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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • HABERLINGH Offline
    HABERLINGH Offline
    HABERLING
    schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
    #3261

    Ja, vonschmeling, das Problem bei Sundair liegt hier klick
    Reklamationen, klick hier
    Ein Blick in die Vergangenheit: Airline ohne AOC muss kein Schadenersatz leisten, klick hier

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #3262

      Was soll das?
      Steinalte Inhalte und wie bekannt keine Formularverfügung für Beschwerden - hilft niemandem.
      Wie gesagt - formlos anschreiben und Forderung beziffern, heute am 7.6.2022.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • Holly-manH Offline
        Holly-manH Offline
        Holly-man
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3263

        Ich schließe mich da an.
        Man muss auch kein vorgefertigtes Beschwerdeformular ausfüllen, sondern ein simples (Ein)schreiben mit allen Daten, Fakten und Fristsetzung. Fotos, Beweise, Zeugen, Boardingpass etc .... kann man sich im ersten Step (erst einmal) sparen.

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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
          #3264

          Weitere "Beweisführungen" kann man sich generell sparen, die AIBT Daten sowie die Passagierlisten sind jederzeit verfügbar. Es ist daher vollkommen zweifelsfrei, dass Fam. Mühlengeist auf einem 4h verspäteten Flieger saßen.
          Im Falle eines Falles müsste das LFU beweisen, dass es keine Verspätung gab, bzw. vortragen, dass außergewöhnliche Ereignisse sie von der Zahlung einer Kompensation exkulpieren.
          Alles was sie brauchen ist aufgeführt, das ist denkbar simpel und unterfällt auch keinerlei Formvorschriften.
          Ratsam allerdings das von Holly-man bereits erwähnte Einwurfeinschreiben, damit man einen Beleg für die Zustellung der Beschwerde vorweisen kann.

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • schebulliS Offline
            schebulliS Offline
            schebulli
            schrieb am zuletzt editiert von
            #3265

            Habe eine Frage zu einer Flugänderung bzw. Annullierung:
            Ich habe eine Pauschalreise über ein Reisebüro schon im Oktober 2021 gebucht und zwar auf die Malediven mit Emirates.
            Am 25.5.2022 ging es endlich los, wir fuhren auf den Flughafen und haben für unseren Hinflug eingecheckt - dann am Flughafen habe ich einen Anruf von meinem Reisebüro erhalten (zufällig rangegangen) dass das Reisebüro soeben vom Veranstalter informiert wurde, dass unser geplanter Rückflug nicht stattfindet und als Alternative wir nunmehr einen Tag früher zurückfliegen müssen, da unser geplanter Rückflug am 10.06.2022 annulliert wurde und wir nun bereits am 09.06.2022 zurückfliegen müssen. Ich soll nun unter 15 Minuten Bescheid geben, ob ich das akzeptiere!!! Was bleibt einem anderes übrig, als das zu akzeptieren, da wir ja schon für den Hinflug eingecheckt hatten!!!! Unser Urlaub wurde um einen kompletten Tag gekürzt und als Entschädigung bekamen wir zusammen 140 Euro (das ist nicht einmal der Preis für den entgangenen Tag auf der Insel). Können die Fluglinien eigentlich Flüge streichen wie sie wollen? Mir steht ja jetzt keinerlei Entschädigung zu, da ich diese Alternative (unter Zeitdruck) angenommen habe!

            LG Ulli

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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #3266

              @schebulli
              Du kannst ggf. einen größeren Schaden darlegen und die Angemessenheit des Angebots bestreiten.
              Wenn ich es richtig verstehen hast du doch bereits eine Kompensation erhalten?
              Ferner ist zu unterscheiden zwischen den jeweiligen Anspruchsgegner.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

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              • schebulliS Offline
                schebulliS Offline
                schebulli
                schrieb am zuletzt editiert von
                #3267

                Ja die 140 Euro bekomme ich erst vom Veranstalter - aber die Fluglinie ist komplett außen vor!! Und 1 Tag auf der Insel mit AI kosten nicht 70 Euro pro Person!!!!

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #3268

                  Gegenüber dem LFU besteht kein Anspruch auf Kompensation, da die Änderung rechtzeitig (im Sinne der Rechtsprechung) bekannt gegeben wurde.
                  Wie gesagt, es steht dir offen darzulegen, dass der entstandene Schaden für dich höher ist. Besonders große Hoffnungen solltest du dir allerdings nicht machen ...
                  Die Faustregel für die Berechnung der Veranstalterkompensation: 5% eines Tagessatzes der Reise ab der 5. und für jede weitere Stunde der Verschiebung.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

                  einesE 1 Antwort Letzte Antwort
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                  • vonschmelingV vonschmeling

                    Gegenüber dem LFU besteht kein Anspruch auf Kompensation, da die Änderung rechtzeitig (im Sinne der Rechtsprechung) bekannt gegeben wurde.
                    Wie gesagt, es steht dir offen darzulegen, dass der entstandene Schaden für dich höher ist. Besonders große Hoffnungen solltest du dir allerdings nicht machen ...
                    Die Faustregel für die Berechnung der Veranstalterkompensation: 5% eines Tagessatzes der Reise ab der 5. und für jede weitere Stunde der Verschiebung.

                    einesE Offline
                    einesE Offline
                    eines
                    schrieb am zuletzt editiert von eines
                    #3269

                    Hallo vonschmeling, kannst du mir das mit den 5% bitte etwas genauer erklären. 5% ab der 5. Stunde ist klar und was hat es mit jeder weiterer Stunde auf sich? Kommt da noch etwas dazu? Frage für meine Tante, die heute nach Griechenland fliegen wollte und der Flug aufgrund technischen Defekts verspätet abheben hätte sollen und einige Stunden später auf den nächsten Tag verschoben wurde. Wenn der Flieger ein reiner Charter eines Reiseveranstalters ist, richtet man das Schreiben für die Entschädigung lt. Fluggastrecht dann trotzdem an die Airline? Vermute Mal schon, aber möchte dennoch sicher gehen.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                      #3270

                      Auf Kompensationen gem. VO(EG)261/04 immer das LFU in Anspruch zu nehmen.
                      Reklamiert man beim Veranstalter, so sind es 5% ab der fünften und je 5% für jede weitere Stunde.
                      Erstattungen werden ggf. aufgerechnet, du kannst also nur entweder/ oder eine Beschwerde führen.

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      einesE 1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV vonschmeling

                        Auf Kompensationen gem. VO(EG)261/04 immer das LFU in Anspruch zu nehmen.
                        Reklamiert man beim Veranstalter, so sind es 5% ab der fünften und je 5% für jede weitere Stunde.
                        Erstattungen werden ggf. aufgerechnet, du kannst also nur entweder/ oder eine Beschwerde führen.

                        einesE Offline
                        einesE Offline
                        eines
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #3271

                        Danke für deine Antwort. Habe ich es so richtig verstanden: entweder beim LFU die 250/400€ (lt. Internet sind es 1200-1203km) oder beim Veranstalter die 5% + je Stunde. Der Flug hat Minimum 33 Stunden Verspätung (soll erst morgen gegen späteren Nachmittag starten), die Reise hat 1200€ pro Person gekostet. Dann würde man beim Reiseveranstalter mehr bekommen (glaube ich zumindest, meine Mathekenntnisse sind ziemlich bescheiden 😅)?

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV Offline
                          vonschmelingV Offline
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                          #3272

                          5% eines Tagessatzes der Reise vom Veranstalter.
                          1200/10 wären 120 x 0,05 6€. 28 x6 = 168€

                          Verstanden?
                          Die relevante Entfernung für die Höhe des Anspruchs gegen das LFU kannst du mittels great circle mapper(www.gcmap.com) ermitteln.

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

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                          • einesE Offline
                            einesE Offline
                            eines
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #3273

                            Ja, vielen Dank. (Heute morgen bin ich aufgestanden und mir war mein Rechenfehler von gestern sofort bewusst. Mein Kopf war bezüglich anderer Dinge schon so voll und anscheinend nicht mehr ganz so leistungs- und aufnahmefähig)

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • ATBerlinA Offline
                              ATBerlinA Offline
                              ATBerlin
                              schrieb am zuletzt editiert von ATBerlin
                              #3274

                              Hallo,
                              ich bin neu hier und hab folgende Frage zu einer Stornierung:

                              Hinflug 14.07
                              BER-LHR-JFK

                              Zurück 14.08
                              SAN-DFW(Dallas)-LHR-BER

                              Der Witz ist, dass heute gleich der allererste Flug BER-LHR gecancelt wurde, somit ist der Rest auch hinfällig . Am 14.07 sind keine Flüge mehr da. Nur noch zwei am 15.07 oder später in der BusinessClass.

