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Flugzeitänderung vor der Reise

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • cary90C Offline
    cary90C Offline
    cary90
    schrieb am zuletzt editiert von
    #2621

    Danke schon mal für eure Informationen! Ich hab es fast befürchtet, dass ich nicht viel machen kann  😞

    Ich habe AB gestern eine E-Mail geschrieben aber bis jetzt ist leider noch nichts zurück gekommen. Nochmaliges Anrufen möchte ich vermeiden weil ich beim ersten Versuch ewig in der Warteschleife gehangen bin und dann aufgegeben hab und das leider kostenpflichtig ist.
    Ich hoffen mal auf eine Antwort von denen.

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    • nate1N Offline
      nate1N Offline
      nate1
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2622

      Versuch es doch mal über der Facebook-Seite von Airberlin. Da könntest du u.U. mehr Glück haben.

      "Der Tourist zerstört das, was er sucht, indem er es findet." (Hans Magnus Enzensberger)

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      • testo00T Offline
        testo00T Offline
        testo00
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2623

        Hallo

        Ich muss jetzt mal meinen ärger ein bischen loswerden über die Flugzeitenänderung.

        Geplant war der Linienflug von Wien nach Mars Alam am 14.08. um 4:30.
        vor 7.Tagen bekam ich eine Email das sich die Flugzeit auf 3:00 verschoben hätte. Ich hab mir nur gedacht: Eh Super die Stunde is nicht so schlimm.
        Heute bekam ich wieder eine Email das sich der Flug auf 14:30 verschoben hat.
        Also verliere ich einen ganzen Tag, da ich ja erst so 19:00 ankomme.
        Ich finde dies eine richtige sche.....

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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2624

          Ja doof - aber wenn du keine Fragen bezüglich deiner Ansprüche hast solltest du deinem Ärger vielleicht besser in Thread zur betreffenden Airline Luft machen ...
          😉

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • testo00T Offline
            testo00T Offline
            testo00
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2625

            Achja meine Frage 🙂

            Kann man da etwas zurückverlangen, oder habe ich einfach Pech gehabt da es ja der selbe Tag ist?

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            • bernhard707B Offline
              bernhard707B Offline
              bernhard707
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2626

              Wenn es bei der letztgenannten Abflugszeit bleibt, kannst du es beim Veranstalter mit der Erstattung eines halben Tagessatzes versuchen.

              Life is too short to limit your vision ... indeed

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • MapurlaubM Offline
                MapurlaubM Offline
                Mapurlaub
                schrieb am zuletzt editiert von
                #2627

                Einen  schönen Sonntag liebe Forianer,
                ich bin hier ganz neu und hoffe, dass ihr mir mit dem geballten Urlaubswissen helfen könnt.
                wir haben im November 14 eine Pauschalreise nach Portugal über ITS Indi gebucht. Ein anderes großes Reisportal ist der Vermittler. Schon im Dezember wollte ich für unseren jüngsten ( dann 2 Jahre) unsern Kindersitz anmelden. Laut Fluggesellschaft war dies nicht möglich, weil es keinen Flug an diesem Tag gab. Darauf habe ich den Vermittler kontaktiert, der sagte, ich könne dies max 4 Wochen im Voraus tun. Also alles gut.
                jetzt kommt es aber, ich bekam nachdem ich den restlichen Reisepreis, der nicht unerheblich bei 4 Erwachsenen und 2 Kindern ist, bezahlt habe, eine Mail, dass die Flugzeiten geändert wurden.
                Statt am 21.7. sollen wir am 22.7 fliegen und der Rückflug soll statt am 04.7. am 03.7. stattfinden. Dies bedeutet eine Kürzung von 2 Tagen. 
                Welche Möglichkeiten habe ich auf eine Beförderung am gebuchten Tag zu bestehen? An diesem Tag gibt es von Berlin Tegel mit Lufthansa einen Flug mit Zwischenstopp nach Faro! Diesen würde ich ja als Alternative akzeptieren. Habe ich erfahrungsgemäß da Chancen darauf, denn die Urlaubsvorfreude ist natürlich massiv gestört! 
                Danke für die Antworten

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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2628

                  Zweifellos kannst du den Reisevertrag kündigen und hast sodann Anspruch auf Erstattung aller geleisteten Zahlungen. Alternativ kannst du den LH Flug an den entsprechenden Reisetagen vorschlagen, wie wahrscheinlich eine Berücksichtigung ist kann ich nicht einschätzen.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • MapurlaubM Offline
                    MapurlaubM Offline
                    Mapurlaub
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2629

                    Danke für die Antwort!
                    leider konnte die nicht wirklich was erreichen!
                    habe heute mit ITS indi direkt gesprochene! Die Dame am Apperat war sehr arrogant und meinte, wenn es mir halt nicht passt könnte ich stornierend! War weiterhin freundlich und habe versucht zu signalisieren, dass ich an einer Einigung interessiert bin und habe ihnen Angeboten auch Sonntag, Montag oder Mittwoch zu fliegen,mager halt 14 Tage. Für eine Umbuchung auf den Lufthansaflug sieht es eher schlecht aus , weil es ja ein sog. x Anbieter ist, und dieser wohl starrer in den Strukturen! 
                    noch habe ich irgendwelche BGH Urteile zurückgehalten und ihnen eine Frist bis heute 16:00 Uhr gesetzt!

