Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Flugzeitänderung vor der Reise
  6. Flugzeitänderung vor der Reise

Flugzeitänderung vor der Reise

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
5.2k Beiträge 701 Kommentatoren 1.3m Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1941

    Pauschal2013:
    Hallo,
    laut Gerichtsurteil muss auch bei einer Pauschalreise eine Flugzeitänderung begründet werden. Dies geschieht bei vielen Veranstaltern allerdings nicht. Dies legt den Verdacht der Willkür nahe.

    Das Urteil ist im Dezember 2013 ergangen und rechtskräftig geworden.
    Davor war eine Erklärung bezüglich nachträglicher Änderungen der Verkehrszeiten nicht ausdrücklich vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
    Ganz generell sollte man mit Vorhaltungen wie "Willkür" sehr zurückhaltend umgehen im Web, wenn sich nämlich jemand dadurch verunglimpft fühlt kann das empfindlich teuer werden ...
    :?

    Übrigens war es auch bislang schon so, dass Änderungen über einen bestimmten Rahmen hinaus als unzumutbar betrachtet werden - beispielsweise wenn sich die Ankunftszeit am Zielort in die frühen Morgenstunden des nächsten Tages erstreckt.
    Der Vertragsnehmer hat (und hatte schon immer) dann das Recht zur einseitigen Kündigung (Anspruch auf Erstattung der gesamten Reisekosten) oder zu einer Minderung des Reisepreises um 30-50% eines Tagessatzes, falls er die Reise antritt.
    Weiterreichende Optionen sind auch im Rahmen der neuen Rechtsauffassung nicht vorgesehen, sofern der Veranstalter nachweisen kann, dass die Änderung nicht in seinem Einwirkungsbereich liegt.
    Auslastungskriterien (also wirtschaftliche Erwägungen) seinerseits gelten (und galten noch nie) nicht als exkulpierend.

    Nach aktueller Gesetzeslage allerdings könnte der RV für Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Hierzu müsste jedoch die Unzumutbarkeit für den Reisenden unstreitig sein und ebenfalls die Verantwortlichkeit des Veranstalters - was (mutmaßlich!?) einmal in einer Mio Pauschalreisen bisher gegeben war - Tendenz fallend.

    @Lexilexi
    Wohl wahr ... die schiere "Seitenzahl" eines  seit über sieben Jahre bestehenden Threads bildet tatwahrhaftig keinerlei Potenzial einer Problematik ab. 
    Allein 2011 wurden in Deutschland ca. 50 Mio Pauschalreisen gebucht, anteilig ca. 20 Mio mit dem Beförderungsmittel Flugzeug!
    Insofern ist das Aufkommen an Beschwerden hier tatsächlich denkbar gering!
    😉

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1942

      Google doch mal ... 😛

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1943

        Ach ja? Schade ...
        Meine Quelle ist eine Erhebung zu wirtschaftlichen Faktoren des Tourismus des DRV, welche mir vorliegt.

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1944

          Genau nicht - sonst hättest du die Zahlen ja. 😉
          Die betreffende Erhebung ist nicht öffentlich im Netz zu finden.
          Allerdings denke ich, dass diese unsere "Unterhaltung" mit dem Thema dieses Thread absolut nichts zu tun hat und damit auf dieser Ebene auch beendet sein sollte.

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • HC-Mitglied985931H Offline
            HC-Mitglied985931H Offline
            HC-Mitglied985931
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1945

            Naja, 71,94 sind deutlich mehr als 40 😉

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1946

              @mabysc
              Sorry - Überschneidung ... :?
              Ich bleibe jedoch bei meiner Haltung bezüglich des allgemeinen Interesses zum Thema.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1947

                Machen wir´s doch anschaulich für die offenbar zahlreichen stillen Mitleser ...
                mabycs bezieht sich m.E. auf diese Zahlen zum Reisemarkt, die auch ohne direkten Bezug zum Thema Flugzeitenänderung ganz interessant sein dürften.

                Daraus lassen sich ca. 20 Mio Flugpauschalreisen in den Jahren 2011 und 12 errechnen - was an Relation zum Beschwerdeaufkommen nichts ändert.
                Berücksichtigt man, dass viele ihr Problem mit etlichen Beiträgen vorstellen und besprechen wird schon klar, dass das "gefühlt" ein größeres ist als tatsächlich.
                Darauf wollte ich hinaus ... 😉

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • curiosusC Offline
                  curiosusC Offline
                  curiosus
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1948

                  Führt euren Disput per PN, denn hier geht es nicht um die Anzahl/Anteil von Pauschalreisen o.ä., sondern bekanntermaßen um Flugzeitänderungen!
                  Die nächsten OTs werden wir kommentarlos löschen und ggf. weitere Schritte unternehmen.

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • carofeliC Offline
                    carofeliC Offline
                    carofeli
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1949

                    passt hoffentlich zum Thema...

                    Flugzeiten: OLG urteilt zugunsten von Schauinsland

                    Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs zu festen Flugzeiten im Charter-Geschäft hat das Oberlandesgericht Düsseldorf nun zum gleichen Thema geurteilt. Während der höher geordnete Bundesgerichtshof gegen TUI entschied, gab das OLG in zweiter Instanz dem Veranstalter Recht. In diesem Fall ging es um Schauinsland.

                    Laut OLG-Urteil darf ein Reiseveranstalter demnach Verträge mit Reisenden auch dann ohne Angabe von Flugzeiten abschließen, wenn zwar An- und Abreisetag feststehen, die Flugzeiten zum Zeitpunkt der Buchung aber weder dem Veranstalter noch der Fluggesellschaft bekannt sind. Soweit Reisenden dies von Anfang an bewusst sei, stünden frühzeitigen Vertragsabschlüssen auch ohne Angabe von Flugzeiten keine gesetzlichen Hindernisse im Wege, heißt es in der Urteilsbegründung.

                    ....

                    Quelle: touristik aktuell

                    Wer reisen will, muss Liebe zu Land und Leute mitbringen, keine
                    Voreingenommenheit.

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • Rhodos-PeterR Offline
                      Rhodos-PeterR Offline
                      Rhodos-Peter
                      Verwarnt Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1950

                      @carofeli
                      in dem von Dir genannten Artikel heißt es weiter:

                      "Ähnlich wie bei den so genannten "Fortuna-Reisen", bei denen die namentliche Nennung des genauen Hotels bei der Buchung auch zunächst offen bleibt, stünde dem Reiseveranstalter hier in zulässiger Art und Weise ein Leistungsbestimmungsrecht hinsichtlich der Flugzeiten zu."

                      Wenn bei der Buchung keine Flugzeiten genannt werden, nur die An-u. Abreisetage, entstehen auch keinerlei Ansprüche, so sehe ich das. Somit steht dieses Urteil nicht im Widerspruch zu dem BGH-Urteil zu den Flugzeiten.

                      Vielleicht wird dies die Zukunft (oder ein Teil davon) bei der Pauschalreise. Der Reisemarkt wird es richten. Bietet dann z.B. Veranstalter XYZ eine Pauschalreise ohne Flugzeiten an und Veranstalter ABC die gleiche Reise mit Flugzeiten, dann kann der Kunde entscheiden, mit wem man reisen möchte, entweder mit der "Katze im Sack" oder einer gewissen Planbarkeit des gesamten Reiseverlaufes (mit eventueller Vorabendanreise zum Flughafen, sehr später Ankunft, etc. )

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • vonschmelingV Offline
                        vonschmelingV Offline
                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1951

                        ... abgesehen davon, dass ich dieses Urteil bereits auf Seite 192 verlinkt hatte ...

                        Die Entscheidung des OLG Düsseldorf widerspricht in keinster Weise der des BGH; geht es bei der Klage doch um einen anderen Ansatz - nämlich die Möglichkeit, überhaupt einen wirksamen Vertrag  schließen zu können zu einem Zeitpunkt, zu welchem die Verkehrszeiten weder dem Veranstalter noch dem Luftverkehrsführer bekannt sind.

                        Das sind zwei ziemlich verschiedene Sachverhalte und die Pressemitteilung hier ist sehr oberflächlich m.E. ...
                        :?

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • vonschmelingV Offline
                          vonschmelingV Offline
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1952

                          Rhodos-Peter:
                          Vielleicht wird dies die Zukunft (oder ein Teil davon) bei der Pauschalreise. Der Reisemarkt wird es richten. Bietet dann z.B. Veranstalter XYZ eine Pauschalreise ohne Flugzeiten an und Veranstalter ABC die gleiche Reise mit Flugzeiten, dann kann der Kunde entscheiden, mit wem man reisen möchte, entweder mit der "Katze im Sack" oder einer gewissen Planbarkeit des gesamten Reiseverlaufes (mit eventueller Vorabendanreise zum Flughafen, sehr später Ankunft, etc. )

                          So ist das - nur nicht in der Zukunft sondern bereits aktuell - hier im Thread wurden schon einige Beispiele genannt.
                          😉
                          Voraussetzung: Der Kunde muss schon beim Buchungsvorgang darüber informiert werden, dass der Vertrag hinsichtlich der Flugzeiten zu einem späteren Zeitpunkt spezifiert wird.
                          (Analog zu Fortunareisen, bei welchen man ggf. erst am Zielort das Hotel erfährt.)

                          Wie gesagt - das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision ist zugelassen.

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • juanitoJ Offline
                            juanitoJ Offline
                            juanito
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1953

                            Falls der Abflug ab TXL, SFX oder in naher Ferne ab BER ist und ich frühestmöglich eine sms erhalte, ist es mir fast egal.
                            😆

                            dto.
                            Mir reichts, ich geh schaukeln ...!

