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Koffer wurde beschädigt. Was kann ich tun?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • euler28E Offline
    euler28E Offline
    euler28
    schrieb am zuletzt editiert von
    #181

    Kurze Zwischeninfo:
    Ich hatte mich an die SRUV gewendet, diese hat mangels Listung der Airline nichts unternehmen können. Man hat mir auch nicht mitgeteilt, welche Stelle dann zuständig wäre.
    Die TUI hat mittlerweile auch zwei Mails an mich geschickt, zuletzt mit der Behauptung, ich hätte den Schaden erst nach 7 Tagen gemeldet - wohl wissend, dass ihnen ein PIR Report ca 1 STunde nach der Landung als pdf vorliegt. Offensichtlich ist die TUI nicht willens, hier auch irgendwie der von ihnen gecharteten Airline auf die Füße zu treten.
    Als nächstes werde ich mich an die Schlichtungsstelle Luftverkehr wenden. Ob es was auf EU Ebene gibt, weiß ich nicht, vielleicht weiß hier jemand etwas darüber.
    Auf jeden Fall habe ich mittlerweile Urlaub wieder gebucht, aber extra die TUI nicht berücksichtig !

    engeldoniE 1 Antwort Letzte Antwort
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    • HABERLINGH Offline
      HABERLINGH Offline
      HABERLING
      schrieb am zuletzt editiert von
      #182

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      • engeldoniE Offline
        engeldoniE Offline
        engeldoni
        schrieb zuletzt editiert von
        #183

        Ich greife noch mal meine Beiträge vom 06. und 07.01.26 auf.

        Ich bin ja an die Schlichtungsstelle Luftverkehr gegangen und um Schlichtung gebeten.
        Jetzt, nach mehr als einem halben Jahr kam der Schlichterspruch.
        Da dieser vertraulich ist, kann ich nicht veröffentlichen, aber wiedergeben.
        Grund für die Ablehnung durch Sundair war ja, dass ich nicht sofort auf dem Flughafen reklamiert hatte, sondern erst zu Hause.
        Das hat der Schlichter als falsch festgestellt, man hat 7 Tage Zeit. Allerdings trifft mich die Beweispflicht.
        Bei Neuwert des Koffers ca. 120 Euro wurde als Zeitwert 90 Euro nach 1,5 Jahren angenommen und unter Berücksichtigung der zu erbringenden Beweislast 1/3, also 30 Euro, als Entschädigung festgesetzt.
        Nicht viel, aber ich habe den Schlichterspruch angenommen.
        Jedoch Sundair nicht, die haben abgelehnt.
        Somit ist die Schlichtung gescheitert und mir steht der Rechtsweg offen.
        Werde diesen aber nicht gehen, am Ende würde vielleicht ein Vergleich erzielbar sein und dann wird es teurer für mich.

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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb zuletzt editiert von
          #184

          Das ist ja hoch interessant!?!
          Wegen 30 Tacken die Schlichtung zu verweigern musste dir erst einmal ausdenken.
          Dahinter steckt ganz klar die Strategie "wehret den Anfängen" (zero Kulanz!) und offenbar eine maßlose Arroganz.
          Warum: Die grundsätzliche Feststellung der Juristen auf der Schlichtungsstelle zur zulässigen Frist wird komplett ignoriert.
          Ich bin fassungslos, man sollte den Sundair Bombern wacker jeweils 2 Lyren aufmalen! 😞

          Noch eine kurze Frage @engeldoni
          Verstehe ich richtig, dass du den Anschaffungswert nicht nachweisen konntest?

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • engeldoniE Offline
            engeldoniE Offline
            engeldoni
            schrieb zuletzt editiert von engeldoni
            #185

            @vonschmeling: doch natürlich habe ich noch die Originalrechnung vorlegen können, das wollte auch der Schlichter, wie kommst du auf die Vermutung?
            Es zählte für den Schlichter aber nicht der Neuwert 120 €, sondern der Zeitwert mit angenommen 90 €.
            Mir wäre es aber gar nicht um das Geld gegangen, eine vernünftige Reparatur wäre mir lieber gewesen.

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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb zuletzt editiert von vonschmeling
              #186

              Sicher wird der Zeitwert angesetzt, ich frage wegen der Aussage "mit Berücksichtigung der zu erbringenden Beweislast".
              Meines Erachtens wäre bei einem Totalschaden der Zeitwert zu ersetzen gewesen und nicht nur 1/3 dessen.
              Ich zweifle nicht an der Korrektheit der Einschätzung (das sind alles Volljuristen bei der Schlichtungsstelle), mich interessiert vielmehr die Begründung des ermittelten Betrages.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

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              • euler28E Offline
                euler28E Offline
                euler28
                schrieb zuletzt editiert von
                #187

                Das Ergebnis ist ja sehr interessant. Die Sundair verweigert trotz Schlichterspruch die Zahlung. Irgendwelche Argumente, auch wenn sie wider besseren Wissens falsch sind, werden heran gezogen.
                Ich habe in meinem Fall die Schlichterstelle bisher noch nicht angerufen. Hier war über eine Abwicklungsfirma (swiss international) mir bei Beschädigung eine Zahlung von 100,- € zugesichert worden, aber trotz monatelanger Hinhalte und zahlreicher Mail nie gezahlt worden.
                Dann teilte mir die Stareast Airline im Frühjahr 2026 mit, dass die Zusammenarbeit mit swissinternational gekündigt wurde, weil diese wohl Zahlungsschwierigkeiten hatte. Stareast werde aber die "alten" Ansprüche nicht regulieren.
                Auch hier ein Konstrukt, dass betrügerische Züge ausweist.
                Ich habe für mich entschlossen, solche Airlines nicht mehr zu buchen, denn die gesetzlichen Vorgaben werden anscheinend nicht eingehalten. Wenn man hier schon Zahlungen abweist, wie sieht es dann mit der Sicherheit am Flugzeug und Personal aus?

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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb zuletzt editiert von
                  #188

                  Bedenken hinsichtlich der Flugsicherheit sind vollkommen unnötig.
                  Hier sind internationale Standards einzuhalten und maßgeblich, zudem sind die kontrollierenden Behörden mit allen Wassern gewaschen.
                  Einen Schlichterspruch so abzuschmettern wie hier geschehen bedarf schon einer gewissen Arroganz. Erstaunlich, dass sich das noch recht junge Unternehmen das leistet.
                  Natürlich sind 30 oder auch 90€ peanuts, aber es geht ums Prinzip!

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • euler28E euler28

                    Kurze Zwischeninfo:
                    Ich hatte mich an die SRUV gewendet, diese hat mangels Listung der Airline nichts unternehmen können. Man hat mir auch nicht mitgeteilt, welche Stelle dann zuständig wäre.
                    Die TUI hat mittlerweile auch zwei Mails an mich geschickt, zuletzt mit der Behauptung, ich hätte den Schaden erst nach 7 Tagen gemeldet - wohl wissend, dass ihnen ein PIR Report ca 1 STunde nach der Landung als pdf vorliegt. Offensichtlich ist die TUI nicht willens, hier auch irgendwie der von ihnen gecharteten Airline auf die Füße zu treten.
                    Als nächstes werde ich mich an die Schlichtungsstelle Luftverkehr wenden. Ob es was auf EU Ebene gibt, weiß ich nicht, vielleicht weiß hier jemand etwas darüber.
                    Auf jeden Fall habe ich mittlerweile Urlaub wieder gebucht, aber extra die TUI nicht berücksichtig !

                    engeldoniE Offline
                    engeldoniE Offline
                    engeldoni
                    schrieb zuletzt editiert von
                    #189

                    @vonschmeling: mit Entgegennahme des Gepäcks tritt die Beweislast, dass das Gepäck beschädigt war, auf den Flugreisenden über. Dieser Beweis ist schwer zu führen, aber nicht unmöglich. Dies hätte ich dann vor Gericht bringen müssen, deshalb 2/3 für den Flugreisenden als Risikoabschlag.

                    @euler28: natürlich habe ich den Gedanken auch auf der Zunge, mit sundair nie mehr zu fliegen. Wer aber in der Regel vom (internationalen Groß-) Regionalflughafen Leipzig fliegen will, der kann sich das selten aussuchen, mit welcher Airline er fliegen will.

                    Noch zu den 30 Euro. Das Luftfahrtunternehmen muss bei Annahme des Schlichterspruchs offenbar auch die Kosten des Schlichtungsverfahrens bezahlen, keine Ahnung, was da eventuell noch zusammen kommt.

                    Aber ja, es geht Sundair hier offenbar um Prinzipien.

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                    • vonschmelingV Offline
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                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb zuletzt editiert von
                      #190

                      Ja, richtig - die Beweislast tritt auf den Geschädigten über bei Entgegennahme. Daher gleich noch am Belt Fotos mit Datums- und Uhrzeiteinblendung anfertigen, dann kann man unangreifbar nachweisen.

                      Die "Prinzipien" bei Sundair erscheinen mir etwas eigenartig, erinnere ich noch gut einen hier vorgebrachten Fall, bei dem für die Mitnahme medizinischen Gepäcks auch nur wenig bis kein Entgegenkommen gezeigt wurde.
                      Finde ich nahezu diskriminierend, zumal die VO EU 1107/2006 ziemlich klare Vorgaben liefert, ebenso wie die IATA zum access for disabled passangers.

                      Trotzdem: Sicherheitsbedenken hinsichtlich des Flugbetriebs sind vollkommen unangebracht.

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

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