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Flugzeitänderung vor der Reise

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #2921

    Ich raube dir zwar ungern die Illusion, Gold-Locke - aber hier geht es sehr viel weniger um deinen spezifischen als um den generellen Irrtum, vor welchem zu bewahren eine der Grundideen dieses Forum ist.
    Manchmal hilft es seine persönliche Betroffenheit ein bisschen nach hinten zu rücken um auf das große Ganze blicken zu können ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • Gold-LockeG Offline
      Gold-LockeG Offline
      Gold-Locke
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2922

      Ja, du hast Recht. Wie dumm von mir !

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      • fliegengesocksF Offline
        fliegengesocksF Offline
        fliegengesocks
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2923

        Unsere Condorzeiten sind auch verschoben um je 9 Stunden !Wir haben 200.- € mehr bezalt um 14 Tage Urlaub zu genießen jetzt fehlen uns 2 Tage .ÖGERTOURS ist in der hinsicht sehr unkolant !Erst sollen wir sogar Umbuchungsgebühren bezahlen .Nach 3 Anrufen und 6 Mail Umbuchung auf Sunexpress .Nie wieder Öger Tours !So unfreundlich !Kein Service und Kulanz fehlanzeige !
        Was habt Ihr denn so mit Ögertours erlebt ?

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • KourionK 1
          KourionK 1
          Kourion
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2924

          @fliegengesocks
          Du hast doch bereits hier im Öger Thread  geschrieben. Und das ist auch der richtige Thread, um Erfahrungen zum RV auszutauschen.
          Hier geht es um Meinungen zu reiserechtlichen Fragen.

          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2925

            fliegengesocks:
            Was habt Ihr denn so mit Ögertours erlebt?

            Antworten auf diese Frage findest du ggf. im Unterforum Reiseveranstalter und im entsprechenden Thread zu Öger. Hier hat das keinerlei Relevanz, schon gar keine reiserechtliche ...

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

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            • Ahotep2A 1
              Ahotep2A 1
              Ahotep2
              Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2926

              @fliegengesocks

              das gehört hier nicht rein, es ist nicht das Thema des Threads.
              Ständige Wiederholungen müssen schon mal gar nicht sein.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Mam62M Offline
                Mam62M Offline
                Mam62
                schrieb am zuletzt editiert von
                #2927

                Beim Fernseher oder Kühlschrank regt sich doch auch keiner derart auf, wenn der drei Wochen nach dem Kauf im Angebot ist. Nur bei Reisen sollen dann auch noch 3,67 € zurückgezahlt werden.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2928

                  Doch, darüber hab ich mich ein bisschen aufgeregt (Trockner 100 Schleifen billiger nach einer Woche!) - shame on me!
                  :?
                  Ich schau nicht proaktiv nach, das Angebot wurde mir quasi um die Ohren gehauen.
                  Wurscht ... you snooze, you loose!
                  Dass ich rechtlich keinerlei Handhabe hatte war mir wenigsten klar - und ich hätte nonnichma gebührenpflichtig stornieren müssen!
                  Also Caffeeautomaten und Co immer mit "Bestpreisgarantie" schießen - und wenn´s denn geht auch die Ware Urlaub.
                  😉

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • Cassiopeia_1C Offline
                    Cassiopeia_1C Offline
                    Cassiopeia_1
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2929

                    Hallo,

                    auch auf die Gefahr hin dass ich als Wiederholungsfrager geoutete werde:
                    wir haben Mitte Dezember 3 Flüge über Schauinsland bei Condor nach Kreta gebucht.
                    Unterkunft getrennt. Den ersten Flug ab Frankfurt morgens um 5.50 Uhr.
                    Die Buchungsbestätigung von Schauinsland kam zwei Tage später. Mitte Januar
                    bekamen wir die erste Flugzeitenänderung - Abflug um 9.15 Uhr. geht ja noch.
                    Aber im Februar kam die zweite Änderung, jetzt fliegen wir erst um 11.25, d. h. der erste
                    Urlaubstag ist so gut wie flöten. Ich habe mehrfach bei Schauinsland versucht die ursprüngliche Flugzeit bzw eine Begründung für die Verschiebung zu bekommen.- Das sei von Condor zu verantworten, und nicht deren Verschulden. Wir möchten ja gar keine Entschädigung o. ä. sondern nur unseren ganzen Urlaubstag. 
                    Ich habe dann im EU Fluggastrecht nachgelesen, dass es den Airlines nicht mehr erlaubt ist die Flugzeiten ohne begründeten Anlass zu ändern.
                     
                    "Erstattung oder anderweitige Beförderung
                    Wird Ihnen die Beförderung verweigert, wird Ihr Flug annulliert oder ist er überbucht, haben Sie Anspruch auf

                    • vergleichbare alternative Beförderung an Ihren Zielort oder
                    • Erstattung Ihres Flugscheins und ggf. kostenloser Rücktransport an Ihren ursprünglichen Ausgangsort.

                    Erhebliche Verspätung - Verspätet sich Ihr Flug um 5 Stunden oder mehr, haben Sie ebenfalls Anspruch auf Erstattung. (Wenn Sie sich für die Erstattung entscheiden, muss die Fluggesellschaft Sie jedoch nicht weiterbefördern oder weiter unterstützen.)

                    Ihre Fluggesellschaft muss Sie über Ihre Rechte und über den Grund der Nichtbeförderung sowie über Ausfälle oder erhebliche Verspätungen (mehr als 2 Stunden bzw. mehr als 4 Stunden bei Flugstrecken von über 3 500 km) informieren."

                    Das habe ich Schauinsland gemailt, und die haben trotzdem jeglichen Anspruch verneint.
                    Stehen die über EU Recht? Schliesslich sind die ja mein Vertragspartner und nicht Condor, oder? Und die fünf Stunden sind ja nach Adam Riese überschritten..

                    was können wir tun??

                    Danke für hilfreiche Kommentare von euch :-))))

                    Cassiopeia

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Gold-LockeG Offline
                      Gold-LockeG Offline
                      Gold-Locke
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2930

                      Hallo,
                      die Experten hier werden dir sicher antworten, dass du da rechtlich keine Chance hast. Ich habe ähnliche Infos wie du im Netz gefunden und mir wurde mitgeteilt, dass ich die entsprechenden Gesetze und Urteile nicht richtig verstanden hätte ... 
                      Bei uns ging es auch um Schauinsland und Condor und ich kann dir zumindest sagen, dass sich freundliche Hartnäckigkeit ein wenig lohnt. Uns hat Schauinsland zunächst eine Kulanz-Zahlung von 35 € pro Person (x 4 = 140 Euro) für die verschobenen Flüge angeboten, wenn wir bei diesen Flügen geblieben wären. Da wir das aber nicht wollten, haben wir auf andere Flüge und einen anderen Flughafen umgebucht. Dafür mussten wir aber dann etwas drauf zahlen, allerdings nicht den vollen Betrag. 100 € hat Schauinsland uns hier aus Kulanz erlassen. Das ist jetzt natürlich keine Gewähr, dass die neuen Flüge nicht auch wieder verschoben werden, aber für uns war es hoffentlich die richtige Entscheidung.

                      Liebe Grüße, Gold-Locke

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • HolginhoH Offline
                        HolginhoH Offline
                        Holginho
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2931

                        Bitte unbedingt grundsätzlich zwischen rechtlichen Optionen und Möglichkeiten der Kommunikation und nachfolgender "Alternativ-/Kompromisslösung" auf z.B. ggfs. auch Kulanz unterscheiden.

                        Das eine hat mit dem anderen a) herzlich wenig gemein und b) wird regelmäßig empfohlen, ein sachlich und argumentativ richtiges Gespräch in freundlichem Ton zu führen weil c) dies in den allermeisten Fällen deutlich zielführender ist als irgendwelche sinnfreien "Nie wieder"-Beiträge in Foren und/oder Social Networks oder gar der oftmals recht peinliche/klägliche Versuche rechtlicher Schritte auf "Basis" von Urteilen die irgendwo im Netz gefunden, aber nicht verstanden wurden.

                        “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • HC-Mitglied985931H Offline
                          HC-Mitglied985931H Offline
                          HC-Mitglied985931
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2932

                          Und vor allem sollte man Flüge innerhalb einer Pauschalreise nicht mit Nurflugbuchungen gleichsetzen.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • MaliniM Offline
                            MaliniM Offline
                            Malini
                            Verwarnt Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2933

                            Cassiopeia_1:
                            Erhebliche Verspätung (...)

                            Kein Wunder, dass sich der RV querstellt - es handelt sich ja auch nicht um eine Verspätung...  :?

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • HolginhoH Offline
                              HolginhoH Offline
                              Holginho
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2934

                              Genau das meine ich ja, Namensvetter...oftmals wird Zeter und Mordio gebrüllt ohne auch nur die geringsten faktischen Grundlagen zu haben. Da werden Urteile zitiert die mit dem eigenen Fall soviel zu tun haben, wie der IS mit dem Friedensnobelpreis, da werden Dinge wie "Nonstop-" und "Direktflug" vogelwild vermischt/verwechselt, da wird Pauschalreise mit anderen Reisearten vermischt/verwechselt...und und und...

                              “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • Cassiopeia_1C Offline
                                Cassiopeia_1C Offline
                                Cassiopeia_1
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2935

                                danke, Gold-Locke,
                                ich hatte deine Beiträge und die Antworten darauf gelesen. 
                                Weshalb werden solche Gesetze von der EU erlasse, wenn sich die
                                Airlines und Veranstalter trotzdem herauswinden können?
                                Und bin ich zu blöde um die Texte ( die meiner Meinung nach eindeutig formuliert sind)
                                zu verstehen? 
                                Ist mir echt zu hoch. Und ich finde es beängstigend dass man als normaler Verbraucher fast  IMMER einen Anwalt bemühen muß um sein Recht durchzusetzen. 
                                Mal sehen wie das endet..

                                danke,  LG Cassiopeia

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • Cassiopeia_1C Offline
                                  Cassiopeia_1C Offline
                                  Cassiopeia_1
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #2936

                                  Malini, 
                                  der erste Teil des kopierten Gesetzestexts lautet:
                                  Erstattung oder anderweitige Beförderung

                                  "Wird Ihnen die Beförderung verweigert, wird Ihr Flug annulliert oder ist er überbucht, haben Sie Anspruch auf

                                  • vergleichbare alternative Beförderung an Ihren Zielort oder
                                  • Erstattung Ihres Flugscheins und ggf. kostenloser Rücktransport an Ihren ursprünglichen Ausgangsort

                                  wäre er nicht überbucht hätte man uns nicht auf spätere Flüge umgebucht, oder???

                                  LG

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • KourionK 1
                                    KourionK 1
                                    Kourion
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #2937

                                    Cassiopeia_1
                                    Und ich finde es beängstigend dass man als normaler Verbraucher fast IMMER einen Anwalt bemühen muß um sein Recht durchzusetzen.
                                    Hast du zu diesem Fall schon einen Anwalt konsultiert ?

                                    Zu der von dir vermuteten Überbuchung: Die Flüge um 5.50 Uhr und 9.15 Uhr gibt es weiterhin ?

                                    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • MaliniM Offline
                                      MaliniM Offline
                                      Malini
                                      Verwarnt Gesperrt
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #2938

                                      @cassiopeia,

                                      was denn jetzt?  ❓

                                      Du schreibst im Thread zum Thema "Flugzeitenänderung" und wirfst hier nebenbei noch Begriffe ein wie Annulierung, Überbuchung, Verspätung, weil sie zufälligerweise in der Fluggastrechte-Verordnung stehen...  :?

                                      Auch ohne den Flugplan zu kennen, bezweifele ich ganz stark, dass Condor an einem Tag mehrere Flüge von FRA nach Heraklion anbietet. Selbstverständlich behält Condor sich vor, die Abflugzeiten ggf. zu ändern (s. Punkt 14.2.2 der AGBs), und nichts anderes ist hier der Fall.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • KourionK 1
                                        KourionK 1
                                        Kourion
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #2939

                                        @Malini
                                        So wie ich es gesehen haben, fliegt Condor ab Frankfurt 1x pro Tag nach Heraklion. Kann natürlich was übersehen haben.
                                        Und ob's zusätzlich noch nicht gelistete reine Charterflüge gibt - eine Ahnung...

                                        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #2940

                                          @Cassiopea_1
                                          Die EU erlässt keine Gesetze, sie legt Richtlinien fest.
                                          Im Falle der VO(EU)261/04 eben die der Fluggäste, die von einer kurzfristigen Änderung / Streichung etc. betroffen sind. Mittel- und langfristige Flugplanänderungen sind nicht betroffen - wäre auch noch schöner und sind wir schließlich bereits von der Gurkenkrümmungsnorm doch ausreichend beschädigt ... !?

                                          Leider hast auch du offenbar versäumt, deine Internetrecherche wertend einzuordnen.
                                          Wenn dir jedoch Gold-Lockes Herangehensweise so sehr taugt bediene dich doch einfach derselben?
                                          Bedenke jedoch, dass Schlauinsand tatwahrhaftig mit deinen im EPV gebuchten Tickets nicht die Bohne zu tun hat und sich daher vollkommen rechtmäßig weigert, deine Ansprüche zu erfüllen.
                                          Man kann nicht einerseits smart sein wollen und Leistungen einzelteilig buchen, andererseits jedoch wieder einen absolut nicht vom Vertrag betroffenen (Veranstalter) in Anspruch nehmen wollen.

                                          Nebensatz: Bei so manchen Ideen zieht es mir echt die Socken aus!! :?

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

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