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                    • HolginhoH Offline
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                      Holginho
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2630

                      "Vorsicht" bitte mit dem "Einsatz" von "irgendwelchen BGH-Urteilen". Hier sollte vorher definitiv und völlig unzweifelhaft feststehen, daß diese in dem betreffenden Fall auch tatsächlich "passen". Ansonsten ist dieses Vorgehen meist ein "Schuß ins eigene Knie".

                      “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV Offline
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                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2631

                        f.y.i.
                        "3.2 Der Veranstalter ist berechtigt, Leistungsänderungen vorzunehmen wenn sich diese aufgrund von Umständen außerhalb der Einflusssphäre des Veranstalters nach Vertragsschluss ergeben. Hierzu gehört auch der Austausch der angegebenen Unterbringung oder der angegebenen Beförderung bei weitgehend identischem Standard, soweit ansonsten eine Preisanpassung erforderlich wäre. Über solche Änderungen wird der Veranstalter den Reiseteilnehmer unverzüglich unterrichten. Sofern die Änderungen erheblich oder unzumutbar sind, erhält der Reiseteilnehmer mit einer Erklärungsfrist von zehn Werktagen nach Mitteilung das Recht zur kostenlosen Umbuchung oder zum kostenlosen Rücktritt."
                        Quelle:AGB ITS indi

                        Fazit: Soweit der Veranstalter kein vitales Interesse am der Erhalt des Vertrages zu abgewandelten Bedingungen hat kann man entweder die Kröte schlucken oder stornieren.
                        Unbenommen bleiben ggf. Forderungen aus geringfügiger erbrachter als vertraglich übereingekommener Beherbergungsleistungen.
                        Einfacher: Bei einer tatsächlichen Verkürzung der Urlaubszeit sollte selbstverständlich eine Erstattung von 40-100% eines Tagessatzes angeboten werden.

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

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                        • MapurlaubM Offline
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                          Mapurlaub
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2632

                          Also, wir werden um die Verkürzung nicht rumkommend! Was bleibt ist ein fader Beigeschmack, da es diesen ursprünglich gebuchten Flug wohl nie gegeben hat. Laut Aussage einer Mitarbeiterin von Air Berlin! Wir werden das Angebot wohl unter Vorbehalt annehmen, aber auf jeden Fall Geld zurückverlangen und den Sachverhalt juristisch prüfen lassen!

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • vonschmelingV Offline
                            vonschmelingV Offline
                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2633

                            Eine "juristische Prüfung" kostet Geld, welches man sich in eurer Causa imho sparen kann.
                            Ihr habt die Reise sehr weit im Voraus gebucht, bekanntlich neigen Fluggesellschaften dazu ihre ursprünglichen Pläne zu ändern - ein Vorsatz wird dem Veranstalter nicht nachzuweisen sein. Bekanntlich packt ITS INDI seine Reisen dynamisch, auf die wohl wenig reflektierte Aussage einer Hotline Agentin würde ich auch deshalb nicht unbedingt mehr als einen Hemdknopf setzen ...
                            😉

                            Einfacher und sicherlich wirkungsvoller:
                            Verlangt die umgehende Erstattung von 2 Tagessätzen der Reisekosten. Somit erübrigt sich auch eine Annahme unter Vorbehalt, mehr werdet ihr nämlich auch im Nachgang nicht bekommen.
                            Happy holidays!

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • Murph007M Offline
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                              Murph007
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2634

                              Hallo zusammen,

                              Eigentlich wäre ich morgen 11:45 Uhr nach Kos geflogen, extra den relativ frühen Flug gebucht.
                              Ruft mir eben ByeBye Reisen an, dass morgen in Kos die Fluglotsen von 14 - 18 Uhr streiken. Mein Flug wurde auf 22:50 Uhr verschoben.

                              Ich komme ja dann erst ca 4 Uhr am nächsten Tag ins Hotel. Also fehlt eigentlich ein Tag.

                              Wie stehen den da die Chancen, wenn ich dass nach meiner Reise reklamiere? Bringt das überhaupt was?

                              Gruss
                              Holger

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2635

                                Nix.
                                Auch nicht hinterher ...

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  #2636

                                  Null.
                                  Auch nicht vorher.

                                  Danae, Fortuna, Magica, Luminosa, Mediterranea, Serena, Caribbean Princess, Preziosa, Pacifica, Fantasia, MS 2, Splendida, Diamond Princess, Meraviglia

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    #2637

                                    Hallo,

                                    ich habe auch eine Flugzeitenänderung zu beklagen, und hoffe nach einiger Recherche hier eventuell fachkundige Meinungenzu erhalten.

