Flugzeitänderung vor der Reise
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Haha @vs, Sachstand ist hier wahrlich noch ein schmeichelhafter Ausdruck für die Verwirrungen, die hier produziert werden. Denn wenn es einen gäbe, könnte ich ihn vielleicht sogar noch selbst bei verdrehter Lage von hinten nach vorne lesen und verstehen und mich harmonisch mit dem BGB unterm Kopfkissen langsam zur Ruhe betten.
Stattdessen wird hier für den hifesuchenden User schon mal ohne rechtliche Substanz der Aufstand geprobt. Oder gibt es doch eine @gabriela_maier und du möchtest dir das finale Darstellen der unangefochtenen Rechtslage hierfür bis zum Wochenende aufheben, um die Spannung zu erhöhen? Mit dieser Ankündigung würde @Mam62 vielleicht zumindest dem Langeweile-Kollaps entgehen und ich könnte entspannt in mein Daunenkissen sinken und von berechtigten Schadensforderungen träumen, die interessanterweise in deinen Träumen zwar einerseits keinen Widerspruch bezüglich des Anspruchs dulden, auf der anderen Seite im 3. Teil des zweiten Akts des Einmanntheaterstücks aber erst vom Gericht als berechtigt anerkannt werden müssen. Wie ist das eigentlich mit gebrochenen Vertragsbrüchen? Ist das dann ein Vertragsbruch hoch 2 oder hebt sich der Vertragsbruch durch die doppelte Verneinung wieder auf? Oje, ich sehe den Richter schon mit Kopfschmerzen da sitzen.... -
Ich sag´s mal so: Suchmaschinen reichen nicht, allerdings würden sie manchen helfen, hier keinen horrenden Schwachsinn beizutragen und damit harmlos fragende User in vollkommen absurde Ansprüche zu treiben.
Den einen reicht das BGB unterm Kopfkissen vollkommen aus, andere sollten vor jedem Beitrag zu einer Stunde Tante Goodrun verdonnert werden ...
In diversen Unterforen sind die Erklärbärenauftritte nur lästig, hier zum Thema Reiserecht bewerte ich sie als gefährliches Halbwissen (oder sollte ich sagen Nichtwissen?).
Wäre halb so schlimm, würde es nicht mit dem Nimbus einer überobligatorischen Sachkenntnis vorgetragen, ja gar mit deutlicher Hervorhebung gegenüber anderen Beteiligten an diesem Forum.
In diesem Sinne bin ich ganz bei katjaworld:
Schöne Grüße an die Substanz - lange nicht gesehen!
Bei so viel selbstgelobtem Sachverstand könnte man erwarten, dass dem Fragesteller horhan eine greifbare Herleitung des Anspruchs auf eine Kompensation an die Hand gegeben wird, die unmittelbaren Folgen eines gebrochenen Vertragsbruches erläutert werden und idealerweise auch gleich noch erhellt wird, was es mit der Straffreiheit im Zivilrecht auf sich hat?
Im Übrigen spielt die Höhe des Anspruchs keine Rolle, 300€ sind eine Stange Geld sofern man sie mit Hilfe einer Rechtsschutzversicherung unbelastet erstreiten kann.
Also wacker her mit wenigstens einem der diversen Urteile, in welchem einem Pauschalreisekunden einen Schadenersatz in Höhe von 50% der Reisekosten zugesprochen wurde, nachdem der Veranstalter 8 Wochen vor der Reise über eine Flugzeitenänderung um einen Tag informierte.
Ich bin gespannt ... -
Ja, burton ... und manch anderer Wunsch ist da aus Sicht eines fragestellenden Users auch noch am flackern ...!
Damit es nicht in Verbalakrobatik verloren geht:
Die Behauptung von g_m, horhan hätte (bei Vollständigkeit seiner bisherigen Angaben zur Causa) Anspruch auf Schadenersatz ist haltlos / falsch / irrtümlich.
Ein solcher besteht nur, wenn der Veranstalter (aka Pösewicht) die Reise vereitelt.
Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine gravierende Änderung kurzfristig übermittelt wird.Sokrates nennt solche Gegenreden Selbstreinigungskräfte, die braucht es bei so beharrlichem Gemaier auch dringend!
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Moin,
ich hoffe das ich hier auf dem richtigen Dampfer bin,ja, unser Dezember Urlaub naht,heute unsere Reiseunterlagen bekommen,nun etwas zu den Flugzeiten,gebucht im RB 06.2015
Flugzeiten:Condor HAJ-Antalya Abflug 05:00,Rück 19:10,heute online bei Condor geschaut:Hin 10:20/Rück 15:50,fast gleiche Flugdaten bei Hannover Airport.
In unseren Reiseunterlagen,ausgedruckt 07Nov.15,steht 05:00 Uhr hin/19:10 rück,
....wen muß man glauben!!Tschau,der Heiner
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Wem du glauben sollst wird dir hier kaum einer in topic berichten können, Heiner - hier geht es um Ansprüche nach Faktenlage.
Aber schreib das doch in den Condor-Thread und liefere noch gleich die Reisetage/ Flugnummern dazu um rasch etwas Genaueres zu erfahren ...

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Ein kurzer Nachtrag zu meiner gebuchten Reise.
Ich konnte kostenlos stornieren was ich in Anspruch genommen habe. Mehr wollte ich eigentlich auch nicht.
Ich denke, die Reiseveranstalter sind momentan gestraft genug. Ich möchte da nicht noch mehr Öl ins Feuer gießen.
Vielen lieben Dank für Eure konstruktiven Ratschläge und Tipps -
Vielen Dank für Dein Feedback, horhan!

LG
Sokrates
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Hallo,
bitte verzeiht mir falls die Frage schon mal gestellt wurde. Ich will für nächstes Jahr eine Pauschalreise, mit Fluggesellschaft Lufthansa buchen. Darf der RV später die Airline wechseln bzw. kann ich dann zurücktreten? -
Ja, er darf wechseln. Und selbst wenn es bei dem Lufthansaflug bleibt, kann die Fluggesellschaft immer noch eine andere mit der Durchführung beauftragen.
Nein, Du kannst nicht zurücktreten.
So überragend ist aber die Lufthansa jetzt auch wieder nicht, dass man deswegen die Reise absagen müsste.
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Hallo,
Habe folgendes Problem.
Habe einen Flug von Amsterdam über Istanbul nach Los Angeles gebucht mit Turkish Airlines.
Ams-ist 01.08.16 um 23.55 uhr
Ist-lax 02.08.16 um 09:40Nun hat sich der Flug ams-lax auf den 03.08.16 um 09.40 verschoben.
Dadurch hätten wir nun über einen Tag Aufenthalt in istanbul.Das möchte ich so nun auf keinen fall.
Bevor ich dort anrufen, würde ich gerne wissen auf was ich mich berufen kann ?Ist eine Stornierung kostenfrei möglich ?
Gibt es Entschädigung ?Danke
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Rücktritt mit kompletter Erstattung kann verlangt werden, eine Entschädigung bei so frühzeitiger Ankündigung der Änderung hingegen nicht.
Vermutlich meinst du den Flug IST-LAX der sich verschoben hat? Sonst macht dein Beitrag nämlich irgendwie nicht wirklich Sinn ... -
Hatte gestern noch mit jemanden vom Turkish Airlines Callcenter telefoniert.
Flug wurde kostenfrei storniert.Da ich nicht mit Kreditkarte zahlte, sondern per Online Banking, konnte er mir das Geld nicht zurück überweisen.
Ich muss daher nun nach Düsseldorf zum Flughafen zum TK Schalter.
Dort soll es mir dann zurückgebucht werden.Ich bin mal morgen gespannt ob das klappt
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Fug von Fluggesellschaft storniert - meine Rechte?
Ich habe über Schauinsland einen Flug im September von Stuttgart nach Marsa Alam gebucht. Alle Flüge nach Marsa Alam wurden von Tuifly ersatzlos gestrichen, die fliegen einfach nicht mehr. VonSchauinsland wurde mir jetzt angeboten mit Airberlin von Nürnberg nach Marsa Alam zu fliegen, was für mich unzumutbar ist, da definitiv weder Bus noch Zug, mich ohne längeren (5 - 7 Stunden)Aufenthalt auf dem Flughafen, dort hinbringt.
Jetzt wäre ich ja bereit nach Hurghada zu fliegen, soll aber 100,- € Aufpreis bezahlen und noch 50,- € für den Transfer.Habe für den Flug Stuttgart Masa Alam 429,-€ bezahlt der Flug mit sunexpress kostet 479,- und dann soll ich noch Umbuchungsgebühren bezahlen.
Hat jemand ähnliches erlebt?
Wie sind denn da meine Rechte, kann ich die Fluggesellschaft haftbar machen meine entstandenen Mehrkosten zu tragen, denn es ist ja definitiv keine Höhere Gewalt Schuld dass sämtliche Flüge storniertwurden.
Auch die Situation im September in Ägypten lässt sich ja wohl heute noch nicht absehen und kann nicht als Grund genannt werden.
Danke für eure Antworten
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Hatten das selbe Problem.fliegen nun 2 Tage früher ab Düsseldorf.waren im Reisebüro und die haben das abgeklärt.müssen keine gebühr zur umbuchung. usw bezahlen.wenn du im Reisebüro gebucht hast,geh dort hin, und die sollen es für euch klären.gruss Nicole
