Flugzeitänderung vor der Reise
-
Hallo zusammen,
wir sind am 19.04.14 von Erfurt nach Teneriffa Süd geflogen und am 26.04.2014 zurück. Wir hatten eine Boening mini? etwas mit 700 Entschuldigung. Hatten eigentlich einen Airbus 319 gegoogelt. Naja. Müssen noch üben.
Wir haben auch nicht gefroren, waren wohl gut vorbereitet.
Der Flug war super, ausreichend Platz, warme Mahlzeit - Rührei und Rösti - nicht erwartet. Ein Manko die Sitznachbarin, welche im breitestem sächsich gemeckert hat. Die Dame hatte schon meine Armlehne eingenommen. Viele Grüße!
Auf dem Rückflug hatten wir eine Pilotin. Wie cool. Butterweiche Landung. Es gab auf dem Rückflug Nudeln zu essen. Das Essen ist unwichtig. Wir waren pünktlich und haben uns sicher gefühlt.
Vielen Dank!!!
Der Flughafen Erfurt ist nicht so einfach!!!!
-
@Yannoushie
Du hast dich sicherlich verirrt - denn hier geht es um reiserechtliche Fragen.
Schau mal ins Unterforum Airlines, suche nach deiner operating airline und trag deine Erfahrungen dann dort bei.
Übung macht dem Meister!
-
Entschuldigung!
Mein Beitrag gehört ins Airline-Forum. Bin über die Suchfunktion zur Germania wahrscheinlich über das "türkeirot-Problem" bei den Rechtsfragen gelandet. Vielleicht kann der Beitrag verschoben werden. Muss noch üben.
Am Flughafen Erfurt ist nach meiner Erkenntnis schwierig, dass die Lande- Startbahn sehr kurz ist. Es dürfen auch nicht alle Flieger landen oder starten und auch die Piloten müssen extra üben. Die ist aber nur mein Anfängerwissen.
Ich bedanke mich bei VS für die nette Antwort.
Viele Grüße Susann
-
Hallo,
ich hätte mal eine Frage.
Wir fliegen am Mittwoch mit Alltours(Germania) in die Türkei. Nun habe ich heute eine Mail bekommen, dass der Rückflug am 2.7. von 20 Uhr auf 10 Uhr vorverlegt wird. Wie ist den da die momentane Rechtssprechung, gibt es da eine Entschädigung?
Vielen Dank schon mal für die Antworten -
Üblicherweise sichern sich Veranstalter in ihren AGB so ab, daß derartige Änderungen für sie folgenfrei bleiben. Ärgerlich, da der Urlaub dadurch ja ein Stück kürzer wird, eine geplante ggf. gebuchte Aktivität deshalb ausfallen muß.
Wer sich einmal die Mühe gemacht hat die AGB genau zu lesen, der kann auch in Kenntnis einiger in letzter Zeit gefällter verbraucherfreundlicher Urteile kaum guten Gewissens unterschreiben. Mit Alltours bin ich auch schon mal wegen Minderleistung aneinandergeraten (Titel hieß glaube ich: alles, nur nicht Alltours), aber auch die Entschädigung wiegt die Nachteile nie auf.
Für mich ein Grund seit Jahren nur noch im äußersten "Notfall" (gewünschte Leistung anders nicht zu bekommen) Pauschalreisen zu buchen. Flüge und Unterkünfte kann ich mir individuell besser zusammenstellen und für den reibungslosen Ablauf bleibe ich ohnehin verantwortlich. Oft ist es auch noch preiswerter.
-
Hallo,
mal ein kurzer Bericht!!!
Habe letze Woche meine Flugtickets erhalten und einen Tag später eine Flugumbuchung erhalten.
Aber nicht mit mir! Habe nun eine Woche um mein Recht gekämpft und bekomme nun einen Reisetag erstattet!
