Flugzeitänderung vor der Reise
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Änderung der Flugzeit Hier mein / unser Problem mit der Bitte um Hilfe :
Wir reisen im Oktober zu sechst in die 'Türkei'.
Bei der Planung haben wir besonderen Wert auf angenehme Flugzeiten gelegt.
Außerdem suchten wir aufgrund der Nähe nur Flüge ab/nach 'Saarbrücken'.
Den deshalb etwas höheren Reisepreise waren wir gerne bereit zu bezahlen.
Ergebnis : Abflug 11 Uhr, Rückflug 16 Uhr.Was jetzt kommt ist klar.
ÖgerTours teilt uns per Mail mit, das der Rückflug nun bereits um 7 Uhr (!!) statt um 16 Uhr stattfindet.
Bedeutet um 3 Uhr in der Früh aufstehen, damit man rechtzeitig am Flughafen ist.
Den letzten Abend kann man dann vergessen, kein ordentliches Frühstück und man ist aufgrund fehlenden Schlafes den halben Tag wie gerädert ...
Bei einer Altersgruppe von 52-67 Jahren ist das dann nicht mehr so gewünscht.Haben wir eine realistische Chance, uns gegen diese neuen Flugzeiten zu wehren ?
Oder welche Möglichkeiten haben wir jetzt ?Es wäre wirklich nett, wenn uns da jemand weiter helfen könnte.
Vielen Dank im Voraus.MfG Uwe S.
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Ich würde die Chance "sich zu wehren" als nicht sehr realistisch einschätzen. Vermutlich wurde der Flug von der Airline verschoben, ob es an dem Tag nen weiteren nach Saarbrücken gibt, ist fraglich.
Die Möglichkeit, die Ihr jetzt habt ist mit Öger zu sprechen ob es nen Umsteigeflug zurück gibt, der nicht so früh startet.Gegen kein Frühstück kann man sicher etwas machen, viele Hotels in der Türkei haben doch auch nen nächtlichen Imbiss oder man bittet um ein Lunchpaket für den nächsten Morgen.
Ich bin auch in der Altersgruppe, aber um Drei aufstehen schafft mich jetzt nicht derart, dass man den gesamten Tag vergessen könnte. Zumal der ja sicher noch ein freier Tag ist, an dem man sich zu Hause auch noch mittags hinlegen kann.
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@Mam62 hat bereits "Optionen" aufgezeigt...
...ergänzend dazu der Hinweis, daß man sich sicherlich passende Flugzeiten bei der Buchung aussuchen kann, genauso sicher aber diese dann aufgeführten Flugzeiten eben grundsätzlich voraussichtliche sind. Insofern ist im Rahmen einer Pauschalreise grundsätzlich immer damit zu rechnen.
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Und auch bei Flügen, die direkt bei der Airline gebucht wurden sind Änderungen der Reisezeiten möglich - man hat gar bessere Möglichkeiten zur Abhilfe im Rahmen einer Pauschalreise.
Betroffen sind insbesondere die "Auenlandflughäfen", auf denen selbst beschauliche 4 tägliche Flüge halb leer abheben. Dazu gehört eben leider auch Saarbrücken.
Realistisch ist jedenfalls eine Minderung in Höhe von 50% eines Tagessatzes der Reise, da die Vorverlegung der Abflugzeit die Nachtruhe unstreitig erheblich beeinträchtigt - übrigens ungeachtet der "Altersgruppe".
Diese ist ggf. beim Veranstalter geltend zu machen. -
An sich schon - wobei gewisse Veranstalter da ad hoc nicht so wirklich geschmeidig reagieren.
Bei direkter Flugbuchung ist das wiederum kein Problem. -
@ malini:
Dein Hinweis bringt aber auch niemanden weiter!
FF
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Hallo,
ich würde euch ebenfalls gerne um eure Meinung bzw. Erfahrung bitten. Ich habe Mitte Februar bei Air Berlin einen Gabelflug von Wien nach Athen und von Kefalonia nach Wien für Mitte Juli gebucht. Letzte Woche hat mir nun AB eine Mail mit neuen Buchungsdaten geschrieben wo ich dann heraus lesen konnte dass unser Hinflug um einen Tag nach hinten verschoben wurde. Hotel etc. haben wir bereits gebucht. Ich finde das echt eine Frechheit weil wir somit auf den Kosten sitzen bleiben würden und uns noch dazu ein Tag in Athen fehlen würde.
Hat wer von euch eine Ahnung, ob ich da irgendwelche Rechte habe oder einfach drauf hoffen muss, dass ich das Hotel noch stornieren kann oder AB mich doch nochmal umbucht?LG
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Nein, leider habe ich noch keine Antwort erhalten.
Ich hab gerade nochmals nachgesehen. Ich könnte auch den Flug buchen allerdings um €500 pro Person und das mit Umsteigen. Wie ich im Februar gebucht habe, hat der Hinflug ca. 100€ pro Person nonstop gekosten. Stornieren und neu buchen ist also leider keine Alternative.
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Sinngemäß unterbreitet AB dir ein neues Angebot, das du nicht annehmen musst.
Von Rechts wegen ist die Änderung jedoch fristgemäß und hast du leider keine weiteren Ansprüche. -
Auf welcher rechtlichen Grundlage durfte die Fluggesellschaft denn hier ueberhaupt von dem offenbar bereits wirksam getroffenen Befoerderungsvertrag zuruecktreten?
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Wie begründest du Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Änderung des Beförderungsvertrages?
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Wie du ja selbst schon ganz richtig geschrieben hast, handelt es sich gerade nicht um eine Aenderung des bestehenden Vertrages (die einseitig sowieso nicht moeglich waere) sondern um die Unterbreitung eines neuen Vertragsangebots durch AB. AB will den bereits geschlossenen Vertrag nicht erfuellen und bietet statt dessen einen neuen zu veraenderten Bedingungen an.
Warum aber sollte AB dazu berechtigt sein, die Erfuellung des bestehenden Vertrages zu verweigern?
Wohlgemerkt sprechen wir hier nicht von Ausgleichszahlungen nach der EU-Fluggastrechteverordnung und den damit verbundenen Fristen sondern einfach nur von der Vertragserfuellung bzw. der Berechtigung, diese zu verweigern. Vereinbart wurde die Befoerderung an Tag X. AB will jetzt aber nicht mehr am vereinbarten Tag X befoerdern sondern bietet eine Befoerderung an Tag Y an. Wieso sollte aber AB ueberhaupt zur Verweigerung der Befoerderung am vereinbarten Tag X berechtigt sein?
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... weil die Vertragspartner gemeinsam so übereingekommen sind.
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Vonschmeling, ich kann dir nicht folgen. In den ABB von Air Berlin kann ich jedenfalls nichts finden, das AB dazu berechtigen wuerde, einseitig und ohne Not vom Vertrag zurueck zu treten (wobei eine solche Regelung, waere sie denn vorhanden, wohl auch kaum der Inhaltskontrolle nach BGB 308 Nr. 3 und Nr. 4 standhalten wuerde).
Zwar ist QAN nach 7.2.1 ihrer ABB berechtigt, "die planmäßigen
Abflugzeiten ... aus flugbetrieblichen Gründen im angemessenen Umfang" zu aendern. Von einer solchen Aenderung kann hier aber nicht die Rede sein, schon gar nicht von einer "im angemessenen Umfang". Schliesslich geht es hier nicht nur um eine einfache Flugplanaenderung sondern offenbar um eine Annullierung des Fluges. Ausserdem ist Air Berlin offenbar durchaus in der Lage, die gebuchten Passagiere am vereinbarten Tag zu befoerdern, wenn auch nur mit einer Umsteigeverbindung. Dies wurde aber anscheinend gar nicht angeboten sondern lediglich ein Flug am naechsten Tag. AB kann die Pasagiere also durchaus am vereinbarten Tag befoerdern, verlangt hierfuer aber einen wesentlich hoeheren Preis als den zuvor vereinbarten.Nach meiner Einschaetzung duerfte AB hier also verpflichtet sein, die Passagiere kostenlos auf den nach wie vor verfuegbaren Umsteigeflug umzubuchen. Ein Aufpreis hierfuer kann nicht verlangt werden weil die Notwendigkeit einer solchen ausschliesslich im Gefahrenbereich von AB liegen duerfte und den Passagier hier keinerlei Verschulden trifft.
Oder habe ich etwas uebersehen? Wenn ja, was?
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Ich denke auch, dass die kostenlose Umbuchung auf einen Umsteigeflug am selben Tag verlangt werden kann - mir war nicht ersichtlich, dass es einen solchen von AB gibt (sorry - mein Fehler!).
Wurde seitens der Betroffenen denn schon danach gefragt?Wenn du etwas übersehen hast dann vermutlich die fehlende Spezifizierung des Ausdrucks "angemessen"...

