das LVU sich substantiiert exkulpieren.
                  Im Übrigen wüsste ich nicht, wer außer dem LVU den Flug überbucht haben sollte ... 😏
                  Wenn man zum Ziel kommen will nimmt man die Vorschläge wahr und führt Beschwerde wegen Nichtbeförderung beim Operator.
                  Wenn man es besser zu wissen glaubt beschwert man sich beim Veranstalter und wird mit einem Reisegutschein über 100 Tacken abgespeist.
                  Your choice!

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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                  • wuppiandreW wuppiandre

                    Ist schon klar ,aber wie sieht es denn aus wenn die Fluglinie dann behauptet bei uns lag der Fehler nicht ,

                    wuppiandreW Offline
                    wuppiandreW Offline
                    wuppiandre
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #3209

                    Ggenau das ist ja der Punkt, Bernhard 7777 vermutet eine Überbuchung ,weiß es aber nicht und nun muss er den Schuldigen suchen.Darum gebe ich ihm Recht ,das mein VertragsPartner mein erster Kontakt wäre,der mir die Umstände der Verschiebung nennt.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #3210

                      Kannst du machen. Nur wird der Vertragspartner auf den Erfüllungsgehilfen verweisen, da dies von der EG Verordnung so definiert ist. Forderungen gem VO 261/04 interessieren den Veranstalter nicht.

                      Wie gesagt - meinethalben könnt ihr euch recht geben soviel ihr wollt, mir reicht es vollkommen recht zu haben.

                      Wie kommt ihr denn auf die Idee, den Schuldigen finden zu müssen?
                      Fest steht die Mitnahme wurde verweigert. Also führe ich Beschwerde beim LVU welches die Mitnahme verweigert hat.
                      Wenn man es hingegen kompliziert haben möchte kann man selbstverständlich rumfragen wer denn wohl freundlicher Weise die Schuld auf sich nehmen möchte.
                      Wohl an ... 😉

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

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                      • Bernhard7777B Offline
                        Bernhard7777B Offline
                        Bernhard7777
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #3211

                        Es scheint wohl wirklich so zu sein, dass der Veranstalter keine Zahlung machen wird, da er dieser VO(EG)261/04 nicht unterliegt, wohl aber das LVU. Allerdings greift die EG-Richtlinie wiederum nicht, da der Flug außerhalb der EU gestartet ist und das LVU nicht in der EU ansässig ist. Somit gilt die Türkische Fluggastordnung. Diese scheint jedoch wohl auch ähnlich der EU Fluggastordnung zu sein. Somit schreibe ich jetzt die SunExpress mit Kundencenter in Frankfurt an, mit der 400€-Forderung zzgl. der entgangener Sitzplatzgebühr. Ich hoffe, dass die sich dann nicht mittels irgendwelchen Hintertürchen ihrer eigenen Richtlinie herauswinden können.

                        Gleichzeitig reklamiere ich bei der TUI den entgangenen 1/2 Urlaubstag. Ich weiss allerdings nicht, ob die mir darauf mehr zahlen, als die vor Ort angebotenen 100 EUR. Eigentlich müssten es ja mehr sein, es waren ja 12 Stunden weniger als gebucht! Außerdem sind wir jahrelange treue TUI-Kunden.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV Offline
                          vonschmelingV Offline
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #3212

                          Wie du meinem Link entnehmen kannst ist sunexpress Mitglied der SÖP Trägerschaft und hat durchaus einen Sitz in Deutschland (EU) (2 Seiten zurückblättern).

                          Die Reisepreisminderung vom Veranstalter beläuft sich auf 40-50% eines Tagessatzes des Reisepreises, ggf. wird diese mit der Erstattung gem. VO(EG)261/04 aufgerechnet.
                          (Gern geschehen ... 😏!!)

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • Bernhard7777B Offline
                            Bernhard7777B Offline
                            Bernhard7777
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #3213

                            Ok, ich nenne einfach beide Fluggastordnungen, dann mache ich wohl nix falsch 😄. Die Entschädigungsbeträge sind ja praktischerweise identisch.