                            Öpisch
                            😉
                            Ich weiß:
                            Noli turbare circulos meos
                             
                            Das Schwert sauste nieder.
                            .

                            En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • HC-Mitglied2427589H Offline
                              HC-Mitglied2427589H Offline
                              HC-Mitglied2427589
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1954

                              Und was hat das BGH-Urteil gebracht?

                              Meine Reise vor 9 Tagen am 31.12. gebucht. In 3 Tagen geht es los. Heute kam eine Mitteilung, dass der Hinflug um 1 Stunde nach hinten verschoben wurde. Ja, die Verschiebung ist kein Weltuntergang. Ich frage mich aber, was das ,,tolle" Gerichtsurteil gebracht haben soll, wenn selbst ,,Last Minute"-Buchungen noch 3 Tage vor Abflug geändert werden. 🙂

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • vonschmelingV Offline
                                vonschmelingV Offline
                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1955

                                Jedenfalls hat es erbracht, dass Flugzeiten nicht mehr beliebig geändert werden können und sich die Änderungen in einem gewissen Rahmen bewegen müssen.
                                Ich nehme an, eine Stunde wird mehrheitlich (von Verbrauchern und auch von Rechts wegen!) als innerhalb dieses gewissen Rahmens betrachtet ...!?
                                😱

                                Übrigens kann sich deine Flugzeit auch noch direkt bei Abreise um 179min verschieben - und zwar ohne jeden Anspruch auf "Entschädigung" ...

                                Überzogene Erwartungen sind hier ja schon weidlich diskutiert worden - deine bildet genau eine solche ab.
                                :?

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • HC-Mitglied2427589H Offline
                                  HC-Mitglied2427589H Offline
                                  HC-Mitglied2427589
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1956

                                  Dein Leseverständnis scheint nicht das beste zu sein. Ich habe mich nicht über die Verschiebung ,,kein Weltuntergang" beschwert, sondern das Gerichtsurteil hinterfragt. Nichts für ungut.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • mkfpaM Offline
                                    mkfpaM Offline
                                    mkfpa
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1957

                                    Und genau auf diese Hinterfragung hat dir VS eine Antwort gegeben.

                                    Das Urteil verbietet Flugzeitenverschiebung nicht, sondern schraenkt nur die Gruende, unter denen sie weiterhin erlaubt sind, etwas ein. 😉

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • HC-Mitglied2427589H Offline
                                      HC-Mitglied2427589H Offline
                                      HC-Mitglied2427589
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #1958

                                      Ein konkreter Grund wurde mir auch auf Nachfrage nicht genannt. Damit stelle ich fest, dass folgender Ausschnitt

                                      ,,Die Änderung einer Flugzeit sei gemäß Richterspruch nur zulässig, wenn ein sachlicher Grund wie etwa politische Unruhen oder eine Naturkatastrophe vorliege. Dies sei etwa im April 2010 der Fall gewesen, als der Ausbruch des isländischen Vulkans Eyjafjallajökull den gesamten Flugverkehr lahm legte. Das Reiseunternehmen solle sich seiner vertraglichen Verpflichtung nicht entziehen dürfen. Denn der Kunde erwarte schließlich zu Recht Sicherheit bei der Planung seiner Reise."

                                      aus dem Arikel auf http://www.verbraucherschutzverein.org/sonstiges/609-reiseveranstalter-muss-sich-an-flugzeiten-halten.html bezüglich des Gerichtsurteils anscheinend für den Popo ist. Klarheit und Rechtssicherheit sieht anders aus. 🙂

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • curiosusC Offline
                                        curiosusC Offline
                                        curiosus
                                        Gesperrt
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #1959

                                        ...alles schön und gut, aber das Urteil muß auch erst einmal zeitgerecht umgesetzt werden können.
                                        Ein wenig Geduld ist daher schon angezeigt, bis darauf von allen Veranstaltern und Airline reagiert werden kann. Vor allem in Hinblick darauf, daß die Planungen eine längere Vorlaufzeit haben.
                                        In einem halben Jahr wird man so langsam eventuell die ersten Auswirkungen registrieren dürfen... 😉

                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • HC-Mitglied2427589H Offline
                                          HC-Mitglied2427589H Offline
                                          HC-Mitglied2427589
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #1960

                                          Meine Reiselust hat sich dadurch auch in keinster Weise geschmälert. Ich wollte nur das Gerichtsurteil hinterfragen, wenn selbst sehr kurzfristig gebuchte Reisen noch Flugzeitänderungen bekommen. Ich klinke mich dann wieder aus. 🙂

                                          1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 96
                                          • 97
                                          • 98
                                          • 99
                                          • 100
                                          • 259
                                          • 260
                                          • 98 von 260
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag