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Flugzeitänderung vor der Reise

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • KourionK Offline
    KourionK Offline
    Kourion
    schrieb am zuletzt editiert von
    #2581

    @Lilime
    Ob bei 7,5 Std. der "Zeitrahmen vollständig aufgegeben wird", weiß ich nicht.
    Ein möglicher Zeitrahmen ist nicht benannt.
    Bleibt ja noch die eventuelle Erstattung eines halben (?) Tagessatzes seitens des Veranstalters.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2582

      Lilime, du kannst die Reise stornieren wenn du mit der Flugzeit nicht einverstanden bist.

      Ein "zeitlicher Rahmen" ist eine vage Bezeichnung, jedenfalls ist eine Verlegung des Fluges vom ganz frühen auf den späten Vormittag keine nicht vertretbare Härte.
      Im Übrigen besteht ein Denkfehler deinerseits fundamental darin, dass du die erwähnten Urteile auf deine Causa anwenden zu können glaubst - das ist ein Irrtum.
      Ggf. müsstest du dich deinerseits dazu entschließen, die Reise nicht anzutreten und die Airline im Sinne der VO(EG)261/04 in Anspruch zu nehmen. Du kannst zwar im Vorwege mit der (noch nicht rechtskräftigen) Entscheidung argumentieren, allerdings nicht in der Hoffnung, dass dir die gegnerische Seite folgt. Letztlich würde bei einer (sehr wahrscheinlichen) Verweigerung eines Ausgleichsanspruches wiederum ein Richter zu deinem Anliegen entscheiden müssen und kann diese Entscheidung vollkommen anders ausfallen als die von dir erwähnte aus 3/15.
      Du verwechselst Rechtsprechung mit Gesetzgebung - die Urteile sind jedoch inter partes getroffen worden und haben nicht etwa eine "allgemeine Gültigkeit", der jedes Gericht folgen müsste.

      Vorgreifend einer entsprechenden Frage:
      Ja, ich habe alle Urteile gelesen und zwar vom ersten bis zum letzten Wort. Verstanden habe ich sie übrigens auch ... 😉

      Zuletzt: die Höhe der Entschädigung ist abhängig von der Strecke.
      In deinem Falle betrüge der Anspruch 230€ pro Ticket und nicht 400.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • Lilime710L Offline
        Lilime710L Offline
        Lilime710
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2583

        @vonschmeling
        Danke für deine ausführliche Antwort.

        Im Laufe des Tages soll sich nun ein Mitarbeiter meines Veranstalters mit mir in Verbindung setzen. Mal sehen, was er mir vorschlägt. 😉

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        • HolginhoH Offline
          HolginhoH Offline
          Holginho
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2584

          Argumentiere sachlich und unter Verzicht auf Hinweise auf die genannten Urteile...letzteres würde dem MA nur völlige Ahnungslosigkeit und einen Holzweg aufzeigen.

          Vielleicht gibt es ja eine "Lösung" auf Kulanz-Basis.

          “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Lilime710L Offline
            Lilime710L Offline
            Lilime710
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2585

            Hatte gerade ein längeres Gespräch mit dem Mitarbeiter.
            Mir wurde jetzt ein Flug um 05:25 Uhr mit Germanwings angeboten (anstatt Air Berlin um 04:20 Uhr)
            Damit kann ich gut leben und bin froh, dass es dann doch so einfach ging.
            Gut, dass ich nachgefragt habe. Gestern im Reisebüro hieß es noch, dass man da nichts machen kann. 😛

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • HolginhoH Offline
              HolginhoH Offline
              Holginho
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2586

              Dann solltest Du ggfs. mal über einen Wechsel zu einem anderen RB nachdenken.

              “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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              • Alfred_TetzlaffA Offline
                Alfred_TetzlaffA Offline
                Alfred_Tetzlaff
                schrieb am zuletzt editiert von
                #2587

                Viel Spaß auf Mallorca und nicht meckern, wenn das Hotelzimmer erst um 14.00Uhr bezugsfertig ist.

                2015, Porto Angeli, Rhodos
                2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • HolginhoH Offline
                  HolginhoH Offline
                  Holginho
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2588

                  .......... 😉

                  “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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                  • Lilime710L Offline
                    Lilime710L Offline
                    Lilime710
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2589

                    Alfred_Tetzlaff:
                    Viel Spaß auf Mallorca und nicht meckern, wenn das Hotelzimmer erst um 14.00Uhr bezugsfertig ist.

                    14 Uhr wäre cool.. Rechne sogar eher mit 16 Uhr... 😛
                    Werden uns dann einfach schonmal an den Pool hauen und entspannen.. 😆
                    Danke für eure Tips und Meinungen.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2590

                      Ausgesprochen kundenorientierte Lösung - jedenfalls für Kunden, die auf einen Abflug lang vor dem Aufwachen bestehen!
                      😉
                      Was mich interessieren würde Lilime710:
                      Wer hat euch denn die Auskunft gegeben, der betreffende Flug sei nur mit einem Aufpreis von € 300 zu erlangen und eine andere Option abgesehen vom 11 Uhr Operating gebe es nicht?
                      Eine so voreilige Aussage kann durchaus kritisch betrachtet werden ...

                      Ich möchte noch einmal betonen: Diese Lösung ist ein Glücksfall und wird nicht oft so gelingen - top Service!!

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

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                      • CasuzzeC Offline
                        CasuzzeC Offline
                        Casuzze
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2591

                        Ich freue mich sehr über unsere Flugzeitänderung!!! 😆

                        Wir fliegen am 09.05. nach Lanzarote, ursprüngliche Abflug um 6 Uhr, jetzt um 12.15 Uhr. Ich bin einfach kein Freund davon mitten in der Nacht aufzustehen und im Halbschlaf zum Flughafen zu fahren. Außerdem kann man davon ausgehen, dass das Hotelzimmer bei so einer frühen Ankunft noch nicht fertig ist.

                        Herzlichen Dank an Air Berlin!

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • BobbsiB Offline
                          BobbsiB Offline
                          Bobbsi
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2592

                          Sehe ich genauso 😉

                          Wir fliegen leider auch zu nachtschlafender Zeit nach Mallorca und Abends zurück. War aber der günstigste Flug bei Buchung im Oktober. Da Tuifly aber auch für Flugzeitänderungen bekannt ist, habe ich noch Hoffnung, dass sich das bis September ändert.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • Lilime710L Offline
                            Lilime710L Offline
                            Lilime710
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2593

                            vonschmeling wrote:
                            Was mich interessieren würde Lilime710:
                            Wer hat euch denn die Auskunft gegeben, der betreffende Flug sei nur mit einem Aufpreis von € 300 zu erlangen und eine andere Option abgesehen vom 11 Uhr Operating gebe es nicht?
                            Eine so voreilige Aussage kann durchaus kritisch betrachtet werden ...

                            Also wir saßen im Reisebüro und die Dame hat bei dem Veranstalter angerufen und dort dann während eines 3 Minuten Gesprächs die Auskunft bekommen.
                            Ich werde nie wieder in diesem Reisebüro buchen. Das war nicht das erste mal bei dieser Reise, dass die uns falsche Auskünfte gegeben habe oder einfach das Gefühl, dass die keine Lust haben.

                            Zitat richtig gesetzt!

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • DiscoveryDiverD Offline
                              DiscoveryDiverD Offline
                              DiscoveryDiver
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2594

                              vonschmeling:
                              Warten wir ab ob sie denn gestellt wird ... 😉

                              Hallo,
                              Lt. Auskunft des Reisebüros hat die Airline zwei Flüge zusammengelegt. Das mitgebuchte Tauchpaket wird selbstverständlich korrigiert.

                              Die alternativen Anreisen sind allesamt wesentlich länger und unkomfortabler, daher für einen erholsamen Urlaub irrelevant. Wir haben uns entschlossen, damit zu leben und das Beste draus zu machen.

                              Es würde mich trotzdem interessieren (rein hypothetisch und aus allgemeinem Wissensdurst), ob/welche/ Rechte sich bei einer derartigen Flugzeitenänderung gegenüber wem ergeben könnten. Den jüngsten Postings entnehme ich als Nicht-Jurist dazu aber nicht allzu viel Hoffnung 😉

                              Vielen Dank Euch allen, die zur Einschätzung beigetragen haben - tolle Sache! 🙂

                              LG, Michael

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • vonschmelingV Offline
                                vonschmelingV Offline
                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2595

                                Du hast - gem. BGB (Anwendungsbereich für aus Deutschland gebuchte Reisen!) - das Recht vom Vertrag zurückzutreten mit Anspruch auf Erstattung des Erlangten.
                                Je nach Zeitfenster und Buchungskonstellation ergeben sich zig weitere Varianten der Inanspruchnahme - allerdings sind die meisten hier schon behandelt worden.
                                Zuweilen ist jedoch die Durchsetzung der an sich offenkundig scheinenden Rechtslage nur streitig zu erwirken - dafür braucht man dann ggf. einen langen Atem und gehörig Biss.

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • DiscoveryDiverD Offline
                                  DiscoveryDiverD Offline
                                  DiscoveryDiver
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #2596

                                  xxxxEdit:Zitat ist doch unnötig wenn der Beitrag exakt darüber stehtXXXX

                                  Danke für die Info 🙂

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • Jutta S.188J Offline
                                    Jutta S.188J Offline
                                    Jutta S.188
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #2597

                                    m Januar haben wir unseren Türkei Urlaub im Juni über Tuifly gebucht. Der Flug kam uns sehr entgegen, weil der Hinflug morgens und der Rückflug am späten Abend sein sollte.

                                    Vor ein paar Tagen bekamen wir nun ein E-mail in der uns mitgeteilt wurde, dass unser Flieger nicht von dem gebuchten Flughafen sondern einem 250 km entfernten Flughafen starten sollte. Uns wurde für unseren nächsten Flughafen ein Ersatzflug mit Condor angeboten. Allerdings: Hinflug am Mittag und Rückflug von Antalya aus am frühen Morgen. So sind für uns 2 Tage futsch, die wir beim Buchen damals nicht hatten.
                                    Damals hatten wir extra die frühe Flugzeit sowie auch eine deutscher Fluggesellschaft.  Dementspechend wurde der Flug ja auch teurer, als wenn wir erst abends geflogen wären.

                                    Weiss jemand, ob uns auch in diesem Falle eine Entschädigung zusteht??

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • vonschmelingV Offline
                                      vonschmelingV Offline
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #2598

                                      Leider habt ihr keinen Anspruch auf Entschädigung.
                                      Es ist euch eine ersatzweise Beförderung vom gebuchten Flughafen angeboten worden und reicht das im Rahmen der Pflichten aus.

                                      Woher übrigens willst du wissen, ob das Condor Operating seiner Zeit nicht teurer gewesen wäre als das von euch gewählte?

                                      Fazit: Kein Schaden - keine Entschädigung!

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • manufaltiM Offline
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                                        manufalti
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #2599

                                        Hallo

                                        ich habe jetzt schon oft gelesen das mann keinerlei Anspruch hat auf Entschädigung , was ich aber nie verstehe , wenn ich im Reisebüro die verschiedenen Flugzeiten mir ansehe , merkt mann ziemlich schnell das sich Tui die guten Flugzeiten auch zahlen lassen.

                                        Bei uns war es ja auch so das ich einen Flug gewählt habe mit für uns guter Flugzeit für 300 Euro mehr als der Nachmittagsflug, der Flug wurde dann aber genau auf diese Uhrzeit verschoben ..

                                        Türkei , wie jedes Jahr ...

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          Moderator
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #2600

                                          Sorry, aber es ist einigermaßen unnütz im Rahmen einer Pauschalreise 300€ für die Hoffnung auf eine voraussichtliche Flugzeit auszugeben.
                                          Nimm das einfach als Erfahrung mit, manufalti ... :?

                                          Im Sinne des Forenmottos ist das jedenfalls kein relevanter Aspekt und braucht auch nicht zum gefühlt elwunneuzigtausendsten Mal behandelt zu werden.

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

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