Verspätete Gepäckankunft! Was kann man tun?
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Betr. Beitrag vom 31.03.15 von Camel169
Nachtrag,
habe heute von Air-Berlin ein Angebot bekommen für über einen 50,-- Euro Fluggutschein,
für den mir entstandenen Schaden. Habe es nicht akzeptiert, da mir für 6 Tage nicht zur Verfügung stehendes Gepäck doch auch ein Ausgleich für gekaufte Sachen zustehen oder?
Habe für insgesamt ca. 200 Euro Wechselsachen und Hyieneartikel gekauft
Ausserdem habe ich für Taxikosten, Telefonkosten nach Deutschland und für neu zu kaufende Medikamente 50,-- Euro geltend gemacht.
Muss ich jetzt eien Anwalt einschalten? und was für Kosten kommen evtl. auf mich zu.
Ich meine, meine Forderung besteht zu recht.
Wer hat selbiges schon mal mit Air Berlin erlebt.
Für mich ist es nicht nachvollziehbar, dass man mir das gekaufte nicht ersetzen will. Und ich will keinen Fluggutschein, sondern bares.
Danke für Hilfe im vorraus. -
Die Anwaltsgebühren kannst du dir selbst ausrechnen - hier klicken -
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@juanito meinte damit vermutlich nur: Der Trend geht zur Zweithose...
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Ich bin im laufen eingeschränkt, wegen einer Krankheit. Hatte auf dem Flug lockere Sachen an und im Koffer waren die guten, weil ich am Wochende zu einer Hochzeit wollte und die Geschenke. Ich hatte auch nur um Hilfe gebeten, wie ich weiter gegen AB vorgehen kann, da Sie mir nur den Gutschein angeboten haben.
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@vonschmeling hatte dir bereits den Rat gegeben einige Beiträge zurück zu lesen, versuch's mal mit Seite 7.
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Nachtrag zu meinem Hauptbetrag vom 31.03.15
Air Berlin hatte mir einen Gutschein in Höhe von 50,- Euro angeboten. Diesen habe ich ausgeschlagen uind noichmals einen netten Brief per Mail an die Beschwerdeabteilung geschrieben, das ich gerne die gekauften Sachen ersetzt haben möchte.
Eine automatische Eingangsbestätigung kam umgehend. Danach habe ich von Air Berlin nichts mehr gehört, obwohl ich noch letzte und diese Woche eine Mail gesandt habe.
Einfach keine Antwort und man ignoriert mich.
Da es keine Möglichkeit gibt, telefonisch an die Sachbearbeiter heran zu kommen, habe ich vor nächste Woche einen Fachanwalt für Reiserecht ein zu schalten. Soll erst mal nur einen Brief schreiben.
Hat dies Aussicht auf mehr Erfolg.
War jemand in der letzten Zeit in ähnlicher Situation?Oder wie gehe ich weiter am besten vor. Es sind zwar keine hohgen Beträge, welche ich wiederhaben möchte, aber ich denke dies steht mir zu.
Frohe Pfingsten an alle und danke im voraus.
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Versuche es mal über Facebook, da arbeiten sie wohl schneller...
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Nicht wirklich und ich bin jetzt auch kein ausgewiesener Gesichtsbucher, aber Du wirst doch wen im Umfeld haben, der einen Account zur Verfügung stellen könnte?! Kinder, jüngere Geschwister, Nichten und Neffen, Nachbarskinder, Postbote...
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Thematisch gehören Vorschläge zu Kommunikationsmethoden mit der Airline wohl eher in den betreffenden Thread, allerdings entnimmt man einigen Feedbacks tatsächlich eine schnellere Reaktionszeit bei der Beschwerde via Facebook Account.
Ebenfalls nicht besonders gut dem Vernehmen nach ist die Attitüde zu raschen bzw. großherzigen Erstattungen bei AB, immerhin eine richtige Entscheidung, einen Bananengutschein abzulehnen.
Wie schon erwähnt ist im Falle einer pauschalen Buchung die Inanspruchnahme des Veranstalters pro kofferlosem Tag einfacher (und zumeist lukrativer!) - könnte man auf wenigen vorrangegangenen Seiten nachlesen.Einen Anwalt zu beauftragen kann man sich imho sparen; auch wenn gelegentlich anderes berichtet wird beschleunigt diese Maßnahme i.d.R. nichts (anderslautenden Berichten fehlt schlicht die Vergleichsbasis!) und sollte man auch nicht mit einem überobligatorischen Engagement rechnen bei derart marginalen Streitwerten.
AB erstattet nicht sonderlich gern und lässt sich sehr viel Zeit mit der Bearbeitung von Rückforderungen - da ist guter Rat teuer.
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camel169 wrote:
Betr. Beitrag vom 31.03.15 von Camel169Nachtrag,
habe heute von Air-Berlin ein Angebot bekommen für über einen 50,-- Euro Fluggutschein,
für den mir entstandenen Schaden. Habe es nicht akzeptiert, da mir für 6 Tage nicht zur Verfügung stehendes Gepäck doch auch ein Ausgleich für gekaufte Sachen zustehen oder?
