Flugzeitänderung vor der Reise
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Hier geht es um rechtliche Fragen und aus dieser Sicht ist die Auskunft Streik der Fluglotsen enbindet von Entschädigungszahlungen auch korrekt.
Nie ausgeschlossen ist eine Regelung aus Kulanz - das ist aber etwas anderes als "Recht".
Somit heißt der Text auch nicht "es gibt nichts" sondern "du hast keinen Anspruch".In deinem Falle hat vermutlich der Veranstalter einen Tagessatz der Reise erstattet.
Du sollstest ihn lobend erwähnen - sehr üblich ist das nämlich nicht! -
Murph007:
.....und das es sehr wohl eine Entschädigung geben kann ...wie gesagt, es besteht kein Rechtsanspruch.
Und zu erwähnen dass es ggf eine Kulanz geben kann weckt begehrlichkeiten.
In einem Fall wird was bezahlt, weil der Fragesteller seine Situation besonders nett beschrieben hat oder an den "richtigen" Sachbearbeiter geraten ist, der gerade ein Kontingent frei hat .
der nächste Leser nimmt das gleich als anspruchsgrundlage und wettert über den bösen bösen veranstalter weil der die Kulanzmücken nicht raus rückt.Man darf eben auch nicht vergessen: kulanzzahlungen müssen ja irgendwo her kommen.
Und anschliessend wird wieder gemeckert, wenn die Reisepreise mal wieder gestiegen sind. -
Zu meinen Einträgen vom 26./28.82015 (S.266/267):
DERTOUR hat nach mehr als 3 Monaten reagiert und eine Reisepreisminderung in Höhe eines vollen Tagessatzes gewährt. Sollte hier dann auch lobend erwähnt werden.
Meine Beschwerde an AIR Berlin habe ich erst vor ein paar Tagen abgeschickt, übe mich also noch in Geduld. Hätte mir allerdings zumindest eine (autom.) Eingangsbestätigung gewünscht. Hat jemand Erfahrungen, wie lange AB braucht um auf Beschwerden zu reagieren?
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4-6 Wochen ...
Edit:
Du solltest damit rechnen, dass die Airline die Kompensation des Veranstalters ggf. entlasten auf deinen Anspruch an sie anrechnet. -
Sehr geehrte Forumsgemeinde, vielleicht könntet Ihr einem unerfahrenen Urlauber etwas unterdie Arme greifen, was die Fluggastrechte betrifft. Hier die stichpunktartige Schilderung des Falls:
- Ende August wurde für den 07.Oktober ein Flug von FUE nach DUS über Involatus gebucht: Small Planet LLC5331, Abflug 12:00, Ankunft 17:25. Grund für die Buchung war nicht zuletzt die sehr bequeme Abflugzeit - Ausschlafen, in Ruhe frühstücken, Transfer zum Airport, den Abend zuhause für die Vorbereitung auf den nächsten Arbeitstag sinnvoll nutzen.
- Am 16. September E-Mail von Involatus - Flugzeitänderung mit Bitte um Bestätigung: Abflug nun 11:35, Ankunft in DUS 17:00. Diese Änderung, die absolut im vernünftigen Rahmen liegt, habe ich bestätigt und für diese Uhrzeit auch einen Flughafentransfer gebucht.
- Am 24. September, also 13 Tage vor Abflug, E-Mail von Involatus - Flugzeitänderung sowie Änderung der Streckenführung: Abflug in FUE nun um 09:20, Flug via LPA, Ankunft in DUS um 16:40. Also kein Ausschlafen und in Ruhe frühstücken, Transfer zum Airport müsste neu gebucht werden und das unangenehmste für mich - eine um beinahe 2h verlängerte Reisedauer.
- Am 25. September Anruf bei Involatus und Nachfragen bezüglich der Möglichkeit der Stornierung oder Umbuchung: Schroffe Abweisung mit Verweis auf die AGB - es handele sich nicht um Linien- sondern um Charterflüge und Änderungen der Flugzeit/Streckenführung müssten entschädigungslos akzeptiert werden.
