Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Flugzeitänderung vor der Reise
  6. Flugzeitänderung vor der Reise

Flugzeitänderung vor der Reise

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
5.2k Beiträge 701 Kommentatoren 1.3m Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • schu62S Offline
    schu62S Offline
    schu62
    schrieb am zuletzt editiert von
    #2601

    Änderung der Flugzeit Hier mein / unser Problem mit der Bitte um Hilfe :
    Wir reisen im Oktober zu sechst in die 'Türkei'.
    Bei der Planung haben wir besonderen Wert auf angenehme Flugzeiten gelegt.
    Außerdem suchten wir aufgrund der Nähe nur Flüge ab/nach 'Saarbrücken'.
    Den deshalb etwas höheren Reisepreise waren wir gerne bereit zu bezahlen.
    Ergebnis : Abflug 11 Uhr, Rückflug 16 Uhr.

    Was jetzt kommt ist klar.
    ÖgerTours teilt uns per Mail mit, das der Rückflug nun bereits um 7 Uhr (!!) statt um 16 Uhr stattfindet.
    Bedeutet um 3 Uhr in der Früh aufstehen, damit man rechtzeitig am Flughafen ist.
    Den letzten Abend kann man dann vergessen, kein ordentliches Frühstück und man ist aufgrund fehlenden Schlafes den halben Tag wie gerädert ...
    Bei einer Altersgruppe von 52-67 Jahren ist das dann nicht mehr so gewünscht.

    Haben wir eine realistische Chance, uns gegen diese neuen Flugzeiten zu wehren ?
    Oder welche Möglichkeiten haben wir jetzt ?

    Es wäre wirklich nett, wenn uns da jemand weiter helfen könnte.
    Vielen Dank im Voraus.

    MfG Uwe S.

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • Mam62M Offline
      Mam62M Offline
      Mam62
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2602

      Ich würde die Chance "sich zu wehren" als nicht sehr realistisch einschätzen. Vermutlich wurde der Flug von der Airline verschoben, ob es an dem Tag nen weiteren nach Saarbrücken gibt, ist fraglich.
      Die Möglichkeit, die Ihr jetzt habt ist mit Öger zu sprechen ob es nen Umsteigeflug zurück gibt, der nicht so früh startet.

      Gegen kein Frühstück kann man sicher etwas machen, viele Hotels in der Türkei haben doch auch nen nächtlichen Imbiss oder man bittet um ein Lunchpaket für den nächsten Morgen.

      Ich bin auch in der Altersgruppe, aber um Drei aufstehen schafft mich jetzt nicht derart, dass man den gesamten Tag vergessen könnte. Zumal der ja sicher noch ein freier Tag ist, an dem man sich zu Hause auch noch mittags hinlegen kann.

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • HolginhoH Offline
        HolginhoH Offline
        Holginho
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2603

        @Mam62 hat bereits "Optionen" aufgezeigt...

        ...ergänzend dazu der Hinweis, daß man sich sicherlich passende Flugzeiten bei der Buchung aussuchen kann, genauso sicher aber diese dann aufgeführten Flugzeiten eben grundsätzlich voraussichtliche sind. Insofern ist im Rahmen einer Pauschalreise grundsätzlich immer damit zu rechnen.

        “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2604

          Und auch bei Flügen, die direkt bei der Airline gebucht wurden sind Änderungen der Reisezeiten möglich - man hat gar bessere Möglichkeiten zur Abhilfe im Rahmen einer Pauschalreise.
          Betroffen sind insbesondere die "Auenlandflughäfen", auf denen selbst beschauliche 4 tägliche Flüge halb leer abheben. Dazu gehört eben leider auch Saarbrücken.
          Realistisch ist jedenfalls eine Minderung in Höhe von 50% eines Tagessatzes der Reise, da die Vorverlegung der Abflugzeit die Nachtruhe unstreitig erheblich beeinträchtigt - übrigens ungeachtet der "Altersgruppe".
          Diese ist ggf. beim Veranstalter geltend zu machen.