                                    Geplant war eine 4-tägige Reise mit Hinflug um 13:05h und Rückflug um 19:35h.
                                    Also 2 Reisetage und 2 volle Urlaubstage.

                                    Ich habe diese Kurzreise aufgrund der sehr guten Flugzeiten gewählt, da ich auch noch eine längere Anreise zum Flughafen haben werde - gut das ist für den RV natürlich irrelevant.

                                    Nun wurde der Abflug von 13:05h auf 09:55h vorverlegt, was zwar nicht so optimal ist, aber eben kein Mangel.

                                    Der Rückflug allerdings wurde um 13 Stunden und 35 Minuten (!!) von 19:35h auf 06:00h in der Früh vorverlegt.

                                    Zu diesen Konditionen hätte ich niemals gebucht.

                                    Muss ich das so hinnehmen, zumal ich (und mein 12-jähriger Sohn) so ja gar keine Nachtruhe / Frühstück haben werden?

                                    Den vorherigen (Urlaubs)Tag sehe ich auch beeinträchtigt - es bleibt also eigentlich nur 1 voller Urlaubstag.

                                    Die Info habe ich 12 Tage vor Abflug erhalten - die Bahntickets zum Flughafen kann ich nun natürlich auch stornieren.

                                    Der RV (Vtours) sagt mir "Pech gehabt" und "der Transfer zum Flughafen mitten in der Nacht ist auch Ihre Sache".

                                    Dass es geringe Abweichungen bei den Flugzeiten geben kann verstehe ich ja, aber eine Änderung vom frühen Abend auf 6 Uhr morgens ???

                                    Muss ich das wirklich so hinnehmen?

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • vonschmelingV Offline
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #2638

                                      12 Tage vor Abreise ist tatsächlich sehr kurzfristig. Die Änderung beeinträchtigt zudem den Gesamtzuschnitt der Reise - eine Kündigung (Stornierung) mit Anspruch auf vollständige Erstattung des Reisepreises ist jedenfalls optiert.
                                      Wollt ihr allerdings reisen, kann bestenfalls eine Minderung von 50% eines Tagesssatzes der Reise verlangt werden.
                                      Weitere Optionen sehe ich tatsächlich nicht, höchstens noch die Erstattung der Taxikosten, sofern du bei der abendlichen Abreise die Möglichkeit gehabt hättest mit den Öffis zum Flughafen zu gelangen und das am ganz frühen Morgen nicht gegeben ist ...
                                      :?

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

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                                      • mashoneM Offline
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                                        mashone
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #2639

                                        Überflüssiges Zitat entfernt!
                                        @vonschmeling

                                        Danke, für die schnelle und informative Antwort.
                                        Das klingt ja gar nicht so schlecht. Reisen möchten wir zu diesen Konditionen nämlich nicht.
                                        Allerdings meinte die Dame am Telefon, dass eine Stornierung mit Erstattung des Reisepreises auf gar keinen Fall möglich ist.
                                        Eigentlich sei gar nichts möglich und ich müsse eben alles so akzeptieren.
                                        Eine Frechheit wie ich finde, da der RV ja die Reisemängel kennt und trotz Nachfrage diese Option(en) verschweigt.
                                        Wie gehe ich am besten vor?
                                        Einfach selbstständig ein Schreiben mit Stornierungswunsch aufsetzen, oder besser doch mit Unterstützung eines Rechtsbeistands, Verbraucherzentrale, etc.?

                                        Ach ja, gibt es für uns auch Fristen, bis wie lange vor Abflug storniert werden muss?
                                        Eventuell bietet der RV mir ja doch noch einen Alternativflug an.....

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #2640

                                          Einen Rechtsbeistand braucht´s nicht - üblicherweise wird am Telefon bestritten, dass die Möglichkeit zur Kündigung durch den Kunden bestünde, da musst du nichts drauf geben.
                                          Außerdem ist eine Flugzeitenverlegung von 13h auch nicht mehr im sog. "angemessenen Rahmen".
                                          Ich würde in kurzen Worten beschreiben, dass die Reise für euch von bis nach wegen der Rückflugverlegung uninteressant geworden ist, weshalb du von deinem Recht zur einseitigen Kündigung Gebrauch machst und um umgehende Erstattung alles Erlangten bittest.
                                          Falls dir darauf eine bessere Rückflugoption angeboten wird - um so besser. Damit rechnen würde ich allerdings nicht.

                                          Einige Anbieter scheinen hinsichtlich der Verbraucherrechte nicht besonders ambitioniert zu sein, es spielt im Übrigen auch keine Rolle, wenn in den AGB steht Änderungen der Reisezeiten seien in einem gewissen Umfang hinzunehmen. Davon abgesehen ist der "gewisse Umfang" hier deutlich überzogen!

                                          Mein Rat: Schreibe die Kündigung per Email und schicke sie postalisch noch einmal per Einschreiben hinterher. Sie muss "unverzüglich" nach Unterbreitung des neuen Reiseangebotes erfolgen um "fristgemäß" zu sein.

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

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