Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
  6. Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
3.4k Beiträge 606 Kommentatoren 1.0m Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
    #3261

    Herr Diekmann weiß bei weitem nicht alles, Holly-man ... und gewöhnlich ist der Austausch mit anderen Fluggästen vollkommen überflüssig.
    Wenn es jedoch - wie im vorliegenden Fall! - um Minuten geht, muss genau das Öffnen der Türen dokumentiert und zeitlich zweifelsfrei nachgewiesen werden.
    Mangels dieses Nachweises hat der Kläger vor der Xten Kammer des höchsten nationalen Gerichtes den Fall verloren.
    Wie bereits gesagt - wenn es um Minuten geht, kann schon allein die Vorfeldposition ausschlaggebend sein.
    Größere Verspätungen lassen sich ja ebenfalls aus der Flugdatendokumentation herleiten, demnach wird ein LVU es nicht darauf ankommen lassen und das Bordbuches nur zücken, wenn es um Haaresbreite geht.
    Ferner ist bemerkenswert, dass die mangelnde Aufklärung der Fluggäste über ihre Rechte aus der VO(EG)261/04 ebenfalls nicht zu einer Entscheidung zu Gunsten der Kläger geführt hat, worauf sich die Fluggastrechtler der Inkassovereine reht gerne mal berufen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • MühlengeistM Offline
      MühlengeistM Offline
      Mühlengeist
      schrieb am zuletzt editiert von
      #3262

      Hallo Zusammen, gibts es für die Sundair auch ein Formular? Ich finde nämlich nix, oder seh den Wald vor lauter Bäumen nicht. Unser Flug von Antalya nach Dresden hatte gestern 4 Stunden Verspätung. Statt planmäßig 20.30 Uhr sind wir 0.30 Uhr gelandet. Da mir das zum ersten Mal in 20 Jahren passiert ist (kleinere Verpätungen gibt es immer mal wieder und sind auch nicht tragisch, bin ich am suchen wie ich Entschädigung nach Fluggastverordnung geltend machen kann. Lt. Flugkapitän war es ein "technischen Gebrechen " nach dem das Flugzeug aus Herakilon kam und wurde mehrere Stunden in Dresden repariert. Klang für mich schon mal nicht sehr vertrauenserweckend - also Augen zu und durch.

      Denn nach meiner Meinung sind ja sonst alle Bedingungen erfüllt: Verspätung über 3 Stunden , Deutsche d.h. Europäische Airline, Start oder Landung in der EU.

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • HABERLINGH Offline
        HABERLINGH Offline
        HABERLING
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3263

        Da Sundair nicht an der SÖP Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr teilnimmt und auch meines Wissens kein Beschwerdeformular existiert, würde ich einen Anwalt empfehlen. In den AGB findet man zwar eine Klausel, aber die sagt aber wenig aus.

        "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
          #3264

          Wozu denn um Himmels Willen einen Anwalt nehmen? 😳
          Man kann ebenso ein schlichtes Schreiben an die Airline richten, Flug- und Passagierdaten reinschreiben, Soll und Ist Zeiten und am besten gleich noch die Bankverbindung.
          Betreff: Gem. der VO(EG)261/2004 haben wir Anspruch auf eine Ausgleichszahlung wegen erheblicher Verspätung.
          Oder hier klicken ...
          Extended version ...

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • HABERLINGH Offline
            HABERLINGH Offline
            HABERLING
            schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
            #3265

            Ja, vonschmeling, das Problem bei Sundair liegt hier klick
            Reklamationen, klick hier
            Ein Blick in die Vergangenheit: Airline ohne AOC muss kein Schadenersatz leisten, klick hier

            "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #3266

              Was soll das?
              Steinalte Inhalte und wie bekannt keine Formularverfügung für Beschwerden - hilft niemandem.
              Wie gesagt - formlos anschreiben und Forderung beziffern, heute am 7.6.2022.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • Holly-manH Offline
                Holly-manH Offline
                Holly-man
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #3267

                Ich schließe mich da an.
                Man muss auch kein vorgefertigtes Beschwerdeformular ausfüllen, sondern ein simples (Ein)schreiben mit allen Daten, Fakten und Fristsetzung. Fotos, Beweise, Zeugen, Boardingpass etc .... kann man sich im ersten Step (erst einmal) sparen.

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                  #3268

                  Weitere "Beweisführungen" kann man sich generell sparen, die AIBT Daten sowie die Passagierlisten sind jederzeit verfügbar. Es ist daher vollkommen zweifelsfrei, dass Fam. Mühlengeist auf einem 4h verspäteten Flieger saßen.
                  Im Falle eines Falles müsste das LFU beweisen, dass es keine Verspätung gab, bzw. vortragen, dass außergewöhnliche Ereignisse sie von der Zahlung einer Kompensation exkulpieren.
                  Alles was sie brauchen ist aufgeführt, das ist denkbar simpel und unterfällt auch keinerlei Formvorschriften.
                  Ratsam allerdings das von Holly-man bereits erwähnte Einwurfeinschreiben, damit man einen Beleg für die Zustellung der Beschwerde vorweisen kann.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • schebulliS Offline
                    schebulliS Offline
                    schebulli
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #3269

                    Habe eine Frage zu einer Flugänderung bzw. Annullierung:
                    Ich habe eine Pauschalreise über ein Reisebüro schon im Oktober 2021 gebucht und zwar auf die Malediven mit Emirates.
                    Am 25.5.2022 ging es endlich los, wir fuhren auf den Flughafen und haben für unseren Hinflug eingecheckt - dann am Flughafen habe ich einen Anruf von meinem Reisebüro erhalten (zufällig rangegangen) dass das Reisebüro soeben vom Veranstalter informiert wurde, dass unser geplanter Rückflug nicht stattfindet und als Alternative wir nunmehr einen Tag früher zurückfliegen müssen, da unser geplanter Rückflug am 10.06.2022 annulliert wurde und wir nun bereits am 09.06.2022 zurückfliegen müssen. Ich soll nun unter 15 Minuten Bescheid geben, ob ich das akzeptiere!!! Was bleibt einem anderes übrig, als das zu akzeptieren, da wir ja schon für den Hinflug eingecheckt hatten!!!! Unser Urlaub wurde um einen kompletten Tag gekürzt und als Entschädigung bekamen wir zusammen 140 Euro (das ist nicht einmal der Preis für den entgangenen Tag auf der Insel). Können die Fluglinien eigentlich Flüge streichen wie sie wollen? Mir steht ja jetzt keinerlei Entschädigung zu, da ich diese Alternative (unter Zeitdruck) angenommen habe!

                    LG Ulli

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #3270

                      @schebulli
                      Du kannst ggf. einen größeren Schaden darlegen und die Angemessenheit des Angebots bestreiten.
                      Wenn ich es richtig verstehen hast du doch bereits eine Kompensation erhalten?
                      Ferner ist zu unterscheiden zwischen den jeweiligen Anspruchsgegner.

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • schebulliS Offline
                        schebulliS Offline
                        schebulli
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #3271

                        Ja die 140 Euro bekomme ich erst vom Veranstalter - aber die Fluglinie ist komplett außen vor!! Und 1 Tag auf der Insel mit AI kosten nicht 70 Euro pro Person!!!!

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • vonschmelingV Offline
                          vonschmelingV Offline
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #3272

                          Gegenüber dem LFU besteht kein Anspruch auf Kompensation, da die Änderung rechtzeitig (im Sinne der Rechtsprechung) bekannt gegeben wurde.
                          Wie gesagt, es steht dir offen darzulegen, dass der entstandene Schaden für dich höher ist. Besonders große Hoffnungen solltest du dir allerdings nicht machen ...
                          Die Faustregel für die Berechnung der Veranstalterkompensation: 5% eines Tagessatzes der Reise ab der 5. und für jede weitere Stunde der Verschiebung.

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

                          einesE 1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • vonschmelingV vonschmeling

                            Gegenüber dem LFU besteht kein Anspruch auf Kompensation, da die Änderung rechtzeitig (im Sinne der Rechtsprechung) bekannt gegeben wurde.
                            Wie gesagt, es steht dir offen darzulegen, dass der entstandene Schaden für dich höher ist. Besonders große Hoffnungen solltest du dir allerdings nicht machen ...
                            Die Faustregel für die Berechnung der Veranstalterkompensation: 5% eines Tagessatzes der Reise ab der 5. und für jede weitere Stunde der Verschiebung.

                            einesE Offline
                            einesE Offline
                            eines
                            schrieb am zuletzt editiert von eines
                            #3273

                            Hallo vonschmeling, kannst du mir das mit den 5% bitte etwas genauer erklären. 5% ab der 5. Stunde ist klar und was hat es mit jeder weiterer Stunde auf sich? Kommt da noch etwas dazu? Frage für meine Tante, die heute nach Griechenland fliegen wollte und der Flug aufgrund technischen Defekts verspätet abheben hätte sollen und einige Stunden später auf den nächsten Tag verschoben wurde. Wenn der Flieger ein reiner Charter eines Reiseveranstalters ist, richtet man das Schreiben für die Entschädigung lt. Fluggastrecht dann trotzdem an die Airline? Vermute Mal schon, aber möchte dennoch sicher gehen.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                              #3274

                              Auf Kompensationen gem. VO(EG)261/04 immer das LFU in Anspruch zu nehmen.
                              Reklamiert man beim Veranstalter, so sind es 5% ab der fünften und je 5% für jede weitere Stunde.
                              Erstattungen werden ggf. aufgerechnet, du kannst also nur entweder/ oder eine Beschwerde führen.

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              einesE 1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • vonschmelingV vonschmeling

                                Auf Kompensationen gem. VO(EG)261/04 immer das LFU in Anspruch zu nehmen.
                                Reklamiert man beim Veranstalter, so sind es 5% ab der fünften und je 5% für jede weitere Stunde.
                                Erstattungen werden ggf. aufgerechnet, du kannst also nur entweder/ oder eine Beschwerde führen.

                                einesE Offline
                                einesE Offline
                                eines
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #3275

                                Danke für deine Antwort. Habe ich es so richtig verstanden: entweder beim LFU die 250/400€ (lt. Internet sind es 1200-1203km) oder beim Veranstalter die 5% + je Stunde. Der Flug hat Minimum 33 Stunden Verspätung (soll erst morgen gegen späteren Nachmittag starten), die Reise hat 1200€ pro Person gekostet. Dann würde man beim Reiseveranstalter mehr bekommen (glaube ich zumindest, meine Mathekenntnisse sind ziemlich bescheiden 😅)?

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • vonschmelingV Offline
                                  vonschmelingV Offline
                                  vonschmeling
                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                  #3276

                                  5% eines Tagessatzes der Reise vom Veranstalter.
                                  1200/10 wären 120 x 0,05 6€. 28 x6 = 168€

                                  Verstanden?
                                  Die relevante Entfernung für die Höhe des Anspruchs gegen das LFU kannst du mittels great circle mapper(www.gcmap.com) ermitteln.

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • einesE Offline
                                    einesE Offline
                                    eines
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #3277

                                    Ja, vielen Dank. (Heute morgen bin ich aufgestanden und mir war mein Rechenfehler von gestern sofort bewusst. Mein Kopf war bezüglich anderer Dinge schon so voll und anscheinend nicht mehr ganz so leistungs- und aufnahmefähig)

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • ATBerlinA Offline
                                      ATBerlinA Offline
                                      ATBerlin
                                      schrieb am zuletzt editiert von ATBerlin
                                      #3278

                                      Hallo,
                                      ich bin neu hier und hab folgende Frage zu einer Stornierung:

                                      Hinflug 14.07
                                      BER-LHR-JFK

                                      Zurück 14.08
                                      SAN-DFW(Dallas)-LHR-BER

                                      Der Witz ist, dass heute gleich der allererste Flug BER-LHR gecancelt wurde, somit ist der Rest auch hinfällig . Am 14.07 sind keine Flüge mehr da. Nur noch zwei am 15.07 oder später in der BusinessClass.

                                      Fliegen sollen drei Passagiere.

                                      Die Frage: Wenn ich keinen anderen Flug bekomme, müsste ich doch für die Strecke bis nach JFK 600€ pro Passagier bekommen und nicht für den Flug nach LHR? Auch für den Rückflug?

                                      Die Hotels kann ich zum Glück kostenlos stornieren. Einen Inlandsflug leider nicht mehr kostenlos stornierbar.

                                      Noch eine Frage: Ich wollte mit meinen Kindern vorfliegen und meine Frau sollte erst im August nachkommen. Wenn wir nicht fliegen, macht ihr Flug auch keinen Sinn mehr.

                                      Das kann das gelten lassen und auch kostenlos stornieren? Auch wenn Sie separat gebucht hat.

                                      Danke Euch

                                      LG
                                      AT

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • vonschmelingV Offline
                                        vonschmelingV Offline
                                        vonschmeling
                                        Moderator
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #3279

                                        Herzlich willkommen im Forum von HolidayCheck ATBerlin ... 💚
                                        Die Bemessung des Anspruchs gem. VO(EG)261/04 basiert auf der rechtzeitigen (14 Tage vorher) Ankündigung und der Distanz zum gebuchten Ziel.
                                        Falls du mangels darstellbarer Alternative auf den Hinflug verzichten musstest käme für dich eine Kompensation in Höhe von 600€ pro Ticket (Vollzahler) in Betracht, vermutlich wurden die legs ja auf ein Ticket gebucht.
                                        Der Rückflug wird obsolet, dafür sind die vereinbarten Gebühren zu erstatten, keine Kompensation darüber hinaus.

                                        Die Buchung deiner Frau ist rechtlich separat zu betrachten und die Erwägungsgründe für die Stornierung spielen dahingehend keine Rolle.
                                        Sie wird demnach zu den vereinbarten Stornierungsvereinbarungen ihre Buchung auflösen müssen - es ergeben sich keinerlei Ansprüche aus der inzwischen eingetretenen Sinnlosigkeit des Antritts der gebuchten Flüge.

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

                                        ATBerlinA 1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • vonschmelingV vonschmeling

                                          Herzlich willkommen im Forum von HolidayCheck ATBerlin ... 💚
                                          Die Bemessung des Anspruchs gem. VO(EG)261/04 basiert auf der rechtzeitigen (14 Tage vorher) Ankündigung und der Distanz zum gebuchten Ziel.
                                          Falls du mangels darstellbarer Alternative auf den Hinflug verzichten musstest käme für dich eine Kompensation in Höhe von 600€ pro Ticket (Vollzahler) in Betracht, vermutlich wurden die legs ja auf ein Ticket gebucht.
                                          Der Rückflug wird obsolet, dafür sind die vereinbarten Gebühren zu erstatten, keine Kompensation darüber hinaus.

                                          Die Buchung deiner Frau ist rechtlich separat zu betrachten und die Erwägungsgründe für die Stornierung spielen dahingehend keine Rolle.
                                          Sie wird demnach zu den vereinbarten Stornierungsvereinbarungen ihre Buchung auflösen müssen - es ergeben sich keinerlei Ansprüche aus der inzwischen eingetretenen Sinnlosigkeit des Antritts der gebuchten Flüge.

                                          ATBerlinA Offline
                                          ATBerlinA Offline
                                          ATBerlin
                                          schrieb am zuletzt editiert von Ahotep2
                                          #3280

                                          @vonschmeling

                                          Bitte Button Antworten nutzen. Unnötige Zitate blähen die Seiten auf.

                                          Danke für die Info... habe bei British geschaut.. erst ab dem 18.07 gibt es Flüge nach NYC oder am 12.07... also zwei tage vom ursprünglichen Flug...

                                          wenn die mich auf diese Flüge umbuchen hab ich also kein Anspruch mehr auf Kompensation?

                                          1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 162
                                          • 163
                                          • 164
                                          • 165
                                          • 166
                                          • 169
                                          • 170
                                          • 164 von 170
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag