Flugzeitänderung vor der Reise
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@Blackyleon:
Thematisch geht es (wie im thread-Titel ersichtlich) um "Flugzeitänderung(en) vor der Reise", da aber einige (nennen wir sie mal) "Kritiker" in schöner Regelmäßigkeit mit recht abenteuerlichen und im Extremfall komplett abstrusen (Verschwörungs)Theorien ankopmmen, sollte ebendiesen im Sinne einer ernsthaften und informativen Diskussion widersprochen werden. -
Hallo, eigendlich wollen wir mit FTi nach Ägyphen.
Jetzt wurde von FTi der Flug geändert.
einen Tag früher, Unmöglliche Flugzeiten ( mit Kindern in der Nacht), anderer Flughafen und andere Airline.
Stonieren mag ich nicht wirklich, aber hin nehmen zum gleichen Preis ( 4000 Eur) mag ich es auch nicht.
Was hat man für Rechte? Kann ich eine Reisepreisminderung verlangen, oder das unsere zuzüglichen Kosten Bezahlt werden?Am anderen Flughaften schon den Parkplatz kostenpflichtig gebucht, wir kommen um 7 Uhr morgends im Hotel an und fliegen erst um 20 Uhr zurück. Da bräuchten wir ja auhc das Zimmer länger.
Hoffe ihr konnt mir helfen
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Das ist ärgerlich und tut mir leid, passiert aber leider sehr häufig explizit nach Ägypten.
Bei FTI ist der Zug zum Flug meines Wissens dabei und wenn du das nicht nutzt ein kostenloser Parkplatz. Kann aber auch sein, das dies nur eine Aktion war.
Hast du den Parkplatz aber bezahlt, rede mit FTI.
Bzgl. des Zimmers sehe ich da in Ägypten weniger Probleme,
Ich habe meist meine Zimmer ohne zusätzliche Kosten länger erhalten.
Wenn dir dies zu unsicher ist, bitte FTI hier mit dem Hotel vorab eine Vereinbarung zu treffen.
Insgesamt musst du aber selbst entscheiden, ob der veränderte Tag und die Flugzeiten für dich akzeptabel sind. Stornieren kannst du ja und nach einem anderen Angebot schauen.FTI ist aber eigentlich sehr kulant und zuvorkommend.
Zumindest meine Erfahrung ...Viel Erfolg und schönen Urlaub

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@biber
Da du nach Rechten fragst: Aufgrund des geänderten Reisedatums und des anderen Abflughafens kannst du kostenfrei stornieren.
Die geänderten (voraussichtlichen) Flugzeiten wie auch die andere Airline fallen (vereinfacht gesagt) weniger / nicht ins Gewicht.Nun möchtest du nicht gern stornieren...
Wurde dir seitens des Veranstalters wegen des geänderten Flughafens ein Zug-zum-Flug Ticket angeboten oder ist es bereits im Pauschalangebot inkludiert ?
In beiden Fällen würde ich - wie schon geraten - FTI kontaktieren, um anstelle der Bahnfahrt die Anfahrt per PKW zu finanzieren. Ob Parkkosten übernommen werden, weiß ich nicht.
Gibt's bisher kein derartiges Angebot (Flug-zum-Zug), ebenfalls den RV kontaktieren und (s. o.) Anfahrtskosten, etc. aushandeln.Zum Zimmer: Hier würde ich erst einmal abwarten, wann ihr vom Hotel abgeholt werdet.
Die Rückflugzeit (20 Uhr) ist nicht ungewöhnlich und wenn ihr bis zur Abholung noch das Zimmer nutzen möchtet, fragt an der Rezeption nach einem Late Check-out - ob's möglich ist, wieviel es kostet. Und entscheidet dann... -
Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage. Das Flugzeitenänderung normal sind weiß ich. Bei uns hat sich jetzt aber auch die Airline geändert. Bei der alten airline hatten wir 32 KG Freigepäck, bei der neuen nur 20 KG. Der Reiseveranstlter versucht es gerade zu klären. Wie sehen in diesem Fall meine Rechte aus? Muss ich auf Kulanz hoffen oder habe ich Anrecht auf die ursprunglich gebuchte Freigepäckmenge? Da wir 4 Wochen verreisen kommen wir mit 20 KG nicht weit. Ist also sehr wichtig für uns.
LG Andrea
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Aus reiner Neugierde: Bei welcher Airline hat man denn 32kg Freigepäck?
Ohne es genau zu wissen, ein Anspruch auf eine bestimmte Freigepäckmenge bei einer Pauschalreise besteht m.E. nicht. Ggf. könntest du mit dem Veranstalter aushandeln, dass er für die Diskrepanz aufkommt, also die Kosten für das Mehrgewicht übernimmt. -
Schon klar, allerdings wäre dann eine Änderung auf einen Chartercarrier und Eco doch ziemlich unwahrscheinlich ...

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Folgender Sachverhalt:
Im November 4 Rückflüge von Mallorca nach Münster, 9:40 Uhr über Expediaseite, Fluggesellschaft Involatus/Germania gebucht. Extra schon so früh gebucht und einen teureren Preis in Kauf genommen, da wir auf jeden Fall morgens zurück wollten. Jetzt kam heute eine Mail mit der Flugänderung, dass der Flug von 9:40 Uhr auf 22:20 Uhr geändert worden ist, also über 10 Stunden später!! Der Hammer ist aber, dass der alte und gebuchte Flug um 9:40 Uhr auf der Germania Seite immer noch zu buchen ist und somit ja auch stattfindet. Was können wir jetzt tun? Gibt es irgendeine Möglichkeit? -
Wie kann man so xxBeitrag editiertxxx buchen??

involatus ist ein Broker und keine Airline, und mit genau denen müsst ihr euch jetzt auseinandersetzen um eine Einigung zu erzielen.
Viel Erfolg! -
@Tinchen875
Ich wundere mich ein wenig, dass ihr die Rückflüge teurer gebucht habt. Eigentlich sind die frühen Flüge eher billiger, denn mit eurem spätem Rückflug habt ihr ja noch einen ganzen Tag auf Mallorca ...?
Aber egal ...
Dass der Flug noch so weiterhin zur Buchung steht ist ein Unding, finde ich.
Allerdings gehe ich davon aus, dass du rechtzeitig informiert worden bist?Ich sehe da wenig Möglichkeiten.
Vielleicht ein Verhandeln mit dem "Broker", sie mögen euch auf einen anderen Flug, der eben früh geht umbuchen.Viel Erfolg!
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Wenn man solch einen xxeditiertxx* bucht, ist teurer noch die mindeste Strafe.
Weshalb sollte es "ein Unding" sein, dass es den Frühflug noch gibt?
Aus den AGB der Involatus:
3.Leistungen- Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung von ICC.
Kurzfristige Änderungen der Flugzeiten der Streckenführung, des Fluggerätes, der Fluggesellschaft sowie Zwischenlandungen bei Direktflügen bleiben ausdrücklich vorbehalten, soweit der Gesamtzuschnitt der gebuchten Luftbeförderung dadurch nicht erheblich beeinträchtigt wird.
Für mich bleibt es xxeditiertxx* über solch eine Schiene zu buchen wenn es doch 1001 gescheitere Möglichkeiten gibt?
Beitrag editiert,
bitte unterlasse diese Äußerungen. - Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung von ICC.
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Zur Info, 32 KG Freigepäck hätten wir bei Germanwings gehabt. Umgebucht wurden wir auf Sun Express. Ja auch bei Germanwings ist die Standart Freigepäckmenge deutlich niedriger. Ich vermute, dass wir mehr bekommen haben, da wir 4 Wochen verreisen. Auch unser Reisebüro war erstaunt bei der Nachfrage. 32 KG ist nicht Standart, stand aber definitiv in den Reiseunterlagen.
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Vermutlich stand da max. weight 32kg, denn ganz gleich wie lang man reist gibt´s bei GW (jetzt EW) 23kg Freigepäck (ausgenommen höhere Tarife 2x 23kg ) und nicht etwa 32kg.
Max. sind 5 Gepäckstücke à 32kg p.P. erlaubt - aber eben nicht etwa aufpreisfrei.
Ich rate dir daher, direkt mit dem Veranstalter zu verhandeln, Andrea Wolff ... man kann immerhin mehr Gewicht einigermaßen preiswert im Voraus zubuchen, das solltest du bei Bedarf dann nicht versäumen. -
Liebe vonschmeling,
ich bin durchaus in der Lage meine Reisebestätigung zu lesen, ob du es nun glaubst oder nicht. Ich hatte lediglich gefragt, ob man auch eine airline-Änderung mit Änderung der Freigepäckmenge hinnehmen muss, oder ob ich ein Recht auf diese habe.
Danke für den Hinweis zum vorher dazu buchen. Das ist jedoch nicht in meinem Sinn. Ich habe 32 KG gebucht und hätte diese auch gern. Und woher soll ich im Vorfeld wissen wieviel ich zubuchen soll? Und für 3 Personen je 9 KG für Hin- und Rückflug zubuchen wird kostspielig. Das soll doch dann bitte der Reiseveranstalter übernehmen.
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@Andrea Wolff
Freunde von mir hatten kürzlich einen ähnlichen Fall wie bei dir und mussten für Gepäck dann drauf zahlen.
Du hast pauschal gebucht entnehme ich deinem Beitrag.
Wenn der RV nicht gewillt ist, die Kosten für das Gepäck durch den geänderten Flug zu übernehmen, nenne ihn doch bitte namentlich.
Interessiert mich, denn für mich ist das auch nicht korrekt und sollte im Sinne des Kunden kulant geregelt werden. -
@Andrea Wolff
Um es kurz zu machen: Ich bestreite (!), dass du 32kg Freigewicht p.P. innerhalb einer Pauschalreise mit GW Operating gebucht hast.
Falls du jedoch darauf beharrst konfrontiere doch umgehend deinen Veranstalter mit den Ansprüchen auf Kompensation und häng ihn erst für die Reiseameise auf wenn er diese Chance ungenutzt lässt?Ich wiederhole: Ein rechtlicher Anspruch lässt sich nur in genauer Kenntnis vertraglicher Details ableiten.