Flugzeitänderung vor der Reise
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Bei Ankunft im Hotel spät in der Nacht war die Rede von 50% des Tagespreises als Erstattung, und darum bittest du höflich den Reiseveranstalter am besten per Brief mit Angabe deiner Reisedaten.
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am besten, man lässt dieses schreiben von einem anwalt aufsetzen, der wird auch gleich die rechtlichen grundlagen begründen, kein user kann dir genau sagen, wie du es formulieren sollst.die aussagen haben keine rechtliche relevanz, das sind nur forum user, keine anwälte!
und nun bitte keine hetzjagd, das sommerloch ist noch weit....
mfg
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@sebkremm
Nix Hetzjagd...
Warum auch ?Aber eine kleine Anmerkung: Anwälte nehmen ein Honorar für ihre Beratung und kein Anwalt setzt dir aus reiner Menschenliebe umsonst ein Schreiben auf. Und je nach Reisepreis können 50% eines Tagessatzes recht nah an die anfallenden Anwaltskosten kommen.

Außerdem reagieren RV schon mal unangenehm berührt, wenn gleich "große Geschütze" (per Anwalt) aufgefahren werden.
Was dann bedeuten könnte, dass die ansonsten aus Kulanz geleistete Erstattung - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ! - eben nicht geleistet wird. -
Ich hoffe, die "kleine Wichtigkeit" des Tagespreises wurde mittlerweile erkannt und verstanden ... und zur Sicherheit mal gegengerechnet.
Ansonsten sorgt das Anschreiben vermutlich für einen unerwarteten Heiterkeitsausbruch beim zuständigen Sachbearbeiter in Reihen des RV

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miran07 wrote:
@all
wie formuliere ich solch ein Schreben an den Reiseveranstalter bezüglich der Erstattung von 50% des Reisepreises?Ich nehme zugunsten von miran07 mal an, dass das mit dem "50% des Reisepreises" der späten Stunde geschuldet war!

LG
Sokrates
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ooooo na klar war 50% des Tagespreises gemeint
war ein Tippfehler, sorry. 50% des Reisepreises wäre aber auch nicht schlecht 
wer ist noch der Meinung, dass so ein Schreiben per Brief an den RV geschickt werden soll? Ich werde es dann wohl selbst verfassen und mir keinen Anwalt dafür besorgen. Mit Nettigkeit bekomm ich das eventuell hin.
Wir fliegen schon morgen abend. Muss der Antrag vor der Reise an den RV geschickt werden?
Thanks @ all
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...oder die Hoffnung war die Mutter des Gedankens.

Ein freundliches Schreiben wegen der Erstattung solltest du spätestens bis 4 Wochen nach Beendigung deiner Reise an den Veranstalter schicken.
Ich würde bis zur Rückkehr warten, ob/falls hoffentlich nicht noch zusätzliche Gründe dazukommen. -
Hallo,
ich habe eine Pauschalreise in die Türkei gebucht.
Jetzt habe ich mir im Reisebüro meine Reiseunterlagen, da wurde mitgeteilt das der von mir gebuchte Flug geändert wurde.
Statt wie geplant am Vormittag zu fliegen, wurde der Flug jetzt in die Nacht verlegt, sodaß ich erst um 1.00Uhr nachts in Hotel und mir dadurch ein Tag verloren geht.
Der Rückflug wurde von vormittags auf nachmittags verlegt.
Begründung des Reisebüros ist die Pleite der türkischen Airline.Meine Frage lautet: Haben wir Anspruch auf ein Entschädigung für entgangene Urlaubsfreuden? Oder andere Ansprüche?
Über zahlreiche Antworten mit hilfreichen Tips wäre ich sehr dankbar.
lg Reisehexe1
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Wie nur ein paar Beiträge vorher zu lesen kannst du versuchen vom Veranstalter 50% des Tagespreises Entschädigung zu bekommen, das war's.
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Oh das war aber nicht sehr freundlich formuliert.
Sorry aber ich bin doch neu hier?!Was ist mit Tagespreis gemeint? Der des Flugs?
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Und da ich im von dir eröffneten Thread geschrieben habe, dass ich ausführlich antworte:
Flugzeiten sind - bei Pauschalreisen - immer voraussichtlich, womit sich die Zeiten auch ohne die Sky-Insolvenz hätten ändern können. Diesen Hinweis findest du u. a. schon vor der Buchung unter "Infos zu den Flügen".
Den Rest hat @bernhard schon geschrieben. -
ja das mag alles richtig sein, aber uns geht ein ganzer Tag verloren.
Wir sind erst ein Uhr nachts im Hotel -
Du buchst keine Tage, du buchst Übernachtungen.
Und diese erste Übernachtung beginnt frühestens um 12 Uhr des Anreisetages (Check-In kann aber je nach Hotel auch erst um 14 Uhr möglich sein)... und endet am Folgetag um 12 Uhr.
Weiterhin gilt der erste "Tag" als Anreisetag. Es geht dir nichts "verloren".

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@ reisehexe,
du könnest um einen Abschlag von 40% für den Anreisetag bitten und zahlst freiwillig für den längeren Aufenthalt am Abreisetag 25% mehr.
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Wir haben von unseren Reiseanbieter folgende Reisezeiten bekommen.Rückflug12.7 7.50 ab 12.15. Uhr an. gefiel uns sehr gut. Wir wollten sofort eine Sitzplatzreservierung unternehmen. Da wurde uns mitgeteilt, das der Flug nicht statt findet.Drei mal kontaktierten wir unseren Reiseanbieter, der uns jedesmal mittteilte, daß der Flug zu dieser Zeit statt findet, Ich ließ es mir jedesmal per E mail bestätigen. Beim 4 mal war ich dann schon etwas genervt und bat die nette Frau doch mal eine Sitzplatzreservierung für unseren Flug vorzunehmen. Nach einer Stunde erhielt ich dann einen Rückruf bei den mir über Umwegen bestätigt wurde , daß ich wohl Recht habe. Unser Flug geht nun 1.30Uhr los. Wir haben extra eine Nacht für 179.Euro zugebucht, die wohl jetzt ins Wasser fälllt. Die neuen Reiseunterlagen erhielt ich1 einen Tag später, aber keine Aussage zu meinen entstandenen Schaden. Wir habemn praktisch eine Nacht verschenkt. Warten mal bis nach den Urlaub und werden dann wohl die Sache den Anwalt übergeben.
LG Martuna -
Durch den Anwalt wenig beeindruckt wird der Veranstalter kaum mehr als die dir bereits vor 10 Tagen genannten 50% des Tagespreises ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erstatten, denn immerhin steht dir das gebuchte Zimmer über 12h hinaus bis zur Abholung vom Hotel abends zur Verfügung.
