Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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Herr Diekmann weiß bei weitem nicht alles, Holly-man ... und gewöhnlich ist der Austausch mit anderen Fluggästen vollkommen überflüssig.
Wenn es jedoch - wie im vorliegenden Fall! - um Minuten geht, muss genau das Öffnen der Türen dokumentiert und zeitlich zweifelsfrei nachgewiesen werden.
Mangels dieses Nachweises hat der Kläger vor der Xten Kammer des höchsten nationalen Gerichtes den Fall verloren.
Wie bereits gesagt - wenn es um Minuten geht, kann schon allein die Vorfeldposition ausschlaggebend sein.
Größere Verspätungen lassen sich ja ebenfalls aus der Flugdatendokumentation herleiten, demnach wird ein LVU es nicht darauf ankommen lassen und das Bordbuches nur zücken, wenn es um Haaresbreite geht.
Ferner ist bemerkenswert, dass die mangelnde Aufklärung der Fluggäste über ihre Rechte aus der VO(EG)261/04 ebenfalls nicht zu einer Entscheidung zu Gunsten der Kläger geführt hat, worauf sich die Fluggastrechtler der Inkassovereine reht gerne mal berufen. -
Hallo Zusammen, gibts es für die Sundair auch ein Formular? Ich finde nämlich nix, oder seh den Wald vor lauter Bäumen nicht. Unser Flug von Antalya nach Dresden hatte gestern 4 Stunden Verspätung. Statt planmäßig 20.30 Uhr sind wir 0.30 Uhr gelandet. Da mir das zum ersten Mal in 20 Jahren passiert ist (kleinere Verpätungen gibt es immer mal wieder und sind auch nicht tragisch, bin ich am suchen wie ich Entschädigung nach Fluggastverordnung geltend machen kann. Lt. Flugkapitän war es ein "technischen Gebrechen " nach dem das Flugzeug aus Herakilon kam und wurde mehrere Stunden in Dresden repariert. Klang für mich schon mal nicht sehr vertrauenserweckend - also Augen zu und durch.
Denn nach meiner Meinung sind ja sonst alle Bedingungen erfüllt: Verspätung über 3 Stunden , Deutsche d.h. Europäische Airline, Start oder Landung in der EU.
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Da Sundair nicht an der SÖP Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr teilnimmt und auch meines Wissens kein Beschwerdeformular existiert, würde ich einen Anwalt empfehlen. In den AGB findet man zwar eine Klausel, aber die sagt aber wenig aus.

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Wozu denn um Himmels Willen einen Anwalt nehmen?

Man kann ebenso ein schlichtes Schreiben an die Airline richten, Flug- und Passagierdaten reinschreiben, Soll und Ist Zeiten und am besten gleich noch die Bankverbindung.
Betreff: Gem. der VO(EG)261/2004 haben wir Anspruch auf eine Ausgleichszahlung wegen erheblicher Verspätung.
Oder hier klicken ...
Extended version ... -
Ja, vonschmeling, das Problem bei Sundair liegt hier klick
Reklamationen, klick hier
Ein Blick in die Vergangenheit: Airline ohne AOC muss kein Schadenersatz leisten, klick hier -
Was soll das?
Steinalte Inhalte und wie bekannt keine Formularverfügung für Beschwerden - hilft niemandem.
Wie gesagt - formlos anschreiben und Forderung beziffern, heute am 7.6.2022. -
Ich schließe mich da an.
Man muss auch kein vorgefertigtes Beschwerdeformular ausfüllen, sondern ein simples (Ein)schreiben mit allen Daten, Fakten und Fristsetzung. Fotos, Beweise, Zeugen, Boardingpass etc .... kann man sich im ersten Step (erst einmal) sparen. -
Weitere "Beweisführungen" kann man sich generell sparen, die AIBT Daten sowie die Passagierlisten sind jederzeit verfügbar. Es ist daher vollkommen zweifelsfrei, dass Fam. Mühlengeist auf einem 4h verspäteten Flieger saßen.
Im Falle eines Falles müsste das LFU beweisen, dass es keine Verspätung gab, bzw. vortragen, dass außergewöhnliche Ereignisse sie von der Zahlung einer Kompensation exkulpieren.
Alles was sie brauchen ist aufgeführt, das ist denkbar simpel und unterfällt auch keinerlei Formvorschriften.
Ratsam allerdings das von Holly-man bereits erwähnte Einwurfeinschreiben, damit man einen Beleg für die Zustellung der Beschwerde vorweisen kann. -
Habe eine Frage zu einer Flugänderung bzw. Annullierung:
Ich habe eine Pauschalreise über ein Reisebüro schon im Oktober 2021 gebucht und zwar auf die Malediven mit Emirates.
Am 25.5.2022 ging es endlich los, wir fuhren auf den Flughafen und haben für unseren Hinflug eingecheckt - dann am Flughafen habe ich einen Anruf von meinem Reisebüro erhalten (zufällig rangegangen) dass das Reisebüro soeben vom Veranstalter informiert wurde, dass unser geplanter Rückflug nicht stattfindet und als Alternative wir nunmehr einen Tag früher zurückfliegen müssen, da unser geplanter Rückflug am 10.06.2022 annulliert wurde und wir nun bereits am 09.06.2022 zurückfliegen müssen. Ich soll nun unter 15 Minuten Bescheid geben, ob ich das akzeptiere!!! Was bleibt einem anderes übrig, als das zu akzeptieren, da wir ja schon für den Hinflug eingecheckt hatten!!!! Unser Urlaub wurde um einen kompletten Tag gekürzt und als Entschädigung bekamen wir zusammen 140 Euro (das ist nicht einmal der Preis für den entgangenen Tag auf der Insel). Können die Fluglinien eigentlich Flüge streichen wie sie wollen? Mir steht ja jetzt keinerlei Entschädigung zu, da ich diese Alternative (unter Zeitdruck) angenommen habe!LG Ulli
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@schebulli
Du kannst ggf. einen größeren Schaden darlegen und die Angemessenheit des Angebots bestreiten.
Wenn ich es richtig verstehen hast du doch bereits eine Kompensation erhalten?
Ferner ist zu unterscheiden zwischen den jeweiligen Anspruchsgegner. -
Gegenüber dem LFU besteht kein Anspruch auf Kompensation, da die Änderung rechtzeitig (im Sinne der Rechtsprechung) bekannt gegeben wurde.
Wie gesagt, es steht dir offen darzulegen, dass der entstandene Schaden für dich höher ist. Besonders große Hoffnungen solltest du dir allerdings nicht machen ...
Die Faustregel für die Berechnung der Veranstalterkompensation: 5% eines Tagessatzes der Reise ab der 5. und für jede weitere Stunde der Verschiebung. -
Gegenüber dem LFU besteht kein Anspruch auf Kompensation, da die Änderung rechtzeitig (im Sinne der Rechtsprechung) bekannt gegeben wurde.
Wie gesagt, es steht dir offen darzulegen, dass der entstandene Schaden für dich höher ist. Besonders große Hoffnungen solltest du dir allerdings nicht machen ...
Die Faustregel für die Berechnung der Veranstalterkompensation: 5% eines Tagessatzes der Reise ab der 5. und für jede weitere Stunde der Verschiebung.Hallo vonschmeling, kannst du mir das mit den 5% bitte etwas genauer erklären. 5% ab der 5. Stunde ist klar und was hat es mit jeder weiterer Stunde auf sich? Kommt da noch etwas dazu? Frage für meine Tante, die heute nach Griechenland fliegen wollte und der Flug aufgrund technischen Defekts verspätet abheben hätte sollen und einige Stunden später auf den nächsten Tag verschoben wurde. Wenn der Flieger ein reiner Charter eines Reiseveranstalters ist, richtet man das Schreiben für die Entschädigung lt. Fluggastrecht dann trotzdem an die Airline? Vermute Mal schon, aber möchte dennoch sicher gehen.
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Auf Kompensationen gem. VO(EG)261/04 immer das LFU in Anspruch zu nehmen.
Reklamiert man beim Veranstalter, so sind es 5% ab der fünften und je 5% für jede weitere Stunde.
Erstattungen werden ggf. aufgerechnet, du kannst also nur entweder/ oder eine Beschwerde führen. -
Auf Kompensationen gem. VO(EG)261/04 immer das LFU in Anspruch zu nehmen.
Reklamiert man beim Veranstalter, so sind es 5% ab der fünften und je 5% für jede weitere Stunde.