                            Somit vielen Dank an dich vonschmeling, für deine Hilfe 👍. Das Forum hier ist wirklich ein Segen und ohne die Hilfe hier, wäre ich in dieser kurzen Zeit nicht so schnell zum Ziel gekommen!

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • vonNebenanV Offline
                              vonNebenanV Offline
                              vonNebenan
                              Verwarnt
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #3214

                              ..., doch! GOOGLE. ✌

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • Bernhard7777B Offline
                                Bernhard7777B Offline
                                Bernhard7777
                                schrieb am zuletzt editiert von Bernhard7777
                                #3215

                                Was heißt das? ................ doch: Google??
                                Auf welche Aussage bezieht sich das?

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • vonschmelingV Offline
                                  vonschmelingV Offline
                                  vonschmeling
                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #3216

                                  vonNebenan meint du hättest dir das auch selbst zusammengurgeln können - so isser halt! 😏

                                  Ich sehe das nicht ganz so und freue mich, dass die community hilfreich für dich war.
                                  Falls du noch Fragen hast gerne auch per PN, dann wird das hier nicht zu umfangreich für "Otto Normalgecancelt" 😉

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • Timo2292T Offline
                                    Timo2292T Offline
                                    Timo2292
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #3217

                                    Guten Tag,

                                    sitzen gerade am Flughafen DUS, unser Flug nach Punta Cana sollte um 14.00 Uhr starten. Hat allerdings eine saftige Verspätung von über sechs Stunden. Geplanter Abflug jetzt 20.40 Uhr. Beim Check In gab's Gutscheine für uns drei im Wert von 45 Euro, für Getränke und etwas zu Essen. Einen Zettel gab's auch, auf diesem steht etwas von " Die Verspätung würde aufgrund operationeller Gründe und der daraus resultierenden Verzögerungen verursacht "
                                    Ein Mitarbeiter von Fairplane hat die Leute in der Schlange beim Check In angesprochen, dass diese einen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 600 Euro hätten. Natürlich gab's die Visitenkarte gleich dazu.
                                    Hat jemanden Erfahrung in wie weit diese Aussage zutrifft?

                                    Vielen Dank für eure Hilfe.

                                    LG Timo

                                    London 2016 / Kreta 2017 / Hurghada 2018 / Paris 2018 / Bayahibe 2019 / Makadi Bay 2020 / Istrien 2020 / Hurghada 2021/22 / Dubai 2022 / Embudu 2022 / Istrien 2023 / Fuerteventura 2023 / Mexiko 2024 / Türkei 2024 /

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                                    • Ahotep2A Offline
                                      Ahotep2A Offline
                                      Ahotep2
                                      Admin Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #3218

                                      Respekt, das nenne ich mal zeitnah am Kunden😏

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • Timo2292T Offline
                                        Timo2292T Offline
                                        Timo2292
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #3219

                                        Hallo Ahotep,

                                        du meinst sicherlich den Mitarbeiter von Fairplane? Falls ja hast du Recht, aber wenn diese Jungs dort Geld wittern, müsste ja was dran sein mit der Entschädigung? Die streichen sich natürlich eine Provision ein, falls man Fairplane beauftragen sollte.

                                        Gruß Timo

                                        London 2016 / Kreta 2017 / Hurghada 2018 / Paris 2018 / Bayahibe 2019 / Makadi Bay 2020 / Istrien 2020 / Hurghada 2021/22 / Dubai 2022 / Embudu 2022 / Istrien 2023 / Fuerteventura 2023 / Mexiko 2024 / Türkei 2024 /

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                                          #3220

                                          Du brauchst keiner externen Dienstleister zur Durchsetzung Deiner Ansprüche.

                                          Dieses Formular auf der Homepage von Eurowings ist vollkommen ausreichend.

                                          -Nein, ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem!-

                                          SchachundmattS 1 Antwort Letzte Antwort
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