Habe für insgesamt ca. 200 Euro Wechselsachen und Hyieneartikel gekauft
Ausserdem habe ich für Taxikosten, Telefonkosten nach Deutschland und für neu zu kaufende Medikamente 50,-- Euro geltend gemacht.
Muss ich jetzt eien Anwalt einschalten? und was für Kosten kommen evtl. auf mich zu.
Ich meine, meine Forderung besteht zu recht.
Wer hat selbiges schon mal mit Air Berlin erlebt.
Für mich ist es nicht nachvollziehbar, dass man mir das gekaufte nicht ersetzen will. Und ich will keinen Fluggutschein, sondern bares.
Danke für Hilfe im vorraus.auf alles was ich in einem urlaub DRINGEND angewiesen bin und dazu gehoeren medikamente in JEDEM fall, das gehoert keinesfalls in den koffer sondern diese dinge sollte man IMMER im handgepaeck mit sich fuehren
du wirst auch sicher einen hinweis sowohl bei deinem reiseveranstalter als auch auf der seite von air-berlin dazu finden und deshalb gehe ich davon aus, das sie dir diese kosten keinesfalls ersetzen werden -
@suzimaus
Wenn Du AB schon so intensiv verteidigst, dann ist es sicherlich leicht, diesen "angeblichen" Hinweis au der AB-Seite zu verlinken. Und natürlich weißt Du auch bei welchen RV darauf auch hingewiesen wird. Würde ja anderen Usern in der Zukunft sicher helfen.
Ach.....und bitte schreib nicht nur Schlagwörter groß, sondern benutze auch bei allen anderen Wörtern die korrekte Groß- und Kleinschreibung. Macht das lesen deutlich einfacher.
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Da gebe ich Dir gerne Recht, dass es auf der verlinkten Seite mittendrin steht. Es wird aber davon gesprochen, dass man es "empfiehlt".
Daher ist die Aussage von suzimaus
"...........du wirst auch sicher einen hinweis sowohl bei deinem reiseveranstalter als auch auf der seite von air-berlin dazu finden und deshalb gehe ich davon aus, das sie dir diese kosten keinesfalls ersetzen werden
eine falsche Annahme. -
... und wird das camel auch hierfür keine Erstattung erhalten, auch nicht am Sanktnimmerleinstag.

Nochmal: Falls es sich um eine Pauschalreise handelt kann man pro kofferlos verbrachtem Urlaubstag den Reisepreis um 25% mindern und dafür den Veranstalter in Anspruch nehmen. Geht zum einen i.d.R. schneller, ist zum anderen je nach Dauer auch die wirtschaftlichere Variante, als einsneunneunzich für die Rasierseife per Beleg beim Luftverkehrsunternehmen geltend zu machen ... -
Irgendwie scheint sich hartnäckig das Gerücht zu halten, man könne sich bei Gepäckverspätung quasi kostenlos neu einkleiden, weil die Fluggesellschaften die Rechnung übernehmen.
Die gekauften Gegenstände lassen sich doch weiter nutzen, dafür fällt evtl eine spätere Anschaffung weg. Ne zweite Zahnbürste, ein zusätzlicher Kamm, Seife und Shampoo sowie Wäschereikosten werden ja durch den angebotenen Betrag gut abgedeckt und ihr Besitz ist weder schädlich noch belastendDass man Medikamente ins Handgepäck gibt, ist ja nun keine Erfindung der letzten 4 Monate und den meisten Reisenden nach ein wenig Überlegung völlig klar.
Mit überzogenen Forderungen und Reklamationen schießt Ihr Euch doch langfristig nur selber ins Knie. Und gleichzeitig auch die anderen Urlauber, die nicht wegen jedem Euro auf ihrem (vermeintlichen) "Recht" beharren.
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Überflüssiges Zitat entfernt!
@xxxDU47057xxx:ich verteidige nicht die fluggesellschaft sondern ich klaere die te darueber auf, das sie ihre medikamente besser im handgepaeck transportiert haette, und deshalb hierfuer auch keine entschaedigung bekommen wird
wenn du dich an meiner schreibweise stoerst, brauchst du es nicht zu lesen und zu kommentieren, du schaffst es auch nicht meinen namen korrekt zu schreiben
wenn man sich in solchen dingen unsicher ist, sollte man sich vor beginn einer reise erkundigen, was man in einen koffer packt und was man besser im handgepaeck transportiert und nicht nur air berlin gibt hierzu hinweise, es steht in saemtlichen agb`s einer jeden airline, selbst auf der seite der bundespolizei stehen hierzu hinweise ebenso gibt jeder x- beiliebige reiseveranstalter hierueber in seinen katalogen und agb hinweise hierueber
und mehr als "empfehlen" wie man wertsachen und wichtige dinge transportiert ( naemlich im handgepaeck ) kann kein reiseveranstalter und keine airline, und das ist auch gut so das wir hierzu noch keine gesetze haben, sondern einem immer noch der "gesunde menschenverstand" ausreichen SOLLTE um zu wissen das man lebensnotwendige dinge nicht einfach in den koffer stopft
wer dies nicht beherzigt, aus welchem grund auch immer muß eben wie camel169 damit rechnen, das die airline sagt PECH GEHABT
und das voellig zurecht
ueber die regulierungsmethoden von air berlin koennen wir ja in einem anderen strang diskutieren...