Also sprich 146€!!!!!! -
curiosus:
...richtig, deswegen verzichten ja auch immer mehr Veranstalter nach dem eigenartigen Richterspruch inzwischen auf die Angaben. Der Verbraucher "wollte" es ja offenbar...Der Verbraucher möchte verbindliche Flugzeiten' dass darf doch nicht allzu schwer zu verstehen sein.

Leider halten sich Veranstalter durch ihre AGB's weiterhin die Hintertürchen offen.
Klar, wer diese dann akzeptiert sollte im Nachhinein nicht Jammern und muss die Kröte schlucken.
-
...nochmal, auch wenn es schon oft versucht wurde zu erklären:
Was sollen die RV denn für "Zeiten" angeben, wenn diese von den Airlines und Flughäfen noch gar nicht fixiert sind? Zu bestimmten Zeiten kann es bei der Buchung keine "verbindliche Flugzeiten" geben. Ist doch eigentlich nicht so schwer zu verstehen...
-
@zeron161
Zutreffender ist der Konjunktiv: Die Verbraucher hätten gerne verbindliche Zeiten gehabt, wohl aber leider nicht den Willen, dafür dann auch tiefer in die Tasche zu greifen.
Was du "Hintertürchen" der Veranstalter AGB nennst, ist die Umsetzung des höchstrichterlichen Spruches bezüglich der Reisezeiten - somit immerhin ein legales Instrument, nicht für Änderungen verantwortlich gemacht zu werden, die außerhalb ihrer Sphäre liegen (beispielsweise Airline ändert Slot).
Darüber hinaus sind hier schon sattsam Methoden genannt worden, mittels derer eine höhere Zuverlässigkeit erwirkt werden kann und zwar schon lange vor dem umjubelten BGH Richterspruch.@vflhai
Weshalb musstest du "kämpfen"?
Ein solches Entgegenkommen ist in vergleichbaren Fällen durchaus handelsüblich und es reicht dafür zumeist die freundliche Anfrage.
Man hatte dir ja im festgetackert Thread zur erweiterten Thematik auf Seite 225 geraten, beim Veranstalter zu insistieren. Dort hättest du der Übersichtlichkeit zuliebe auch über das Ergebnis dieser Maßnahme berichten können ... -
@V.S.
Woran es letztlich liegt, wer-oder was für eine Flugzeitenänderungen verantwortlich sein mag, ist den wenigsten Pauschalbuchern bekannt.
Dennoch bleibt der Wunsch nach verbindlichen Aussagen.
Wenn es durch "tiefer in die Taschen greifen" möglich ist, dieses bei einer Pauschalreise zu realisieren, Frage ich mich warum dieses nicht durch eine zweite Preisangabe im Angebot dargestellt wird.
Ich bin da mit Sicherheit nicht so tief im Thema wie Du aber das wäre doch eine optimale Lösung. -
...bei vielen Reisezielen gibt es ja diese Möglichkeit. Man fliegt dann per Linie, deren Flugzeiten i.d.R. dann auch nicht oder nur geringfügig (ein paar Minuten) verändert werden.
Allerdings kann man dann nicht immer Direktflüge erwarten, was aber wiederum von vielen Pauschalreisen erwartet/verlangt wird.
Es gibt also keine allgemein gültige "optimale" Lösung, sondern immer nur eine individuelle...
-
@zeron161
Eigentlich ist es doch recht einfach, sich zu informieren - das gilt doch für Alles, was es so im Leben gibt.
Auch wenn die Unterschiede zwischen "Charterflug" und "Linienflug" in den letzten Jahren aufgeweicht wurden, sind sie dennoch da!
Und es gibt auch da Definitionen, die jeder nachlesen kann.
Der Urlauber möchte möglichst preiswert (wenn nicht gar billig) seinen Urlaub verbringen.
Dazu schnürt der RV ein Paket, Flüge zu Urlaubszielen werden extra dafür gechartert, sie müssen nicht regelmäßige Verbindungen darstellen, dafür sind sie um einiges preiswerter als Linienflüge, können auch bei Nichtauslastung gecancelt werden, die Route kann sich ändern uswusf.
Möchte der Kunde individuell reisen, steht es ihm doch frei, sich einen Linienflug, der einem festgeschriebenen Flugplan folgt, zu buchen und eben auch zu bezahlen.
Das, was du möchtest, dass der Rv eben auch neben den Pauschalpaketen plötzlich anderes dazu anbietet, ist sozusagen die "EierlegendeWollmilchsau", die genau so erklärt werden müßte (nach deiner Ansicht) wie der Kunde nicht einfach mal so den Preisunterschied akzeptieren würde!
Das würde sich zu einer unendlichen Geschichte ausbauen und deshalb gibt es ja Regeln, die man doch nur "einhalten" brauch oder sich eben anders entscheiden muss......alles andere ist nur "jammern auf hohem Nievau" -
@zeron
Mehr oder weniger gibt es das schon - auch wenn die Reisen nicht als Varianten A und B direkt nebeneinander stehen.
Allerdings gibt´s auch noch die ABB der Airlines, die sich - ich hab´s schon oft erwähnt! - bisher unbestritten "Änderungen aus flugtechnischen Gründen" vorbehalten.
Aussterben sollte hingegen langsam die Unsitte, die vflhai hier jüngst beschrieben hat: Kurz vor der Abreise werden die Kunden einfach auf ein anderes Operating gebucht und erhalten die Auskunft, ihr geplanter Flug finde nicht statt. Das ist zum einen meistens eine vorgeschobene Ausrede, zum anderen ärgerlich, wenn man den Eindruck gewonnen hat, beispielsweise für ein X3 Operating mit "guten Reisezeiten" mehr bezahlt zu haben und schließlich doch auf dem XY Flug mit den unliebsamen Slots zu sitzen.Falls man kein Interesse hat sich selbst über sämtliche Details zu kümmern, hilft ein guter Dienstleister, der den Wunsch "Ich möchte zu diesen und jenen Bedingungen reisen" berücksichtigt und ein exakt passendes Angebot zusammenstellt.

-
Flugzeitenänderungen werden besonders riskant, wenn andere Leistungen im Voraus zugebucht werden müssen, z. B. Fähr-/Zug-/Bustransfer bei Reisen zu Inseln ohne Flughafen. Pikanterweise werden sehr oft "Pauschalreisen" (für meine Begriffe eine fragwürdige Bezeichnung), also nur das Rudiment Flug + Hotel, dort hin angeboten. Zumindest findet man hier oft Linienflüge die einigermaßen verläßliche Flugzeiten bieten, allerdings wird man das Risiko von Fluzeitverschiebungen nie ganz los. Man kann dieses höchstens durch Auswahl der Airline und entsprechender Zeitfenster zwischen den einzelnen Reiseschritten einschränken. Das eingeschränkte und dem Aufwand entsprechend (ggf. Individualtransfer) teure Angebot der wenigen Rundum-Sorglos-Anbieter befreit dann von den meisten Risiken.
-
..ich kann @breitbach gut nachvollziehen..ich persönlich greife da auf Erfahrungswerte zurück..zu den von mir favorisierten Destinationen habe ich z.B. von den Airlines Condor, AB und Germanwings eher selten Flugzeitverschiebungen erlebt, eher war das bei Charterairlines z.B. in die Türkei der Fall. Daher buche ich dahin grundsätzlich nur pauschal im Paket um das Risiko verpaßter Anschlüsse bzw. Reisebausteine, entstanden durch Flugzeitverschiebungen, zu minimieren. Seit den 90-iger Jahren bin ich damit prächtig gefahren, wie gesagt das ist mein persönlicher Erfahrungswert, für mich sehr, für mach anderen eher weniger aussagekräftig.