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • marcel837M Offline
            marcel837M Offline
            marcel837
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2605

            Aber stornieren kostenlos könnten sie die reise doch auch oder???

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2606

              An sich schon - wobei gewisse Veranstalter da ad hoc nicht so wirklich geschmeidig reagieren.
              Bei direkter Flugbuchung ist das wiederum kein Problem.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • CliffideoC Offline
                CliffideoC Offline
                Cliffideo
                schrieb am zuletzt editiert von
                #2607

                Vielleicht besteht ja auch die Möglichkeit, schon am Vorabend am Flughafen anzureisen und in einem Flughafenhotel den dringend benötigten Nachtschlaf in Verbindung mit einem Frühstück abzuwickeln?

                Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover..
                Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • MaliniM Offline
                  MaliniM Offline
                  Malini
                  Verwarnt Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2608

                  @Cliffideo,

                  Dein Vorschlag bringt Schu62 und Mitreisende wohl nicht wirklich voran... 😉

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • ForeverFloridaF Offline
                    ForeverFloridaF Offline
                    ForeverFlorida
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2609

                    @ malini:

                    Dein Hinweis bringt aber auch niemanden weiter!

                    FF

                    Aktuell in Khao Lak. April und Mai 2026

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • MaliniM Offline
                      MaliniM Offline
                      Malini
                      Verwarnt Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2610

                      Aber deiner selbstverständlich...  😘

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • cary90C Offline
                        cary90C Offline
                        cary90
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2611

                        Hallo,

                        ich würde euch ebenfalls gerne um eure Meinung bzw. Erfahrung bitten. Ich habe Mitte Februar bei Air Berlin einen Gabelflug von Wien nach Athen und von Kefalonia nach Wien für Mitte Juli gebucht. Letzte Woche hat mir nun AB eine Mail mit neuen Buchungsdaten geschrieben wo ich dann heraus lesen konnte dass unser Hinflug um einen Tag nach hinten verschoben wurde. Hotel etc. haben wir bereits gebucht. Ich finde das echt eine Frechheit weil wir somit auf den Kosten sitzen bleiben würden und uns noch dazu ein Tag in Athen fehlen würde.
                        Hat wer von euch eine Ahnung, ob ich da irgendwelche Rechte habe oder einfach drauf hoffen muss, dass ich das Hotel noch stornieren kann oder AB mich doch nochmal umbucht?

                        LG

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • mkfpaM Offline
                          mkfpaM Offline
                          mkfpa
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2612

                          Sehr eigenartig, denn ich könnte vom 10. bis zum 20. Juli für jeden beliebigen Tag, bei Air Berlin, den Non-Stop Flug VIE - ATH buchen.

                          Frag doch mal nach warum sie dich umbuchen wollen bzw. wurde dir bereits ein Grund genannt?

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • cary90C Offline
                            cary90C Offline
                            cary90
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2613

                            Nein, leider habe ich noch keine Antwort erhalten.

                            Ich hab gerade nochmals nachgesehen. Ich könnte auch den Flug buchen allerdings um €500 pro Person und das mit Umsteigen. Wie ich im Februar gebucht habe, hat der Hinflug ca. 100€ pro Person nonstop gekosten. Stornieren und neu buchen ist also leider keine Alternative.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2614

                              Sinngemäß unterbreitet AB dir ein neues Angebot, das du nicht annehmen musst.
                              Von Rechts wegen ist die Änderung jedoch fristgemäß und hast du leider keine weiteren Ansprüche.

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • DerCavemanD Offline
                                DerCavemanD Offline
                                DerCaveman
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2615

                                @vonschmeling

                                Auf welcher rechtlichen Grundlage durfte die Fluggesellschaft denn hier ueberhaupt von dem offenbar bereits wirksam getroffenen Befoerderungsvertrag zuruecktreten?

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • vonschmelingV Offline
                                  vonschmelingV Offline
                                  vonschmeling
                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #2616

                                  Wie begründest du Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Änderung des Beförderungsvertrages?

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • DerCavemanD Offline
                                    DerCavemanD Offline
                                    DerCaveman
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #2617

                                    Wie du ja selbst schon ganz richtig geschrieben hast, handelt es sich gerade nicht um eine Aenderung des bestehenden Vertrages (die einseitig sowieso nicht moeglich waere) sondern um die Unterbreitung eines neuen Vertragsangebots durch AB. AB will den bereits geschlossenen Vertrag nicht erfuellen und bietet statt dessen einen neuen zu veraenderten Bedingungen an.

                                    Warum aber sollte AB dazu berechtigt sein, die Erfuellung des bestehenden Vertrages zu verweigern?

                                    Wohlgemerkt sprechen wir hier nicht von Ausgleichszahlungen nach der EU-Fluggastrechteverordnung und den damit verbundenen Fristen sondern einfach nur von der Vertragserfuellung bzw. der Berechtigung, diese zu verweigern. Vereinbart wurde die Befoerderung an Tag X. AB will jetzt aber nicht mehr am vereinbarten Tag X befoerdern sondern bietet eine Befoerderung an Tag Y an. Wieso sollte aber AB ueberhaupt zur Verweigerung der Befoerderung am vereinbarten Tag X berechtigt sein?

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • vonschmelingV Offline
                                      vonschmelingV Offline
                                      vonschmeling
                                      Moderator
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #2618

                                      ... weil die Vertragspartner gemeinsam so übereingekommen sind.

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • DerCavemanD Offline
                                        DerCavemanD Offline
                                        DerCaveman
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #2619

                                        Vonschmeling, ich kann dir nicht folgen. In den ABB von Air Berlin kann ich jedenfalls nichts finden, das AB dazu berechtigen wuerde, einseitig und ohne Not vom Vertrag zurueck zu treten (wobei eine solche Regelung, waere sie denn vorhanden, wohl auch kaum der Inhaltskontrolle nach BGB 308 Nr. 3 und Nr. 4 standhalten wuerde).

                                        Zwar ist QAN nach 7.2.1 ihrer ABB berechtigt, "die planmäßigen
                                        Abflugzeiten ... aus flugbetrieblichen Gründen im angemessenen Umfang" zu aendern. Von einer solchen Aenderung kann hier aber nicht die Rede sein, schon gar nicht von einer "im angemessenen Umfang". Schliesslich geht es hier nicht nur um eine einfache Flugplanaenderung sondern offenbar um eine Annullierung des Fluges. Ausserdem ist Air Berlin offenbar durchaus in der Lage, die gebuchten Passagiere am vereinbarten Tag zu befoerdern, wenn auch nur mit einer Umsteigeverbindung. Dies wurde aber anscheinend gar nicht angeboten sondern lediglich ein Flug am naechsten Tag. AB kann die Pasagiere also durchaus am vereinbarten Tag befoerdern, verlangt hierfuer aber einen wesentlich hoeheren Preis als den zuvor vereinbarten.

                                        Nach meiner Einschaetzung duerfte AB hier also verpflichtet sein, die Passagiere kostenlos auf den nach wie vor verfuegbaren Umsteigeflug umzubuchen. Ein Aufpreis hierfuer kann nicht verlangt werden weil die Notwendigkeit einer solchen ausschliesslich im Gefahrenbereich von AB liegen duerfte und den Passagier hier keinerlei Verschulden trifft.

                                        Oder habe ich etwas uebersehen? Wenn ja, was?

                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • vonschmelingV Offline
                                          vonschmelingV Offline
                                          vonschmeling
                                          Moderator
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #2620

                                          Ich denke auch, dass die kostenlose Umbuchung auf einen Umsteigeflug am selben Tag verlangt werden kann - mir war nicht ersichtlich, dass es einen solchen von AB gibt (sorry - mein Fehler!).
                                          Wurde seitens der Betroffenen denn schon danach gefragt?

                                          Wenn du etwas übersehen hast dann vermutlich die fehlende Spezifizierung des Ausdrucks "angemessen"...
                                          😉

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

                                          1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 129
                                          • 130
                                          • 131
                                          • 132
                                          • 133
                                          • 259
                                          • 260
                                          • 131 von 260
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag