Flugzeitänderung vor der Reise
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@ur5laubsfan
Nein, du kannst die Fluggesellschaft nicht haftbar machen.
Aber du kannst kostenfrei stornieren, wenn dir die Alternativen so gar nicht zusagen. Das geht normalerweise problemlos über die Bühne. -
niekohle0204:
Hatten das selbe Problem.fliegen nun 2 Tage früher ab Düsseldorf.waren im Reisebüro und die haben das abgeklärt.müssen keine gebühr zur umbuchung. usw bezahlen.Allerdings habt ihr vermutlich eine Pauschalreise gebucht, da gelten andere Bedingungen und muss der Veranstalter aufpreisfrei eine Alternative anbieten.
Bei Nur-Flug Buchungen besteht eine solche Einstandspflicht nicht. -
nein das war über einen Tauchsafari - Anbieter, der Alles, aber über einzelne Bausteine, angeboten hat. Ich würde ja eine Flugstornierung in Kauf nehmen und mir meinen eigenen Flug buchen, aber der behauptet ich muss den von ihm angebotenen Flug akzeptieren oder aufzahlen
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Da hilft nur sich mal die Geschäftsbedingungen durchzulesen.
An sich spielt es keine Rolle ob Bausteine oder nicht, wenn mindestens 2 Leistungen (beispielsweise Flug und Hotel) zusammen angeboten werden spricht man von einer Pauschalreise. Allerdings ist ein Alternativangebot dann tatsächlich ausreichend, und ich bezweifle, dass du einfach eigenmächtig einen Flug buchen kannst.
Schlage dem Anbieter den XG Flug vor und nimm notfalls noch die paar Flocken mehr in die Hand, Regressmöglichkeiten gegen X3 bestehen jedenfalls nicht.
Sollte die Änderung gar nicht passend gemacht werden können kannst du jedenfalls mit Anspruch auf komplette Erstattung des Reisepreises vom Vertrag zurücktreten. -
Auf Grund der Insolvenz von Sky waren wir von einem ähnlichen Problem betroffen.
Unser gebuchter Flug von Berlin Schönefeld entfiehl und der Veranstalter (alltours) bot uns einen Flug ab Frankfurt/Main an.
Wir haben das vom Veranstalter angebotene Flugangebot angenommen. Und folgendes ausgehandelt. Im Vorfeld haben wir die Mehrkosten berechnet. Den Weg nach Berlin und den Weg nach Frankfurt. Die Differenz mit 0,30 Cent pro Kilometer angesetzt.
Die Differenz der Parkgebühren beider Flughäfen aufgeführt, sowie die nicht zumutbare Zugverbindung bei der Rückreise mit beigelegt ( 6 Stunden Aufenthalt an einem Umsteigebahnhof). Wir haben, da wir erst nachts zurück gekommen sind, ein park-Sleep-Fly Angebot genutzt. Dies wurde uns nach Abzug der Parkgebühren, ebenfalls erstattet.
Alltours hat uns die Mehrkosten der Aufwendungen anstandslos erstattet.
Liebe Grüße
reni -
@reni
Das ist alles lieb und nett (und zwar ganz und gar ohne Sarkasmus!) jedoch eine andere Ausgangslage, zumal ur5laubsfan nicht beabsichtigt das Operatin ex NUE zu akzeptieren.
Wenn ich es richtig verstanden habe soll es einen sehr viel besser passenden XG Flug ex STR nach RMF geben, der nur ein paar Euro teurer ist, vom Veranstalter jedoch offenbar nicht optiert wird.
Ein Deal in der Art wie ihr ihn vereinbart habt käme nur infrage, falls sich ur5laubsfan doch zur Annahme des AB Fluges entscheidet.Allerdings ist das von dir beschriebene Verhalten des Veranstalters alltours außerordentlich zuvorkommend. Ich kenne deutlich mehr Fälle, in denen den von einem Flughafenwechsel betroffenen Pauschalreisegästen noch nicht einmal ein kostenloser Rücktritt angeboten wurde!
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„Bei einer Änderung des Abflug- oder Zielflughafens sind allerdings die zusätzlich entstehenden Kosten vom Veranstalter zu tragen, gegebenenfalls kann außerdem der Anspruch auf Reisepreisminderung bestehen“, so der Reiserechtsexperte weiter. Doch egal, ob die Flugzeiten oder der Flughafen geändert wurden: Bevor man die Reise antritt, sollte man unbedingt der Änderung widersprechen und sich Ansprüche vorbehalten, am besten schriftlich per Einschreiben und Rückschein. „Unterbleibt eine solche vorsorgliche Anzeige an den Reiseveranstalter, können Ansprüche durch den vorbehaltlosen Reiseantritt verloren gehen“, warnt Noll. Geht es um den Rückflug, sollte man sich entsprechend an den zuständigen Reiseleiter wenden.
Ich habe jetzt nicht gleich die dementsprechenden Urteile parat, aber ich habe mich gemäß diesen Infos im Vorfeld an den Veranstalter gewandt, habe auch dessen Bereitschaft zur Klärung nach Beendigung der Reise erhalten.
Ich habe wirklich nur exakt die Mehrkosten zwischen Berlin und Frankfurt berechnet.Das Ur5laubsfan einen anderen Flug als den vom Veranstalter bezahlt bekommt bezweifle ich ebenfalls. Das hab ich dieses Jahr auch probiert, da mein gebuchter Flug nicht mehr existiert, aber fast zeitgleich eine Condor Maschine fliegt. Der Veranstalter war bereit mir diesen Flug zu Mehrkosten zu buchen. Die allerdings waren relativ hoch, so das ich mich für den späteren Flug, den der Veranstalter bot, entschieden habe.
Ich persönlich empfehle ur5labubsfan das Angebot des Veranstalters anzunehmen und im Vorfeld die Übernahme der Mehrkosten zu klären.
reni
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Leider ist der erste Abschnitt deines Beitrags etwas ungeordnet?!
Im Übrigen konnte ich Urteile bislang durchaus zitieren, die Beschwerdeführer (hier!) jedoch nur bedingt zu einem Bestehen auf ihr Recht bewegen.
Dieses ergibt sich zudem auch nicht aus vorausgegangenen Urteilen sondern ganz zweifellos aus den Bestimmungen des BGB.
Urteile ergehen immer inter partes, man sollte sich nicht unvorbereitet darauf berufen sofern man nicht auf die Nase fallen will.
Welche Option ur5laubsfan für sich als die ideale betrachtet können wir wohl nur von ihm erfahren ... -
Hallo
Habe auch eine Frage zur Flugezeitänderung
Wir wollen nächstes JAhr wieder für einen Kurzurlaub nach Mallorca fliegen. Am 11.08.2015 buchte unser Reiseplaner für 16 Personen Flüge auf Tuifly.com von München nach MAllorca
Ablfugstag 16.06.2016 Uhrzeit 6uhr morgens
Rückflug 20.06.2015 8uhr 45
Buchungsbestätigung und rechnung kam umgehend
4Wochen später
dann eine Umbuchung der Flüge
Abflug München 16.06.2016 17uhr30
Rückflug 20.06.2016 15uhr35
Wie ist die aktuelle Rechtslage in so einen Fall
Denn wir verlieren ja einen ganzen Tag
und auch der Rückflug ist ja später. Da ja einige vonuns Abends schon weider arbeiten sollen
Wäre sehr dankbar für eure Hilfe -
Ihr könnt vom Vertrag zurücktreten und habt Anspruch auf Erstattung der gesasmten Flugkosten. Ansprüche darüber hinaus bestehen meiner Ansicht nach nicht bei so langfristiger Vorankündigung.
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Hallo
Erstmal vielen Dank
Das ist schon mal was
Wir wollen ja eh nicht zurücktreten
Aber wir möchten halte ne andere Reisezeit
Unsere Schmerzgrenze wäre 14uhr Abflug in München
Das würden wir akzeptieren
Welche Verhandlungsstrategie sollten wir deiner Meinung nach befolgen -
Edit: Herzlich willkommen im Forum von HolidayCheck, stefan 1366!
Soviel Zeit muss sein ...
Habe ich richtig verstanden, dass es sich um eine Nur-Flug Buchung handelt?
Dann gibt es nämlich keinen Verhandlungsrahmen (und kann folglich auch keine Strategie empfohlen werden), entweder ihr nehmt diesen Flug oder storniert ihn zu Gunsten eines anderen.
Die Luftverkehrsunternehmen des Genres behalten sich in ihren ABB Flugplanänderungen in einem eher weit gefassten zeitlichen Rahmen vor, dies ist auch noch nicht angegriffen worden.
Insofern ist man hinsichtlich der Reisezeiten immer gewissen Risiken ausgesetzt und muss in einem Fall wie dem euren halt so oder so eine Kröte schlucken.
Im Übrigen ist es keineswegs ausgeschlossen, dass sich die Reisezeiten bis Juni 16 noch einmal ändern, bestenfalls ja günstiger hinsichtlich eurer "Schmerzgrenze".
Bei einer Entscheidung zu stornieren und ein anderes Operating zu buchen gebe ich zu bedenken, dass dieses dann mit genau denselben Risiken behaftet ist. Schön regelmäßig beissen Fluggäste sich in den Allerwertesten, wenn sie wegen der Reisezeiten einen teureren Flug wählen und nachher womöglich schlechter dastehen als bei der billigeren Variante.
Auslastung ist nun einmal die Königsdisziplin im Chartergeschäft - mit allen nicht wirklich überraschenden Pferdefüßen. -
danke für die Begrüßung
Ja es handelt scih bei uns nur um den Flug
Hotel buchen wir direkt selber.
Schade ich dachte wir könnten da einen andern termin raushandeln
Denn wie du sagst es ist noch ein halbes JAhr hin und es könnte sich noch was ändern
Aber auch zu unsern ungunsten,
Ich dachte halt da ginge was . Weil ich habe ja auch schon a biserl nachgelesen. Und mir ist eben da auxh ein Bericht aufgefallen vom WDR fernsehen Da wurde der Rückflug von 22uhr abends auf 6 uhr morgens vorverlegt
Wenn ich mich recht erinnere
und da wurde eben auch erwähnt das die Rechte der Fluggäste besser eworden sind wenn es sich um so graviernde Verschiebungen handelt
Glaub bei WDR sevicezeit ist der Bericht noch online
Wir haben jetzt ermal an Tuifly geschrieben
Mal sehen was zurückkommt
Wenn wir jetzt den Flug stonieren welche Kosten kommen auf uns zu
Und was würdest du uns konkret raten
wie wir weiter verfahren sollten wenn uns Tuifly nicht entgegen kommt
Vielen Dank -
Für den Rücktritt vom Flug darf nichts einbehalten werden, die gesamten Kosten sind zu erstatten. Die Airline kann euch hinsichtlich der Reisezeiten nicht "entgegenkommen", 16 Tickets reichen leider nicht aus für ein gesondertes Operating ...
Ihr habt über die Seite TUIfly.com gebucht - das ist ein Vermittler!
Bitte diesen Unterschied beachten und ggf. über diesen eine Alternativlösung anstreben. -
ok wie gesagt wir haben schon an Tuifly geschrieben
Was würdest du tun wenn sie kein Entgegenkommn zeigen? -
An TUIfly (X3) die Airline oder an TUIfly.com, das Vermittlerportal?
Das war die entscheidende Frage.
Warte doch erst einmal die Reaktion ab. Es gibt eh keine obligatorische Strategie, man muss von Fall zu Fall agieren. -
Guten Morgen An Tuifly com servicecénter haben wir geschrieben
Unsere Flugnummer isr X3 24 am 16.06.2016 ab München -
Wenigstens ist das der richtige Ansprechpartner, allerdings rechne ich trotzdem nicht mit viel Entgegenkommen. Zumeist sind die angebotenen Tarife nicht umbuchbar, womit es nix nützt, wenn eine andere Kombination zeitlich günstiger und möglich gewesen wäre.
Offenbar gibt es auch nur das eine X3 Operating am betreffenden Tag, was eure Position nicht verbessert.
Allerdings sind das inzwischen alles Aspekte, die keine reiserechtliche Relevanz mehr haben.
Diese erschöpfte sich bereits in der Feststellung, dass weder ein Anspruch auf Umbuchung noch einer auf Kompensation besteht. -
vonschmeling:
Für den Rücktritt vom Flug darf nichts einbehalten werden, die gesamten Kosten sind zu erstatten.Stefan 1366, dann mache das doch, wenn keine Einigung getroffen werden kann.
Bei so einer kurzen Aufenthaltsdauer ein ganzer Tag weg ist schon mehr als Blöde :?
Bis Juni streicht noch viel Zeit dahin und günstige Mallorcaflüge zu finden ist nun wirklich nicht ein Problem, zumal es ja auch keine Ferienzeit ist
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Hallo
Nochmals vieln Dank für eure Beiträge
Haben jetzt Antwort von Tuiflycom bekommen
Angebot da Tuifly von München an diesem TAg keinen weitern Flug mehr hat wurde uns angeboten nach Stuttgart auszuweichen
Abflug wäre am 16.06 um 7uhr
Kosten für den Transfer per Bahn würde tuifly tragen
Rückflug bliebe normal nach München am 20,6
Hab jetzt in einem Juraforum nachgefragt
Dort wurde mir getgeteil das wir keinen Anspruch auf Finanzielle Entschädigung haben
Da ver Verschiebungstermin länger als 14 tage vor dem Abfluh ist
Aber laut diesem Forum haben wir das recht den gebuchten Flug anzutreten. Das heißt da ja tuifly an diesem Tag keinen anderen Flieger hat wir unser Geld zurückfordern können und mit einer andern Fluggesellschaft fliegen
Die Mehrkosten hat dann Tuifly zu tragen wenn sie uns kein andere Alternative anbieten
Wie gesagt
ich bin kein Jurist oder Reiseprofi
Ich kann nur was wiedergeben was mir dort geschriben wurde
Wir werden uns jetzt am Mittwoch zusammensetzten und darüber sprechen
Ich danke nochmals serh für eure Meinungen besonders vonschmeling
Und hoffe ich bekomme noc mehr feedbäck und Meinungen dazu
LG Stefan