Erstattungen werden ggf. aufgerechnet, du kannst also nur entweder/ oder eine Beschwerde führen.Danke für deine Antwort. Habe ich es so richtig verstanden: entweder beim LFU die 250/400€ (lt. Internet sind es 1200-1203km) oder beim Veranstalter die 5% + je Stunde. Der Flug hat Minimum 33 Stunden Verspätung (soll erst morgen gegen späteren Nachmittag starten), die Reise hat 1200€ pro Person gekostet. Dann würde man beim Reiseveranstalter mehr bekommen (glaube ich zumindest, meine Mathekenntnisse sind ziemlich bescheiden
)? -
5% eines Tagessatzes der Reise vom Veranstalter.
1200/10 wären 120 x 0,05 6€. 28 x6 = 168€Verstanden?
Die relevante Entfernung für die Höhe des Anspruchs gegen das LFU kannst du mittels great circle mapper(www.gcmap.com) ermitteln. -
Hallo,
ich bin neu hier und hab folgende Frage zu einer Stornierung:Hinflug 14.07
BER-LHR-JFKZurück 14.08
SAN-DFW(Dallas)-LHR-BERDer Witz ist, dass heute gleich der allererste Flug BER-LHR gecancelt wurde, somit ist der Rest auch hinfällig . Am 14.07 sind keine Flüge mehr da. Nur noch zwei am 15.07 oder später in der BusinessClass.
Fliegen sollen drei Passagiere.
Die Frage: Wenn ich keinen anderen Flug bekomme, müsste ich doch für die Strecke bis nach JFK 600€ pro Passagier bekommen und nicht für den Flug nach LHR? Auch für den Rückflug?
Die Hotels kann ich zum Glück kostenlos stornieren. Einen Inlandsflug leider nicht mehr kostenlos stornierbar.
Noch eine Frage: Ich wollte mit meinen Kindern vorfliegen und meine Frau sollte erst im August nachkommen. Wenn wir nicht fliegen, macht ihr Flug auch keinen Sinn mehr.
Das kann das gelten lassen und auch kostenlos stornieren? Auch wenn Sie separat gebucht hat.
Danke Euch
LG
AT -
Herzlich willkommen im Forum von HolidayCheck ATBerlin ...

Die Bemessung des Anspruchs gem. VO(EG)261/04 basiert auf der rechtzeitigen (14 Tage vorher) Ankündigung und der Distanz zum gebuchten Ziel.
Falls du mangels darstellbarer Alternative auf den Hinflug verzichten musstest käme für dich eine Kompensation in Höhe von 600€ pro Ticket (Vollzahler) in Betracht, vermutlich wurden die legs ja auf ein Ticket gebucht.
Der Rückflug wird obsolet, dafür sind die vereinbarten Gebühren zu erstatten, keine Kompensation darüber hinaus.Die Buchung deiner Frau ist rechtlich separat zu betrachten und die Erwägungsgründe für die Stornierung spielen dahingehend keine Rolle.
Sie wird demnach zu den vereinbarten Stornierungsvereinbarungen ihre Buchung auflösen müssen - es ergeben sich keinerlei Ansprüche aus der inzwischen eingetretenen Sinnlosigkeit des Antritts der gebuchten Flüge. -
Herzlich willkommen im Forum von HolidayCheck ATBerlin ...

Die Bemessung des Anspruchs gem. VO(EG)261/04 basiert auf der rechtzeitigen (14 Tage vorher) Ankündigung und der Distanz zum gebuchten Ziel.
Falls du mangels darstellbarer Alternative auf den Hinflug verzichten musstest käme für dich eine Kompensation in Höhe von 600€ pro Ticket (Vollzahler) in Betracht, vermutlich wurden die legs ja auf ein Ticket gebucht.
Der Rückflug wird obsolet, dafür sind die vereinbarten Gebühren zu erstatten, keine Kompensation darüber hinaus.Die Buchung deiner Frau ist rechtlich separat zu betrachten und die Erwägungsgründe für die Stornierung spielen dahingehend keine Rolle.
Sie wird demnach zu den vereinbarten Stornierungsvereinbarungen ihre Buchung auflösen müssen - es ergeben sich keinerlei Ansprüche aus der inzwischen eingetretenen Sinnlosigkeit des Antritts der gebuchten Flüge.Bitte Button Antworten nutzen. Unnötige Zitate blähen die Seiten auf.
Danke für die Info... habe bei British geschaut.. erst ab dem 18.07 gibt es Flüge nach NYC oder am 12.07... also zwei tage vom ursprünglichen Flug...
wenn die mich auf diese Flüge umbuchen hab ich also kein Anspruch mehr auf Kompensation?