Jetzt natürlich die Frage: Stimmt das? Oder handelt es sich hierbei um eine Annullierung im Sinne der EU-Richtlinie? Wenn ja, welche Ansprüche erwachsen daraus und wem gegenüber können diese ggf. geltend gemacht werden - gegenüber Involatus, die wie eine Pseudo-Airline auftritt, oder gegenüber der Small Planet Airline, die, wenn iches richtig verstehe, den Flug durchführt und ihren Sitz in Litauen hat?
Über Meinungen, Ratschläge, Hinweise wäre ich sehr dankbar.
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Meiner Ansicht nach handelt es sich nicht um eine kompensationsfähige Annullierung.
Ansprüche bestehen demnach weder gegen den Vermittler noch die operating airline.
Strittig ist gleichwohl das Recht zum Rücktritt aufgrund der Änderung. Sofern dies zunächst verwehrt wird lohnt sich eine streitige Auseinandersetzung allerdings kaum.Ansprüche gem. VO(EG)261/04 sind stets bei der Airline geltend zu machen.
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@mk116
Vielen Dank, dann muss ich den Brief zumindest nicht nach Litauen schicken!@vonschmeling
Danke für Deine Einschätzung. Könntest Du vielleicht noch diesen Sachverhalt kurz kommentieren: http://se-legal.de/bgh-flugverlegung-begruendet-entschaedigung/ (Den Link habe ich als Quellenangabe auf der Wikipedia-Seite "Fluggastrechte" gefunden.)
Besteht, Deiner Meinung nach, auch kein Anrecht auf die Stornierung des Fluges? -
Nun, falls du einen Anspruch gem. VO(EG)261/04 an die Airline richtest, diese ihn jedoch ablehnt, müsstest du dich für deine Causa dennoch ggf. streitig mit ihr einigen.
Auch BGH Urteile ergehen nur inter partes und gelten ausschließlich für die direkt Betroffenen.
Immerhin ist die exkulpierende Frist von 14 Tagen unterschritten worden (ist sie? Maßgeblich ist das Eintreffen der Email) - nach der Reaktion des Vermittlers rechne ich jedoch nicht mit viel Gegenliebe im Falle einer Einrede mit der Begründung "Annullierung".
Versuch es, du hast ja nichts zu verlieren.M.E. ist ein Rücktritt von der Buchung durch die Änderung der Reisezeiten begründet.
Jedoch ist auch hier fraglich, ob sich das Unternehmen unbestritten dazu bereit erklärt.
Falls nicht müsstest du ggf. klagen um (evtl) Recht zu bekommen und selbst ermessen, ob das Geld und Mühe wert ist. -
Nochmals vielen Dank @vonschmeling. Ich werde dann aller Voraussicht nach einen anderen Flug buchen und nach meiner Rückkehr versuchen, die Kosten für den nicht angetretenen Flug erstattet zu bekommen, entweder vom Veranstalter oder der Airline.
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Du solltest dann aber beim Vermittler zurücktreten sobald du die neuen Flüge gebucht hast, Diamond. Nehme zwar an, dass dir das klar ist, möchte es trotzdem an dieser Stelle noch einmal erwähnen. Evtl. gibt es stille Mitleser in ähnlicher Lage, die sich darüber nicht so wirklich im Klaren sind.
Für die Einrede beim Vermittler gelten kurze Fristen, für eine Beschwerde gem. VO(EG)261/04 hast du 3 Jahre Zeit.
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Hallo Ihr
wenn ich mir die letzten zig Seiten so durchlese komme ich zu dem Schluss dass man als Pauschalurlauber trot diverser Urteile doch recht chancenlos ist.
Auch wir sind betroffen dass unsere Flüge 4 Stunden verlegt wurden, eigentlich nicht so tragisch wenn es nicht in die Nacht hinein passiert wäre und wir ein schwerbehindertes Kind haben und gerade deswegen auf Flugzeiten geachtet haben.
Nette Antwort von Jahn Reisen ( DER )"Es gelten, Flugzeiten betreffend, nach wie vor die AGB der jeweiligen Reiseveranstalter, da die genannten Gerichtsurteile als Einzelfallentscheidungen zu betrachten sind, jedoch noch keine Gültigkeit für den deutschen Reisemarkt gefunden haben."
Eigentlich könnten so alle Flugzeiten immer als Lockmittel angegeben werden,denn die Anbieter verändern die nach Lust und Laune.
Umbuchen wollen wir nicht, es geht auch an dem WE nur ein einziger Flug über den RV an den Ort an den wir wollen...DUMM GELAUFEN
aber wenn ich andere hier lese kann ich froh sein wenn die wenigstens die Tage einhalten.... -
Nein, die Flugzeiten werden nicht als "Lockmittel" eingesetzt und können (und werden) nicht "nach Lust und Laune verändert".
Da die genannten Flugzeiten aktuell grundsätzlich "voraussichtlich" sind, können sie auch gar kein "Lockmittel" sein, da von Beginn an keine zwangsläufige Zusage dahintersteckt.
Lange im voraus benannte verbindliche Flugzeiten sind nicht umsetzbar und die Initiative einiger Möchtegern-Verbraucherschützer und touristische Weltverbesserer war (mal wieder) ein Schuß in den berühmten Ofen und hat keinerlei Vorteile gebracht.
Zwingt man RV/Airlines zur Verbindlichkeit von genannten Flugzeiten wird die Folge die sein, daß nur noch ein Tagesdatum genannt werden wird. -
@miniellert
Leider ja - dumm gelaufen! - da Jahnreisen vom BGH Urteil nicht direkt betroffen war.
Deine Aussichten auf prozessualer Basis zu einer Erstattung zu gelangen sind zwar durchaus positiv - den Schritt zur Einrede müsstest du jedoch leider proaktiv gehen.Ich hatte es schon mehrfach erwähnt:
Entgegen landläufiger Verbraucherwahrnehmung werden auch BGH Urteile inter partes gesprochen und können bestrittene Ansprüche nicht auf deren Grundlage quasi "selbstverständlich" gefordert werden.
Ggf. betroffene Veranstalter sitzen deshalb die Sache gerne aus und wahren ihre Vorteile zu relativ geringen Risiken.Für Schwerstbehinderte wird mit EU Vorschriften maximal vorgesorgt, evtl. kannst du über diese Schiene eine gewisse Erleichterung für das betroffene Kind und damit eine schnelle Hilfe erwirken?
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Kann man eigentlich immer kostenlos stornieren bei einer flugplanänderung oder
muss der flug bestimmte stunden verschoben sein.
?Meine ich zb zahle ja viel mehr geld 635 antatt 511 dafür dass ich "gute" flugzeiten habe.
wenn die dann zb vor der reise mir sagen der gute flug findet nicht statt und die schlagen mir ein flug vor den ich dann zu dem zeitpunkt ja für 511 gehabt hätte muss mir doch das recht gewährt werden zu stornieren oder? -
Die Preisgestaltung allein ist kein Argument für einen Rücktritt vom Vertrag.
Es ist außerdem zu berücksichtigen, ob der Flug im Rahmen einer Pauschalreise oder als Linienflug gebucht wurde.
Die Bedingungen zum Rücktritt sind bei einer Pauschalreise an bestimmte "Zumutbarkeiten" geknüpft, bei direkten Buchungen bei der Airline wirkt eine Änderung zumeist berechtigend für eine erstattungsfähige Kündigung.Anmerkung:
Eine gewisse Präzision bei der Fragestellung wirkt sich ungemein positiv auf das Aufkommen brauchbarer Antworten aus ... -
Gerne ... ein Zitat würde mir allerdings wirklich helfen.
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Guten morgen,
habe vor längerer Zeit hier über HC eine Pauschalreise nach Marsa Alam gebucht.
Genaue Daten:
05.Januar bis 12.Januar von Frankfurt aus nach Marsa Alam mit SunexpressAnfang der Woche schrieb mir HC, ITS hat uns den Rückflug gecancelt und genau einen Tag später umgebucht. Wäre also der 13.Januar.
Muss ich das so hinnehmen?
Habe HC sofort geantwortet, dass ich leider an diesem Tag schon wieder am arbeiten bin und daher das so nicht hinnehmen kann.Jetzt meine eigentliche Frage.
Darf ITS meinen Rückflug einfach um 24 Stunden verschieben ohne mich zu fragen? Dürfen die mich einfach so umbuchen?