                              Fliegen sollen drei Passagiere.

                              Die Frage: Wenn ich keinen anderen Flug bekomme, müsste ich doch für die Strecke bis nach JFK 600€ pro Passagier bekommen und nicht für den Flug nach LHR? Auch für den Rückflug?

                              Die Hotels kann ich zum Glück kostenlos stornieren. Einen Inlandsflug leider nicht mehr kostenlos stornierbar.

                              Noch eine Frage: Ich wollte mit meinen Kindern vorfliegen und meine Frau sollte erst im August nachkommen. Wenn wir nicht fliegen, macht ihr Flug auch keinen Sinn mehr.

                              Das kann das gelten lassen und auch kostenlos stornieren? Auch wenn Sie separat gebucht hat.

                              Danke Euch

                              LG
                              AT

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • vonschmelingV Offline
                                vonschmelingV Offline
                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #3275

                                Herzlich willkommen im Forum von HolidayCheck ATBerlin ... 💚
                                Die Bemessung des Anspruchs gem. VO(EG)261/04 basiert auf der rechtzeitigen (14 Tage vorher) Ankündigung und der Distanz zum gebuchten Ziel.
                                Falls du mangels darstellbarer Alternative auf den Hinflug verzichten musstest käme für dich eine Kompensation in Höhe von 600€ pro Ticket (Vollzahler) in Betracht, vermutlich wurden die legs ja auf ein Ticket gebucht.
                                Der Rückflug wird obsolet, dafür sind die vereinbarten Gebühren zu erstatten, keine Kompensation darüber hinaus.

                                Die Buchung deiner Frau ist rechtlich separat zu betrachten und die Erwägungsgründe für die Stornierung spielen dahingehend keine Rolle.
                                Sie wird demnach zu den vereinbarten Stornierungsvereinbarungen ihre Buchung auflösen müssen - es ergeben sich keinerlei Ansprüche aus der inzwischen eingetretenen Sinnlosigkeit des Antritts der gebuchten Flüge.

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                ATBerlinA 1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • vonschmelingV vonschmeling

                                  Herzlich willkommen im Forum von HolidayCheck ATBerlin ... 💚
                                  Die Bemessung des Anspruchs gem. VO(EG)261/04 basiert auf der rechtzeitigen (14 Tage vorher) Ankündigung und der Distanz zum gebuchten Ziel.
                                  Falls du mangels darstellbarer Alternative auf den Hinflug verzichten musstest käme für dich eine Kompensation in Höhe von 600€ pro Ticket (Vollzahler) in Betracht, vermutlich wurden die legs ja auf ein Ticket gebucht.
                                  Der Rückflug wird obsolet, dafür sind die vereinbarten Gebühren zu erstatten, keine Kompensation darüber hinaus.

                                  Die Buchung deiner Frau ist rechtlich separat zu betrachten und die Erwägungsgründe für die Stornierung spielen dahingehend keine Rolle.
                                  Sie wird demnach zu den vereinbarten Stornierungsvereinbarungen ihre Buchung auflösen müssen - es ergeben sich keinerlei Ansprüche aus der inzwischen eingetretenen Sinnlosigkeit des Antritts der gebuchten Flüge.

                                  ATBerlinA Offline
                                  ATBerlinA Offline
                                  ATBerlin
                                  schrieb am zuletzt editiert von Ahotep2
                                  #3276

                                  @vonschmeling

                                  Bitte Button Antworten nutzen. Unnötige Zitate blähen die Seiten auf.

                                  Danke für die Info... habe bei British geschaut.. erst ab dem 18.07 gibt es Flüge nach NYC oder am 12.07... also zwei tage vom ursprünglichen Flug...

                                  wenn die mich auf diese Flüge umbuchen hab ich also kein Anspruch mehr auf Kompensation?

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • vonschmelingV Offline
                                    vonschmelingV Offline
                                    vonschmeling
                                    Moderator
                                    schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                    #3277

                                    Einen Anspruch auf Kompensation hast du, wenn du mehr als 4h abweichend von der urspünglich geplanten Zeit am Zielort ankommst.
                                    Auf 2 Tage abweichende Flüge wird man nicht einfach "umgebucht", diese werden dir höchstens vorgeschlagen.
                                    Sie exklupieren das LFU aber nicht von Ansprüchen gem. VO(EG)261/04.

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

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                                    • Sarah15S Offline
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                                      Sarah15
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #3278

                                      Guten Abend zusammen,

                                      ich habe eine Frage zu folgenden Sachverhalt: Wir hatten eine Pauschalreise nach Tunesien gebucht und auch einen wunderschönen Urlaub dort verbracht.

                                      Beim Rückflug vergangenen Sonntag fingen jedoch die Probleme an: Wir wurden pünktlich um 04:00 Uhr im Hotel abgeholt und um 7:55uhr sollte der Flieger von Tunis nach Frankfurt gehen. Dieser stand auch ohne Verspätung o.ä. auf der Anzeigetafel, jedoch ohne Schalternummer. Nach langem Warten und erkunden bei der Airline stellte sich jedoch heraus, dass der Flug heute nicht mehr gehen wird. Von Tunisair wurde uns handschriftlich eine neue Flugzeit mit 1:40 Uhr am nächsten Morgen mitgegeben. Die Reiseleitung war morgens um halb sieben natürlich auch nicht zu erreichen. Da wir ein kleines Kind dabei hatten, das fix und fertig war und nur noch geweint hatte, haben wir uns entschieden eigenmächtig mit dem Taxi zurück ins Hotel zu fahren.

                                      Im Laufe des Vormittages haben wir dann die Reiseleitung erreicht, welche uns die neue Flugzeit mit Abholzeit 21:30 Uhr bestätigt hatten.
                                      Kurz nach 21:00 Uhr kam dann der Anruf, dass der Flug erst um 5:00 Uhr morgens gehen würde und wir um 1:00 Uhr abgeholt werden. Am Flughafen um 2:00 Uhr angekommen, war jedoch kein Flug für 05:00 Uhr zu finden. Wieder nach langem Warten kam dann iwann raus, dass der Flug um 07:55 uhr gehen sollte, was er letztendlich auch tat. Wir sind somit rund 24 Stunden später in Frankfurt angekommen.
                                      Die Zeit und die Nerven, die uns diese Tortur gekostet hat, kriegen wir natürlich nicht zurück. Auch den Ärger bzw. Aufwand mit zusätzlichen Urlaubstag bzw. Schicht bei der Arbeit verlegen, muss wohl hingenommen werden...

                                      Aber nun zu meiner Frage: Gegen die Airline haben wir ja keinen Anspruch, da es sich bei Tunisair ja nicht um eine europäische Airline handelt und wir ja auch nicht von einem europäischen Flughafen gestartet sind.

                                      Welchen Anspruch haben wir nun gegen den Veranstalter?

                                      Vielen Dank im Voraus und sorry für den vielen Text🙈

                                      Liebe Grüße
                                      Sarah

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • vonschmelingV Offline
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #3279

                                        Vom Veranstalter sind sämtlich belegbaren Kosten zu erstatten, die durch die Verzögerung entstanden sind (Taxi, Übernachtung, Verpflegung etc.).
                                        Ferner habt ihr Anspruch auf Entschädigung (immaterielle Schäden) in Höhe von 5% eines Tagessatzes der Reise ab der 5. Stunde der Verpätung und für jede weitere.
                                        Beispiel: Die Reise hat für 10 Tage 3000€ gekostet, somit betrüge ein Tagessatz 300€. 5% = 15€ x19h = 285€

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

                                        Sarah15S 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • vonschmelingV vonschmeling

                                          Vom Veranstalter sind sämtlich belegbaren Kosten zu erstatten, die durch die Verzögerung entstanden sind (Taxi, Übernachtung, Verpflegung etc.).
                                          Ferner habt ihr Anspruch auf Entschädigung (immaterielle Schäden) in Höhe von 5% eines Tagessatzes der Reise ab der 5. Stunde der Verpätung und für jede weitere.
                                          Beispiel: Die Reise hat für 10 Tage 3000€ gekostet, somit betrüge ein Tagessatz 300€. 5% = 15€ x19h = 285€

                                          Sarah15S Offline
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                                          Sarah15
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #3280

                                          Super, vielen Dank für die schnelle Antwort 👍🙂
                                          Dann werd ich das mal an den Veranstalter melden.
                                          Lg Sarah

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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